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Rückruf Thermobüsten der Firma Ortner


biggihi

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Falls noch nicht bekannt : Die Firma Ortner ruft ihre Thermobüsten wegen Sicherheitsmängel zurück. In dem Schreiben werden Kunden aufgefordert, diese nicht mehr zu verwenden und zu entsorgen bzw. zur Entsorgung einzuschicken.

 

Aus dem Schreiben geht allerdings nicht hervor, ob es eine Entschädigung gibt.

 

Da meine Büste erst im August 2015 gekauft wurde, muß mir die Verkäuferin, da es keine Reparatur und kein Ersatz gibt, wohl den Kaufpreis erstatten. Weiß jemand, wie es rechtlich mit dem dazu gekauften Ständer ist ? Der war nur für die Büste gekauft und ist ohne natürlich sinnlos.

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Gute Frage... wenn die Rechnung den Ständer und die Büste getrennt ausweist, dann hast du vermutlich für den Ständer keinen Rückgabeanspruch, weil der an nicht defekt ist.

 

Wurden Ständer und Büste als eines zusammen gekauft, kann man zumindest darüber diskutieren, ob das jetzt ein zusammenhängender Kauf ist oder zwei getrennte.

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Mist...ich habe meine gebraucht gekauft....natürlich ohne Originalrechnung :klatsch:

Aber die Erklärung leuchtet mir ein, dass man da durch schadhafte Isiloerung eine gewischt bekommen kann!

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Ich habe die Mail gestern zunächst einmal für eine mit Erpressungstrojaner gehalten. :p

Von Zurückschicken oder wegwerfen steht da allerdings nichts. :confused:

 

Da die ordnungsgemäße Verwendung nicht unserem Einfluss unterliegt und um eine mögliche

Gesundheitsgefährdung grundsätzlich auszuschließen, möchten wir Sie bitten, dass sie von einem

weiteren Gebrauch der Thermobüste absehen.

 

Das heißt für mich im Umkehrschluss, dass ich, sofern ich selbst WEITERHIN auf ordnungsgemäße Verwendung achte, das Teil weiterbenutzen kann. Der Schrieb kam nur, um die Haftung des Herstellers auszuschließen. Wenn ich also die Büste vor der Verformung auf Schäden untersuche, sie dann erwärme, verforme, erkalten lasse und dann eben nicht mehr versuche, sie zu verformen, dürfte da eigentlich nix passieren. Halt auf eigene Gefahr. Sooo oft macht man das ja auch nicht.

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...und diese entweder zur ordnungsgemäßen Entsorgung an uns zurück senden, oder selbständig vernichten.

Du hast den Satz nicht komplett kopiert.

Natürlich wollen Sie nur aus der Haftung. Aber wenn der Fehler nur bei unsachgemäßem Gebrauch auftreten würde, wäre ein derartiger Rückruf überflüssig. Dann würde ein deutlicher Hinweis auf den korrekten Gebrauch sinnvoller.

Außerdem wurde bei der Bundesanstalt ( siehe Link ) auch angegeben, daß die Büste nicht der Niederspannungsrichtlinie und der Haushaltsgerätenorm entspricht. Somit liegt wohl doch ein heftigerer Fehler vor.

Stutzig macht auch der Hinweis auf unbeaufsichtigtes Erwärmen/Überhitzen. Ich schalte sie zwar nur unter Aufsicht ein, aber Überhitzen dürfte sie sich doch nicht, da muß es doch einen Schutz geben, schließlich braucht man auch mal länger für das Anpassen. Und keine Firma gibt völlig grundlos so einen Rückruf raus.

Allerdings bezweifle ich, daß das Schreiben mit einem Anwalt abgesprochen wurde, dafür sind zu viele Fragen offen. Und eine wirklich gute Firma bietet Lösungen, gerade auch für die älteren Geräte, an ( siehe Apple, hier wird ausgetauscht ). Klar, hier gibt es keine Sammelklagen wie in den USA, aber trotzdem sollte man kundenfreundlicher sein.

 

Ich persönlich bin ziemlich sauer, wie das gehändelt wird. Die Händlerin gibt meine Daten einfach an den Hersteller und der schreibt mich so unzureichend an ( via Mail - ich habe es zufällig aus den Spams gefischt ). Von der Händlerin kommt erstmal gar nichts. Sie kennt doch das Kaufdatum und somit die Folgen. Jetzt muß ich erstmal selber aktiv werden und die Rücknahme fordern. Und wenn ich Pech habe, bleibe ich noch auf den 116 EUR für den dann völlig nutzlosen Ständer sitzen. Auch hier sollte ein Händler gleich eine problemlose Lösung anbieten. Bisher ist von Kundenfreundlichkeit weder vom Hersteller noch von der Händlerin etwas zu sehen, der Rückruf wurde im April veröffentlicht, es gab genug Zeit, sich vernünftige Lösungen auszudenken. Zumal ich beweifle, dass allzu viele Büsten verkauft wurden, der finanzielle Schaden sich vermutlich für beide in Grenzen hält.

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Der finanzielle Schaden des Händlers dürfte eigentlich keiner sein. Denn da der Hersteller das Teil wegen der Mängel zurückruft müsste der Händler dafür eigentlich auch den Ersatz bekommen.

 

Hast du deinen Händler mal angerufen? Der sollte eigentlich zum Ablauf was sagen können.

 

Und einfach nur schreiben, dass die Teile nicht mehr verwendet werden dürfen und vom Käufer entsorgt werden sollen (ohne Ersatz oder Entschädigung) halte ich rechtlich für sehr fragwürdig.

 

Wenn du da weder beim Händler noch beim Hersteller weiterkommst würde ich mal einen Anwalt befragen.

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...und diese entweder zur ordnungsgemäßen Entsorgung an uns zurück senden, oder selbständig vernichten.

Du hast den Satz nicht komplett kopiert.

 

Nein, ich habe da gar nichts vergessen. In meinem Schreiben steht dieser Zusatz tatsächlich nicht drin.

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Wie lange sind die Büsten schon am Markt? Meine erste habe ich 1074 in Stuttgart bei der Firma Berger gekauft, dann habe ich sie eine Weile nicht verwendet und ca 2001 verkauft - um mir eine fast gleiche 2005 wieder bei Ebay gebraucht zu kaufen!

Ist jemals irgendetwas passiert? Dem Gerücht zufolge hat sich mal eine Kundin wegen Wärmeentwicklung beschwert und dann kam ein Gewerbeaufsichtsamt zum Schluss, dass der Nachweis fehlt, dass die Büste auch in einer Badewanne gefahrlos funktioniert..... Und dann hatte der Hersteller keine Lust auf zig Tests.

Also, selbst wenn ich das Geld zurück bekäme, würde ich meine nicht mehr hergeben.

Aber jeder wie er mag.

LG

Inge

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... dass der Nachweis fehlt, dass die Büste auch in einer Badewanne gefahrlos funktioniert..... LG

Inge

:(

 

Also Sorry, glaubst Du dass eigentlich selbst, oder soll das ein Witz sein! Mit der Badewanne, ohm: Trocken, oder Naß?

 

Oder wird die besagte "Thermobüste" über einen Trenntransformator und Schutzkleinspannung betrieben? Denn dann währe das nämlich möglich.

Bearbeitet von Alex.andra
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Ich bin mir sicher, dass Minga das ironisch gemeint hat. Ich lese das Schreiben der Firma Ortner nämlich auch lediglich als mitgeteilten Haftungsausschluss, da der Hersteller für die Dummheit mancher Kunden nicht gerade stehen will, und nicht als Rückruf - zumal bei mir auch kein solcher Zusatz im Brief stand. Ich lese dort lediglich "bei unsachgemäßem Gebrauch" könne etwas passieren und da "der sachgemäße Gebrauch nicht garantiert werden könne", sollte man es lieber nicht mehr verwenden.

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Sicherlich will Ortner sich von der Haftung freisprechen.

Aber : bei der Bundesanstalt ( siehe auch Marions Link ) ist es offiziell als freiwilliger Rückruf, weil die Büste nicht den Normen entspricht, gemeldet. Kein Hersteller macht das grundlos, wenn nicht doch ein erhebliches Problem auftreten kann.

Und auch der Hinweis auf die Entsorgung in meinem Schreiben ist nicht üblich.

Wenn bei die Probleme tatsächlich im Langzeittest ( so das Schreiben ) nur bei unsachgemäßer Bedienung auftreten, hätte es ein ausdrücklicher Hinweis auf die sachgemäße Bedienung doch auch getan. Oder werden Föhne zurückgerufen, weil unsachgemäße Bedienung in der Badewanne zu Problemen führt ? Da wird auch nur in der Anleitung darauf hingewiesen. Schließlich ist jedes Produkt eigentlich nur für sachgemäße Bedienung geeignet und kann bei unsachgemäßer zu Schäden führen.

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Ich habe die Büste nicht, aber wenn ich den Rückruf im Netz lese und dazu nehme, was ich sonst noch so weiß, dann könnte das durchaus bedeuten, daß die Kabel sehr schnell irgendwo die Isolierung verlieren und das kann wahlweise einen Stromschlag auf den Körper verursachen oder in Flammen aufgehen. Was relativ unangenehm ist, wenn man sie gerade am Körper hat. Wer möchte schon gerne als lebende Fackel das ganze Haus abbrennen? (Und so eine Wohnung besteht quasi nur aus Brandlasten, das kann sehr schnell geben.)

 

Und wer sucht schon jeden Draht mit der Lupe ab, ob nicht vielleicht doch irgendwo ein Schaden dran ist?

 

Wobei ich bei einem Neukauf innerhalb der letzten Jahre schlichtweg meinem Händler auf die Füße treten würde, von wegen Gewährleistung.

Schließlich muß man nach dem Rückruf ganz offensichtlich davon ausgehen, daß das Gerät nicht intakt ist.

 

(Ich fürchte, der Händler bekommt nichts, vom Hersteller der bleibt auf dem Schaden sitzen. Aber das ist nun mal das Risiko eines Händlers. Erklärt aber, warum die Händler natürlich nicht so scharf drauf sind, freiwillig was zurück zu nehmen.)

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Als Kunde hat man da ja offenbar die Arschkarte gezogen:

Produktrckrufe - Die Rechte der Kunden - Meldung - Stiftung Warentest

Lea

 

Außer man hat vor weniger als zwei Jahren gekauft:

 

"Bietet der Hersteller keinen Ausgleich an, bleibt nur der Verkäufer. Von ihm können Käufer zurückgerufener Ware die Reparatur oder einen Austausch fordern, wenn die zweijährige Gewährleistung noch läuft und ihr Produkt wirklich einen Mangel hat. "

 

(Aus dem verlinkten Artikel.)

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Da man sich anscheinend bei der Firma Ortner und der Händlerin in Schweigen hüllt, jedenfalls habe ich auf meine Mails noch keine Antwort bekommen ( telefonisch mache ich da nichts, bei solchen Dingen verlasse ich mich nicht auf mündliche Zusagen ), habe ich heute ein Einschreiben mit Fristsetzung von drei Wochen an die Händlerin geschickt. Danach geht es zum Anwalt und notfalls vor Gericht. Jetzt heißt es abwarten.

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Und wenn man vom Teufel spricht : Ortner hat reagiert.

 

Kurze Zusammenfassung : Man will nur eine mögliche Gefährdung für Verbraucher ausschließen, letztendlich kann jeder selber entscheiden, ob er weiter damit arbeiten will.

Alternativ kann ich mir nach Rücksendung der Büste ( mit Originalrechnung ) eine starre Puppe ( kein akzeptabler Ersatz für mich ) aus dem Sortiment aussuchen oder bekomme den Kaufpreis erstattet. Die Abholung würden sie dann veranlassen.

 

Auf meine Frage nach dem Ständer etc. sind sie nicht eingegangen. Somit ist für mich noch nicht alles geklärt. Ich warte daher jetzt die Reaktion der Händlerin ab, da sie schließlich die Hauptansprechpartnerin ist. Für sie hält sich der Schaden jetzt ja in Grenzen, da Ortner den Kaufpreis erstattet.

 

Also, wer von Euch noch die Originalrechnung hat, sollte sich evtl. an Orner direkt wenden. Allerdings weiß ich natürlich nicht, ob denen mein Kaufdatum bekannt ist und sie daher die Erstattung zusagen.

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Ich habe zusätzlich zur Büste gleichzeitig auch den passenden Ständer gekauft. Der hat immerhin 116 EUR gekostet. Ohne Büste ist er für mich wertlos ( und auch praktisch nicht zu verkaufen ). Daher geht es mir um die komplette Rückabwicklung des Kaufes einschließlich des Ständers. Das kann aber nur über die Händlerin erfolgen.

Ortner übernimmt nur den Kaufpreis der Büste, ich möchte aber alles ( oder wenigstens einen großen Teil davon ).

 

Und nein, nach den Warnungen werde ich die Büste nicht weiter verwenden, mein Mann ist Elektroniker und weigert sich jetzt, diese noch einmal ans Netz zu lassen ( nur noch zum Verpacken, da habe ich sie auch nicht an ).

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Wenn der Ständer ein gesondertes Teil ist, das ohne Büste "funktioniert" und die Büste ohne den Ständer, dürfte das schwierig werden und eher auf Kulanz denn auf dem Rechtsweg funktionieren. Aber viel Glück.

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  • 1 Monat später...
Gast
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