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Pfaff umtauschen?


clarice

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Hallo,

Ich ärgere mich gerade sehr über meine Pfaff Quilt Expression 4.0.

habe die Maschine vor einem halben Jahr gekauft. Leider hat sie vor 3 Woche Probleme gemacht beim zickzackstich. Es gab schlaufen an der unterseite und der oberfaden hatte keine spannung. Ich hab die maschine zum geschäft gebracht. Sie musst eingeschickt werden. Nach langen 2 wochen habe ich die maschine wieder bekommen und angeblich war ein plastikrädchen oben kaputt. Nach einem halben jahr??

Nagut ich habe mich gefreut die maschine endlich wieder zu haben und habe 4 tage ohne probleme eine babydecke mit applis nähen können. Dann letzten donnerstag eine woche nachdem ich die maschine wieder hatte macht sie das gleiche wieder. Jetzt ist sie wieder im geschäft und ich muss abwarten ob die maschine wieder eingeschickt werden muss. Das kann doch nicht wahr sein das ich jetzt vielleicht wieder 2 wochen auf die maschine verzichten muss. Ich habe aufträge zu nähen und ich bin anfang august auf einem markt eo ich auch noch einiges zu tun habe.

Ich weis nicht was ich machen soll. Was wenn sie nach der erneuten reparatur wieder nach ein paar tagen probleme macht. Bin wirklich langsam sauer und überlege ob ich fragen soll ob ich die maschine umtauschen kann. Ich weis aber nicht ob ich dann wieder eine pfaff nehmen möchte nachdem ich so enttäuscht wurde von dieser maschine..

Geht es eurer meinung nach das ich die maschine auf ein anderes gerät eventuell mit aufpreis umtauschen kann?

Was meint ihr was ich tun soll?

Danke

Lg clarice

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Clarice,

 

der Händler ist Dein Ansprechpartner in Sachen Gewährleistung. Du hast, wenn es eine neue Maschine war, zwei Jahre Gewährleistung darauf.

 

Man geht bei Mängeln, die im ersten Halbjahr nach Kauf auftreten, zu Gunsten des Käufers davon aus, dass es sich um einen Mangel handelt, der bereits beim Kauf bestand. Daraus leiten sich dann Ansprüche auf Rücktritt, Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz ab.

 

Im Normalfall kommt es zu Nacherfüllung, d.h. es wird eine Reparatur durchgeführt ODER das Gerät ausgetauscht Wichtig: Hier hat der KÄUFER die Entscheidungsbefugnis darüber, welche Nacherfüllung erfolgen soll! Der Verkäufer/Händler kann nicht einfach bestimmen, wie das gehandhabt werden soll.

 

Nun bewegst Du Dich aber in einer Grauzone, denn der Mangel trat, wenn ich das richtig verstehe, NACH 6 Monaten auf.

 

Das bedeutet, dass Du in der Beweispflicht bist darzulegen, dass der Mangel bei Lieferung bereits bestand. Kannst Du diesen Nachweis erbringen, stehen Dir die o.g. Möglichkeiten offen.

 

Darüber hinaus gibt es ggf. seitens des HERSTELLERS die Garantie. Welche Leistungen diese umfasst, musst Du überprüfen.

 

Ich würde mit dem Händler verhandeln. Zum einen fände ich angemessen, wenn Dir für die Zeit der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt wird. Zum anderen würde ich mir überlegen, was ich möchte. Hätte ich gern eine andere Maschine, würde ich diesbezüglich verhandeln. Und mich nicht über den Tisch ziehen lassen, denn der Mangel trat ja bereits nahe (oder gar innerhalb? Bitte prüfen, das ist wichtig!) der Halbjahresfrist auf und es wurde bereits einmal nachgebessert.

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Das alles gilt aber nicht bei einer gewerblichen Nutzung der Maschine, oder? Da ist die Gewährleistung meiner Meinung nach deutlich eingeschränkter....

 

Und ein Tausch wegen Gewährleistung ist per se erst mal ein Tausch gegen genau das gleiche Modell - alles andere ist Kulanz...

 

Sabine

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Ein Tipp von mir: Ich würde in diesem Fall von Pfaff die E-Mailadresse suchen und das "Anliegen" direkt an die Firma mitteilen!

Also ein paar deutliche "Beschwerdeworte"!

 

Ich hatte mich mal direkt bei Bernina beschwert, aber da hatte ein -angeblicher Mechaniker- der anscheinend sein Handwerk nicht beherrscht oberflächlich gearbeitet - oder eher nichts getan, aber eine "stolze" Rechnung geschrieben!

Eben sehe ich, hier (und in einem Beitrag vorher) hatte ich da was geschrieben.

Bernina 580: Zierstiche - Seite 3 - Hobbyschneiderin 24 - Forum

 

Gruß Annemarie

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danke für eure Infos.

Die Maschine war beim ersten Auftreten des Problems natürlich bereits 7 Monate alt..

Ich werde es jetzt noch einmal mit ihr probieren nach der Reparatur. Wenn sie dann wieder das gleiche Problem hat, werde ich mich vielleicht direkt an Pfaff wenden oder ich steige doch auf ein anderes Modell um.

Leider bekomme ich für meine Maschine natürlich nicht mehr den vollen Wert den ich bezahlt habe und der Aufpreis für ein anderes Gerät meiner Wahl wäre schon sehr hoch.

na wir werden sehen.

ich hoffe das ich sie bald wieder bekomme und dann lange keine Probleme mit ihr haben werde..

lg

clarice

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Die Maschine war beim ersten Auftreten des Problems natürlich bereits 7 Monate alt..

 

. . . . aber die Garantie geht länger!

Ich habe damals an Bernina zwar höflich, aber sehr direkt meine Meinung mitgeteilt, also so in etwa, daß ich bei einem führenden Unternehmen und in dieser Preisklasse Qualität erwarte!

Da wurde sofort reagiert, denn die wollen schließlich verhindern, daß solch eine Unzufriedenheit "breitgetreten" wird!

Mein Rat: Gleich mal schreiben, vielleicht mit dem Zusatz, daß Du es sehr bereust, diese Marke gekauft zu haben! Also, jenen mal richtig auf die Füße treten!:mad:

Vermutlich läuft sie dann bald so, wie es erwartet wird!;) :D Ich wünsche es Dir!!!

 

Gruß Annemarie

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ja ich weis die Garantie geht länger.

meint ihr kann beim nächsten Mal auf einen Umtausch auf ein komplett neues Gerät bestehen?

Kann ja bei dem Preis wirklich nicht sein das die Maschine nach 7 Monaten nicht mehr richtig geht und das bei einem einfachen Zickzackstich!

bin wirklich sauer.

Und keine Angst wenn ich an Pfaff schreibe, dann schreibe ich denen bestimmt eine nette Beschwerde ;-)

lg

Clarice

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Hallo,

 

ich hatte damals mit meiner ziemlich teuren Bernina (Artista 730) auch ziemliche Probleme.

 

Der Händler hat mir dann nach 3 Reparaturen eine komplett neue Maschine gegeben, ich hätte auch gegen eine gleichwertige Brother oder Janome tauschen können...seitdem *dreimalklopfaufholz* hatte ich fast keine Probleme mehr. Nur Kleinigkeiten, die durch ein SW-Update behoben werden konnten.

 

LG, Simone

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Hallo Clarice,

soweit mir bekannt ist. kannst Du nach dem 2. Versuch der Reparatur auf Wandlung, d.h. Geld zurück bestehen.

Aber da solltest Du in einem juristischen Forum nochmal googeln.

 

Ich drücke Dir die Daumen, das bald alles zu Deiner Zufriedenheit geregelt ist.

 

LG

Conny

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