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ab wann ist es mein schnittmuster?


xtassix

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Ich finde diese Regelung ein bisschen seltsam, aber das scheint so gängig zu sein...

 

Nun ja, mit einem Schnitt erwirbst du ja nicht in erster Linie das Stück Papier, sondern die Erlaubnis, ihn zu nutzen. Also quasi eine Lizenz.

 

Und da ist das in anderen Bereichen auch üblich, daß eine Lizenz für eine einmalige Nutzung weniger kostet, als eine für eine zehnmalige oder hundertmalige...

 

Burda und andere Schnitthersteller könnten theoretisch sicher ein Lizenzmodell für gewerbliche Schneidereien entwickeln, wo der Schneider dann 10 "Nutzungen" erwirbt, aber das wäre für alle Beteiligten sicher aufwendiger, als die Regelung, daß einfach derjenige, der das Kleidungsstück haben will den Schnitt kauft.

 

Die Erstellung eines Schnittes für gewerbliche Nutzung bzw. die Bekleidungsindustrie ist ja wesentlich teurer als die paar Euro fuffzich die man für einen Burdaschnitt bezahlt.

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Burda macht es so, dass sie draufschreiben, dass ihre Schnitte nicht gewerblich genutzt werden dürfen. Das heißt, die einzelne Kundin muss den Schnitt selbst kaufen, und die Schneiderin darf diesen erst dann nur für diese Kundin nähen, dann ist es unproblematisch. (Gewerbeanmeldung vorausgesetzt, so sie das gewerbsmäßig betreibt, etc.)

 

Aber theoretisch gesehen, darf die Kundin, die den Schnitt bei Burda gekauft hat u. das Kleid von einer Schneiderin nähen lies, diesen Schnitt weiter verschenken und die Beschenkte kann damit wieder zu einer Schneiderin gehen.

Vorraussetzung dafür ist, dass die Käuferin keine Kopie für sich zurückbehält.

 

Falls die Erstkäuferin, den Schnitt dann doch noch mal genäht haben will, läßt sie sich den dann von der Beschenkten wieder schenken.

 

Wie das in der Praxis gehandhabt wird, ist eine ganz andere Frage.:)

 

Aber selbstverständlich raten wir hier, in einem öffentlichen Forum, jedem dazu den Schnitt neu zu kaufen.:D

Bearbeitet von Romina2
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Nun ja, schenken ist erlaubt.

 

(Wobei eine Schneiderin den Schnitt vermutlich nicht kopiert, sondern ausschneidet und ggf. auch noch passend verändert. Die Freundin müßte dann die gleiche Figur haben, damit es funktioniert.)

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Vorraussetzung dafür ist, dass die Käuferin keine Kopie für sich zurückbehält.

 

Das ist eine Regelung, die die Tonträger-Industrie nur für ihre kopiergeschützten Sachen durchgedrückt hat. Für nicht-kopiergeschützte Drucksachen gilt das nicht. Ansonsten zeige mir bitte mal jemand die Regelung im UrhG oder in einem Urteil, aus dem sowas hervorgehen sollte.

 

Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um eine urban legend... :rolleyes:

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Die Frage ist, kaufst du das Papier oder die Lizenz zur Benutzung?

 

Und ich habe den leisen Verdacht, daß es einen Grund gibt, warum das noch keiner letztgültig gerichtlich klären will.

 

Andererseits würde ich mit meiner Privatkasse das auch nicht gerichtlich klären lassen wollen...

 

Von daher lieber an die Regeln halten. Ist im Zweifelsfall dann doch billiger.

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Ja, aber wo steht denn diese Regelung bitte?

 

Burda und andere möchten das gerne so haben, sobald man gewerblich nach einem Schnittmuster näht; die schreiben das drauf.

(Wie du selbst sagst, gerichtliche Klärung dieses Sachverhalts steht offenbar aus. Nur, weil man etwas gerne so hätte, heißt ja nicht, dass das auch vor Gericht haltbar wäre.)

 

Aber für mich als Privatmensch gilt das imho nicht. Wenn ich meiner Freundin ein Schnittmuster schenke, darf ich die Kopie behalten. Oder ich schenke ihr eine Kopie und behalte das Original. Das gleiche gilt auch für andere Medien, sofern diese nicht kopiergeschützt sind, Stichwort Privatkopie.

 

Die Urheberrechts-Industrie versucht, leider sehr erfolgreich, immer wieder, das Gegenteil zu suggerieren. Dagegen wehre ich mich.

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spannendes Thema. nochmal zum Schnittmuster:

wie weist man denn nach, dass man etwas "von der Pike auf" selbst erstellt hat?

 

denn Shirts und Hosen gibt es ja wie Sand am Meer.... für mich kommt gewerblich nie in Frage, mich würde es dennoch interessieren. gibt es Datenbanken was schon da war?

wenn ich für mich was mache dann zwar selten von einem Schnittmuster... ich kucke vielleicht mal was von einer technischen Zeichnung ab oder noch eher von einem fertigen Kleidungsstück, aber aufs Papier male ich dann doch "frei Hand" bzw Lineal;)

 

so z. b. kürzlich eine Geldbörse mit 2 Steckfächern die ich erstmal aus einem Stück Papier gefaltet habe. gab es aber sicher schonmal irgendwo.... nur suche ich ja nicht danach....:rolleyes: (die Suche dauert mir ja schon zu lange wenn ich schon weiß wie ich es haben will....)

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Burda und andere möchten das gerne so haben, sobald man gewerblich nach einem Schnittmuster näht; die schreiben das drauf.

 

Wobei Einschränkungen im gewerblichen Bereich tatsächlich oft legal sind, wo sie es bei Privatleuten nicht sind.

 

"Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt" gilt in dem Bereich sicher nicht.

 

Privat sehe ich persönlich (ohne Jurist zu sein), auch kein Problem, einen Schnitt der Freundin zu geben. Vermutlich auch nicht, die Kopie zu behalten. Oder der Freundin eine Kopie zu geben. Bzw. den Schnitt der Freundin zu borgen, so daß sie sich eine Kopie machen kann.

 

Das wird schon deswegen keinen stören, weil es keiner je erfährt.

 

Nur wenn ich das gleiche über ein Forum mache, dann ist es eben nicht mehr die Weitergabe an eine private Freundin, sondern ein öffentliches Angebot.

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Gast dark_soul
spannendes Thema. nochmal zum Schnittmuster:

wie weist man denn nach, dass man etwas "von der Pike auf" selbst erstellt hat?

 

denn Shirts und Hosen gibt es ja wie Sand am Meer.... für mich kommt gewerblich nie in Frage, mich würde es dennoch interessieren. gibt es Datenbanken was schon da war?

wenn ich für mich was mache dann zwar selten von einem Schnittmuster... ich kucke vielleicht mal was von einer technischen Zeichnung ab oder noch eher von einem fertigen Kleidungsstück, aber aufs Papier male ich dann doch "frei Hand" bzw Lineal;)

 

so z. b. kürzlich eine Geldbörse mit 2 Steckfächern die ich erstmal aus einem Stück Papier gefaltet habe. gab es aber sicher schonmal irgendwo.... nur suche ich ja nicht danach....:rolleyes: (die Suche dauert mir ja schon zu lange wenn ich schon weiß wie ich es haben will....)

 

 

Naja, indem Du das Zeichenpapier aufhebst, z. B. :D

Oder die Dateien vom PC-Programm speicherst.....

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spannendes Thema. nochmal zum Schnittmuster:

wie weist man denn nach, dass man etwas "von der Pike auf" selbst erstellt hat?

 

Gerichtsfest ist es vermutlich nur, wenn du den Original-Schnitt mit Datum versiehst und notariell beglaubigen lässt, oder sonstwie von Dritten bezeugen lässt; irgendetwas eben, das sich hinterher vor Gericht lückenlos nachweisen lässt. (Denn so richtig brauchen tut man das ja nur, wenn es zu einem Verfahren kommt.)

 

Recherchieren nach geschützten Sachen macht man da, wo man sie auch schützen lässt, beim Patentamt (ist alles online). - Und wenn du sicher gehen willst, dass du nicht etwas zu schützen versuchst, was jemand anderes schon gemacht hat, beauftragst du damit am besten einen auf Patentrecht spezialisierten Anwalt.

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Ohne mich jetzt bei Urheberrechten, Patent etc. speziell auszukennen...

Ich denke nicht dass sich Schnittmuster überhaupt patentieren lassen. Würde man z.B. für die bestimmte Maße zweimal nach Müller & Sohn konstruieren bekommt man ja zweimal genau das gleiche Ergebnis. Die menschliche Figur ist auch einfach mal so wie sie ist, entsprechend sind Neuentwicklungen ja auch nicht wirklich möglich, zumindest nicht was Schnitte betrifft.

Bei der Technik der Schnittentwicklung müsste es dann schon wieder gehen, in der Diskussion hier geht es ja aber um die Schnitte.

 

Etwas anderes ist es beim Copyright, das könnte in diesem Fall greifen.

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Schnittmuster lassen sich grundsätzlich urheberrechtlich schützen. Aber es muss halt schon mehr als eine rein "handwerkliche" Tätigkeit für die Konstruktion notwendig sein und es darf nicht - untechnisch ausgedrückt - Null-Acht-Fuffzehn sein.

 

Also wird ein nach entsprechender Anleitung konstruierter Schnitt kaum schützbar sein, hingegen ein Couture-Schnitt ggf. schon.

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