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Recycling-Nähen


nicow2002

Empfohlene Beiträge

Hallo an alle hier ihm Forum.

Hab da mal ne Frage.

Was muss ich beachten,um meine Recycling-Taschen zu verkaufen.

Material.Capri-Sonne und Tüten aus dem Supermarkt wo die schnitzel oder blumenkohl und süßes drinne ist.

 

Mach mich mit einem Kleingewerbe selbstständig.

was muss ich da beachten?

muss ich die firmen anschreiben um nee erlaubniss zu bekomnmen??

 

nicki

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Top-Benutzer in diesem Thema

Hallo,

 

du darfst den Markennamen der Produkte, deren Tüten du verwendest, nirgendwo nennen, weil du sonst gegen das Markenrecht verstoßen würdest.

 

Einen Gewerbeschein brauchst du, den bekommst du beim Gewerbeamt für kleines Geld. Guck mal online bei deiner Stadt-Website, ob es da direkt was zum runterladen gibt.

 

Bei einem Umsatz unter 50.000 Euro oder so kannst du dich von der Mehrwertsteuerpflicht befreien lassen. Das heisst, du kannst deine Rechnungen ohne MwSt. stellen, darfst umgekehrt aber die MwSt., die du selbst beim Einkaufen auf jeden Fall trotzdem zahlen musst, nicht dagegen verrechnen.

Falls du dich nicht davon befreien lassen willst, ist es glaube ich derzeit so geregelt, dass du jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung machen musst, bis denen nach kurzer Zeit klar wird, dass das bei deinen geringen Umsätzen sinnlos ist, dann kannst du dich davon befreien lassen.

 

Du musst deinen Arbeitgeber über dein Gewerbe informieren, bzw. das Arbeitsamt oder wer sonst dir derzeit dein "Haupteinkommen" bezahlt. Frag auch mal bei deiner Krankenkasse, ob etwas zu beachten ist. Kommt immer auf deine Lebenslage, Einkommen, Versicherungsstand an.

 

Die IHK oder HWK wird auf dich zukommen und Beiträge haben wollen; als Kleinunternehmer mit geringem Einkommen kannst du dich auf Antrag von den Beiträgen befreien lassen. Das musst du selbst und sofort machen, sobald das entsprechende Schreiben von denen kommt! (Wird automatisch an die weitergeleitet, ich glaub vom Gewerbeamt. War jedenfalls bei uns so.) Vordruck dazu direkt auf der Rückseite des jeweiligen Bescheides, jedenfalls bei uns. Das musst du dann jedes Jahr wieder machen, wenn die Rechnung kommt.

 

Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht als Buchhaltung gegenüber dem Finanzamt; das kann auch einfach eine Excel-Liste mit Einnahmen und Ausgaben sein. Belege wie z.B. Rechnungen musst du aufbewahren, aber nicht bei der Steuererklärung (einmal im Jahr, Anlage G, früher GSE) einreichen; nur auf Anfrage parat haben.

 

Wenn du online verkaufen willst, musst du ausserdem auf so nette Dinge wie ein wasserdichtes Impressum und Lieferbedingungen achten (IHK kann weiterhelfen); AGB sind nicht Pflicht. Und dann gab es neulich hier eine Diskussion über eine irrwitzige Regel namens Verpackungsverordnung, das las sich auch gar nicht schön; ob und wie genau die auf dich zutrifft, müsstest du mal gucken.

 

Das wär´s so auf die schnelle, glaub ich. Es gibt auch Tonnen von Literatur in gedruckter Form und im Netz; ein paar Suchworte hast du ja jetzt. ;)

 

Viel Erfolg :)

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Mir ist so als hätt' ich mal gelesen das man irgendwelche "bestimmten" Materialien nicht verarbeiten und verkaufen darf. Der Hersteller hat da erfolgreich geklagt.

Also ist es nicht mit der "Nichtnennung der Marke" getan.

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Hallo,

 

bei Capri Sonne könnte ich mir vorstellen, dass das der Fall ist, weil die inzwischen sowas ja selbst herstellen und verkaufen. Wenn man das gleiche macht, greift man in deren Geschäftsfeld ein und das bringt natürlich immer Ärger.

 

Aber bei einer Firma, die selbst nicht in diesem Feld, also Taschen, tätig ist - fraglich, ob das verboten ist... Mit welcher Begründung?

 

Markennennung steht eh immer außer Frage, weil das ein Eingriff in den Wettbewerb ist, aber sonst?

 

Vorher anfragen ist wirklich die beste Idee, denn solche zivilrechtlichen Sachen lassen sich natürlich im Nachhinein rechtssicher sonst nur vor Gericht klären, und das gilt es natürlich auf jeden Fall zu vermeiden ;)

 

Liebe Grüße

Kerstin

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  • 4 Monate später...

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