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Wohnraum???


Mondschein2910

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Hallo Zusammen,

 

da ich nun doch hier und da mal gefragt werde, ob ich nicht was nähen und verkaufen kann, möchte ich nun doch ein Kleingewerbe anmelden, falls sich das nach meinen Rechnungen noch lohnt... Ich muss davon nicht leben, will aber wenn legal verkaufen, bisher hab ich immer verschenkt...

 

Also, es ist mein Hobby und hier steht meine Nähmaschine in einem als Spielzimmer, Computerzimmer, Nähzimmer usw. genutzen Raum.

 

Ich rechne mit mal mehr mal weniger Stunden im Monat. Und hab jetzt mal für mich 5 bis 10 Stunden pro Monat im Kopf.

 

Evtl. will ich auch mal was bei Dawanda oder so einstellen.

 

 

Also, wenn ich dann die Maschine so ca. 5 Stunden im Monat gewerblich nutze, muss ich das irgendwo anmelden?

Ach so, es ist Eigentum.

 

Ich erwarte hier keine rechtgültige Antwort. Es könnte ja aber sein, dass sich damit schonmal Jemand befasst hat und mir helfen kann, wohin ich mich wenden kann. Über google find ich grad nichts passendes.

 

LG Mondschein

Bearbeitet von Mondschein2910
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ich glaube, was mondschein auch gerne wissen möchte (was mich übrigens auch interessieren würde) ist:

 

kann ich mit dem kleingewerbe in meinem eigenen wohneigentum tätig werden, wenn die als "wohnraum" und nicht als "gewerbe" eingetragen ist.

 

soweit ich weiß, kann man immer "gewerbe" als "wohnraum" nutzen, aber nicht immer umgekehrt. ob das wirklich ein problem werden kann, weiß ich nicht. sicherlich kommt es auch auf das gewerbe an, das man betreibt. gerade für kleingewerbe glaube ich aber, dass es keins ist. da ich aber kein jurist bin, hoffe ich auch mal, dass hier jemand infos hat.

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- Du trabst zum Gewerbeamt und meldest ein Gewerbe an und zahlst dafür eine Gebühr

- Du bekommst Post vom Finanzamt und füllst den Fragebogen aus (wenn Du das nicht selber kannst, frag jemanden, der es kann, es ist jetzt hier zu kompliziert, das alles zu erklären

- Du bekommst entweder Post von der Handwerkskammer oder von der IHK (dafür fallen ggf. Beiträge pro Jahr an - bemüh mal die Suchfunktion hier, das steht schon eine Menge)

- Du bekommst Post von einer Berufsgenossenschaft, für die Du entweder Beiträge entrichtest oder aber Du findest raus, welche für Dich zuständig ist und bittest um Befreiung, weil Du nur 5-10 Stunden pro Monat tätig bist

- Du checkst, ob Du bei Deinem Mann (so vorhanden) krankenkassentechnisch mitversichert bist (wenn Du nicht selber im Arbeitsleben stehst), wenn ja, gibt es Grenzen im Gewinn, die Du nicht überschreiten solltest, weil Du Dich sonst selber krankenversichern musst - bist Du selber angestellt und hast eine eigene Krankenversicherung, kommt das nicht zum tragen, ausser, Deine Gewinne betragen mehr als die Hälfte Deines Arbeitseinkommens bzw. Du wendest mehr Stunden für Deine Selbstständigkeit auf als für Dein Angestelltenverhältnis

 

Das ist mal ganz grob zusammengefasst, was an ersten Schritten auf Dich zukommt.......

 

LG

Heike

 

 

Hallo,

 

danke, da bin ich grad dran Infos zu sammeln und hab da auch schon die entsprechenden Stellen um Infos gebeten.

 

Mir geht es ganz explizit um die Nutzung meiner Hobbymaschine, die in unserem (Gemeinschafts-)raum steht.

 

An wen muss ich mich da wenden, wo bekomm ich Infos her und was muss ich beachten?

 

Ich find da einfach keine entsprechende Stelle.

 

Da ich dafür ja keinen Raum anmieten kann, wird meine Privatadresse ja dann auch meine Geschäftsadresse sein....

 

LG Mondschein

 

Edit: Und es ist keine Mietwohnung, dazu find ich auch ganz viel.

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und da ist es wieder, das "eigentlich".

 

mondschein, da kannst du dich aber auch bei der stadt erkundigen.

 

ich wohne zum beispiel in einem mischgebiet, in unserem haus ist auch eine apotheke und ein frisör unten drin. unsere wohnung selbst ist "wohnraum" aber ein stockwerk tiefer ist "gewerbe", wobei eine der "gewerbeeinheiten" als "wohnung" genutzt wird.

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Gast Doro-macht-mit
und da ist es wieder, das "eigentlich".

.

 

dass man sich halt täuschen kann, weil man meint in reinem Wohngebiet zu wohnen, dabei gibt es den Bäcker und Metzger.

 

Stadtverwaltung ist immer der erste Anlaufpunkt. Was sollen wir hier über das unbekannte Stadtgebiet spekulieren. Eigentlich und überhaupt

 

Grüße Doro

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dass man sich halt täuschen kann, weil man meint in reinem Wohngebiet zu wohnen, dabei gibt es den Bäcker und Metzger.

 

Stadtverwaltung ist immer der erste Anlaufpunkt. Was sollen wir hier über das unbekannte Stadtgebiet spekulieren. Eigentlich und überhaupt

 

Grüße Doro

 

Ach liebe Doro, dass die Stadtverwaltung der Anlaufpunkt ist, hätte mir als Info genügt. Mehr wollte ich von euch doch garnicht wissen :).

 

Du sollst über garnichts spekulieren...:rolleyes:

 

So ich hab jetzt durch den hilfreichen Tip eine Info mehr. Ich habe das Gewerbeamt angerufen.

 

Bei der Größenordnung, die ich angebe und dem Vorhaben, das ich habe ist das garkein Problem. Es Bedarf keiner Umwandlung und so lange das ganze mit keiner Lärmbelästigung zu tun hat ist alles okay.

 

Ich muss nichts weiter machen, außer das Gewerbe anmelden, Adresse ist dann auch meine Privatadresse.

 

Und natürlich noch die ganzen anderen Schritte, wie IHK, HWK, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft usw...

 

LG Mondschein

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Gast Doro-macht-mit
Ach liebe Doro, dass die Stadtverwaltung der Anlaufpunkt ist, hätte mir als Info genügt. Mehr wollte ich von euch doch garnicht wissen :).

 

und ich dachte, du willst das kompliziert.

 

Ein ganzes Gebiet umbenennen, das wird übrigens im Gemeinderat beschlossen.

 

Grüße Doro

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...

So ich hab jetzt durch den hilfreichen Tip eine Info mehr. Ich habe das Gewerbeamt angerufen.

 

Bei der Größenordnung, die ich angebe und dem Vorhaben, das ich habe ist das garkein Problem. Es Bedarf keiner Umwandlung und so lange das ganze mit keiner Lärmbelästigung zu tun hat ist alles okay.

 

Ich muss nichts weiter machen, außer das Gewerbe anmelden, Adresse ist dann auch meine Privatadresse.

 

Und natürlich noch die ganzen anderen Schritte, wie IHK, HWK, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft usw...

 

LG Mondschein

 

Informiere dich mal lieber beim Bauaufsichtsamt, das Gewerbeamt hat das nicht zu entscheiden. Eigentlich darfst du gewerblich nicht in einem zu Wohnzwecken genutzten Raum arbeiten. Die Größe oder die Zeit ist dabei m.E. unerheblich. Frag da mal lieber nach. Wohnraumumwandlung kostet einiges...wahrscheinlich auch wieder alles Bundeslandabhängig :rolleyes:

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Klingt alles ziemlich unkonkret- nur mal so am Rande erwähnt. Dann müsste jeder Mensch der Heimarbeit leistet, zwangsläufig 'Gewerberaum' besitzen.

 

Ich kann nur vermuten hier gibt es Richtlinien, und wie mit Allem in unsere lieben Bürokratie geht es vermutlich um die ' Besteurung ' vermeintlich genutzter 'Wohnfläche'. Also erstmal erkundigen ob man für eine nebenberufliche 'Heimarbeit' überhaupt einen ausschließlich 'gewerblichen' Raum benötigt. Hier dürfte es Spielräume geben, die in der prozentualen Nutzung der Gesamtfläche der Räumlichkeiten relevant sind.... Auch das Finanzamt könnte hier weiterhelfen, so kann ein Raum als 'Arbeitsraum' gelten- was den Vorteil mit sich bringt, das man bestimmte Möbel u.a. als betriebliche Ausgaben geltend machen könnte.

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Dann müsste jeder Mensch der Heimarbeit leistet, zwangsläufig 'Gewerberaum' besitzen.

 

Heimarbeit und Gewerbe sind zwei Paar Schuhe.

 

Auch das Finanzamt könnte hier weiterhelfen.....

 

Deren Aufgabe ist es STEUERLICHE Sachverhalte zu beurteilen.

 

lg Nähbaerchen

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Ich empfehle immer gern das Existenzgründungs-Seminar :D Mittlerweile gibt es da einige Anbieter.... Kommerzielle und die der IHK´s und HWK`s die können solche Fragen meist beantworten oder wissen zumindest die passende Stelle. Da sie regional sind, kennen sie sich bei Dir Vor-Ort auch meist sehr gut aus ;)

 

Sicherlich sind solche Seminare recht allgemein gehalten und es werden Themen behandelt die Dich u.U. gar nicht interessieren. Aber so erfährst Du auch die ein oder andere Sache, die Dir jetzt noch gar nicht selbst einfällt

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Mir ist in erster Linie vollkommen schleierhaft warum jemand der/die 5-10 Stunden im Monat einer zusätzlichen Tätigkeit nachgeht, ein Gewerbe anmelden will.

Wozu soll das gut sein?

Wenn es nur um die Legalität also die Abfuhr der Steuer und die Anmeldung der Zusatzeinnahmen geht, so kann man das doch getrost über den üblichen Einkommenssteurerlass in die Rubrik: Zusätzliche Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit eintragen.

 

Da ich seit Jahren aus der Selbstständgkeit raus bin, bin ich allerdings auch nicht mehr auf dem Laufenden was erlaubt und verboten ist.

Ein kurzer Termin mit dem Steuerberater sollte alle Fragen klären.

 

Ein gutes 2012 wünschend,

der Micha

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Mir ist in erster Linie vollkommen schleierhaft warum jemand der/die 5-10 Stunden im Monat einer zusätzlichen Tätigkeit nachgeht, ein Gewerbe anmelden will.

Wozu soll das gut sein?

Wenn es nur um die Legalität also die Abfuhr der Steuer und die Anmeldung der Zusatzeinnahmen geht, so kann man das doch getrost über den üblichen Einkommenssteurerlass in die Rubrik: Zusätzliche Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit eintragen.

 

Da ich seit Jahren aus der Selbstständgkeit raus bin, bin ich allerdings auch nicht mehr auf dem Laufenden was erlaubt und verboten ist.

Ein kurzer Termin mit dem Steuerberater sollte alle Fragen klären.

 

Ein gutes 2012 wünschend,

der Micha

 

Du, ich hätte es auch lieber so, wie du es beschreibst, dann hätte ich schon längst mal für die Tochter einer Freundin ein Kleid genäht usw.... Das ist nur leider nicht legal und fällt unter Schwarzarbeit.

Daher werd ich jetzt den Weg gehen und bisher sieht es garnicht so übel aus. Einmal den Papierkrieg erledigt und dann ist hoffentlich Ruhe...

 

 

Sagt mal, was für Nachteile hab ich eigentlich, wenn das Finanzamt mich als Liebhaberei einstuft, dann dürfte ich doch trotzdem weiter nähen und verkaufen oder?

 

Achso und zum Thema gewerblich genutzt. Ich will meinen Raum eben nicht als Wohnraum aufgeben, zumindest nicht für die 5 Stunden zu 100%. Die Kinder haben hier auch einen Haufen Spielzeug drin, der soll bleiben. Und steuerlich absetzen, will ich das auch nicht...

 

LG Mondschein

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Mir ist in erster Linie vollkommen schleierhaft warum jemand der/die 5-10 Stunden im Monat einer zusätzlichen Tätigkeit nachgeht, ein Gewerbe anmelden will.

Wozu soll das gut sein?

Wenn es nur um die Legalität also die Abfuhr der Steuer und die Anmeldung der Zusatzeinnahmen geht, so kann man das doch getrost über den üblichen Einkommenssteurerlass in die Rubrik: Zusätzliche Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit eintragen.

 

Die Legalität umfasst keineswegs nur die Steuern. Bei einem sehr kleinen Umfang einer Tätigkeit kann es sogar sein, daß man am Ende gar keine Steuern zahlen muß, weil es Liebhaberei ist.

 

Einen Gewerbeschein braucht man aber trotzdem-

 

Und "zusätzliche Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit" kann man nur eintragen, wenn man auch ein Gewerbe hat. Und um ein solches legal zu besitzen braucht man einen Gewerbeschein. (Soweit ich weiß... ich bin selbständig, aber als Freiberufler, da braucht man keinen Gewerbeschein. Steuern zahlt man aber natürlich trotzdem.)

 

Was den Wohnraum betrifft ist in der Tat das Bauamt zuständig.

In einem reinen Wohngebiet ist eine Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum nicht möglich.

 

In allen anderen Fällen hängt es dann davon ab, wie die jeweilige Gemeinde das handhabt. Ein persönliches Gespräche auf der Behörde ist oft hilfreich, denn die Mitarbeiter dort können einem natürlich nicht sagen "lassen Sie es bleiben", wenn es rechtlich verpflichtend ist, aber man bekommt die Untertöne mit.

 

Bei einer Tätigkeit mit geringer Stundezahl und ohne Publikumsverkehr vor Ort sind die Ämter oft gar nicht so scharf drauf, so eine Umwandlung durchzuführen, weil sie in der Regel so auch genug zu tun haben und ihre Zeit gerne lohnenswerter einsetzen würden. (Bei so einem Minibetrieb sieht die Gemeinde eh nie Gewerbesteuer und wenn nicht gerade Wohnraumnot herrscht und durch die Umwandlung echter Wohnraum wegfallen würde... )

 

Weiterhin kann sich ein Blick in die Unterlagen zum eigenen Haus oder der eigenen Wohnung rentieren. Gerade wenn man nicht selber neu gebaut hat, ist es nicht ausgeschlossen, daß das vielleicht eh schon mal als Gewerberaum eingetragen war.

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....... wenn das Finanzamt mich als Liebhaberei einstuft, dann dürfte ich doch trotzdem weiter nähen und verkaufen oder?

 

Die Frage der Liebhaberei stellt sich nur, wenn Verluste geltend gemacht werden. Solange positive Einkünfte erzielt werden, sind auch Steuern zu entrichten.

 

lg Nähbaerchen

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Googelt doch einfach mal nach Nebengewerbe.

Ein Nebengewerbe hat im Prinzip schon Jeder, der bei Ebay regelmäßig verkauft.

In einem Wohngebiet kann man ein Nebengewerbe ausüben, man kann ein Büro in einem Wohngebiet haben, kann von zu Hause aus Ware versenden und sich statt für sich selbst für Freunde an die Nähmaschine setzen.

 

Dem Staat gehts nur darum, steuerlich am Gewinn beteiligt zu werden, nicht darum, das der Mensch, der ein Nebengewerbe ausübt, sich im Industriegebiet einen Halle mietet.

 

In ausgewiesenen reinen Wohngebieten soll vermieden werden, das Krach durch Handwerk die Ruhe der Einwohner stört. Nicht, das man keine Nähmaschine benutzen darf.

 

Also meld mal Dein Gewerbe an und bitte kauf dann erst ein, denn Du willst ja Deine Arbeitsmittel (Stoff, Garn, maschine, Lineal, Papier, Schnitte, Zeitschriften, Nähbücher, Schere usw.) absetzen.

 

Am Ende bezahlst Du vielleicht nicht mal Steuern, weil das Hobby teurer ist als die Einnahmen.

Bearbeitet von anonym09
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...

Achso und zum Thema gewerblich genutzt. Ich will meinen Raum eben nicht als Wohnraum aufgeben, zumindest nicht für die 5 Stunden zu 100%. Die Kinder haben hier auch einen Haufen Spielzeug drin, der soll bleiben. Und steuerlich absetzen, will ich das auch nicht...

 

LG Mondschein

 

Wieviel Zeit du in dem Zimmer zum Zwecke deiner "gewerblichen" Ausübung verbringst ist unerheblich. Es geht eher darum, dass du ein Gewerbe hast, was du von zuhause aus ausübst und wofür du einen Raum benötigst. - ich weiß, das ist absurd aber nur so wäre es "ganz legal".

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Also meld mal Dein Gewerbe an und bitte kauf dann erst ein, denn Du willst ja Deine Arbeitsmittel (Stoff, Garn, maschine, Lineal, Papier, Schnitte, Zeitschriften, Nähbücher, Schere usw.) absetzen.

 

Es geht eher darum, dass du ein Gewerbe hast, was du von zuhause aus ausübst und wofür du einen Raum benötigst. - ich weiß, das ist absurd aber nur so wäre es "ganz legal".

 

Für solche Themen gibt es Steuerberater. Deren Auskünfte sind fundiert und zutreffend. Alles andere gibt Halbwissen, Unwissen und Vermutungen wieder.

 

lg Nähbaerchen

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Nähbärchen, geh doch nicht von Dir selber aus.

Ich hatte fast 30 Jahre lang ein Geschäft, Halbwissen verbreite ich nicht, ich gebe Tipps.

Warum habe ich nur immer wieder den Eindruck, dass das Forum von Neidern und Besserwissern nur so wimmelt?

Zum Glück gibts hier einen Großteil nette Forenmitglieder, die man leicht ins Herz schließen kann und die solche Beiträge wie Deinen locker wieder gut machen.

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ich denke auch, dass Nina keine rechtsverbindliche Auskunft erwartet, sondern mehr oder weniger "sogenannte Erfahrungen". Und auch "Halbwissen" gibt Anregung zum "mal in die andere Richtung denken"...

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Nähbärchen, geh doch nicht von Dir selber aus.Ich hatte fast 30 Jahre lang ein Geschäft, Halbwissen verbreite ich nicht, ich gebe Tipps.

Warum habe ich nur immer wieder den Eindruck, dass das Forum von Neidern und Besserwissern nur so wimmelt?

 

ich denke auch, dass Nina keine rechtsverbindliche Auskunft erwartet, sondern mehr oder weniger "sogenannte Erfahrungen". Und auch "Halbwissen" gibt Anregung zum "mal in die andere Richtung denken"...

 

Besserwisser? Im Steuerfach als Berufsträgerin ohne den allergeringsten Zweifel.

 

 

lg Nähbaerchen

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Besserwisser? Im Steuerfach als Berufsträgerin ohne den allergeringsten Zweifel.

 

 

lg Nähbaerchen

 

Na dann würde ich meinen...Thema verfehlt - hier geht es gar nicht um Steuern!

 

Und nun ist auch gut - alle bitte vertragen :hug:

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Zu der Sache mit dem Wohnraum:

 

Es gibt die baurechtliche Seite und die mietrechtliche Seite, falls man zur Miete wohnt.

 

Bei der baurechtlichen Seite geht es primär mal um die Frage, ob die Tätigkeit zu Bebauungsplänen paßt. In reinen Wohngebieten etc. sollen beispielsweise nicht ständig LKW rumgurken, keine Presslufthämmer von 6-20 Uhr wummern usw. Wenn die Baurechtler von "Gewerbe" reden, dann meinen sie in erster Linie mal "Industrie" und "Handel". Also alles was Krach macht, Verkehr produziert oder sonstwie auf die ein oder andere Weise "sichtbar" ist.

 

Wenn Du in Deiner Wohnung mit einer oder vielleicht auch mit 10 Nähmaschinen auf Zimmerlautstärke produzierst, dann kratzt das bei den Baubehörden genau gar niemanden.

 

Den Vermieter kratzt das ganze auch erst dann, wenn Du die Wohnung nicht mehr wohnüblich nutzt. Also z. B. sehr viel Publikumsverkehr hast, zu laut bist etc. Oder eben - und da wird es häufig spannend - ein Schild unten am Eingang aufstellen willst. Das ist ein beliebter Streitpunkt, warum Mietverträge gern jegliche gewerbliche Nutzung ausschließen. Wer nämlich in Deutschland ein Gewerbe betreibt, der hat auch das Recht, auf sein Gewerbe angemessen aufmerksam zu machen. Also z. B. ein Schild draußen aufzustellen. Wenn der Vermieter das aber nicht will, dann schreibt er von vornherein "kein Gewerbe" in den Vertrag rein.

 

Auch das muss man aber alles nicht so heiß essen, wie es gekocht wird. Es gibt nämlich im Bereich der Heimarbeit, insbesondere auch bzgl. der freien Berufe, genügend Gerichtsurteile, dass man z. B. als Freiberufler durchaus in seinen eigenen Wänden erwerbsmäßig tätig werden darf. Egal was der Vermieter sagt. Die Gerichte begründen das damit, dass diese Form des "sanften Gewerbes" von einer wohnlichen Nutzung eh nicht zu unterscheiden seien. Also auch kein Grund bestehe, einen Mietvertrag diesbzgl. zu restringieren.

 

Ich hab' das Spiel mit zwei angemeldeten Gewerben mittlerweile an 3 Mietwohn-Standorten durch, und immer mindestens ein Zimmer als Arbeitszimmer auch steuerlich abgesetzt. Es empfiehlt sich, dem Vermieter die teilgewerbliche Nutzung für Heimarbeit anzuzeigen und direkt darauf hinzuweisen, dass eine Beeinträchtigung Dritter ausgeschlossen sein wird. Auch empfiehlt sich ein Hinweis, dass Elektroinstallation, Lärmverursachung etc. nicht über den wohnüblichen Gebrauch hinausgehen werden, und auch keine regelmäßigen Kundenbesuche zu erwarten seien. Man kann ja dazuschreiben, dass man gern für Rückfragen etc. erreichbar ist und an einer verträglichen Lösung fürs Wohnumfeld sowieso. Da kommt dann entweder eine positive Antwort oder gar nix zurück. Und die Welt ist in Ordnung.

 

Wenn Du allerdings planst, Dir einen kleinen Park aus Schnellnähern in eine Mietwohnung zu stellen, dann mag die Sache anders aussehen. Stichworte Strom und Lärm.

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Na dann würde ich meinen...Thema verfehlt - hier geht es gar nicht um Steuern!

 

Und nun ist auch gut - alle bitte vertragen :hug:

 

Wenn Aussagen über steuerlich abzugsfähige Ausgaben getroffen werden, geht es sehr wohl um Steuern. Wenn zuviel Unzutreffendes gepostet wird, gebe ich gelegentlich Hinweise, die aber niemand gezwungen ist, zu beachten.

 

Aber lassen wir das. Zurück zur Nähmaschine und zu den Nähthemen. ;)

 

lg Nähbaerchen

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