Zum Inhalt springen

Partner

Gewinnrechnung Kleingewerbe und Krankenversicherung Frage


Mondschein2910

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

 

ich spiele nun schon länger mit dem Gedanken doch mal 1-2 Teile bei Dawanda zu verkaufen. Wirklich nur als Kleingewerbe, weil ich hauptsächlich als Hobby nähe.

 

Mein Plan:

Kleingewerbe anmelden und dann hier und da mal ein Teil reinsetzen das Ganze während der Elternzeit und auch dann später neben dem Job.

Ich nähe aus Hobby, möchte aber, dass es legal ist, wenn ich mal was verkaufe.

 

Zur Situation: Ich bin noch in Elternzeit und somit kostenlos gesetzlich weiterversichert.

 

Ich möchte die Krankenkasse anrufen und fragen, aber vielelicht kann mir ja schonmal Jemand was sagen.

 

Gibt es da eine Freigrenze, damit ich so weiter versichert bleibe? Oder muss ich direkt den Mindestbeitrag bezahlen. Das würde sich nicht lohnen, weil dieser vermutlich meinen Gewinn übersteigt.

 

Und wenn ich dann wieder arbeite, wie sieht es dann aus?

 

Und dann hab ich noch eine Frage: Meine Stoffregale sind voll. Teilweise vor einiger Zeit gekauft, teilweise sind keien Quittungen vorhanden.

 

Wie läuft das dann mit der Gewinn-Verlustrechnung.

Also welchen Preis gebe ich für die Stoffe an, wenn ich keine Quittungen habe? Und die sachen vor langer Zeit gekauft habe? Wie lässt sich sowas regeln? Oder darf ich dei dann garnicht nutzen?

 

Mir ist klar, dass ich in Zukunft dann damit anders umgehen werde und privat und geschäftlich dann anders trenne, aber für den Start hätte ich erstmal genug hier ;-)

 

Vielen Dank.

 

LG Mondschein

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Werbung:
  • Antworten 9
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • Mondschein2910

    3

  • sticki

    2

  • anonym09

    1

  • Stoffkörbchen

    1

Top-Benutzer in diesem Thema

Zur Situation: Ich bin noch in Elternzeit und somit kostenlos gesetzlich weiterversichert.

 

Ich möchte die Krankenkasse anrufen und fragen, aber vielelicht kann mir ja schonmal Jemand was sagen.

 

Wenn du Geld bekommst während der Elternzeit frag auch da nach in welchem finanziellen und zeitlichen Rahmen du hinzuverdienen darfst.

 

Auch dem AG ist die gewerbliche Tätigkeit anzuzeigen.

 

Wie läuft das dann mit der Gewinn-Verlustrechnung.

Also welchen Preis gebe ich für die Stoffe an, wenn ich keine Quittungen habe? Und die sachen vor langer Zeit gekauft habe? Wie lässt sich sowas regeln? Oder darf ich dei dann garnicht nutzen?

 

Du schreibst dir einen Eigenbeleg über den jetzigen Wert der Stoffe als Ausgabe. Den Wert solltest du aber durch z.B. entsprechende gleiche/ähnliche Auktionen bei ebay belegen können. Oder du musst eben einen entsprechend geringen Wert ansetzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin sehr vorsichtig mit solchen Tipps, weil die wirklich ins Geld gehen können, wenn diese falsch ausgelegt oder verstanden werden.

 

Ruf doch bitte Deine Krankenkasse an und lass Dich dort eingehend beraten. Die haben Fachleute dafür.

 

Steuerrechtliches: frage bitte einen Steuerberater, der weiß genau wie die gesetzlichen Möglichkeiten für Dich sind.

 

Eigenbelege sind sicherlich o.k. aber in größerem Umfang werden die Leute vom Finanzamt doch stutzig...

 

Meine Antwort ist keinesfalls böse gemeint! Ich kann ja verstehen, dass Dich diese Fragen brennend interessieren! Aber besser einmal an der richtigen Stelle nachgefragt als nachher die dicke Rechnung zahlen zu müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin sehr vorsichtig mit solchen Tipps, weil die wirklich ins Geld gehen können, wenn diese falsch ausgelegt oder verstanden werden.

 

Ruf doch bitte Deine Krankenkasse an und lass Dich dort eingehend beraten. Die haben Fachleute dafür.

 

Steuerrechtliches: frage bitte einen Steuerberater, der weiß genau wie die gesetzlichen Möglichkeiten für Dich sind.

 

Eigenbelege sind sicherlich o.k. aber in größerem Umfang werden die Leute vom Finanzamt doch stutzig...

 

Meine Antwort ist keinesfalls böse gemeint! Ich kann ja verstehen, dass Dich diese Fragen brennend interessieren! Aber besser einmal an der richtigen Stelle nachgefragt als nachher die dicke Rechnung zahlen zu müssen.

 

 

Hallo,

 

ja das werd ich auf jeden Fall auch machen. Ich wollte nur erstmal so ein paar Grundlagen haben und da bin ich hier schon richtig. Denke ich. :hug:

 

Klar, beim Arbeitgeber werd ich das natürlich melden und Elterngeld bekomm ich dann nicht mehr, wäre das zweite Jahr, Elterngeld gibts ja leider nurnoch 1 Jahr :hug:

 

LG Mondschein

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Berufsgenossenschaft nicht vergessen. Es gibt auch hier die Möglichkeit um eine Pflichtversicherung herum zu kommen. Sie geben dort gerne Auskunft.

Und mit Bedacht die Angaben in der Gewerbeanmeldung wählen. Wenn Du als "Schneiderin" gilst, ist auch noch eine Anmeldung bei der Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer fällig.

 

Dawanda hat eine extra Seite mit Informationen wenn Du dort verkaufen möchtest:

Verkäuferportal - DaWanda

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sie hat hier speziell nach der Krankenkasse und nach "vorweggenommenen Betriebsausgaben" gefragt... zu allen anderen Themen rund um das Gewerbe kann sie durchaus die entsprechenden Threads lesen. Diese enthalten meist noch weitere hilfreiche Links zu entsprechenden Seiten oder Foren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sie hat hier speziell nach der Krankenkasse und nach "vorweggenommenen Betriebsausgaben" gefragt... zu allen anderen Themen rund um das Gewerbe kann sie durchaus die entsprechenden Threads lesen. Diese enthalten meist noch weitere hilfreiche Links zu entsprechenden Seiten oder Foren.

 

Danke :hug:

 

Wirklich danke für eure vielen Tips. Aber es geht mir grad wirklich um diese beiden Dinge.

Zu den anderen Themen hab ich mich schon schlau gemacht und werd es auch noch.

 

Ich will halt bei der Krankenkasse wissen was es für Möglichkeiten gibt. Da hab ich einfach Nichts gefunden. Ich möchte da nicht anrufen, dann abgespeist werden und dann hinterher merken, dass es doch gegangen wäre :D

 

Und da es mir wirklich nicht darum geht das Haushaltseinkommen zu sichern, sondern ich gerne hier und da mal nen Pulli nähe und den vielleicht evrkaufen mag oder ne Tasche oder, oder, oder. Dachte ich ich frag hier erstmal an.

 

LG Mondschein

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

ich geh mal davon aus, so wie Du das schilderst, dass der zeitliche Einsatz der Arbeitskraft und der wirtschaftliche ERtrag nicht den Umfang erreicht, dass Du als "hauptberuflich selbständig tätig" gelten wirst. Wenn Du dann einkommensmäßig unter einem siebtel der monatlichen Bezugsgröße, also im Jahr 2001 unter 320 Euro monatlich bleibst, müsstest Du weiter familienversichert bleiben könne. Genaueres und wirklich zuverlässig können die Dir das bei der KK sagen, wenn Du denen schilderst, was genau Du vorhast.

 

LG

Katja

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi!

Ich bin auch nebengwerblich selbstständig (als Nageltante) und bei meinem Mann familienversichert.

Du mußt bei deiner Krankenkasse anrufen, dann nennen die dir einen Betrag, bis zu dem du mitversichert bleiben kannst, und schicken dir ein paar Bögen, wo du Umfang und Art der Beschäftigung angeben mußt, damit klar ist, dass es keine hauptberufliche Tätigkeit ist.

 

Zu den restlichen Finanzen ist auf jeden Fall der Steuerberater nötig!

 

Viel Erfolg in der Selbstständigkeit :)

 

LG Schneck

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...