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Selbstständig- Berufsgenossenschaft???!!!


juju

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Hallo,

 

Ich suche dringend Infos zur Berufsgenossenschaft im Textilhandwerk.

 

Ich habe mich im Sommer 2006 selbstständig gemacht, über die Agentur für Arbeit.

Mir hat damals aber keiner gesagt, das es eine Berufsgenossenschaft für diesen Bereich gibt, welche auch noch eine Pflicht Versicherung ist.

Somit hat sich die Berufsgenossenschaft im Januar bei mir gemeldet, und mir einen Fragebogen zugeschickt. Den habe ich auch ausgefüllt und zurück geschickt, mit dem Vermerk, das ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchte, da ich ein Kleingewebe habe, und nur 12 Stunden die Woche arbeite.

Das hat die Berufsgenossenschaft auch akzeptiert, und mich ab Februar 2008 befreit. Sie wollen aber noch die Beiträge von 2006 und 2007 haben. Rückwirkend. Ich könnte mich aber nicht Rückwirkend befreien lassen.:mad:

 

Das möchte ich aber so nicht akzeptieren. Wenn sie rückwirkend Geld einfordern können, warum kann ich mich dann nicht rückwirkend von der Versicherungspflicht befreien lassen???? Kein gleiches recht für alle???:confused:

 

Hat jemand hiermit schon Erfahruingen gemacht, und kann mir da weiter helfen?? Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, und gegen den Bescheid einspruch einzulegen???

Habe ich überhaupt einen Chance??:(

 

Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe??

 

Jutta

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Ein freundlicher Umgangston mit den Sachberarbeiter/-innen ist auch von Vorteil.

Nein, Du sollst den Leuten keinen Honig ums Maul schmieren.

 

Ich habe mich selbst auch schon über Forderungen der Berufsgenossenschaft geärgert.

Eine Nacht drüber geschlafen, mit den Damen ein nettes Telefonat geführt und

ich war besser informiert. Im Rahmen ihrer Richtlinien können Dich die

Mitarbeiter/-innen viel besser beraten als die Damen und Herren von der Agentur

für Arbeit.

 

Forderungen werden sie vermutlich nicht zurücknehmen. Wenn Dir die

Rechnung allerdings zu hoch vorkommt, solltest Du mit der BG Kontakt aufnehmen.

Wie gesagt in einem ruhigen Gespräch lässt sich vieles klären.

 

LG und viel Glück wüncht Manu

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Hallo,

 

Danke für die Antworten.

 

Ich habe am nächsten Arbeitstag bei der BG angerufen, und denen erklärt, das ich mit meinem Kleingewerbe keine Rückzahlung von über 400 € leisten kann.

Der nette Bearbeiter sagte mir, ich solle dies bitte in schriftlicher Form machen, meine Situation beschreiben und um eine Befreiung der Versicherungsbeiträge bitten.

Das habe ich auch gemacht. Und heute kam die Post. Ich bin von den Beiträgen befreit worden.

Damit ist mir eine riesen Last von den Schultern genommen worden. Denn hätte die BG auf die Zahlung bestanden, hätte ich mein Gewerbe abgemeldet, und wäre wieder Arbeitslos gewesen.

 

Danke an die BG

 

Jutta:)

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..Jetzt muß ich wirklich mal ganz dumm fragen, ist das bei jedem Gewerbe so?

 

..mein Mann hat seit 2006 einen kleinen Brennholzhandel als Kleinunternehmer ... da kam nie ein Schreiben von einer BG und ich dachte bis jetzt ich habe alle Formalitäten erledigt und aufmerksam hat uns auch noch niemand gemacht!..Schreck!!

 

LG Ivonn

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