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Nähtreffen - Haftungsfrage


yve79

Empfohlene Beiträge

Hallo in die Runde,

 

hoffentlich bin ich hier richtig, eine Kategorie für rechtliche Fragen habe ich zumindest nicht entdeckt.

 

Gibt es Rechtsanwältinnen unter den Hobbyschneiderinnen? Das wäre phantastisch! Mich interessiert akut die Haftungsfrage bei Nähtreffen. Folgende (weiterhelfende) Infos kann ich geben:

 

Die Nähtreffen finden 4 x im Jahr statt. Dazu wird von der Kuratie das Pfarrheim gemietet. In der Benutzungsordnung der Kuratie und im Mietvertrag steht, dass sich der Mieter um die Versicherung kümmern muß. Das ist auch sehr ausführlich beschrieben. Hier würde der Mieter sogar Haftung übernehmen müssen, wenn es eine offene Steckdose in den Pfarrräumen gibt und eine Näherin reingreift.

 

Bisher ist nichts passiert, allerdings frage ich mich, ob ich haftbar gemacht werden kann von einer Näherin, wenn z. B. ein Tisch zusammenbricht und die Maschine dann kaputt ist. Oder wenn sich eine Näherin den Fuß bricht, weil sie über ein Verlängerungskabel gestolpert ist. Oder wenn jemand die Türe aufreißt und davor parkt ein Auto, welches beschädigt wird - wer trägt die Haftung?

 

Organisator und Mieter der Räume bin ich. Die Orga beinhaltet jedoch lediglich:

- den Anruf in der Kuratie um den Termin zu vereinbaren (schriftlicher Mietvertrag ist nicht mehr nötig, es wurde bereits ein Mietvertrag zur regelmäßigen Überlassung unterschrieben)

- den Schlüssel "beim Nachbarn" abzuholen

- Thread bei den Hobbyschneiderinnen mit Infos zum Nähtreff

- aufschreiben, wer kommt :)

 

Die Kosten der Raummiete werden unter den angemeldeten Näherinnen aufgeteilt, es zahlt also jede der 10 Näherinnen seine 10 Euro (auch ich). Die Veranstaltung ist somit "gewinnfrei".

 

Meine Näherinnen sind natürlich ganz lieb und sehen die Treffen als Privatvergnügen bei der sie selbst für sich haften. Aber ist das rechtlich wirklich so? Recht ist ja nicht immer zwingend logisch... :confused:

 

Würde es rechtlich gesehen genügen, wenn ich mir von jeder Näherin unterschreiben lasse, dass sie für sich selbst verantwortlich ist? Oder reicht es evtl. schon, wenn ich bei der Anmeldung darauf aufmerksam mache, dass jeder selbst haftet?

 

Ich hoffe, es kann mir jemand fundiert weiterhelfen! Vielen Dank vorab!

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  • yve79

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  • Fruehling

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  • Bineffm

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  • mecki.m

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Top-Benutzer in diesem Thema

Nein, wirklich weiterhelfen kann ich Dir leider nicht, sorry.

 

Aber ich finde es toll, dass Du Dir diese weitreichenden Gedanken machst. Ich hoffe, es findet sich hier jemand, der da was dazu sagen kann. Ich bin gespannt!

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Mal ehrlich, ich würde mir nicht allzuviel Gedanken machen. Leben ist nun mal lebensgefährlich, und wenn man alle Risiken abdecken sollte, dürfte man das Haus nicht mehr verlassen, ohen eine Extra-Versicherung abzuschließen.

Nur meine bescheidene Meinung.

Gruß von Karin

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Naja - es ist halt schon ein Unterschied, ob ich mich selbst gefährde und damit leben kann - oder ob ich ein Treffen organisiere - und damit plötzlich die Haftung für alle Schäden übernehmen soll, die bei so einem Treffen evtl. entstehen. Von daher kann ich die Frage schon nachvollziehen - ne Antwort weiß ich aber leider auch nicht....

 

Ich persönlich käm nie auf die Idee, den Organisator von einem Nähtreff zu verklagen, wenn meine Maschine da kaputt geht - aber man kann halt in die anderen nicht wirklich reingucken....

 

Sabine

Bearbeitet von Bineffm
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Hallo,

 

ich denke mal, hier wird dir niemand eine rechtsverbindliche Antwort geben, selbst wenn er/sie könnte.

 

Besprich diese Angelegenheit doch mal mit deinen Mitnäherinnen. Wenn sie bereit wären die Rechtsanwaltkosten mit dir zusammen zu tragen, dann könntest du dir bei einen Rechtsanwalt eine rechtsverbindliche Auskunft holen.

 

Gruß Mecki

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Hallo alle,

hallo Yve,

 

also ich gehe ja noch zu einem anderen Nähtreff.

Dort bezahlen wir sowohl Raummiete, als auch eine Schneiderin.

Dort ist innerhalb von 11 Jahren und ca. 200 Treffen mit etwa 6 Teilnehmerinnen

noch nie etwas passiert.

 

Ich stehe auf dem Standpunkt jeder ist für sich selbst verantwortlich und haftet selbst.

Das heißt, wenn ich beim Treffen die Maschine einer Mitnäherin vom Tisch stoße, dann habe ich dafür eine Privathaftplichtversicherung.

Auch wenn in einem Standardanschreiben der Versicherung nach einem möglichen Schuldigen gesucht wird, auf den die Versicherung den Schaden abwälzen kann, dann würde ich persönlich in so einem Fall keinen anderen Schuldigen angeben können.

Also es ist ein privates Treffen in einem gemietetem Raum, der Vermieter übernimmt jedoch keine Haftung für Geschehnisse die während der Vermietung passieren.

 

 

Was anderes wäre z.B. wenn in dem Raum die Heizung undicht ist und jemand dann auf dem feuchten Boden ausrutscht, das wäre dann wohl schon zu Lasten des Vermieters, hätte aber sicher eine schwierigere Beweisführung zur Folge.

 

 

So wäre mein Rechtsempfinden.

Selbstverständlich kann es sein, dass ein Rechtsanwalt das anders sieht.

 

Hier noch was aus USA

zum Brüllen

 

Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck, die sich bei McDonalds einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend 4,5 Millionen $ Schadenersatz erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden sei, dass der Kaffee heiß ist, wird nun jährlich der STELLA-LIEBECK-PREIS an diejenigen verliehen, die im jeweils vergangenen Jahr mit genialer Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich forderten und erhielten.

 

Platz 1

Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den Stella-Award ist: Mr.Merv Grazinski aus Oklahoma City. Der Wohnwagenhersteller Winnebago MotorHomes musste ihm nicht nur ein neues Wohnmobil stellen, sondern auch 1.750.000 $ Schmerzensgeld bezahlen. Auf dem Heimweg von einem Football-Spiel hat Mr. Grazinski die Tempomatic seines Gefährts auf 110 km/h eingestellt und danach den Fahrersitz verlassen, um sich im hinteren Teil des Wohnmobils einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil kam prompt von der Straße ab und überschlug sich. Mr. Grazinski begründete seine Forderung mit der Tatsache, dass in der Betriebsanleitung des Wohnmobils nicht darauf hingewiesen worden sei, dass man auch bei eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz nicht verlassen dürfe. Der Hersteller hat - in Erwartung weiterer Trottel inzwischen die Bedienungsanleitung geändert.

private Quelle

Bearbeitet von charliebrown
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Huch, Mädels, plötzlich so viele Antworten :)

 

@Fruehling: Normalerweise würde ich bei dir unterschreiben. Das Leben ist hart und endet meist tödlich ;) Aaaaber, wie Bineffm schon schreibt, hier geht es mir ja nicht um mich, sondern um die Teilnehmerinnen und deren Maschinen.

 

@Bineffm: Genau! Es sind zwar alle Teilnehmerinnen supernett und verständnisvoll, aber hin und wieder sind neue Gesichter dabei... man weiß dann nicht genau, wie sie "ticken" und Verklagen und Abmahnen sind heutzutage leider "salonfähig" geworden. Soll jetzt aber im Umkehrschluß keines Falls heißen, dass die "Neuen" grundsätzlich Probleme sind/machen!!! ;)

 

@mecki.m: Das werde ich wohl machen (müssen), wenn nichts Rechtsverbindliches hier raus kommt ;) Aber die Hoffnung stirbt zuletzt :)

 

@Charliebrown: LOL, Kaffee und Tempomat sind immer wieder nett zu lesen. Einen Kracher habe ich noch (ist aber sehr traurig). Eine Dame wollte ihre gewaschene Katze in der Mikrowelle trocknen... :(

Problem hier ist halt einfach, dass z. B. auch bei dem von dir beschriebenen Fall mit der Heizungspfütze der Mieter (= ich) haftet. Nachdem wir ja schon einmal eine Baustelle statt eines benutzbaren Raumes hatten und die Räume teilweise nicht pfleglich behandelt werden, möchte ich mich einfach absichern gegen Heizungspfützen, offene Steckdosen und sonstige Unfallteufel...

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Problem hier ist halt einfach, dass z. B. auch bei dem von dir beschriebenen Fall mit der Heizungspfütze der Mieter (= ich) haftet.

 

Wobei ich mich da wahrscheinlich im Schadensfalle mit dem "Vermieter" streiten würde, s.o. auch dein Beispiel mit der offenen/kaputten Steckdose. Denn so einfach kann sich dann der "gewerbliche" Vermieter nicht aus der Haftung stehlen.

 

Problem ist: das es nicht für jede Eventualität einen entsprechenden Gesetzestext gibt. Im Schadenfall der vor Gericht kommt hat dann nur für diesen einen Fall der Richter zu entscheiden.

 

Wenn dir dann wohler ist und du auch was "schriftliches" in der Hand hast, dann setz einen entsprechenden Text auf, den du jeden, zu jedem Treffen, unterschreiben lässt.

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Hallo an Alle,

 

soviel ich weiß gibt es in jeder Stadt im Gerichtsgebeude eine kostenlose Rechtsberatung frag doch mal dort nach. Also in RT gibt es sowas, habe ich vor Jahren auch schon mal in anspruch genommen.

 

Liebe Grüße Petra

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@sticki: Streiten würde ich ungern wollen. Wir leben hier sehr ländlich und "jeder kennt jeden". Wenn ich da gegen "die Kirche" prozessieren würde... hossa :) Unterschriften von den Näherinnen einsammeln hatte ich auch schon überlegt, wußte nur nicht, ob das rechtlich etwas bringt...

 

@Petzibär: Danke für den Hint... Jetzt weiß ich zumindest, warum sich hier niemand als Rechtsanwalt outen kann ;)

Habe dies hier auf Kostenlose Rechtsberatung: Wann gibt es Rechtsberatung kostenlos? gefunden:

 

"Kostenlose Rechtsberatung": Irrglaube oder Wirklichkeit

Die Rechtsberatung ist in Deutschland den Rechtsanwälten vorbehalten. Rechtsberatung und Besorgung rechtlicher Angelegenheiten dürfen demnach nur von Volljuristen vorgenommen werden, die eine Zulassung haben (geregelt in Rechtsberatungsgesetz). Wer also in rechtlichen Fragen einen Rat erteilt - wenn auch nur kostenlos und unentgeltlich - läuft Gefahr nach Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet zu werden.

 

Fraglich ist, ob dies auch in der Zukunft so bleiben wird. Das neue Rechtsdienstleitungsgesetz, das als Entwurf vorliegt, enthält zahlreiche neue Regelungen. Allerdings wird der Entwurf zum Teil falsch interpretiert und in den Medien als unentgeltliche, kostenlose und erlaubnisfreie Rechtsberatung dargestellt.

 

Vielfach wird dabei der §1 Abs.2 übersehen. Nur innerhalb "familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher" Beziehungen sieht der Entwurf eine generelle Freigabe vor. In allen anderen Fällen muss auch die unentgeltliche Rechtsdienstleistung "durch eine Person, der auch die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist (das sind auch in Zukunft in erster Linie AnwältInnen), durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz ("VolljuristInnen") oder unter Anleitung und Aufsicht einer solchen Person" erfolgen.

Die letzte Variante ("unter Anleitung und Aufsicht") mag für große Hilfsorganisationen, die in Zukunft lediglich in ihrem Dachverband eine juristisch qualifizierte Person beschäftigen müssen, eine praktikable Lösung sein. Auf Einzelpersonen ist die Regelung dagegen nicht anwendbar; die erforderliche juristische Qualifikation müssen sie regelmäßig in eigener Person besitzen (Quelle).

Auch wenn das Gesetz somit in Kraft treten sollte, bleibt der Weg zum Rechtsanwalt kostenpflichtig.

 

Ob sie kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen können und wie hoch das einzusetzende Einkommen ist, können sie mit Prozesskostenrechner ermitteln.

 

Rechtsberatung fast "kostenlos" jetzt schon möglich

Die "kostenlose Rechtsberatung" kann von bedürftigen Personen ohne ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz in Anspruch genommen werden. Dies ist mit der Beratungshilfe ohne weiteres möglich. Die Selbstbeteiligung ist mit 10 Euro dürfte für diese Rechtsberatung durchaus erschwinglich sein, so dass die Rechtsberatung fast kostenlos erfolgt. Diese "kostenlose Rechtsberatung" können Sie sogar in Anspruch nehmen, wenn Sie telefonische Rechtsberatung oder Online Beratung wählen. Die Vordrucke für eine Beratungshilfe können sie beim Amtsgericht oder im Internet bekommen.

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