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Wie Einkommen aus einem Honorarvertrag versteuern??


Susie

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Hallo zusammen,

 

mir ist ein Projekt angeboten worden, an dem ich auf Honorarbasis mitarbeiten kann. Ich hab davon leider überhaupt keine Ahnung. Ich gehe davon aus, daß ich die Einkünfte dem Finanzamt mit der Einkommenssteuererklärung mitteilen muß. Muß ich denen schon eher eine Mitteilung machen und schon quartalsweise Steuern abführen wie Selbständige es machen?

Wie hoch liegt der Steuersatz? Muß ich von diesem Honorar sonst noch irgendwas abführen?

Ich bin im echten Leben Angestellte und habe eine Vollzeitstelle. Das Projekt wäre nicht bei meinem festen Arbeitgeber (mit dem ich natürlich vorher sprechen muß). Als zeitlichen Umfang stelle ich mir so zwischen 4 bis maximal 8 Stunden wöchentlich vor.

Wer kann mir weiterhelfen? Worauf muß ich achten?

Freue mich auf Tips und Tricks.

 

Sonnige Grüße von

Susie

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Hallo Susie,

warum rufst Du nicht beim Finazamt an und stellst dort Deine Frage.

Das sind in der Regel nette Leute. Nur DIE können Dir die richtige Antwort geben, weil es regional immer anderst ist.

 

Gruß Gisela

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Hallo,

auf Honorbasis hast Du einen Freibetrag von € 1800 und noch was (2008), bis zu dem Betrag ist es also steuerfrei, was darüber kommt wird ganz normal in Dein Einkommen mitgerechnet.

Ich gebe Unterricht auf Honorarbasis und muss nicht schon was vorher leisten, ich bekomme jedes Jahr eine Mitteilung, dass ich so und so viel verdient habe, diese Mitteilung geht auch automatisch an das Finanzamt.

 

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

LG

Anne

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Hallo,

 

ich bin nicht sicher, ob das so stimmt mit dem Freibetrag - das ist doch die sog. "Übungsleiterpauschale", die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist (siehe Wikipedia.

 

Information beim Finanzamt ist bestimmt der sicherste Weg ...

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Auf alle Fälle Finanzamt bzw. Steuerberater fragen.

 

Das mit dem Freibetrag bezweifle ich mal, aber du kannst natürlich auch wieder Kosten geltend machen. Was den Steuersatz betrifft wird der natürlich auch steigen, Stichwort Progression.

 

Das Finanzamt kann dir auch sagen, ob du ggf. Umsatzsteuer zahlen mußt. Und ob sie von dir vorab was wollen.

 

Weiterhin mußt du mit der Krankenkasse abklären, ab wann du einen erhöhten Betrag abführen mußt.

 

Und bei der Rentenversicherung nachfragen, manche Tätigkeiten sind auch rentenbeitragspflichtig.

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  • 4 Monate später...

Hallo Susie,

 

ich arbeite im Steuer- und Buchhaltungsbereich.

 

Es kommt immer ganz darauf an, WAS du tust. Wenn du also Kurse gibst, stimmt es, dass es diesen Übungsleiterbetrag gibt. Das ist ein Freibetrag, keine Freigrenze. D.h. dass man nur alles, was darüber hinaus geht in der Einkommensteuer versteuern muss.

 

Die zweite Steuer, die einen treffen kann, ist die Umsatzsteuer. Ob man diese zahlen muss oder nicht, kommt darauf an, WAS man tut. Also, wenn Du z.B. für eine Hochschule tätig bist, kann es durchaus möglich sein, dass die Honorare umsatzsteuerfrei sind.

 

Der weitere Problembereich ist die Rentenversicherung. Sobald man als Dozent tätig ist, wollen die auch Geld haben. Aber auch hier gibt es Wege. Erfahrungen kann ich gerne ggf. weitergeben.

 

LG

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