Zum Inhalt springen
Partner:
Babylock Overlock Bernina Nähmaschinen Brother Nähmaschinen Janome Nähmaschinen Juki Nähmaschinen
Werbung:
Folhoffer Stoffe Kurzwaren Nähzubehör

Brief vom Otto-Versand


naehfreak

Empfohlene Beiträge

  • Antworten 12
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • regenbogen

    2

  • Tina-K

    2

  • Easy

    1

  • Beginner

    1

Top-Benutzer in diesem Thema

Hallöchen,

 

ich habe heute auch einen Brief von OTTO erhalten.

Der große Witz, es stimmen mehrere Angaben nicht. Das Bestelldatum und die Bestellmenge sind nicht richtig. Und laut Brief erhalte ich die Ware noch, aber der Faltkoffer ist schon längst angekommen. Naja, ist ja egal.

 

Briefauszug:

 

.... Ein Kaufvertrag über den Erwer von 3 Nähmaschinen "Carina" zum stückpreis von 19,99 EUR ist nicht zustanden gekommen.

Da es sich sowohl bei der Preisauszeichnung als auch bei der Bestellbestätigung um ein Irrtum handelt, fechten wir diese hiermit zudem vorsorglich an und nehmen von der Lieferung der Nähmaschinen Abstand.....

 

Wie verhaltet Ihr Euch?

 

LG

Nike

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gestern kam ein Briif, der mir mitteilte, dass der bestellte Faltkoffer noch ca 3 Wochen Lieferzeit hat. Heute dann der Brief, dass es sich bei der bestellten Nähmaschine nicht um diese, sondern einen Faltkoffer handelt und dass ich ihn zurückschicken soll, falls ich ihn nicht bestellt hätte...... Kurz drauf klingelte Hermesversand und durfte sein Päckchen (verdächtig leicht, der Mann meinte, da könne nun wirklich keine Nähmaschine drin sein) wieder mitnehmen. Ivh habe die Annahme verweigert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Ich habe auch einen Brief bekommen. Und es stimmten auch die ganzen Angaben nicht.

Am frechsten finde ich aber, daß sie es so darstellen, als hätten WIR einen Eingabefehler gemacht, der dann zu der falschen Bestellbestätigung geführt hat. Ich will mich ja nicht mit denen zanken, aber ich glaube nicht, daß die da im Recht sind.

Das ist so ein vorgefertigtes Schreiben, was wir alle wahrscheinlich gleich bekommen haben. Mit schönem Satz von "Anfechtung" und wir müssen uns jetzt wohl damit abfinden.

Ich habe jedenfalls keine "falsche Eingabe" gemacht. Man brauchte ja auch nur auf den Warenkorb klicken, was kann daran falsch sein???

Kennt denn niemand einen Anwalt oder hat eine Rechtschutzversicherung, um einen kostenlos zu fragen?

Entschuldigen können sie sich bei uns auch nicht, denn dann müßten sie ja einen Fehler zugeben. Und wenn es ihr Fehler war, dann müßten sie uns die Maschine rein rechtlich auch schicken.

Ich weiß noch nicht, was ich tu, überleg ich mir nach der Sylvesterfeier...

Viele Grüße,

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kenne jetzt nicht so die Details von diesem Vorgang, aber

 

1. Irrtum ist möglich und im BGB auch vorgesehen. Eine Verpflichtung zum Verkauf besteht dann nicht mehr.

 

2. Auch ohne Eingestehen einer Schuld hätte im Brief stehen können: Tut uns leid.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Easy

HIER bekommt man kostenlose Rechtsberatung von Anwälten. Man muss sein Problem nur so genau wie möglich in einem der Foren posten und dann schreibt dir jemand was dazu.

 

LG

Tina

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.