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Anzahlung geleistet, aber keine Maschine...


lilo

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hallo,

 

darf ich hier mal mein leid beklagen? vielleicht weiss jemand einen rat für mich.

ich hatte im november vor, eine neue maschine zu kaufen. beim dem händler, bei der ich die maschine bestellt habe, hatte ich bereits schon eine maschine gekauft und ales lief glatt. daher wollte ich die neue nun auch wieder bei ihm kaufen.

ich habe mich vorher erkundigt, ob die maschine lieferbar ist. sie war es angeblich. ich habe eine anzahlung geleistet...

ich habe bis heute die maschine nicht bekommen. im dezember hate ich von jemand anderes erfahren, dass die maschine erst im januar wieder lieferbar ist. ich bin anfang januar vom kauf zurückgetreten und warte nun seit dem auf meine anzahlung.

ich habe nun eine mahnung per brief verschickt (einschreiben rückschein). das ist nun ne woche her. ich habe noch keinen rückschein erhalten.

kann mir jemand sagen, ob ich mit einem inkasso erfolg habe? oder was könnte ich noch anstellen? am liebsten würde ich den sowas von nerven, dass der freiwillig das geld rausrückt, nur endlich seine ruhe vor mir zu haben.

danke fürs lesen.

 

lg lilo

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nunja doro,

 

ich bin keine rechtsgelehrte aber nach meinem dafürhalten hat der händler den vertrag nicht erfüllt. die maschine war laut seiner angabe lieferbar - warum hat die kundin sie dann noch nicht? ergo: nicht erfüllter vertrag oder siehst du das anders?

 

allerdings stimme ich dir darin zu, dass wenn kundin schon sooo lange wartet, es dann auch keinen sinn macht, kurz vor der lieferung abzuspringen.

 

bin gespannt auf weitere meinungen.

 

und sry für`s kleinschreiben...junior will sich mal wieder nicht von mir lösen.

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hallo doro,

 

erst einmal vielen dank für deine antwort und natürlich auch für die berechtigten fragen.

klar, warum nicht noch länger warten. hat aber einen grund, warum ich zurücktrete, weil er nicht in der lage war, mir mitzuteilen, dass die maschine garnicht lieferbar ist. sie sollte im november bei mir eintreffen. und ich hätte diese maschine gebraucht für mein geschäft. da diese maschine aber nun nicht kam und nicht kam und nicht kam...und ich mehrmals angefragt habe, per mail u.s.w. wurde immer wieder vertröstet. haben wir, meine freundin und ich uns mal im i-net schlau gemacht und festgestellt, dass die maschine ja garnicht lieferbar ist, sofern der händler sie nicht selbst auf lager hat.

für mich war somit das ganze dezembergeschäft gelaufen, da meine alte maschine defekt war. ich konnt mich einigermassen retten, weil ich jemanden nettes gefunden hatte, der meine alte maschine reparierte.

 

wenn ich gewusst hätte, dass die neue maschine garnicht lieferbar ist, bzw erst im januar, hätte ich niemals den kauf gemacht, geschweige ne anzahlung geleistet. er hätte mir auch das geld sofort zurück überweisen müssen, als er wusste, dass die maschine nicht kommt.

 

ich bin dann vom kauf zurück getreten, weil ich seine geschäftsgebaren unmöglich finde.

 

der kauf fand per mail statt. so habe ich aber meine erste maschine bei ihm auch gekauft und es war alles kein problem. der laden befindet sich nicht in meiner nähe.

 

ich weiss, dass es nun ein fehler war, so einen kauf zu tätigen. das man keinen menschen mehr trauen kann, finde ich sehr schade.

er hatte doch auch schon eine maschine von mir repariert und gewartet und nun das.

 

und nun ist es doch nur mein recht, mein geld wieder zurück zu verlangen. ich habe keine ware erhalten trotz mehrmaliger nachfrage.

 

ich hatte ihm ja noch eine lieferfrist gegeben per telefon. er wollte sich noch am gleichen tag melden. die frist war abgelaufen ohne rückruf und somit habe ich den kauf gekündigt (war also angekündigt).

 

ich kann inkasso einschalten, die mir mein geld zurück holen. es gibt da verschiedene anbieter. die zusätzlich entstanden gebüren zahlt der schuldner. da ich aber damit keine erfahrung habe, frage ich hier um rat.

klar, dass ich noch geduld wegen dem brief (einschreiben) haben muss. aber ganz erhlich, ich sehe mein geld schwinden...waren immerhin 300EUR

 

was mir noch gerade einfällt. anfang januar hatte ich ihn noch angerufen, und er sagte mir, dass er den betrag direkt zurück überweist...das ist nun 14 tage her...

 

lg lilo

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Hallo Doro,

 

ja, also das lange Warten, in der Hoffnung jeden Moment kommt die dringend benötigte Maschine und jedesmal die Enttäuschung, dass sie es nicht ist und dann keine Benachrichtigung des Händlers. Ich saß hier 6 Wochen jeden Tag auf glühende Kohlen. Und ich denke, da war ich lange genug geduldig.

Deshalb bin ich vom Kauf zurückgetreten und verzichte auf die Maschine. Im Moment tuts meine Alte wieder, aber auf kurz oder lang muss ich eine neue Kaufen, aber nicht mehr bei diesem Händler, weil das Vertrauen verpufft ist.

 

Der Kauf entstand mehr oder weniger privat. Einen richtigen Kaufvertrag gibt es nicht (jetzt könnt Ihr mich alle steinigen...) Bitte deshalb keine Belehrungen mehr, ich habe nun daraus gelernt. Ich habe den E-Mailverkehr aber aufgehoben und die Zahlung erfolgte per Überweisung. Habe es also schwarz auf weiß. Er hat einen Onlineshop und auch einen Laden. Leider hat er keine allgem. Geschäftsbedingungen auf seiner Seite stehen (nochmal Steine werfen bitte, ich habs verdient).

 

Ich habe mir auch absolut keine Sorgen bei dem Kauf gemacht, weil..wie oben schon geschrieben...

 

Also, was ich nun machen werde....warten bis der Rückschein kommt. Nochmals 2 Wochen warten auf Reaktion von Ihm. Sollte er sich nicht bewegen, werde ich bei einem Inkassountermehmen mir Rat holen.

Ansonsten, ich nehme gerne noch von Euch Tipps mit.

 

Sollte die Frage kommen...nein ich habe keinen Rechtschutz :-(

 

Aber bitte mich nicht niedermachen, wegen dubiosen Kauf u.s.w. Das hilft mir nicht wirklich weiter und ändern kann ich es ja nun nicht mehr.

Danke Euch.

 

@doro: der Händler ist bekannt. Aber ich darf und werde Ihn nicht nennen, auch wenn ich es zu gerne tun würde. Aber sowas nennt man ja dann Rufmord und ist ja verboten...

 

LG Lilo

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Bei alledem -wo wir das meiste eh nicht genau wissen - aber aufpassen... für gewerbliche Käufer gibt es andere Bedingungen...

 

Und ein Inkasso-Unternehmen kann man imho nur beauftragen wenn man selbst eine unerfüllte Rechnungsforderung hat.

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Hallo,

 

sie sollte im november bei mir eintreffen. und ich hätte diese maschine gebraucht für mein geschäft.

 

Verstehe ich das richtig, dass du selbst ein Gewerbe hast, und die Maschine in dieser Eigenschaft gekauft hast, also nicht als Privatmensch?

 

Zwischen Geschäftsleuten gelten nämlich ganz andere Regeln (und Fristen) als wenn du privat kaufst.

 

Inkasso ist eine Möglichkeit; die andere Möglichkeit wäre ein Mahnbescheid. Den kannst du einfach durch Vorsprache beim Amtsgericht beantragen, oder du kaufst dir einen im Schreibwarenhandel und füllst ihn selbst aus. (Erste Version wäre wohl die bessere, wenn du diese Möglichkeit bislang gar nicht kennst.) Bei einem Mahnbescheid vermute ich auch mal geringere Gebühren für den Schuldner als bei einem Inkasso, wo ja noch eine Firma dahinter bezahlt werden will. (Die Gebühren hängen vom Streitwert ab, also hier deine Anzahlung.)

 

Wenn dem so ist, du also gewerblich auftrittst, würde ich dir empfehlen, bei Leuten, die wirklich Bescheid wissen, nachzufragen, zum Beispiel eben beim Amtsgericht oder bei der IHK oder in Foren für Geschäftsleute (Existenzgründer z.B.).

 

Hast du in der Mahnung eine Frist formuliert, und bei Nichtzahlung innerhalb der Frist mit gerichtlichen Schritten gedroht? Eine Mahnung ohne das ignoriert sich nämlich leicht... Eventuell nochmal eine solche hinschicken, sozusagen als Erste-Hilfe-Maßnahme, bevor weitere Kosten durch Mahnbescheid etc. entstehen. :)

 

Viel Glück, liebe Grüße

Kerstin

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Der Kauf entstand mehr oder weniger privat. Einen richtigen Kaufvertrag gibt es nicht (jetzt könnt Ihr mich alle steinigen...)

 

Nur, weil der Kauf per Email vereinbart wurde, ist es noch lange kein privater Verkauf... (außerdem nehme ich mal an, dass der Kontakt über die geschäftliche Email-Adresse ging)

Und die Emails SIND bereits ein Kaufvertrag, wenn er dir darin sagt "Ich verkauf dir die Maschine für xyz Euro" und du schreibst, dass du sie ihm abkaufen willst. Das ist rechtskräftig.

 

Ich habe den E-Mailverkehr aber aufgehoben und die Zahlung erfolgte per Überweisung. Habe es also schwarz auf weiß.
Damit bist du doch schonmal auf der sicheren Seite.

 

Er hat einen Onlineshop und auch einen Laden. Leider hat er keine allgem. Geschäftsbedingungen auf seiner Seite stehen (nochmal Steine werfen bitte, ich habs verdient). [/Quote]

 

Nö, hast du nicht. Nur dafür, dass du uns ständig dazu aufforderst...

Wenn er keine allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Seite hat, kann man ihn übrigens sogar abmahnen, denn als Gewerblicher muss man diese auf seine Seite packen!

Desweiteren gilt dann erstmal das, was in der Email abgemacht wurde (Hat er dort etwas davon gesagt, dass die Maschine nicht lieferbar ist? Wurde von einem bestimmten Zeitraum gesprochen? Hat er so geschrieben, dass anzunehmen war, du bekämst die Maschine innerhalb kürzester Zeit?), sofern rechtlich zulässig. (Gibt ja auch AGB-Formeln, die rechtlich unwirksam sind, die aber trotzdem gerne immer wieder reingeschrieben werden...)

 

Aber bitte mich nicht niedermachen, wegen dubiosen Kauf u.s.w. Das hilft mir nicht wirklich weiter und ändern kann ich es ja nun nicht mehr.

Danke Euch.

 

Dann hör du doch auch mal endlich auf damit, das hat dir bisher keine einzige Person vorgeworfen. Oder willst du dich selbst niedermachen? :cool:

Der einzige, der hier dubios ist, ist in dem Fall der Händler bei solch einem Verhalten. Der Kauf hat ganz normal stattgefunden. Ob du dabei eine Email an ihn schreibst oder das Online-Kauf-Formular in seinem Shop anklickst, ist vollkommen egal!

 

@doro: der Händler ist bekannt. Aber ich darf und werde Ihn nicht nennen, auch wenn ich es zu gerne tun würde. Aber sowas nennt man ja dann Rufmord und ist ja verboten...

 

Unfug! Rufmord ist es dann, wenn du etwas Negatives über ihn erzählst, das nicht der Wahrheit entspricht! DAS wäre verboten.

Wenn du deine realen negativen Erlebnisse schilderst, nennt man das Erfahrungsbericht und freie Meinungsäußerung!

Also nur zu, schreib ruhig einen Beitrag in die Händlerbesprechung.

 

Und noch eine Meinung: Du hast lange genug gewartet und ihm ja auch schon vorher eine Frist gesetzt, die nicht eingehalten wurde.

Nochmal 2 Wochen würde ich nicht warten.

Und selbst wenn die Maschine in diesen 2 Wochen ankäme: Behalten wollen würde ich sie nicht, denn ich hätte ein sauschlechtes Gefühl, wenn dann etwas innerhalb der Garantiezeit mit der Maschine wäre und ich auf diesen Händler und dessen Gunst angewiesen wäre...

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Er hat einen Onlineshop und auch einen Laden. Leider hat er keine allgem. Geschäftsbedingungen auf seiner Seite stehen

 

Ähm, ich bin sicher keine Rechtsexpertin, aber ist er nicht GESETZLICH VERPFLICHTET, als Gewerblicher seine AGB zu veröffentlichen??

Das wäre dann ein klarer Gesetzesverstoß!

 

@doro: der Händler ist bekannt. Aber ich darf und werde Ihn nicht nennen, auch wenn ich es zu gerne tun würde. Aber sowas nennt man ja dann Rufmord und ist ja verboten...

 

LG Lilo

 

Zahlungen ohne Gegenleistung zu behalten, ist auch nicht erlaubt. ;)

 

Zudem berichtest du ja nur von deinen persönlichen Erfahrungen mit besagtem Händler.

Am besten fragst du mal Anne oder Peterle, wie sie in dieser Situation dazu stehen, ggf. den Namen des Händlers hier zu veröffentlichen... Denn auch dazu ist doch die Händlerbesprechung da, oder täusche ich mich?

 

Auf jeden Fall ist es ärgerlich für dich. Du hast mein Mitgefühl.

 

Wie auch immer der (versuchte) Kauf zustande gekommen ist: Vertrag ist Vertrag (auch ein mündlicher Vertrag gilt, ist halt nur schwerer zu beweisen). Wobei du ja tatsächlich Schriftliches vorliegen hast: E-Mails und den Überweisungsbeleg. Damit gelten die gesetzlichen Bestimmungen, unabhängig von einer Veröffentlichung der AGB.

 

Ich würde dir dringend raten, dich an eine Verbraucherzentrale o.ä. zu wenden. Dort wird man dir sagen können, wie du am besten vorgehst - und welches deine Rechte sind.

 

Ups, Fee war schneller. :rolleyes: (und deutlicher ;) )

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hallo kerstin, (schriebe mal wieder kein, geht schneller, sorry dafür)

 

ja, ich bin gewerblich und setze diese maschinen auch ab. uns ja, ich habe die mahnung mit frist und drohung rechtlicher schritte, bei nichteinhaltung der frist gedroht

*seufts

einziger trostpflaster. ich kann die 300eur abschreiben. aber viel davon habe ich nicht.

 

ich finde, sowas sollte nicht einfach passieren. warum gibts so viele unerliche menschen? hat er keine angst um sein geschäft? ich würde mir sowas bei meinen kunden nie im leben wagen, geschweige daran denken. ich bin die ehrlichkeit in person und werde so betrogen. tut echt weh.

ok, genug gejammert.

toll und danke für eure vielen tipps. werde sie garantiert nutzen.

erstmal muss ich noch etwas geduldig sein. ungeduld machts nur schlimmer.

 

ps: ja der händler ist hier gesperrt und anne kennt ihn. so, mehr sage ich aber dazu nicht mehr.

 

lg lilo

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Verstehe ich das richtig, dass du selbst ein Gewerbe hast, und die Maschine in dieser Eigenschaft gekauft hast, also nicht als Privatmensch?

 

Zwischen Geschäftsleuten gelten nämlich ganz andere Regeln (und Fristen) als wenn du privat kaufst.

 

Ok, das stand eben noch nicht da, als ich angefangen habe, meinen Text zu schreiben. Bei Käufen zwischen Gewerblichen kenne ich mich nicht aus.

Mich würde in dem Zusammenhang allerdings mal interessieren, ob dabei relevant ist, dass die Gewerblichkeit (bzw. der Bedarf der Maschine zu gewerblichem Nutzen) während des Kaufs erwähnt wurde.

Bisher liest sich das für mich so, als habe sie die Maschine privat gekauft (also auch ohne Vergünstigungen), auch wenn sie diese für ihr Geschäft nutzen möchte.

Sind die "anderen Regeln" aus ihrer Käufersicht positiv oder negativ zu betrachten?

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Ok, das stand eben noch nicht da, als ich angefangen habe, meinen Text zu schreiben. Bei Käufen zwischen Gewerblichen kenne ich mich nicht aus.

Mich würde in dem Zusammenhang allerdings mal interessieren, ob dabei relevant ist, dass die Gewerblichkeit (bzw. der Bedarf der Maschine zu gewerblichem Nutzen) während des Kaufs erwähnt wurde.

Bisher liest sich das für mich so, als habe sie die Maschine privat gekauft (also auch ohne Vergünstigungen), auch wenn sie diese für ihr Geschäft nutzen möchte.

Sind die "anderen Regeln" aus ihrer Käufersicht positiv oder negativ zu betrachten?

 

hallo fee,

 

ersteinmal, vielen herzlichen dank. du hast mir echt mut gemacht ;-) wie alle natürlich hier. leider habe ich schon schlechte erfahrungen mit anderen foren gemacht, wo man hilfe erhofft und nur steine bekommt. hatte etwas angst.

 

ganz kurz wie es zum kauf kam.

ich brauche sie für mein geschäft. ohne sie läuft nichts. es gab ein vorgespräch mit dem händler. also schon ende oktober. ich sagte ihm, dass ich die maschine dann mitte november bestelle. er wusste, dass ich sie für mein geschäft benötige. bis dahin ging meine alte maschine noch. ich habe dann wie vereinbart ihm den auftrag gemailt. er hat zugesagt mit einem xy betrag und sie bestellt. angebelich wäre sie bestellt und würde in den nächsten tagen geliefert bzw bei mir eintreffen (also lieferbar sofort und darauf habe ich mich verlassen, sonst hätte ich sie nicht bestellt). ich machte zeitgleich die anzahlung. zwichenzeitlich gab meine alte maschine den geist auf. auch das wusste er. er mailte mir, dass die firma lieferschwirigkeiten hatte, aber die maschine wohl nun kommt. aber, sie kam nicht u.s.w.

ich war diejenige die immer wieder anfragen musste. von seiner seite keinerlei infos wo die maschine bleibt.

in der zwichenzeit suchte ich eine werkstatt für meine alte maschine, was auch nicht leicht war. habe aber zum glück einen rettenden engel gefunden. ich konnte aber gut 3 wochen keine aufträge entgegen nehmen...

ich habs dann ende dezember nochmal versucht, gefragt wo die maschine bleibt. ich wusste aber zu diesem zeitpunkt schon, das die maschine vor januar garantiert nicht kommt.

das habe ich aber nicht von meinem händler erfahren....das habe ich selbst rausgefunden. und das war dann auch der knackpunkt, warum ich vom kaufvertrag zurückgetreten bin. ich kam mir regelrecht vera...vor.

 

nochmal, vielen dank an euch alle. ihr habt mir wirklich wieder mut gemacht :-) sobald ich meine knete habe, oder irgendwas in diesem fall passiert, ihr seid die ersten, die was davon hören.

 

lg lilo

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Hallo Lilo,

 

jetzt möchte ich auch noch kurz etwas dazu schreiben, denn ich denke das es auch wichtig ist wenn man Selbständig ist auch gewisse Grundinfos in der Wirtschaftslehre zu haben. Ich will ja nicht Deinen Verkäufer in Schutz nehmen aber nimms einfach mal als Lehrgeld an, damit beim nächsten Mal der Kauf-Vertrag auch seinen richtigen Weg geht.

 

Lieferverzug

 

Vorraussetzungen:

 

1. Lieferung muss fällig sein, das bedeutet: der Lieferer hat nicht rechtzeitig geliefert.

2. Er ist allerdings nur im Verzug, wenn keine höhere Gewalt aufgetreten ist (wie z. B. Sturmschaden, Feuer, Überschwemmung, nicht verschuldeter Unfall)

 

Pflichten des Käufers:

 

Mahnung mit Nachfrist

1. wenn die Lieferung kalendermäßig unbestimmt ist.(Das sind Angaben wie z. B. ab Anfang Juni; frühestens Sommer; Lieferung sofort)

2. Lieferung muss nach der Fälligkeit angemahnt und aufgefordert werden, die außenstehende Lieferung mit einer angemessenen Nachfrist nachzuliefern. (angemessen bedeutet, dass es demjenigen möglich ist, die Leistung während einer gewissen Zeit zu erbringen)

 

Ohne Mahnung, aber mit Nachfrist

1. wenn der Lieferungstermin kalendermäßig bestimmt ist. (Das sind Angaben wie z. B. bis spätestens 6.Juni;am 21.10; 30 Tage ab Rechnungsdatum; bis Ende März;...im Mai; Mitte März)

 

Ohne Mahung und ohne Nachfrist

1. eine Nachfrist ist nicht notwendig, wenn es sich um einen Fix- oder Terminkauf handelt

2. oder wenn der Lieferer sich selbst in Verzug setzt (Selbstinverzugnahme)

 

Rechte des Käufers:

 

Ohne Nachfristsetzung

1. der Käufer kann auf die Lieferung bestehen

2. er kann auf die Lieferung bestehen und Schadensersatz aufgrund verspäteter Lieferung verlangen

 

Nach Ablauf einer Nachfrist mit Mahnung

1. er kann die Lieferung noch immer verlangen

2. oder vom Vertrag zurücktreten

3. er kann die Lieferung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen

4. eine eventuelle Differenz für eine Ersatzlieferung eines anderen Lieferanten muss der in Verzug geratene Lieferer übernehmen

 

Liebe Grüße und dass sich alles zu Deinem Erfolg wendet.

Susan

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Wenn das ein irgendwie vereinbartes Geschäft unter zwei Geschäftsleuten ist und das ist es bei Kaufleuten eigentlich immer, auch wenn der eine Kaufmann bei dem anderen eine Rolle Klopapier für sein Plumpsklo im Ferienhaus kauft, dann hängt es sehr stark von den Absprachen ab, die gemacht worden sind und wie sie gemacht worden sind.

Mails können, müßen aber nicht ausreichend sein.

Du solltest es erst mal mit telefonieren und einem freundlichen Gespräch versuchen und Dich dann ggf. anwaltlich beraten lassen.

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Hallo Peterle,

 

die freundliche Anfrage (mehrfach), auch wegen der Rückzahlung, ist bereits erfolgt, jedoch ohne Erfolg. Ich war immer zurückhaltend und freundlich, in der Hoffnung, doch noch die Maschine zu bekommen. Tja, und nun versuche ich, bisher im Guten, meine Anzahlung zurück zu bekommen.

Ich warte nun noch 2 Wochen ab und dann muss ich wohl rechtliche Schritte eingehen.

Danke und Grüße lilo

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  • 2 Wochen später...

hi,

 

vielleicht erinnert ihr euch noch an mich?

ich habe leider noch nicht das geld. nun habe ich festgestellt, dass der herr seinen shop geschlossen hat. ich habe die faxen dicke.

ich möchte hiermit nun auch mal den namen nennen, damit nicht noch jemand auf ihn reinfällt.

 

es ist der laden nähmaschinen schlosser in amberg und der herr der mein geld eingesackt hat ist der herr strobel. ich versuche es per telefon...ist aber nur anrufbeantworter. zumal ich vermute, dass der anruf auf handy weitergeleitet wird.

 

kennt jemand das geschäft persönlich und kann mir sagen was da los ist? vielleicht schon dicht?? möchte es gerne wissen, ob es sich es lohnt zum anwalt zu gehen.

 

ich kann nur noch alle warnen; finger weg von diesem laden. ich habe mein geld schon abgeschrieben...

 

lg lilo :-(

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kennt jemand das geschäft persönlich und kann mir sagen was da los ist? vielleicht schon dicht?? möchte es gerne wissen, ob es sich es lohnt zum anwalt zu gehen.

 

ich kann nur noch alle warnen; finger weg von diesem laden. ich habe mein geld schon abgeschrieben...

 

lg lilo :-(

 

Hallo Lilo,

 

es lohnt sich zum Anwalt zu gehen, auch - oder gerade - wenn der Laden insolvent sein sollte.

 

Viele Grüße,

 

Angela

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es ist der laden nähmaschinen schlosser in amberg ...................

kennt jemand das geschäft persönlich und kann mir sagen was da los ist?

 

Ich kenne den Laden nicht, aber falls er einen Insolvenzantrag gestellt hat müßte sich das über die Stadtverwaltung dort feststellen lassen.

 

Mal anrufen und durchfragen!

 

Grüße

 

Ulrike

 

P.S. ob es sich lohnt wegen 300 EUR einen Anwalt einzuschalten.... naja.... der Anwalt kostet vermutlich mehr als das

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Ich kenne den Laden nicht, aber falls er einen Insolvenzantrag gestellt hat müßte sich das über die Stadtverwaltung dort feststellen lassen.

 

Mal anrufen und durchfragen!

 

Grüße

 

Ulrike

 

P.S. ob es sich lohnt wegen 300 EUR einen Anwalt einzuschalten.... naja.... der Anwalt kostet vermutlich mehr als das

 

 

hallo ulrike,

 

vielen dank für deinen tipp. das werde ich machen.

 

lg lilo

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Hallo,

 

ich würde die Forderung noch nicht abschreiben.

Falls die Firma pleite ist, wird ein Verwalter eingeschaltet, der die bestehenden Forderungen prüft und nach ihrer Reihenfolge versucht, aus der Konkursmasse zu bedienen.

 

LG

DoraW

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Hi,

ich war heute in Amberg, aber in dem Wollgeschäft. Und die meisten Läden hatten geschlossen. Ich hatte den Händler mal im letzten Jahr angerufen, weil ich meine A200 auf USB-Stick umrüsten wollte. Aber der hat da so komplitiert drumrum geredet, mit Maschine da lassen, ich hab lieber gewartet, bis mir das mein Händler machen konnte, der jetzt auch Berninas hat und schon länger meinen Fuhrpark wartet. Denn die Erfahrung muteich schon mehrfach machen, dass nicht überall, wo ein Fachhändler draufsteht auch einer drin ist, es waren so etliche Mogelpackungen dabei. Hübsch verpackt, aber das wars dann schon.

 

Ich drück dir die Daumen, dass du dein Geld kriegst.

lg

petra

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hi,

 

vielleicht erinnert ihr euch noch an mich?

ich habe leider noch nicht das geld. nun habe ich festgestellt, dass der herr seinen shop geschlossen hat. ich habe die faxen dicke.

ich möchte hiermit nun auch mal den namen nennen, damit nicht noch jemand auf ihn reinfällt.

 

es ist der laden nähmaschinen schlosser in amberg und der herr der mein geld eingesackt hat ist der herr strobel. ich versuche es per telefon...ist aber nur anrufbeantworter. zumal ich vermute, dass der anruf auf handy weitergeleitet wird.

 

kennt jemand das geschäft persönlich und kann mir sagen was da los ist? vielleicht schon dicht?? möchte es gerne wissen, ob es sich es lohnt zum anwalt zu gehen.

 

ich kann nur noch alle warnen; finger weg von diesem laden. ich habe mein geld schon abgeschrieben...

 

lg lilo :-(

 

 

Hallo Lilo, hatte gehofft, das es doch ein gutes Ende für Dich gibt. Und nun diese Nachricht. Wie schade.

 

Aufmunternde Grüße

Dida

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