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Dummie-Frage zu MwST beim Großhändler


fairylynn

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Hallo!

 

Ich weiss nicht recht, ob dies die richtige Rubrik für meine Frage ist, aber alle anderen erschienen mir noch unpassender :o

 

Also:

ich habe seit ein paar Monaten eine Gewerbekarte und nun meine erste Online-Bestellung bei einem Großhändler abgeschickt.

Nun habe ich die Rechnungsdaten bekommen:

 

10m Stoff a x Euro 0 xx Euro

Versandkosten x Euro

Gesamtbetrag xxx Euro

zuzüglich MwSt.

 

Das klingt, als müsse ich die 16% auf den Gesamtbetrag aufschlagen - aber dann bezahle ich MwSt für die Versandkosten - muss ich das wirklich?

Oder doch die MwSt nur auf den Stoffpreis?

 

Sorry, vermutlich ne richtig doofe Frage, aber ich hab von MwSt echt null Ahnung (bauch ich ja glücklicherweise auch nicht als Kleinstgewerbe :) )

 

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen - Ihr wisst doch alles :)

 

Viele Grüsse

Carolin

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Hallo Carolin,

es ist bei vielen Großhändlern üblich die Mehrwertsteuer auf den Endbetrag zu rechnen. Die es machen, können Dir genau erklären warum.

Frag doch einfachmal an . Als Neukunde mußt Du das ja nicht wissen.:D

Gruß Gisela

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Da gibt es eine Erklärung:

 

Jeder Händler muß von seinem gesamten Umsatz die darin enthaltenen 16% Umsatzsteuer an Vater Staat abführen, d.h. von jedem Euro sind das 0,1379 Cent (1 EUR ./. 116 x 16). Umsatz ist alles, was umgesetzt wird: für Ware, für Versandkosten, für Service, d.h. für jeden Cent, den der Händler einnimmt durch seine betriebliche Tätigkeit.

 

Mein Steuerberater hat mir mal erklärt: Bei einer Rechnung erleidet der kleinere Teil (Porto) das gleiche (Besteuerungs-) Schicksal wie der größere Teil (Ware)!

 

Beim Großhändler, der in der Regel Nettopreise hat, ist das ganz offensichtlich, wie Du ja gemerkt hast und auch völlig korrekt!

 

Beim Einzelhändler schießen sich viele selbst "in's Knie", wenn sie nur die tatsächlichen Versandkosten ihren Kunden in Rechnung stellen, denn wie gesagt: auch die Versandkosten sind "Umsatz" und auch der Einzelhändler muß die im Gesamtumsatz enthaltenen 16% an den Staat abführen. Bedeutet: wenn er EUR 5,00 Porto verauslagt und nur EUR 5,00 seinem Kunden weiter berechnet, zahlt der Händler EUR 0,6896 aus der eigenen Tasche drauf, nämlich die in den 5 Euronen enthaltenen 16% (EUR 5,00 ./. 116 x 16).

 

Alles klar?

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Hallo,

so wie das aussieht ist die Mwst. vom Gesamtbetrag zu brechenen = Gesamtbetrag *1,16= Zahlbetrag. Meines Wissens nach sind in Deutschland nur Gebühren von der Umsatzsteuerbefreit. Jeder der die MWst ausweist muss von allem was er innerhalb Deutschland verkauft im mom. 16 % bzw. 7% an das Finanzamt abführen auch von den Versandkosten.

 

Beim Kleinstgewerbe kenne ich mich nicht aus.

 

LG

 

E.T

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Hallo,

 

vor 15 Minuten habe ich bereits eine Antwort gepostet, aber irgendwer hat sie verschluckt.:nix:

 

Also: noch mal:

 

Wie sagte mein Steuerberater einmal: Bei einer Rechnung erleidet der kleinere Anteil (Porto) das gleiche Schicksal, wie der größere (Ware):

 

Heißt: Jeder Händler muß die im gesamten Umsatz (der Betrag, den er umgesetzt hat) enthaltenen 16% MWSt. an den Staat abführen. Hat er z. B. 10 Rechnungen geschrieben für Ware, Versandkosten, Beratung etc. in Höhe von EUR 1.160,00, dann bekommt der Staat davon EUR 116,00. (EUR 1.160,00 ./. 116 x 100)

 

Beim Großhändler ist das offensichtlich zu sehen, wie Du ja (zu Unrecht) reklamierst. Beim Einzelhändler ist das genau so. Wenn der nun diese Regel nicht kennt und er nur die tatsächlich verauslagten Versandkosten weiter gibt, schießt er sich in's Knie, denn er muß dann auch die in den Versandkosten enthaltenen 16% an den Staat abführen. Z.B.: EUR 5,00 ./. 116 x 16 = EUR 0,6896, die er aus der eigenen Tasche bezahlt, bzw. die seinen Bruttogewinn schmälern.

 

Alles klar?

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Die machen das, weil es einfacher ist und man als Unternehmer ohnehin die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen kann, sprich sie wieder bekommt.

Gilt leider nicht wenn man die Kleinstunternehmerregelung für sich in Anspruch nimmt. In dem Fall musst du in den sauren Apfel beißen und die MwSt. auf den Endbetrag rechnen und auch bezahlen :)

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Naja, die MWST trifft ja jeden und alles ....

 

Natürlich wird auf Versandkosten auch MWSt erhoben.

 

Nimmt man z.B. die Kosten für ein Päckchen bei der Post 4,30€. Darin sind 16% MWSt enthalten =0,69€. Auf der Rechnung des Großhändlers steht dann also

 

Versandkosten 3,61€ zzgl. Mwst.

 

War das verständlich ?

 

Viele Grüße Kathleen

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Naja, die MWST trifft ja jeden und alles ....

 

Natürlich wird auf Versandkosten auch MWSt erhoben.

 

Nimmt man z.B. die Kosten für ein Päckchen bei der Post 4,30€. Darin sind 16% MWSt enthalten =0,69€. Auf der Rechnung des Großhändlers steht dann also

 

Versandkosten 3,61€ zzgl. Mwst.

 

War das verständlich ?

 

 

Dieses stimmt jetzt so nicht ... denn einzige Ausnahme, die Portokosten bei der Post enthalten keine MWSt. D.h., wenn ich meine Päckchen z.B. über die Post für 4,30 Euro (ist jetzt nur ein übernommener Wert - ich weiß den derzeitig gültigen Päckchenpreis jetzt nicht) an meine Kunden abschicke, dann muß ich als Händler auf diese 4,30 Euro noch die 16 % Steuern aufschlagen, da ich diese als Händler ans Finanzamt zahlen muß.

Wenn Du mal einen Brief, Päckchen, Paket oder ähnliches bei der Post abgibst und dort eine Quittung verlangst, steht dort Bruttoumsatz ... Euro, mehrwertsteuerbefreit A, Nettoumsatz A ... Euro (gleicher Betrag).

 

Wenn der Großhändler jetzt also über die Post versendet, schlägt er die Mehrwertsteuer oben drauf, da er diese ja auch bezahlen muß. Wenn er dieses nicht tun würde, müßte er letztendlich diese Steuern aus seiner eigenen Tasche bezahlen.

 

Viele Grüße

Svenja :winke:

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@Svenja: Ja, genau so ist es, nur glauben und wissen das leider nicht alle und es kommt immer wieder zu Irritationen und manch einer meint, die Händler würden sich daran bereichern!:rolleyes:

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Hallo!

 

Die Versandkosten bestehen ja auch nicht zwangsläufig nur aus Portokosten, sondern es können z.B. Kosten für das Verpackungsmateriel, eine Aufwandspauschale für das Verpacken und zur Post bringen ect. darin enhalten sein. Diese "Umsätze" sind auf alle Fälle umsatzsteuerpflichtig.

Davon abgesehen gilt, wie schon weiter oben erwähnt, die Nebenleistung (Versand) teilt das Schicksal der Hauptleistung (Ware) und wird somit zum UST-Prozentsatz der Ware versteuert.

 

VG stitchy

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Hallo,

 

ein wenig haarspalterisch, aber erläuternd (hoffe ich):

 

das Porto ist zwar mehrwertsteuerfrei, aber nicht unbedingt die mit dem Versenden verbundene Dienstleistung des Händlers.

 

Sprich: er kann seine Versandkosten festlegen, wie er es für richtig hält. Berechnet er für den Versand die MWSt, muss er sie auch abführen. Umgekehrt wird er natürlich nur dem Finanzamt geben wollen, was er auch bekommt.

 

Es gibt aber dennoch eine weitere Möglichkeit (die ich praktiziere) - sie ist allerdings mit ein wenig Mehrarbeit beim Schreiben der Rechnung (und auch später bei der Verbuchung) verbunden:

 

man führt die bestelte Ware (n) unter Ausweisung der MWSt auf und fügt zum Schluss die Portokosten hinzu (die dann natürlich ohne MWSt, ist ja klar).

 

In dem Fall kann ich dann zwar nicht den an das Finanzamt abzuführenden MWSt-Betrag einfach aus der Rechnungssumme rückrechnen, aber ich habe (noch) nicht so viele Rechnungen zu bearbeiten, dass mir das problematisch erschienen könnte (außerdem kann ich so einer meiner Leidenschaften - das Führen von Listen - frönen, indem ich die verschiedenen Beträge einer Rechnung erfasse und ich denke auch, dass meine Kunden nichts gegen diese Verfahrensweise haben).

 

Last not least: wieviel er für den Versand seiner Waren berechnet, ist letztendlich Angelegenheit des Händlers. Üblicherweise stehen die dafür zu bezahlenden Preise in den AGB, die man sich sinnvollerweise vor einer Bestellung zu Gemüte führt.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike:)

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@ Ulrike:

 

Hast Du schon einmal eine Steuerprüfung gehabt? Oder vom Finanzamt für Körperschaften eine Umsatzsteuerprüfung?

 

Spätestens dann glaubst Du, was ich in meinem Beitrag vom 14.11. geschrieben habe. Denn dann wirst Du die in den von Dir in Rechnung gestellten Versandkosten enthaltene Umsatzsteuer nachzahlen müssen!:rolleyes:

 

Aber frag' doch Deinen Steuerberater oder beim Finanzamt nach, die sind meistens gern bereit, Auskünfte zu geben.

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Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, stellt Ulrike dem Kunden ja keine Mwst. für die Portokosten in Rechnung. Korrekt?

 

Aber was ich nicht ganz verstehe, warum ist Porto bei der Post umsatzsteuerbefreit und beim Händler, der dann die Leistung der Post in Anspruch nimmt, nicht :confused:

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Es ist etwas Haarspalterei aber gerade die macht das Leben mit dem Finanzamt als Unternehmer ja so "angenehm"

 

Ihr habt Recht wenn ihr von Versandkosten sprecht, die sind in jedem Fall MwSt. pflichtig.

 

Ullrike weist aber auf ihren Rechnungen Porto gesondert aus, also ohne Versandkosten und das reine Porto ist MwSt. frei. Solange es auch als Porto gebucht wird. Wird es dagegen als Versandkosten gebucht ist es MwSt. pflichtig.

 

Es ist also wie in so vielen Fällen ganz streng auf die Begrifflichkeit zu achten.

 

Immer wenn Versandkosten als Begriff angegeben werden ist MwSt. zu berechnen und natürlich auch an das Finanzamt abzuführen.

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Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, stellt Ulrike dem Kunden ja keine Mwst. für die Portokosten in Rechnung. Korrekt?

 

Aber was ich nicht ganz verstehe, warum ist Porto bei der Post umsatzsteuerbefreit und beim Händler, der dann die Leistung der Post in Anspruch nimmt, nicht :confused:

 

Es kommt nicht auf die Ware/Dienstleistung an, die in Rechnung gestellt wird, sondern auf den Status des Unternehmens und die Post muß (noch nicht) auf Briefmarken MWST. draufrechnen!

 

@ Nadelprinzesschen:

 

wie ich schon geschrieben habe, "erleidet der kleinere Teil einer Rechnung das gleiche (steuerliche) Schicksal, wie der größere Teil". (O-Ton Steuerberater/Steuerprüfer!! Auf deutsch: Der gesamte Rechnungsendbetrag ist unsatzzuversteuern! Der Name "Umsatzsteuer" sagt doch alles: Alles, was ich an Geld umsetze, muß versteuert werden! Was auch immer die Rechnung beinhaltet: Ware, Versandkosten (Porto), evtl. Gebühren, die der Kunde zu erstatten hat, aus dem Endbetrag der Rechnung werden die darin enthaltenen 16% MWSt, herausgerechnet und sind abzuführen. Das gilt natürlich nicht bei Kleinbetrieben, die gar keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Aber fragt doch einfach beim Finanzamt nach, bevor ein Steuerprüfer Fehler findet und man später nachzahlen muß, was man beim Kunden nicht mehr hereinholen kann!

 

Aber es ist schon recht verwirrend, wir haben nun mal das umständlichste Steuersystem Europas!:mad:

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Hallo Evelin,

 

ich bleibe dabei: MWSt (ich weiß, dass es eigentlich "Umsatzsteuer" heißt, aber im Volksmund bleibt es bei der MWSt) führe ich selbstverständlich für die Artikel und Dienstleistungen ab, für die sie anfallen.

 

Ich fände es aber unfair meinen Kunden gegenüber, wenn ich ihnen Mehrwertsteuer berechne für etwas, für das ich keine gezahlt habe.

 

Anders ausgedrückt: ich kassiere doch nicht von meinen Kunden für den Staat einen Betrag für eine Leistung (oder wie man das nennen will), die von der MWSt ausdrücklich befreit ist.

 

Auf meinen Rechnungen wird deshalb jeder Artikel einzeln und mit ausgewiesener MWSt aufgeführt und zum Schluss kommt das Porto - so, wie ich es bezahle. Alles nachvollziehbar für jeden, der es sich anguckt. Da ich für Verpackungsmaterial und die mit dem Versenden verbundenen Aufwendungen nichts berechne, fällt also tatsächlich keine Mehrwertsteuer an.

 

Dass die Sache bei Versandpauschalen anders liegt, ist natürlich klar.

 

Ich denke, durch die strikte Trennung tue ich auch allen Anforderungen Genüge. Was natürlich nicht geht, ist alles untereinander zu schreiben und dann einfach zu addieren.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike:)

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Liebe Ulrike,

 

sollte der Eindruck entstanden sein, daß ich irgend jemandem vorschreiben möchte, wie er/sie die Buchhaltung führt, kann ich nur versichern, das dies nicht der Fall ist.:D

 

Carolin hatte das Problem aufgeworfen und ich habe in meiner Antwort nur beschrieben, wie ich es vor Jahren gelernt habe, und zwar auch erst durch eine Steuerprüfung! Denn davor wurde in unserer Buchhaltung genau so verfahren, wie Du es in Deinem Beitrag von gestern abend beschreibst.

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