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Einnahmen-Ausgabenrechnung Österreich?


clarice

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Hallo,

ich möchte werde mich jetzt beim Finanzamt als nebenberuflich selbstständig anmelden.

Ich habe zwei Fragen an euch bezüglich der Einnahmen-Ausgaben Rechnung.

1. wie kann ich Stoff den ich bereits daheim habe, aber keine Rechnungen mehr vom Kauf habe in die Ausgaben reinnehmen? Geht hier ein Eigenbeleg mit ca. Wert pro Meter?

2. ich habe jetzt eine neue Nähmaschine gekauft in Höhe von 1.340,- Euro, ich habe dafür aber eine Ratenzahlung vereinbart. Ich habe also jetzt bar 260 Euro bezahlt, und werde dann monatlich 90 Euro bezahlen ein Jahr lang. Wie kann ich diese Nähmaschine in die Ausgaben reinnehmen? Gehört normalerweise ja abgeschrieben da kein GWG, aber wenn ich es nicht auf einmal bezahle wie mache ich das dann?

Danke für eure Hilfe

Lg

Clarice

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Top-Benutzer in diesem Thema

Bin überrascht, dass in A wirklich das FA solche Fragen beantworten würde, hier würde man rausgeworfen und die nächste Buchprüfung wäre sicher :)

 

Generell würde ich gutes Buch oder Kurs empfehlen ;)

 

(Meine Antworten beziehen sich jetzt generell auf Buchhaltung bzw. D und nicht A)

 

1. Eigenbeleg sollte gehen, aber damit dann auf keinen Fall Vorsteuer ziehbar

 

 

2. Für den Kauf wird ein Kreditkonto eingerichtet, bzw. auf passendes Konto gebucht, Maschine wird unter passendes Anlagekonto gebucht, Vorsteuer kann direkt komplett gezogen werden, die monatlichen Raten werden dann von dem Bankkonto auf das Kreditkonto gebucht, die Abschreibungsdauer hat nix mit der Länge der Finanzierung zu tun, was anderes wäre Leasing gewesen.

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Bei einer simplen ein-ausgabenrechnung braucht man das nicht, nur bei einer doppelten buchhaltung. Beim örtlichen finanzamt hat man mir damals immer sehr freundlich weitergeholfen.

 

Außerdem gibts für sowas steuerberater. ;)

 

@hägar: ich war auch vor 20 jahren schon total entsetzt, dass ich in de beim postamt die briefmarken selbst aufkleben musste, hier macht(e) es immer der postbeamte.

 

Lg

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Thorsten danke für deine antwort. Vorsteuer kann ich in keinem fall abziehen da ich kleinunternehmer sein werde.

Ich werde auch nur eine einfache buchhaltung machen und habe damit keine konten wo ich hinbuche.

Ich werde mir ein buch suchen und eventuell einen kurs machen für einnahmen ausgaben rechnung.

Danke lg clarice

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Bin überrascht, dass in A wirklich das FA solche Fragen beantworten würde, hier würde man rausgeworfen und die nächste Buchprüfung wäre sicher :)

 

Also sowohl in Bayern als auch in NRW habe ich das Finanzamt immer als sehr kooperativ erlebt.

(Zumindest wenn man es geschafft hatte, jemanden an den Apparat zu bekommen.)

Und noch nie eine Buchprüfung gehabt.

(Wir geben allerdings auch immer eine extrem ordentliche und sortierte Steuererklärung ab. :o)

 

Ich kann diese Erfahrung also nicht bestätigen.

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Sorry, ich mache auch nur einfache "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" (EÜR) und keine Bilanzierung, habe aber natürlich nicht gedacht, dass es auch noch einfacher geht :o

 

Muss direkt mal meinen Steuerberater fragen, wie man dann Anlagegüter behandelt und Abschreibungen macht :confused:

 

@nowak: Ja, in NRW war ich lange genug und in Bayern auch, dann zog ich nach Hamburg :o

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ich war auch vor 20 jahren schon total entsetzt, dass ich in de beim postamt die briefmarken selbst aufkleben musste, hier macht(e) es immer der postbeamte.

 

Du hast dich beim Aufkleben der Briefmarken hoffentlich nicht völlig verausgabt? :rolleyes:

 

lg Nähbaerchen

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@nowak: Ja, in NRW war ich lange genug und in Bayern auch, dann zog ich nach Hamburg :o

 

Dann weiß ich ja schon mal, wo ich besser nicht hinziehe, wenn ich freiberuflich tätig bleiben will. :rolleyes:

 

(Ich brauche auch nur Einnahmen-Überschußrechnung.)

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Du hast dich beim Aufkleben der Briefmarken hoffentlich nicht völlig verausgabt? :rolleyes:

 

lg Nähbaerchen

 

*g* natürlich nicht. aber die unfreundliche art, wie man am schalter behandelt wurde, war echt bemerkenswert.

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*g* natürlich nicht. aber die unfreundliche art, wie man am schalter behandelt wurde, war echt bemerkenswert.

 

Gut, die Sorte Mensch gibt es überall. Postämter verkaufen die Ware "Briefmarke", nicht die Dienstleistung "Aufklebeservice".

 

lg Nähbaerchen

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Also bei uns werden schon Fragen beantwortet vom FA. Aber natürlich dürfen die Beamten nicht als Steuerberater -Tipps geben. Schließlich hat man ja eine völlig andere Arbeit in einem Finanzamt.

 

Mir wurde sehr freundlich am Telefon begegnet, trotz permanentem Zeitdruck.

Es gibt bei uns links http://www.elster.de ist z.B. einer. Weitere Hilfen findet der Kleinunternehmer in der IHK oder Handwerkskammer- ich kann das nur sehr empfehlen! Man ist am Anfang befreit von Beiträgen und unter Umständen sogar für 6 Jahre und länger. Die IHK bietet Buchhaltungsseminare an, hier kann man viel lernen und sich austauschen.

 

Wer aus der Arbeitslosigkeit kommt und keine Fördermittel beantragt, braucht sich nicht tagelang und stundenlang mit ARGE oder Arbeitsamt zu beschäftigen. Denn hier - so sind meine Erfahrungen findet man keinerlei fundierte Hilfestellung. Man erwartet nur Prognosen im Voraus- die mitunter ' Antragsteller ' verpflichten. Das ist sicherlich in jedem Amt so, noch gibt es Ausnahmen. Dennoch kann jeder in eine 'Vorausschau' blicken und alles was man sich ausgedacht hat- können die Mitarbeiter einer solchen ' Arbeitsgemeinschaft' munter lesen. Auch sind die Auskünfte über Abzüge usw. von spärlich bis nicht verwendbar für einen 'Kleinunternehmer'. Das böse Erwachen kommt mit den Rückforderungen- also Vorsicht ist geboten.

Alle erdenklichen Belege hüten und auch ein Fahrtenbuch führen vorsorglich.

Verkauft man Privateigentum, so bleibt das immer ein anrechenbares Einkommen. Bedeutet eine Umwandlung von Privatvermögen in Geldwert wird gnadenlos als Einkommenszufluss berechnet. Das vermeintliche freie ' Vermögen' ( was nicht anrechnungsfähig sein sollte ) findet keine Berücksichtigung. Soweit meine Erkenntnisse:cool:

 

 

Martin

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Gut, die Sorte Mensch gibt es überall. Postämter verkaufen die Ware "Briefmarke", nicht die Dienstleistung "Aufklebeservice".

 

lg Nähbaerchen

 

wenn man aus dem eigenen land gewöhnt ist, dass der postbeamte die marken gleich raufklebt und abstempelt, ist das natürlich eine umgewöhnung, wenn man angeblafft wird, dass man sich quasi "schleichen" soll. ich komm halt beruflich aus dem dienstleistungssektor und bin da bzgl. service und umgang mit kunden anders geschult worden - aber deutschland ist anscheinend anders....:rolleyes: (japan wäre da zB ein nettes vorbild...)

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In Deutschland war das früher aber auch so, daß die Marke aufgeklebt wurde, wenn man den Brief direkt schicken wollte. Dauert ja auch länger, erst die Marke rüberzureichen, dann zu warten, bis der Kunde sie aufgeklebt hat und dann den Brief wieder zurückzunehmen.

 

Wenn ich Briefe habe, die gewogen werden, dann kleben eigentlich auch jetzt immer noch die Postbeamten die Marke auf.

 

(Und die Post verkauft sehr wohl Dienstleistungen, die Briefmarke ist nur das Kennzeichen auf dem Briefumschlag, dass jemand die Dienstleistung erworben hat. :o )

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wenn man aus dem eigenen land gewöhnt ist, dass der postbeamte die marken gleich raufklebt und abstempelt, ist das natürlich eine umgewöhnung

 

Die Umgewöhnung verlief dann erfolgreich und schnell oder nahm sie längere Zeit in Anspruch?:confused: Sorry, ich finde es wirklich etwas albern, über solch eine Banalität Entsetzen zu äußern.:rolleyes:

 

lg Nähbaerchen

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Ein kleiner Hinweis:

 

Wenn sas Gewerbe nach dem Kauf der Maschine und nach dem Kauf der Stoffe erfolgt, kannst du nichts mehr absetzen. Bei Einnahmen/Ausgaben gilt immer das Rechnungsdatum, nie das Bezahldatum.

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Wenn sas Gewerbe nach dem Kauf der Maschine und nach dem Kauf der Stoffe erfolgt, kannst du nichts mehr absetzen.

 

Wie kommst du darauf? Selber ausgedacht?

 

lg Nähbaerchen

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Wie kommst du darauf? Selber ausgedacht?

 

Vielleicht ist das in Österreich ja alles ganz anders.... :rolleyes: (Wobei die ja tatsächlich diese Sonderregelung für Kleinunternehmer haben, sie es in D in der Form ja nicht gibt. Vielleicht kann man dann im Gegenzug auch die Ausgaben nicht in gleicher Weise absetzen?)

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Ein kleiner Hinweis:

 

Wenn sas Gewerbe nach dem Kauf der Maschine und nach dem Kauf der Stoffe erfolgt, kannst du nichts mehr absetzen. Bei Einnahmen/Ausgaben gilt immer das Rechnungsdatum, nie das Bezahldatum.

 

Da kann ich mich Nähbärchen nur anschließen, weil das stimmt so nicht. Natürlich kann man Anlagegüter, auch wenn das Gewerbe später angemeldet wurde, noch abschreiben. Man muss dabei nur beachten, dass die Aufteilung der Beträge über die entsprechenden Jahre natürlich mit dem Kaufdatum beginnt. Also z.B. du hast deine Nähmaschine 2011 gekauft, und meldest das Gewerbe 2012 an. Du schreibst die Maschine über 5 Jahre ab, da du das allerdings als Abschreibung erst 2012 beginnen kannst, kannst du nur mehr über die restlichen vier Jahre, also 4/5 des Betrages abschreiben.

lG

Doris

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Ein kleiner Hinweis:

 

Bei Einnahmen/Ausgaben gilt immer das Rechnungsdatum, nie das Bezahldatum.

 

Das ist falsch. In Österreich gilt das "Zufluss-/Abflussprinzip", das heißt, nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben werden berücksichtigt, die im jeweiligen Wirtschaftsjahr auch zu Zahlungsflüssen geführt haben.

Und das ist das Bezahldatum, das Rechnungsdatum ist hier "relativ" wurscht.

 

Ich empfehle die Seiten der WKO und vom Finanzamt genau durchzulesen, da gibt es wirklich sehr hilfreiche Informationen. Und bei allen darüber hinausgehenden Fragen die WKO bzw. Gründerservice anrufen.

 

Gerade beim Einbringen von gebrauchten Geräten aus dem Privatvermögen kann es mühsam werden, wie Doris sehr richtig schreibt. Da kommt dann vielleicht auch noch die private Nutzung der Geräte, und schon schrumpft die Abschreibung munter weiter...

 

lg

Dracherl

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