Zum Inhalt springen
Partner:
Babylock Overlock Bernina Nähmaschinen Brother Nähmaschinen Janome Nähmaschinen Juki Nähmaschinen
Werbung:
Folhoffer Stoffe Kurzwaren Nähzubehör

Was ist erlaubt?


stern*1

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

jemand kam auf mich zu und fragte mich, ob ich gekaufter Kleidung ( Kinder)

besticken würde. Diese Kleidung sollte dann über Ebay weiterverkauft werden.

Mir ist klar, daß die Stickmuster ( auch Freebies) geschützt und nur für den

Privatgebrauch sind. Wie sieht es denn mit Schriftzügen aus, die ich selbst erstelle?

Ansonsten wäre ja nur die Möglichkeit über selber Digitalisieren. Dazu fehlt mir aber noch die richtige Software von Embird. Die ist mir zur Zeit noch zu teuer... :o

Hat jemand Erfahrung damit?

 

 

Viele Grüße

 

Kathi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 17
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • stern*1

    5

  • maro

    3

  • Capricorna

    2

  • exclusive-stoffe Sabine Ge

    1

Top-Benutzer in diesem Thema

Leider kenn ich mich auch nicht wirklich aus, aber mir kam noch eine weitere Frage in den Sinn:

 

Darf man denn gekaufte Kleidung eigentlich einfach so verändern und dann weiterverkaufen?

 

Oder hat da der designer auch ein Copyright drauf?

 

(Ich meine jetzt explizit zu dem Zweck erworbene Kleidung, die ja mit dem Stickmotiv quasi aufgewertet werden soll, nicht gebrauchte).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, durchsuch mal die Foren nach dem Begriff Copyright. Wenn ich mich recht erinnere, ist hier vor einiger Zeit viel darüber geschrieben worden.

Viel Erfolg!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Maro

 

das genau machen doch alle Stickereibetriebe.

Sie kaufen und verkaufen fertige Ware die mit einer Stickerei veredelt wird.

 

Es Grüessli Heidi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Angenommen, beim größten Discounter gibt es tolle Kinderkleidchen! Anstelle 2 für den Eigenbedarf nimmt sich die Hausfrau 10, bestickt oder verziert diese und verkauft sie dann wieder bei ebay oder auch im Kindergarten z.B. Vielleicht mit dem Hinweis, daß die Grundware nicht selbst genäht wurde - kann das tatsächlich jemand verbieten?

 

Allerdings ist das dann nur bedingt noch privat und hobbymäßig. Aber dieses Thema hatten wir ja schon.

 

Die Muster, die in der Maschine oder auf einer bezahlten Stickkarte sind und die keinem Copyright unterliegen, kann ich auf jeden Fall verwenden. Und Namen schreiben mit den Schriften, die in der Maschine sind, ebenso.

 

Grüsse von Sabine

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Muster, die in der Maschine oder auf einer bezahlten Stickkarte sind und die keinem Copyright unterliegen, kann ich auf jeden Fall verwenden.

 

Naja, viele dieser Muster sind aber eben geschützt, sogar die meisten.

 

Und es gibt auch geschützte Schriftarten.

 

Andererseits sind nicht unbedingt alle Freebies geschützt, lest mal z.B. den Passus dazu bei AnnTheGran.

 

Und ganz sicher ist man mit gekauften Motiven z.B. von OESD oder emblibrary.

 

Auf jeden Fall immer den entsprechenden Hinweis dazu lesen und beachten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...also, das mit der "Textilveredelung" sehe ich genau wie z.B. Heidi.

 

Die Hersteller haben kein Recht drauf, dass ihre Klamotten (nicht abwertend gemeint) nur auf eine einzige Art und Weise verwendet werden dürfen. Man darf sich auch 50 Seidenblusen von Chanel kaufen, die in Streifen reißen und sich einen Bettvorleger draus häkeln...

 

Mit dem Verwenden von Freebies ist es eigentlich ganz einfach: eigentlich schreiben alle Designer genau hin, was sie erlauben und danach richtet man sich eben.

 

Die meisten erlauben ausdrücklich, das Muster abzusticken und den so verzierten Gegenstand zu verschenken, zu behalten oder zu verkaufen.

 

Wenn sie das nicht wollen, steht das über den Stickmustern.

 

So kann man auch mit fertigen Stickmusterkarten verfahren, solange sie nicht zu den Lizenzprodukten gehören. Man erkennt sie ganz leicht daran, dass da ein Copyright-Zeichen drauf ist (zumindestens auf der Karte) und außerdem steht auf diesen Karten das schon deutlich drauf.

 

Der Vollständigkeit halber (und ohne jemandem solches unterstellen zu wollen): es sind viele Freebies erhältlich, die ihrerseits gegen das Copyright verstoßen. Die erkennt man sofort: daran nämlich, dass z.B. jeder dieses Muster als einen Teletubbie oder sonstwas erkennt. Diese Muster dürfen natürlich nicht gestickt und verkauft werden, denn der Copyrightverstoß ist dann nicht durch das gesetzeswidrige Verbreiten "abgegolten".

 

Es gibt aber so unzählige Freebies, die man problemlos verwenden kann, dass man nun wirklich nicht auf irgendwelche illegalen Sachen - oder auch nur zweifelhafte - angewiesen ist.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für eure Antworten und Meinungen. Muss dann wohl im Netz die Seiten durchgehen und mir die Freebies mal anschauen. Wer ein Copyright darauf hat und wer nicht... wird wohl ne Weile dauern ;)

 

Viele Grüße

 

kathi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...also, das mit der "Textilveredelung" sehe ich genau wie z.B. Heidi.

 

Die Hersteller haben kein Recht drauf, dass ihre Klamotten (nicht abwertend gemeint) nur auf eine einzige Art und Weise verwendet werden dürfen. Man darf sich auch 50 Seidenblusen von Chanel kaufen, die in Streifen reißen und sich einen Bettvorleger draus häkeln...

 

 

 

Okay. überzeugt ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Weiterverkaufen von verzierten Sachen einfach so erlaubt ist... Verkauft der Händler die Ware nicht unter der impliziten Prämisse, dass es an Endabnehmer geht? Wenn da jetzt noch jemand mehr Gewinn mit macht, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass das so einfach geht... Gebrauchte, selbst verzierte Sachen weiterkaufen ist kein Problem. Aber neue, extra zu dem Zweck verkaufte... mh..... :confused:

 

Noch was anderes: Wenn ich mit der Absicht, Ware weiterzuverkaufen, welche einkaufe und diese von jemand anders veredeln lasse, handelt der Verkäufer selbst definitiv gewerblich, und ich denke mal, dass auch derjenige, der seine Arbeitskraft in das Besticken steckt, dann als gewerblich tätig eingestuft wird. Schliesslich müsste der Verkäufer deine Leistungen ja irgendwie steuerlich nachweisen, d.h. du müsstest eine Rechnung schreiben und er es bezahlen, damit er das versteuern kann.... Und wenn du eine Rechnung schreibst, handelst du damit auch gewerblich, mit allen rechtlichen Folgen... Ich weiss auch, dass das wohl gerade bei ebay die wenigsten so handhaben, aber mir persönlich wäre das zu dünnes Eis... eine Anzeige vom neidischen Nachbarn und du hast ein paar Monate "Spaß" mit ganz vielen Behörden.... Und jemand anders macht mit deiner Arbeitskraft Gewinn - was bekommst du dafür? Das klingt für mich zu sehr danach, mit anderer Leute Arbeit schnell an leicht verdientes Geld zu kommen... sorry, wenn ich das etwas schwarz male, und vielleicht schätze ich die Situation ja auch vollkommen falsch ein, aber... ich tät das lassen :)

 

Liebe Grüsse

Kerstin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Weiterverkaufen von verzierten Sachen einfach so erlaubt ist... Verkauft der Händler die Ware nicht unter der impliziten Prämisse, dass es an Endabnehmer geht? Wenn da jetzt noch jemand mehr Gewinn mit macht, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass das so einfach geht... Gebrauchte, selbst verzierte Sachen weiterkaufen ist kein Problem. Aber neue, extra zu dem Zweck verkaufte... mh..... :confused:

 

Noch was anderes: Wenn ich mit der Absicht, Ware weiterzuverkaufen, welche einkaufe und diese von jemand anders veredeln lasse, handelt der Verkäufer selbst definitiv gewerblich, und ich denke mal, dass auch derjenige, der seine Arbeitskraft in das Besticken steckt, dann als gewerblich tätig eingestuft wird. Schliesslich müsste der Verkäufer deine Leistungen ja irgendwie steuerlich nachweisen, d.h. du müsstest eine Rechnung schreiben und er es bezahlen, damit er das versteuern kann.... Und wenn du eine Rechnung schreibst, handelst du damit auch gewerblich, mit allen rechtlichen Folgen... Ich weiss auch, dass das wohl gerade bei ebay die wenigsten so handhaben, aber mir persönlich wäre das zu dünnes Eis... eine Anzeige vom neidischen Nachbarn und du hast ein paar Monate "Spaß" mit ganz vielen Behörden.... Und jemand anders macht mit deiner Arbeitskraft Gewinn - was bekommst du dafür? Das klingt für mich zu sehr danach, mit anderer Leute Arbeit schnell an leicht verdientes Geld zu kommen... sorry, wenn ich das etwas schwarz male, und vielleicht schätze ich die Situation ja auch vollkommen falsch ein, aber... ich tät das lassen :)

 

Liebe Grüsse

Kerstin

 

 

Über die Bezahlung hab ich mir noch keine Gedanken gemacht, da ich erstmal wissen wollte, ob soetwas überhaupt möglich ist.

Ein Gewerbe anzumelden ist ja nicht das größte Problem ;)

Man kann ja auch erstmal sehen, ob das bei Ebay überhaupt geht. Soll heißen, man stellt mal ein oder zwei Sachen rein und schaut, was es bringt...

 

Glaub eh nicht, daß man soviel Gewinn damit macht...

 

 

Viele Grüße

 

Kathi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Weiterverkaufen von verzierten Sachen einfach so erlaubt ist... Verkauft der Händler die Ware nicht unter der impliziten Prämisse, dass es an Endabnehmer geht?

 

Hallo Kerstin,

mir jetzt nicht ganz klar, um welchen Aspekt es dir geht?

 

Natürlich, wenn ich Bekleidung kaufe, mit dem Ziel sie weiterzuverkaufen ist es gewerblich. Unabhängig davon, ob ich sie noch besticke oder nicht. Gewerbe anmelden ist also in dem Fall Pflicht.

 

Hingegen kann meines Wissens in D der Verkäufer keinen Einfluss darauf nehmen, was mit seiner verkauften Ware hinterher geschieht. Die Rechte gehen komplett an den Käufer über. Wenn der es schafft, sie gewinnbringend weiterzuverkaufen... tja. (Am "gewinnbringend" scheitert es dann eh meist.) Nur darf es beim Verkauf halt nicht mehr unter dem ursprünglichen Markennamen verkauft werden, wenn es verändert wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi, nochmal ich... :o

 

nehmen wir mal an, ich entscheide mich dafür ( vorausgesetzt es ist alles im Grünen Bereich) und ich sticke nur Schriftzüge, was würdet ihr für einen Preis

veranschlagen? Also nur für das Sticken und Material?

 

Danke

 

Kathi :bier:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Weiterverkaufen von verzierten Sachen einfach so erlaubt ist...

 

Ohne jetzt irgendwelche Rechtsfakten zu kennen:

Die Sachen werden dann einfach der "Rohstoff" und man verarbeitet sie.

Das sehe ich nicht anders, als wenn ich Stoffe einkaufe- nur das diese als "Rohstoff" dann in der Verarbeitung an erster Stelle stehen.

Ich glaube übrigens auch nicht, dass da irgendwelche teuren Markenklamotten bestickt werden sollen- sondern eher "Basics" preiswerterer Natur. Sonst rechnet sich das ja nicht ;) (Wobei so ein Bettvorleger aus Chanelblusen... :D )

Und so kann man den Ruf einer Marke ja nicht schädigen (so nach dem Motto: "Guck mal, das Shirt von Esprit hat aber eine häßliche Stickerei- also Espirt gefällt mir nicht mehr")

 

Louise

 

Edit: im alten Forum gab es mal so einen "Stichzahlschlüssel" aus Farbwechsel/Stichzahl, daraus ergab sich ein Preis

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Kathi,

 

mal meinen Cent zum Thema ...

 

Sporthändler kauft Basicshirts und da kommt nun etwas drauf wie Vereinswappen als Applikation, Fotodruck, Beflockung (z. B. die Zahlen beim Übungstricot des Fußballvereins) etc. dann hätten wir den gleichen Fall wie bei Dir. Du kaufst ein Kleidungsstück und verarbeitest das weiter. Das Kleidungsstück ist also genauso "Material" wie die Stickseide, die Du verwendest.

 

Damit handelst Du auf jeden Fall gewerblich, wenn Du das verkaufst als Neuware. Bedeutet: Du mußt ein Gewerbe anmelden. Das macht man bei der örtlichen Gemeindeverwaltung, ist auch nicht sooo teuer. Nur sei Dir klar, daß Du die entsprechenden Steuer an Vater Staat zahlen darfst. Das ist nicht so wenig wie man meint. Ich glaube, jeder Händler wird mir recht geben, wenn er sich mal ankuckt, was von 100 Teuro wirklich zum Schluß übrig bleibt. Strom kostet, Material, Mitarbeiter etc. Dann hast Du noch die ganze Buchhaltung am Backen. Kurz: Gut überlegen vorher, ob Du was gewerblich machen willst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

Nur sei Dir klar, daß Du die entsprechenden Steuer an Vater Staat zahlen darfst. Das ist nicht so wenig wie man meint. Ich glaube, jeder Händler wird mir recht geben, wenn er sich mal ankuckt, was von 100 Teuro wirklich zum Schluß übrig bleibt. Strom kostet, Material, Mitarbeiter etc. Dann hast Du noch die ganze Buchhaltung am Backen. Kurz: Gut überlegen vorher, ob Du was gewerblich machen willst.

 

Das hängt allerdings sehr vom Einzelfall ab, ob und wie aufwendig das ist.

 

Bei unserer GbR zum Beispiel hatten wir keine angestellten Mitarbeiter und kein Ladenlokal, da hielt sich der Verwaltungsaufwand sehr in Grenzen.

 

Da unser Umsatz gering war, reichte eine einfache Einnahmen-Überschuß-Rechung, sprich, man brauchte keine großen Buchhaltungs-Kenntnisse und keine teure Software; eine einfach Auflistung "Ausgaben/Einnahmen" => Gewinn/Verlust hat ausgereicht.

 

In der Steuererklärung war es ein Formular mehr, das auszufüllen war, und eine Zahl, die man eintragen musste, eben den Gewinn/Verlust.

 

Auch meine Erfahrungen mit Finanzamt und IHK waren ausgesprochen gut; ich hatte mich soweit wie möglich im Internet schlau gemacht, und bei Fragen die Beamten telefonisch gelöchert, und die waren eigentlich immer sehr hilfsbereit.

 

Klar, dass ich die Einnahmen nicht sofort auf den Kopf haue, sondern einen gewissen Betrag für die Steuer zurücklege, versteht sich von selbst...

 

Liebe Grüsse

Kerstin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

 

ich hab mich jetzt entschlossen, das nicht zu machen. Der Aufwand rechtfertigt den Gewinn nicht. Hab ja auch noch ne kleine Tochter um die ich mich kümmern muss :) und mein Hobby soll mir ja noch Spaß machen... :o

 

Viele grüße

 

Kathi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.

Impressum - Nutzungsbedingungen