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Wie kann man die Wettbewerbsklausel einer Teilzeitstelle "umgehen"


nette233

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Hallo,

 

ich habe da mal eine Frage.

Ich arbeite Teilzeit bei einem großen Einzelhandelsunternehmen, das neben Kleidung auch noch Taschen, Accessoires, Schuhe usw verkauft.

 

Jetzt habe ich mich entschlossen, ein Gewerbe als nebenberufliches Kleingewerbe anzumelden. Ich habe vor, Taschen, Accessoires und genähte Geschenkartikel in kleineren Mengen anzufertigen (zB allerhöchtens 5 Taschen pro Monat), später soll mal noch ein da*anda-shop aufgebaut werden.

In meinem Arbeitsertrag steht jedoch "Beschäftigungen für Unternehmen, mit denen *** im Wettbewerb steht, dürfen von Ihnen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von *** ausgeübt werden."

 

Wenn ich nun mit meiner Chefin spreche, möchte ich natürlich nicht als Endergebnis haben, daß ich keine Kleingewerbe anmelden darf.

Habt ihr Erfahrungen mit solchen "Konflikten", wie habt ihr evtl vor eurem Arbeitgeber argumentiert usw.

 

Wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar.

Liebe Grüße

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Hallo - ich kann Dir nur dringend raten, nicht irgendwie zu schwindeln - wenn Du die Zustimmung unter "Vorspiegelung falscher Tatsachen" erhälst, läufst Du Gefahr, dass man Dir da später einen Strick draus dreht, wenn man aus welchem Grund auch immer einen Arbeitsplatz einsparen will.....

 

Sabine

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Hallo,

 

bei dieser Klausel geht es nach meiner Kenntnis darum, dass du nicht für die Konkurrenz tätig wirst. Im Wettbewerb stehen kann man für meine Begriffe nur mit halbwegs ebenbürtigen Gegnern, und der Verkauf in deinem Maßstab wird wohl kaum eine ernsthafte Bedrohung für deinen Brötchengeber sein oder werden, oder? ;)

 

Sei einfach ehrlich. Wie Sabine schon sagte, alles andere kann schwer nach hinten losgehen; das wäre ja sträflicher Leichtsinn, dir was anderes zu erzählen...

 

Ich frage mich grade, ob es eine Idee wäre, ein, zwei Produkte mitzunehmen, die du verkaufen möchtest, die du dann ggf. im Gespräch zeigen könntest, falls dazu Anlass besteht. Was meinen die anderen dazu?

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Bei deiner Klausel geht es um "Beschäftigungen bei anderen Unternehmen", gibt es sonst nichts zu Nebentätigkeiten?

 

Ich würde einfach ein Schreiben aufsetzen indem ich meinen AG darüber informiere das ich ab ... ein nebenberufliches Gewerbe mit den Tätigkeiten: (grob die Sachen rein die du auch in deinen Gewerbeschein eintragen lässt) ausübe. Punkt, Aus Ende... nix Sachen mitnehmen, nix Gespräch und "betteln"... :rolleyes:

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Ich glaube, Du machst Dir zu viele Gedanken! Wenn Du bei einem Unternehmen arbeitest, dass nur designte Einzelstücke oder kleinst Mengen verkauft, dann kannst Du mit Problemen rechnen. Arbeitest Du aber z.B. bei einem großen Kaufhaus oder Klamottenladen, dann ist Deine Sorge sicherlich unbegründet. Sage Deinem Chef, dass Du gerne Dein genähtes verkaufen möchtest und dafür einen Gewerbeschein brauchst. Er wird Dir die Erlaubnis dann geben.

 

Wie schon geschrieben, erzähle keine Halbwahrheiten, dass kann böse nach hinten losgehen!

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Falls *** H&M bedeutet, brauchst du dir sicherlich mit 5 Taschen/Monat wohl keine Gedanken machen, dass deine Vorgesetzten da eine Verletzung des Wettbewerbsverbots sehen.

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Ich würde deinem Arbeitgeber auch auf jeden Fall genau sagen, was du machen möchtest. Als Wettbewerber wirst du bestimmt nicht gelten, das andere Problem sehe ich eher darin, dass man dir evtl. vorwirft/vorwerfen könnte, dass du mehr Zeit und Energie in deine Nebentätigkeit investierst, als in deinen Hauptjob. Darüber solltest du dir auch Gedanken machen und gut argumentieren. Ansonsten wünsche ich dir viel Glück und auch Spass.

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Du mußt Deinen Arbeitgeben fragen und ich rate Dir dringend, laß Dir ( so Du sie erhalten solltest) unbedingt eine schriftliche Genehmigung geben, damit Du jederzeit einen Nachweis hast.

Der Chef kann wechseln oder auch die Umstände.

Ohne schriftliches hast Du keinen Beweis, daß es genehmigt wurde.

 

LG Bärbel

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Sicher schriftlich geben lassen.

 

Und ich würde mir auch keine Gedanken machen, ich bleibe dabei, ich würde meiner Cheffin sagen dass ich in Handarbeit hergestellte Einzelstücke verkaufen möchte, Kunsthandwerk. Das winken die durch. Solange Du nicht morgens bei Versicherung A arbeitest und mittags bei Versicherung B arbeiten möchtest (BEISPIEL) ist es meist kein Problem. Meinem Chef war es mal nicht recht dass ich in meinem Formular "Aushilfe im Verkauf" angekreuzt hatte, das würde doch komisch aussehen für eine Studierte, blablabla - haben uns dann auf "Beratung in einem Einzelhandelsunternehmen" geeinigt. :rolleyes: als wären Verkäufer minderwertig

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Hi,

 

ich arbeite bei ner großen Firma, deshalb gab es auch für alles Formulare.

In dem wurde sehr viel Wert darauf gelegt, wieviele Stunden ich pro Woche

arbeiten werde.

Also neben der "Konkurrenz" (die ich auch nicht wirklich sehe) ist die

Arbeitszeit wichtig, weil man lt. Gesetzt einen Ruhetag braucht und auch nicht

beliebig viele Stunden arbeiten darf.

 

Ich würde auf alle Fälle persönlich mit der Chefin sprechen. Arbeitsproben schaden sichern nicht.

 

viele Grüße

Nanna

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nun denn wenn man bedenkt wofür in letzter Zeit so alles gekündigt wird...Solle sie auf jeden Fall fragen.

 

Ja, das sehe ich auch so. Sie sollte mit dem/der Vorgesetzten in jedem Falls sprechen. Und vom Umgehen von Klauseln und Tricksen halte ich im übrigen auch nichts.

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Ich mein auch, offen sprechen und nichts verheimlichen. Wir haben unser Geschäft im Nebenerwerb gegründet, und die Rahmenbedingungen zuvor mit dem (heute Ex-Chef) abgesprochen. Vielleicht ist es ja gar kein Problem, wenn dem Chef die Größenordnung klar ist ? Wir haben jedenfalls gleich mit offenen Karten gespielt, auch sofort erzählt, dass aus dem Nebenerwerb eventuell mal ein Vollerwerb entstehen soll. Heute stehen wir gemeinsam am Markt, und auch das ist kein Problem.

Mit einer Lüge riskierst Du unter Umständen Deinen Arbeitsplatz !

 

Liebe Grüsse

sewfrank

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Arbeitgeber fragen, Zustimmung kriegen (Kommt ganz sicher bei den Dimensionen), loslegen.

NIX ANDERES!!!!

Schon gar nicht 'umgehen'! Denn DAS kann Dir immer irgendwie ausgelegt werden.

M.

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Liebe Nette233,

als Mensch mit langjähriger Verantwortung für Mitarbeitende kann ich rightguy nur zustimmen:

arbeite mit offenen Karten, frage deine Firma, alles andere macht nur Probleme.

Viel Erfolg bei deinem Vorhaben

MM

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ich glaube mit umgehen meinte die Threaderstellerin auch eher "wie formuliere ich die Anfrage so, dass das nicht nach Konkurenz klingt". Denn wirklich umgehen indem sie es einfach macht will sie doch gar nicht.

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Danke kasi,

 

Du sprichts mir aus der Seele !!!

 

Hätte ich die Firma anflunkern wollen oder irgendwelche Klauseln wirklich umgehen wollen, hätte ich nicht nach eurer Meinung und euren Erfahrungen gefragt.

 

Mit "umgehen" meinte ich auch nur (siehe eientlicher Text), welche Worte ich wähle, ohne schlafende Hunde oder Mißtrauen zu wecken.

Meine Chefin kennt meine hergestellten Dinge schon seit längerem und ist begeistert von den Sachen. Sie weiß um die Nicht-Konkurrenz und die geringen Stückzahlen, trotzdem werde ich morgen die Personalstelle noch davon überzeugen müssen (per Telefon und Internet), aber meine Chefin hat sich auch schon als Rücksprachepartnerin dafür angeboten.

 

Danke nochmal für den Tip mit der schriftlichen Genehmigung, werde darauf bestehen.

 

Ich bin gespannt auf das morgige Telefonat und werde das Ergebnis natürlich hier posten.

 

@Aficionada: nein, es geht nicht um Hänschen&Mäuschen

 

LG

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Nicht nur die Genehmigung (oder auch Nicht-Genehmigung) sollte schriftlich erfolgen,

sondern auch der Antrag - der gehört mit der Antwort der Personalabteilung in die

Personalakte. Jahre später sollten solche Vorgänge auch noch nachvollziehbar sein...

 

Im übrigen geht es bei der Wettbewerbsklausel in erster Linie nicht darum, direkte

Konkurrenz zu verhindern, sondern vielmehr, dem Mitarbeiter nicht den Weg zu ermöglichen,

quasi auf Firmenkosten eigene Kunden zu werben, den Markt zu sondieren, Kundenwünsche

zu erforschen, um sie besser bedienen zu können - und sich dafür auch noch vom

Arbeitgeber bezahlen zu lassen.

 

Die Zeit, die Du in Deine Nebentätigkeit investierst, ist auch ein wichtiges Kriterium.

In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass Du die Ruhezeit lt. Arbeitszeitgesetz

einhalten kannst, damit Dein Arbeitgeber sicher sein kann, dass ihm Deine volle

Arbeitskraft zur Verfügung steht. Deine Freizeit dient auch der Erholung vom Job,

damit Du wieder fit für den Job bist... :cool:

 

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

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Da zB die Taschen komplett anders aussehen und auch vom Stil her ganz anders sind und auch weiterhin in diese Richtung gehen werden, passt das.

 

Als Neben-/Kleingewerbe darf ich ja sowieso maximal 15Stunden pro Woche arbeiten, das wäre dann zusammen mit meinem Hauptjob eine Vollzeitstelle, das passt also auch und meine Chefin sah darin auch keine Gefahr. Nähen ist für mich Entspannung und soll es auch weiterhin bleiben, und falls sich das doch mal ändert und sooooo viele Aufträge reinkommen, dass ich die in den Stunden nicht mehr schaffe, spätestens dann werd ich an der Situation was ändern.

 

LG

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Ich frage mich gerade, warum ich mir überhaupt Gedanken gemacht habe...

 

"Hallo, ich nähe nebenbei und wollte nur eben Bescheid geben, dass ich Kleingewerbe anmelden wollte und ob ich da was beachten muss. Meine Chefin hat da auch schon zugestimmt."

- "Nö, das darfst Du, ist kein Problem. Geht ja nur nicht, wenn`s Konkurrenz ist."

"Ich nähe zwar auch zB Taschen, aber das sind nur wenige pro Monat und auch ein ganz anderer Stil."

- "Ja, das ist kein Problem. Wenn Du was schriftliches brauchst, dann schick mir kurz was, dann schick ich was zurück."

 

Also keinerlei Fragen, was ich genau nähe usw. COOL, auf gehts!

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