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Dawanda - wie lange ist es Hobby?


Tomtenisse

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Hej!

 

Also ich möchte gerne bei Dawanda Einzelstücke verkaufen, bedutet: es gibt Dinge die ich gerne mal nähe, stricke,...etc. die ich aber selber nicht gebrauchen kann. Zum Beispiel Puppen, Stofftiere usw. fertige ich gerne, aber ich habe keine Kinder, keine Neffen und Nichten und keine Freundinnen die Kinder haben. Nun wollte ich diese Einzelstücke gerne auf Dawanda verkaufen, weil ich selber nicht weiß wohin damit.

Daher nun zu meiner Frage: wie lange gilt es als Hobby? Ab wann ist es gewerblich?

 

Danke schonmal für die Auskünfte!

LG Andrea

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Ich finde wenn du kuscheltier Puppen oder sowas machen wilst freuen sich die Kindergärten und Kinderheime immer!

Wie anne schon geschrieben hat wenn du einen gewinn möchtes ist es gewerblich wenn du es aber an solche einrichtungen hergeben willst nicht!

 

So kenne ich es von meinen Eltern! Da sie ein Gewerbe anmelden mußten!

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Hallo Andrea!

 

Ob gewerblich oder hobby wird in jedem Fall anders ausgelegt.:rolleyes:

Ohne jetzt eine Rechtsberatung abzugeben würde ich mich beim Gewerbeamt, Industrie-und Handelskammer u.ä. Stellen erkundigen.

Ich z.B. habe auch einen Dawanda-Shop und bin privat. Ich biete lediglich aussortierte Sachen aus meinem eigenen Haushalt bzw. Nähzimmer an und ganz selten mal etwas was ich genäht habe. Lt. den o.g. Stellen bin ich nicht gewerblich tätig und brauche auch kein Gewerbe anmelden.

Ich nutze Dawanda halt ähnlich wie ebay nur eben für Material. ;)

 

Ich würde allerdings auch sagen das du, so wie du es dir vorstellst, um eine Gewerbeanmeldung nicht drumrum kommst.

 

LG Andrea

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Hi Andrea,

 

wenn Du regelmäßig und mit Gewinnabsicht handelst, wird Dir unterstellt, dass Du das gewerblich tust. Wenn Du aber Deine nicht selbst zu verwertenden Handarbeiten vielleicht 2-3 mal im Jahr bei Dawanda, zu einem Preis der Deine Kosten deckt, verkaufst, wird Dich das Finanzamt sicher nicht als gewerblich einstufen (zur Sicherheit kannst Du ja da nachfragen).

 

Damit machst Du dann zwar den Gewerblichen auf Dawanda die Preise kaputt, und hier im Forum sind sehr viele unterwegs, welche einen Dawandashop betreiben. Dementsprechend werden Dir viele sagen, dass ein Gewerbe das einzig Mögliche für Dich ist.

 

Ich meine nicht, dass es für Dich der einzige Weg ist, Deine Sachen verschenken zu müssen.

 

Grüße

Elke

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Verstehe ich das jetzt richtig?

 

Die mit Gewerbeschein handelnden DaWanda-Verkäufer machen diese Aussage, weil damit sie die Preis-untergrabenden-lästigen-Mitbewerber aus dem Weg räumen wollen?

 

Meinst du das in echt?

 

Ich sag dir was - es ist ziemlich daneben, wenn jemand unter dem Mäntelchen "privat" das macht.

Richtig, es macht die Preise kaputt, weil die die es angeblich machen, weil sie es soooo gerne machen und ja gaaar nichts dran verdienen wollen, denen (die davon leben wollen bzw. müssen - schonmal daran gedacht? - die Preise dermaßen untergraben, daß potentielle Käufer sagen - warum ist es dort soviel billiger? - und nichts mehr kaufen.

 

Warum soll jemand, der es "aus Spaß" (so'n Quatsch - jeder will Geld verdienen) nicht genauso Steuern zahlen, wie gewerblich Handelnde auch?

 

Für wie blöd werden Gewerbetreibende eigentlich gehalten?

 

Du hast Dir Deine Frage mit Deinem folgenden Text schon selbst beantwortet.

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und jeder will ja das, was aus Steuergeldern finanziert wird und am liebsten noch mehr. Ich wundere mich immer, was so schlimm ist an Steuern und vor allem, dass man keinen Gewinn haben will, wenn man etwas herstellt und verkäuft. Macht man die Preise von Leuten kaputt, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen, ist das am Ende schlecht für uns alle. Und Handarbeit wird dadurch kaum geschätzt.

 

Grüße Doro

 

Wenn sie das in einem Rahmen betreibt, wo sie laut Finanzamt nicht unter gewerblich fällt, wo bitte siehst Du dann einen Steuerverlust?

 

Ok, Dir geht es nicht um den Steuerverlust. Habe ich falsch verstanden.

Nunja, es wäre trotzdem im Rahmen des Erlaubten, so sind die Gesetze.

Bearbeitet von Pink Porky
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Hallo,

die Frage wie lange es gewerblich ist liegt im Zweifelsfall bei dem zuständigen Finanzamt. So lange du nur ab und zu etwas anbietest bekommst du keine Probleme. Auch solange du unter dem zu Versteuernden Gewinn (ich glaube das sind 8500€ pro Jahr) bleibst bekommst du keine Schwieirgkeiten du mußt es aber in der Steuererklärung angeben. Anderst sieht es mit der Umsatzsteuer (Mwst) aus. Wenn du die auf deinen Rechnungen ausweist mußt du sie abführen. Ich empfehle dir auf jeden Fall einen Stuerberater zu konsultieren. Gehe auf keinen Fall zum Finanzamt denn dann hast du schnelle ein Gewerbeschein als dir Lieb ist und das ist unter Umständen gar nicht nötig.

Es kommt sogar noch ein kleiner Stolperstein hinzu (den kaum jemand berücksichtigt) seit dem 1.1.2009 gibt es eine Verpackungsverordnung wonach derjenige der Verpackung an Verbraucher weitergibt für deren Entsorgung verantwortlich ist d.h. du müstest dich (wenn du regelmäßig verkaufen willst) einem dualen System anschließen das kostet dich (egal wieviel Verpackung du in den Umlauf bringst) pauschal um die 170€ pro Jahr. Die wenigsten werden das machen kann aber wenn du erwischt wirst teuer werden.

Am Stressfreisten bietest du deine Artikel auf lokalen Märkten an, Kindergärten, Gemeinden etc. veranstalten so was immer wieder.

Ich wünsche dir viel Erfolg mit deinem Projekt

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Gehe auf keinen Fall zum Finanzamt denn dann hast du schnelle ein Gewerbeschein als dir Lieb ist und das ist unter Umständen gar nicht nötig.

 

Seit wann interessiert sich das Finanzamt für Deinen Gewerbeschein?

Das FA gibt Dir eine Steuernummer. Wenn Du USt abführen willst/musst, bekommst Du zusätzlich eine Ust-Identifikationsnummer.

 

Für den Gewerbeschein ist das FA nicht zuständig.

 

Es kommt sogar noch ein kleiner Stolperstein hinzu (den kaum jemand berücksichtigt) seit dem 1.1.2009 gibt es eine Verpackungsverordnung wonach derjenige der Verpackung an Verbraucher weitergibt für deren Entsorgung verantwortlich ist d.h. du müstest dich (wenn du regelmäßig verkaufen willst) einem dualen System anschließen das kostet dich (egal wieviel Verpackung du in den Umlauf bringst) pauschal um die 170€ pro Jahr. Die wenigsten werden das machen kann aber wenn du erwischt wirst teuer werden.

 

Stimmt nur bedingt.

Die Kartonagen, die Du kaufst, enthalten im Kaufpreis i.d.R. (ich kenne aktuell keine Ausnahme) bereits die Entsorgungskosten entahletn, so dass der Händler selbst sich nicht dem dualen System anschließen muss.

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Die Kartonagen, die Du kaufst, enthalten im Kaufpreis i.d.R. (ich kenne aktuell keine Ausnahme) bereits die Entsorgungskosten entahletn, so dass der Händler selbst sich nicht dem dualen System anschließen muss.

 

Das stimmt nicht. Im Kaufpreis von Verpackungsmaterial sind diese Entsorgungskosten nicht enhalten. Ich kenn nur Ausnahmen für kompostierbare Verpackungen, für die dann aber auch keine Entsorgungskosten anfallen. Verpackungsmaterialien die an Endkunden verkauft werden, z.B. im Lidl o.ä., müssen ebenfalls vom Händler der diese dann an Endkunden verschickt lizensiert werden. Dies trifft genauso auf gebrauchte Verpackungen zu.

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Für MICH handelt jeder, der etwas extra zum Verkauf hergestelltes verkauft, gewerblich!

Da zähle ich auch schon zu ein selbsterstelltes Strickmuster z.B. bei Ravelry zu verkaufen. Ob "Kleingewerbe" oder nicht, was das Finanzamt oder sonst irgendwer sagt, finde ICH dabei völlig schnurz...

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Hallo,

die Frage wie lange es gewerblich ist liegt im Zweifelsfall bei dem zuständigen Finanzamt. So lange du nur ab und zu etwas anbietest bekommst du keine Probleme. Auch solange du unter dem zu Versteuernden Gewinn (ich glaube das sind 8500€ pro Jahr) bleibst bekommst du keine Schwieirgkeiten

 

Sobald du etwas mit Gewinn verkaufst, brauchst du auch ein Gewerbe - also die o.g. Aussage ist definitiv falsch.

Ich habe mich da neulich erst erkundigt, denn es ist oft widersprüchlich, wenn man auf einem "Hobbymarkt" ausstellen möchte - "Gewerbetreibende" sind da nicht erwünscht, aber es verkaufen alle auf einem Hobbymarkt mit Gewinn - es stellt sich doch keiner hin und verkauft ein selbstgenähtes Shirt für 5,- :confused:

 

Laut Anruf beim Gewerbeamt - sobald du etwas mit Gewinn verkaufst - muss ein Gewerbe sein. Es gibt auch noch sog. Freiberufler, die keinen Gewerbeschein benötigen, aber die Tätigkeit muss dem FA mitgeteilt werden.

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Für MICH handelt jeder, der etwas extra zum Verkauf hergestelltes verkauft, gewerblich!

Da zähle ich auch schon zu ein selbsterstelltes Strickmuster z.B. bei Ravelry zu verkaufen. Ob "Kleingewerbe" oder nicht, was das Finanzamt oder sonst irgendwer sagt, finde ICH dabei völlig schnurz...

 

Ohh Pim, da warst du dann schneller :D

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Das FA gibt Dir eine Steuernummer. Wenn Du USt abführen willst/musst, bekommst Du zusätzlich eine Ust-Identifikationsnummer.

 

Die USt-Ident-Nr. betrifft - jedenfalls derzeit - bestimmte innergemeinschaftliche Sachverhalte, also EG-Sachverhalte.

 

Laut Anruf beim Gewerbeamt - sobald du etwas mit Gewinn verkaufst - muss ein Gewerbe sein. Es gibt auch noch sog. Freiberufler, die keinen Gewerbeschein benötigen, aber die Tätigkeit muss dem FA mitgeteilt werden.

 

Die Definition der freien Berufe ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz. Bei dem Verkauf von selbstgenähten Kuscheltieren o.ä. handelt es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit.

 

Die steuerliche Betrachtung einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt unabhängig von der Gewerbescheinpflicht einer Tätigkeit. Also bitte nicht Äpfel mit Birnen verwechseln.;)

 

lg Nähbaerchen

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Die Definition der freien Berufe ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz. Bei dem Verkauf von selbstgenähten Kuscheltieren o.ä. handelt es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit.

 

 

lg Nähbaerchen

 

Das weiss ich ;O)

 

Aber es gibt auch welche, die sich z.B. Textildesigner nennen und dann unter Künstler fallen, die sind dann Freiberufler.

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Nur weil man sich so nennt, bspw. Designer, ist man noch lange nicht freiberuflich. Schaut einfach mal bei Wikipedia welche Anforderungen an die Freiberuflichkeit gestellt werden.

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hallöchen,

 

ich bete es auch mal wieder runter :rolleyes::

 

bei dawanda verkauft man ausschließlich über einen shop und ein shop ist immer gewerblich.

 

das heißt, du bist verpflichtet, egal was dein zuständiges finanzamt sagt, deinen kunden jegliche vorhandenen verbraucherrechte einzuräumen. gerne wird z.b. das versandrisiko auf die kunden abgewälzt. das ist seit 2002 (!) schon nicht mehr möglich (änderungen diesbezüglich sind mir nicht bekannt).

dann fallen mir noch anbieterkennzeichnung sowie widerrufsrecht ein.

 

einer meiner lieblingslinks diesbezüglich ist der, von der wettbewerbszentrale (setz für ebay dawanda ein, denn wie die plattform heißt, wo du einen shop hast, ist wurscht).

 

lg,

 

Pepie

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Habe bisher als Schweizer Bürgerin mit Interesse mitgelesen und bin erstaunt. Bei uns ist das offenbar viel einfacher gelöst. Wenn ich im Jahr mehr als 1000SFr. (Etwas über 800 Euro) Gewinn (nicht Umsatz) mache, dann muss ich das bei der Steuererklärung als Erwerb angeben. Ende der Sache. Bis zu dem Betrag gilt es einfach privat.

 

Ich frage mich, wie viel das deutsche Finanzamt denn Geld ausgibt um jedem Freizeit"gewerbler" nachzustellen, das kostet doch viel mehr Steuergelder als was eingenommen wird, wenn ich jede Puppe die ich in einem Vierteljahr verkaufe angeben muss?

Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

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hallo zusammen,

 

d.h. wenn ich also z.B. ein Auto, das ich vor Jahren zu 20.000€ gekauft habe und es nun für 25.000€ verkaufe, bin ich

 

a) gewerblich, da ich den Verkauf ü/ ebay abwickle und

b) steuerpflichtig für den Gewinn von 5.000€ ?

 

Meint Ihr das so?

 

vG Schneckerl

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Achja, man kann auch absichtlich falsch verstehen...

 

Wobei das mit dem Auto für Otto Normalo eh ein schlechtes Beispiel ist... schonmal den Wertverlust von normalen Autos angeguckt?

 

Und ja, wenn man bspw. einen Oldtimer mit der Absicht kauft diesen zu restaurieren und möglichst teurer weiter zu verkaufen, dann hat man diese Einkünfte zu versteuern.

 

Eine Gewerbeanmeldung und mögliches zu versteuerndes Einkommen müssen nicht zwangsweise gemeinsam einhergehen.

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Das Gefährliche daran ist nicht das Finanzamt, sondern Anwälte, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben. Bei Dawanda kannst du nur über einen Shop verkaufen und das ist gewerblich! Du musst AGB's angeben und dem Käufer die ganzen Rechte einräumen. Und die Form muss stimmen, sonst hast du schnell einen Anwalt samt Abmahnung an der Backe!

 

Mal von der Verpackungsordnung und der IHK und der Innung ganz abgesehen! :o

 

Das Finanzamt ist da das kleinste Problem.

 

LG Astrid

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Das Finanzamt ist da das kleinste Problem.

LG Astrid

 

So ist es. Die Einkünfte sind ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben. Ob ein Gewerbe angemeldet wurde und ein Gewerbeschein vorliegt, ist dem Finanzamt egal; davon hängt die Steuerpflicht nicht ab.

 

Nichtanmeldung von Gewerbe = Ordnungswidrigkeit im Sinne der Gewerbeordnung

 

Nichterklärung von Einkünften = Steuerhinterziehung im Sinne der Steuergesetzgebung

 

Ob und in welcher die Höhe die erklärten Einkünfte zu Steuerbelastungen führen, hängt dann von den Umständen des Einzelfalls ist.

 

lg Nähbaerchen

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bei dawanda verkauft man ausschließlich über einen shop und ein shop ist immer gewerblich.

 

Lustigerweise auch nicht immer. :D

 

Wie vorhin schon gesagt wurde: Designer werden öfters als Freiberufler eingestuft, also auch nicht immer.

 

Bei mir war es so, dass ich als Fotografin zuerst den Freiberufler-Status hatte, weil ich ausschließlich Dateien verkauft habe. Auch über (m)einen Online Shop.

Erst als ich "handfeste Produkte" (Fotoabzug, Mousepad, alles, was man "anfassen" kann) ins Sortiment aufnahm, wurde aus der freiberuflichen Tätigkeit eine gewerbliche.

 

Ich könnte mir vorstellen, dass jemand, der SchnittmusterDATEIEN entwickelt und verkauft, durchaus den Freiberuflerstatus bekommt.

Sobald er aber Schnittmuster ausdruckt (drucken lässt), ist er 100%ig Gewerbetreibender.

 

Muss man nicht immer verstehen, wie die Gesetze in Deutschland ticken. :D

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Du musst AGB's angeben

 

Nur ein kleiner Hinweis, weil das die Wenigsten wissen: Kein Händler MUSS AGB haben. Sind keine angegeben, gilt das BGB. In den AGB steht meistens eh nichts anderes drin, wenn doch, ist die Gefahr groß, dass Fehler gemacht und die AGB ungültig werden.

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Bei Dawanda kannst du nur über einen Shop verkaufen und das ist gewerblich!

Warum wird man dann bei Dawanda bei der Shop-Anmeldung gefragt, ob man privater oder gewerblicher Verkäufer ist?

 

LG

Antje

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Warum wird man dann bei Dawanda bei der Shop-Anmeldung gefragt, ob man privater oder gewerblicher Verkäufer ist?

 

LG

Antje

 

Wenn man mit dem Gewerbeamt und dem Finanzamt abgeklärt hat, dass man nicht gewerblich handelt, wer soll sich denn daran stoßen, dass das Ding Shop heisst (wo anders halt Account)?

 

Zur Ausgangsfrage: Es ist natürlich fraglich, wenn die Sachen extra dafür hergestellt sind - am besten Du fragst wirklich bei den zuständigen Stellen nach.

 

@Annette - Wenn Du zu dem Thema noch was zu sagen hast, warum postest Du das nicht hier? Sondern rennst wild um Dich schlagend durchs Forum und machst in anderen Threads die Leute wuschig. Es gibt keinen NVT mehr! Ich finde es eine totale Unsitte, ein Thema irgendwo rauszureissen um dann in einem anderen Thread eine neue Baustelle aufzumachen (frag mich, was das soll :rolleyes:).

 

Ich habe übrigends auch im engsten Familienkreis einen Dawanda-Shop-Inhaber, und die Person tangiert es überhaupt nicht, ob da eine Handvoll Private ihre Sachen verkaufen. Die Person kann gar nicht so viel herstellen, wie sie verkaufen könnte. Wenn man gut ist, ist so ein kleiner Privatverkäufer keine Konkurrenz.

 

Grüße

Elke

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