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Veränderung eines Schnittes oder einer Anleitung - Urheberrecht / Copyright


JessyD

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich bin etwas verwirrt.

Ich gehe gerne hin und nehme ein Schnittmuster und passe das an meine Bedürfnisse an. Das dürften hier wohl viele machen und ist ja eigentlich auch klar.

Aber ab wann darf man einen angepassten Schnitt weitergeben ohne dabei gegen das Urheberrecht / Copyright oder ähnliches zu verstoßen? Nicht falsch verstehen, ich kaufe die Schnitte alle oder lade sie kostenfrei im Internet runter. Das heißt ich habe die Schnitte legal. Und ich möchte auch für die "neuen" kein Geld haben.

Und wie sieht das aus, wenn man nicht nur einen Schnitt ändert sondern aus vielen einen neuen macht?

Oder gar wenn man den Schnitt zwar beibehält, aber die Anleitung anpasst?

 

Versteht mich bitte nicht falsch, es geht mir nicht darum päpstlicher als der Papst zu sein. Aber ich möchte auch nicht einfach die Arbeit von anderen Menschen "ausnutzen" um selbst daraus Lorbeeren zu ernten.

 

Es geht mir auch nicht darum die "neue" Anleitung oder den "neuen" Schnitt mal einer Freundin zu geben oder ähnliches. Aber wenn ich das veröffentliche (z.B. in Form eines WIPs oder als Blog oder ähnliches) dann ist die Zielgruppe schon deutlich größer.

 

Macht es einen Unterschied ob ich die Anleitung und den Schnitt wirklich mal gesehen habe oder ob ich nur von dem "fertigen" Ergebnis das ein oder andere mit den Augen "klaue"?

 

 

Ich kann es an einem akuten Beispiel festmachen.

Ich habe mir aus vielen Windelschnitten und einer Idee ein eigenes System aus Stoffwindeln "gebastelt". Jetzt habe ich ein paar Anfragen ob ich das nicht mal als WIP (hier im Forum) oder als Anleitung per PDF veröffentlichen würde. Ehrlich gesagt - JA GERNE. Ich habe auch schon die beiden Hauptdesignerinnen angeschrieben und um Erlaubnis gebeten, aber leide keine Antwort erhalten. Jetzt weiß ich nicht, ob ich das darf oder nicht. *grübel*

 

Und vor dem gleichen Problem stehe ich auch vielen anderen Dingen.

 

Also vielleicht versteht jemand was ich meine und kann mir da mal helfen.

Die Artikel bei Wikipedia kenne ich, aber ehrlich gesagt blicke ich nicht so ganz durch. Gibt es womöglich auch schon irgendwo eine Lösung und ich hab sie nur nicht gefunden?

 

Vielen Dank

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Hallo,

dieses Thema hatten wir hier schon einige Male, such doch mal mit der Forensuche danach.

Soweit ich mich erinnere war das Fazit, dass man selbst erstellte Schnitte oder völlig veränderte Schnitte bei denen man das Original nicht mehr eindeutig nachweisen kann, als eigenes Produkt bezeichnen darf.

Viele Schnitte sehen sich rein aus der Logik her an irgendeinem Punkt ähnlich; wie soll man da den Ursprung zweifelsfrei feststellen?

Es wird doch niemand geschädigt und kein geistiges Eigentum geklaut.

Bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch in Erinnerung habe.

LG

Ulrike

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Wenn man das Original nicht mehr erkennen kann, dann ist mir das klar.

Und die Forums-Suche bemühe ich schon seit zwei Tagen. Aber so wirklich hab ich noch nicht gefunden was ich suche.

 

Denn wenn man das Original nicht mehr erkennen kann, dann ist man ja eher am "Ende der Bearbeitung" aber wo fängt es an, dass man es als eigenen Schnitt oder als anderen Schnitt oder wie auch immer ;) bezeichnen darf.

 

Reicht es wenn ich bei einer Tasche die Größe ändere - wohl eher nicht.

Wenn ich aber den eigentlichen Blickfang durch einen anderen tausche - schon fragwürdiger.

Oder ich die Innentasche komplett anders gestalte - kann man es dann noch mit dem Original vergleichen?

 

Sind jetzt nur einmal Beispiele, aber ich denke mit Taschen kann man es gut diskutieren.

Wobei ich persönlich anmerken möchte, das ich eher der Auffassung bin das Original wenigstens mit anzugeben.

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Also bei einem WIP dürfte es doch kein Problem sein:

 

Du zeigst den Originalschnitt (aber eben zeigen, etwa im Photo, nicht als pdf oder so hochladen), gibts an von welcher Firma er ist und dann demonstrierst du deine Veränderungsschritte.

 

Dann kann jeder aus dem gleichen Originalschnitt auch deine Veränderungen nachmachen.

 

Falls der Ausgangsschnitt gekauft ist, kann ihn dann ja jeder selber kaufen, der interessiert ist.

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Hallo,

 

ja, ich werde den WIP dann heute Abend mal vorbereiten. Und dann mal schauen wie das so klappt ;)

 

Alles andere werde ich dann wohl mal an einer anderen Stelle klären lassen. Und den Juristen kann ich mir nicht leisten ;)

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Und den Juristen kann ich mir nicht leisten ;)

 

sorry, wenn ich es sage aber eine rechtsverbindliche auskunft wirst du hier nicht bekommen.

...und im falle eines falles wird es dir wenig nützen wenn du sagst ...aber herr richter, die im hobbschneiderforum haben gesagt, das sei erlaubt.;):D

 

zwinkernde grüße

benzinchen

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Ich glaube ich habe mich wohl etwas zu streng ausgedrückt. Ich wollte auch keine rechtsverbindliche Auskunft. Ich wollte einfach ein paar Meinungen einfangen.

 

Bei uns "zu Hause" werden halt Grundsatzdebatten geführt und ich dachte Grundsatzdebatten finden hier auch immer in paar Teilnehmer ;)

Und mir geht es auch nicht darum andere Werke als meine eigenen auszugeben. Ich vertrete eher die Seite, die der Meinung ist, dass es sich zu mindestens aus Anstandsgründen (bei rechtlichen bin ich mir halt nicht sicher) gehört, die Quelle - also das Original - mit anzugeben.

Das ein Hosenschnitt dem anderen gleicht und eine Bluse der nächst und jede Umhängetasche einen Träger hat ist mir ja klar.

 

Naja, ich wollte hier nicht für Unruhe sorgen. Sorry :entschuldigung:

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Ist schon etwas her, aber auch ein Thema, was mich beschäftigt hat.

 

Ich habe im Netz etwas recherchiert und mich immerwieder gefragt, wie Burda sich herausnimmt, Schnitte zu schützen.

Schliesslich ist ein Blazer ein Blazer und jeder darf ihn nähen.

 

Ich bin dann mal über eine anwaltliche Auskunft gestoßen, dass nicht der Schnitt an sich geschützt ist- sofern es sich um keine schöpferische Höhe handelt. Denn das reine Handwerk...was ein Blazer nunmal ist...ist NICHT geschützt. Also kann man zusammenbasteln und als eigenen Schnitt auch gewerblich verwenden.

Anders ist es bei Schnittideen. Und ehrlich...ich habe hier einige Modebücher liegen...Burda nimmt von diesen dort schon vor Jahrzenten verwendete Schnittideen. So wie es im Grunde alle Modemacher machen.

 

Mir ist bei Burda speziell jedoch aufgefallen, dass sie übliche Schnitte aus mehreren Teilen gern zusammensetzt. So zum Beispiel einen Bleistiftrock. Ganz selten findet man den bei Burda in der klassischen Konstellation. Den sollte man in dieser Schnittaufteilung natürlich nicht gewerblich weiterverwenden.

 

Eine schöpferische Höhe habe ich bei Burda bis dato noch nicht entdeckt :-)

 

LG

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Gast Doro-macht-mit

das tut nicht nur Burda. Schau dir die anderen Verpackungen genau an. Wer will schon einen Schnitt für Lau (und das wäre es für einen Bekleidungshersteller, der Serien herstellt) zur Verfügung stellen und morgen hängt das Kleid bei C&A.

 

Auskünfte im Internet sind auch gut und schön. Mir wären da Grundsatzurteile (die nicht vor der Revision stehen) lieber. Und dann bitte mit Aktenzeichen.

 

Und auch bei Grundmodellen (die hat eigentlich jeder in seinem Programm; Burda halt eher als Einzelschnitt) liegen bei Burda andere Maße zugrunde, wie bei anderen Herstellern.

 

Aber als Patent ist natürlich ein Rock, Blazer usw nicht angemeldet.

 

Aber hier geht es ja darum, dass jemand zeigen will, was er mit diesem Schnitt gemacht hat. Wohl doch recht unproblematisch zu machen.

 

Grüße Doro

Bearbeitet von Doro-macht-mit
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Du kannst auch mal hier nachlesen: Mal was ganz anderes! - Seite 1 - Hobbyschneiderin + Forum

 

Da geht es darum, inwiefern Schnittmuster überhaupt dem Urheberrecht unterliegen. Und das ist nach UrhG nur dann der Fall, wenn das Ergebnis nicht ein handwerklicher Gegenstand, sondern Kunst ist. Das wird nur bei wenigen Schnittmustern zu bejahen sein. Da müssen schon einige Besonderheiten drin sein.

 

Außerdem muß der Ersteller erstmal beweisen, daß Du nach seinem Schnittmuster gearbeitet hast, das ist schon bei kleinen Abweichungen schwierig, sofern es sich halbwegs um ein Standardstück handelt.

 

Klar wenn Du z.B. beim Nachnähen wie manche Id***en bei ebay Klaidung "nach dem Schnittmuster von Ottobre" anbietest, fällt dieser Nachweis nicht schwer.

 

Wenn Du vorher sagst, welches Schnittmuster Du abgewandelt hast, auch.

 

Es gibt verschiedene Aussagen zu Abwandlungen "30%", "7 Unterschiede", sowas kann allerhöchstens aus Gerichtsentscheidungen entnommen werden. Zu diesem Thema gibt es aber herzlich wenige davon. Und jede Gerichtsentscheidung gilt eben NUR für EINEN konkreten Fall.

 

Du wirst das Risiko daher schlecht eingrenzen können. Was Du auf keinen Fall tun darfst, ist fremde Fotos zu verwenden, da diese auch ohne jegliche Schöpfungshöhe urheberrechtlichen Schutz genießen.

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Aber als Patent ist natürlich ein Rock, Blazer usw nicht angemeldet.

 

Das geht auch nicht, ein Patent ist ein technisches Schutzrecht. In Frage käme hier neben dem möglichen (automatisch entstehenden) Urheberrecht nur ein angemeldetes Geschmacksmuster. Dafür muß das Kleidungststück aber Neuheit und Eigenart aufweisen. Für Grundschnitte geht das nicht.

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Wenn man nach irgendeinem Foto sich selbst ein Schnittmuster zeichnet, dann finde ich das nicht als Kopie. Es ist nur die eigene Interpretation einer Idee.So machen es im Prinzip alle Bekleidungshersteller.

 

Wenn man aber ein Kaufschnittmuster nimmt, wofür der Hersteller ja Kosten hatte und die eigene Maßtabelle verwendete, und egal mit wieviel Details abändert, dann ist in dem Fall das Schnittmuster widerrechtlich verwendet worden.

 

Gerade im Aufstellen und Testen der Maßtabellen, der Zugabeweiten und der Gradierschritte liegt eine große Investition. Sich das einfach durch Nutzen von nicht zum gewerblichen Gebrauch freigegebenen Kaufschnitten ist Diebstahl.

 

Ich möchte auch nicht, dass von mir entwickelte Schnitte genommen und einfach mehr oder weniger abgewandelt werden.

 

LG Ursel

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Ja, aber die Frage ist ja nicht, ob es moralisch verwerflich ist und ob der Urheber des Schnittmusters es möchte oder nicht, sondern ob es rechtlich möglich ist.

 

Es wird leider allgemein übersehen, daß in Deutschland und weitgehend auch weltweit eigentlich Nachahmungsfreiheit herrscht. Das ist auch notwendig, damit die Welt sich weiterentwickeln kann und eine funktionierende Marktwirtschaft gewährleistet ist.

 

Damit der Urheber/Erfinder/Erdenker einen gewissen Bonus hat, gibt es AUSNAHMEN von dieser Nachahmungsfreiheit. Einerseits das Urheberrecht, das automatisch entsteht, aber eben für "Künstler" gedacht ist, andererseits die anzumeldenden Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster. Im weitesten Sinne gibt es auch noch das Wettbewerbsrecht, das gegen Nachahmungen aber auch nur unter sehr engen Voraussetzungen schützt, und wo das Unlauterkeitselement dazu treten muß.

 

Für alle diese Schutzrechte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, und sie unterliegen (mit Ausnahme des Urheberrechts) zeitlichen Beschränkungen. Meine Erfindung kann so toll wie nur denkbar sein, wenn ich sie nicht zum Schutz anmelde, darf sie jeder benutzen. Und selbst wenn ich die Erfindung mit einem Patent schütze, muß ich ständig Erhaltungsgebühren zahlen, die höher werden, je länger ich die Allgemeinheit von der freien Nutzung dieser Erfindung ausschließen will. Und nach 20 Jahren ist in jedem Fall Schluß mit meinem Vorrecht, dann darf jeder die Erfindung nutzen.

 

 

Habe ich eine tolle Geschäftsidee (z.B. T-Shirts nach Kundenwunsch bedrucken, Wunschstoffe nach dem Design der Kunden herstellen. Internetauktionen anbieten o.ä.), muß ich einfach schnell schauen, daß ich mich auf dem Markt etabliere, denn so sehr das wehtut, Geschäftsideen sind (so weit nicht ein Verfahrenspatent dahinter steht) genauso wenig schutzfähig wie z.B. Kochrezepte als bloße Arbeitsanleitung (Achtung, die FORMULIERUNG der Rezepte kann dem Urheberrecht unterliegen).

 

Dies ist natürlich nur eine kurze Zusammenfassung der Gesamtsituation, soll aber die Augen für das Prinzip der Nachahmungsfreiheit öffnen, die Teil unseres Wirtschafts- und Wertesystems ist und sich in vielen Gesetzen niederschlägt, letztlich schon in der Verfassung im Rahmen der Schranken, die dem Grundrecht auf Eigentum gesetzt sind, das ggf. hinter dem Wohle der Allgemeinheit zurückstehen muß (siehe Enteignungen wg. Straßenbau).

 

LG

 

tauchmaus

Bearbeitet von Schokolaaade
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Mir ist in diesem Zusammenhang aufgefallen, dass auf der Seite burdastyle.com steht "copyright-free patterns". Nun gibt es dort von den Nutzern zu Verfügung gestellte Schnitte, aber auch Schnitte aus dem Burda-Heft.

Wie weit geht hier das "copyright-free" wohl? Hat das überhaupt einen Einfluss auf die Verwendung in Deutschland, wenn es eine .com Seite ist?

 

Ich möchte keinerlei Schnitte gewerblich verwenden, mir ist das nur aufgefallen und es würde mich interessieren, wie es gemeint ist, v.a. vor dem Hintergrund, dass es normalerweise meines Wissens bei Burdaschnitten explizit verboten ist, sie gewerblich zu nutzen. Oder hat copyright-free gar nichts mir gewerblicher Nutzung zu tun?

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@tauchmaus,

 

all das was Du schreibst trifft nicht zu, wenn ein Hersteller es nicht erlaubt, dass seine Schnittmuster gewerblich verwendet werden.

Dazu zählt auch, dass man nicht einen Schnitt als Grundlage verwendet.

 

 

LG Ursel

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Gast Doro-macht-mit

.... und wenn es rechtlich total irrelevant wäre, würde schon lange dieser Text weder auf den Schnittmusterpackungen, noch als Kleingedrucktes in den Heften stehen.

 

Irgend eine Verbraucherschützerorganisation hätte schon langst dafür gesorgt.

 

Grüße Doro

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Dann müßte die Verbraucherschutzorganisation sich IM EINZELFALL damit auseinandersetzen, ob nun schon Kunst oder noch Handwerk betroffen ist. Im Übrigen interessiert sich diese vom Prinzip her erstmal nur für Verbraucher und nicht für gewerblich Tätige.

 

Und nochmal: Ich kann mir auch ein Parkverbotsschild an den Zaun hängen und trotzdem muß sich keiner dran halten.

 

Wenn ich Erfinder des T-Shirt-Bedruckens im Copyshop bin, kann ich auch ein Schild aufhängen und drauf schreiben, daß mir das aber keiner nachmachen darf.

 

Daraus erwachsen mir aber keine Rechte. Für Exklusivrechte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, sind sie es nicht, hilft mein Geschreibsel auch nichts.

 

Aber in welchen Einzelfällen ein Gericht bei Schnittmustern nun ein Urheberrecht sehen wird oder eben nicht, können wir hier nun mal nicht klären. In vielen Fällen wird der Schutz nicht gegeben sein. No risk, no fun?

 

Nähe ich aber einen "Ottobre Elefantenpulli" und biete ihn als solchen an, kann ich mir zum Trost eine kostenpflichtige Abmahnung aus Markenrecht einfangen, wenn sich Ottobre nicht traut das mit der Schnittmusternutzung gerichtlich klären zu lassen. Allerdings hat der Elefantenpulli so viel Eigenart, daß ich ein Urheberrecht annehmen würde. Möglicherweise ist der Pulli auch als Geschmacksmuster eingetragen?

 

Eine verstürzte Tasche in runder/eckiger/halbrunder Form mit einem/zwei sonstwelchen Trägern existiert schon sooooo oft, da wird dem Urheber schwer fallen überhaupt ein Urheberrecht geltend zu machen und seine Urheberschaft zu beweisen, daß ein Abkupfern recht ungefährlich ist.

 

Ein Standard T-Shirt oder ein Standard Kosmetiktäschen unterliegt nicht dem Urheberrecht. Hat der Gegenstand dagegen Eigenheiten wie z.B. eine spezielle Applikation oder wie die Eulentasche aus dem FM Adventskalender (als Gesamtwerk), dann Finger weg.

 

Fazit: Wenn schon abkupfern, dann Standardmodelle und eben mit so viel Veränderung, daß es nicht offensichtlich ist, woher der Schnitt kommt.

Bearbeitet von Schokolaaade
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@tauchmaus,

da wird aneinander vorbeigeredet. Klar kannst Du Dir eine runde oder eckige Tasche machen oder einen geraden oder ausgestellten Rock, aber nicht das Papierschnittmuster von z.B. Burda für einen geraden oder ausgestellten Rock nehmen und daraus andere Schnitte für den Verkauf machen.

 

Möchtest Du wirklich allen einen Freifahrtschein geben, die sich Schnittmuster, die Ihnen gefallen, von allen möglichen Herstellern zusammenkaufen und als eigene ausgeben und weiter verkaufen oder daraus Produkte zum Verkauf nähen?

 

Glaubst Du wirklich, dass die Schnittmusterhersteller, die sich Programme kaufen, Maßtabellen kaufen oder selber erstellen, Schnittdirectricen bezahlen, keine Rechte an den daraus entstehenden Schnitten haben?

 

 

LG Ursel

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Hallo zusammen,

 

es freut mich ja auf der einen Seite, dass es sich hier doch noch zu einer Debatte ergeben hat, aber auf der anderen Seite möchte ich noch mal klarstellen, dass es mir nicht um die kommerzielle Nutzung ging / geht.

 

Eine von den beiden Ideen-Geberinnen für den Ursprung meiner Frage (die Windeln) hat sich inzwischen übrigens gemeldet und mir ihr OK gegeben ;) Und da sie die "Urheberin" des Schnittes ist, bin ich wohl auf der sicheren Seite.

Allerdings hat sich bei dem "ersten Durchfall" (seit dem ich diese Windeln nutze) herausgestellt, dass sie doch noch nicht so optimal sind. Das heißt der WIP muss noch warten bis ich fertig bin mit tüfteln ;) Und da ich jetzt das OK habe, wird es dann aber meine "für mich optimale" Windel auch als freies eBook geben.

 

Und ich hoffe, das mir niemand böse ist für diesen Thread. Es ging wirklich nicht um die kommerzielle Nutzung und auch nicht um eine verbindliche Rechtsberatung. Das nächste Mal werde ich doppelt darüber nachdenken wie ich eine Anfrage formuliere - ich übe noch ;)

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@tauchmaus,

da wird aneinander vorbeigeredet. Klar kannst Du Dir eine runde oder eckige Tasche machen oder einen geraden oder ausgestellten Rock, aber nicht das Papierschnittmuster von z.B. Burda für einen geraden oder ausgestellten Rock nehmen und daraus andere Schnitte für den Verkauf machen.

 

Möchtest Du wirklich allen einen Freifahrtschein geben, die sich Schnittmuster, die Ihnen gefallen, von allen möglichen Herstellern zusammenkaufen und als eigene ausgeben und weiter verkaufen oder daraus Produkte zum Verkauf nähen?

 

Glaubst Du wirklich, dass die Schnittmusterhersteller, die sich Programme kaufen, Maßtabellen kaufen oder selber erstellen, Schnittdirectricen bezahlen, keine Rechte an den daraus entstehenden Schnitten haben?

 

 

LG Ursel

 

 

Nein, ich möchte niemandem einen Freifahrtschein geben, aber die Voraussetzungen des Urheberrechts werden einfach oft (NICHT IMMER!!!) nicht erfüllt sein. Punkt. Aus. Basta. Lies doch mal selbst:

 

Die wichtigsten Fälle schutzfähiger Werke sind in § 2 Absatz 1 des Urhebergesetzes (UrhG) genannt:

 

1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

2. Werke der Musik;

3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

 

Aber nicht jede beliebige gestalterische Leistung aus den oben genannten Gruppen genießt Urheberrechtsschutz. Erforderlich ist erstmal, dass es sich um eine geistige Schöpfung handelt, in der persönliche Züge des Werkschaffenden zum Ausdruck gelangen (Abs. 2). Arbeitsergebnisse, die auf rein handwerklichen Fähigkeiten basieren fallen aus diesem Bereich heraus.

 

Und damit hast Du schon einen Großteil der Schnittmuster rausgeworfen! Denn das Konstruieren einen Schnittmusters ohne dabei geistig etwas zu schöpfen und seine persönlichen Züge einzubringen, ist eben eine rein handwerkliche Arbeit ohne "Schöpfungshöhe".

 

Der BGH (Bundesgerichtshof) setzt übrigens noch schärfere Maßstäbe für die verlangte Schöpfungshöhe an bei Werken, die nicht nur zur Betrachtung bestimmt sind, sondern zugleich einem Gebrauchszweck dienen.Und das haben wir nun mal bei Schnittmustern. Er verlangt dann für den Urheberrechtsschutz ein "deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung". Das sollte mein Vergleich eines schlichten Taschen- oder T-Shirt-Schnittes mit dem Elefantenpulli verdeutlichen (in dem BGH-Fall ging es um Gitarren)

 

Wer sich dafür interessiert, kann ja mal mit Aufmerksamkeit und Verstand den recht ausführlichen Wikipedia-Artikel zur Schöpfungshöhe lesen.

 

Es bleibt aber dabei, daß die Abgrenzung zwischen einem urheberrechtlich geschützen Werk und einem gemeinfreien Werk sehr schwer zu treffen ist und viele Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Mit dem gleichen Schnittmuster mag das sogar von Landgericht zu Landgericht unterschiedlich gesehen werden.

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...und wieder aneinander vorbeigeredet.

 

Ich habe nicht über Urheberrecht geschrieben, sondern über die Verwendung von gekauften Schnittmustern.

 

Aber lies Dir doch nochmal Punkt 7 durch, darunter fallen nämlich die Schnittmuster. Sie sind technische Zeichnungen, bzw. Pläne.

 

Um eine Straßenkarte zu zeichnen bedarf es auch keiner besonderen schöpferischen Fähigkeiten, denn die Straßen sind ja da und werden nur nachgezeichnet. Deshalb darf man aber noch lange keine Straßenkarten kopieren.

 

Es ist schade, dass immer wieder Ausreden gesucht werden, um scheinbar legal wirtschaftliche Vorteile aus der Arbeit und den Investitionen anderer zu ziehen.

 

LG Ursel

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"Rein handwerklich" ist ein Schnitt aber im Prinzip doch nur bis zum Block, den du stur nach Buch konstruierst. (Wobei ich nicht weiß, inwieweit die Maßtabellen einem eigenen Schutz unterliegen, die sind zumindest nicht trivial.)

 

Wobei du damit dann wiederum eine technische Methode zur Anwendung bringst, die ggf. auch nicht trivial ist.

 

Aber der Block ist ja noch kein Schnitt. In den Schnitt fließen dann ja wieder genau die eigenen Ideen ein. Angefangen bei Designzugaben etc.

 

Ich bin mir nicht sicher, ob das ganz so einfach ist, wie du das siehst. :confused:

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.

 

Aber lies Dir doch nochmal Punkt 7 durch, darunter fallen nämlich die Schnittmuster. Sie sind technische Zeichnungen, bzw. Pläne.

 

 

Ich finde diese Diskussion ausgesprochen interessant, obwohl ich wahrscheinlich nie im Leben einen Schnitt gewerblich nutzen werde. Ich habe auch überhaupt keine Ahnung und werde mich deswegen nicht zum Thema äußern. Aber über Punkt 7 des Gesetzestextes bin ich auch gestolpert. Für mich ist ein Schnittmuster eindeutig eine technische Zeichnung.

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...und wieder aneinander vorbeigeredet.

 

Ich habe nicht über Urheberrecht geschrieben, sondern über die Verwendung von gekauften Schnittmustern....

 

LG Ursel

Und genau DANN redest du nämlich DOCH über Urheberrecht.

Schnittmuster sind Arbeitsanleitungen. Und als solche eben *nicht* geschützt, ob gekauft, geschenkt oder vom Himmel gefallen. Und wenn du diese noch "designerisch" weiter entwickelst, ist die Frage des Geschmacksmusters eben auch vom Tisch.

 

Ob du das moralisch okay oder sonstwie findest, ist dabei völlig egal.

 

Salat

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