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Lizenserwerbung/Copyright - ja?


88Kitty88

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Hallo,

 

ich nähe seit ungefähr einem Jahr Kleider und kleine Accesoirs (Schleifchen und co.) und seit neustem auch Plüschies. Wobei ich nun festegstellt habe, dass die Anfragen in meinem Freundeskreis nach Plüschies mehr und mehr werden und ich meinen Spaß finde, diese zu verschenken und auch zu verkaufen. Bei Ebay hatte ich meine Plüschies verkaufen können.

 

Nun stelle ich mir vor eine Homepage mit meinem Werken zu erstellen, wo ich Kleider auf Anfrage nähe und ich gerne Plüschies und sontige selbstgenähte Sachen weiter verkaufen möchte.

 

Darf man das überhaupt?

Brauch ich nicht bestimmte Lizensrechte/Copyright/etc. um diese zu verkaufen?

 

Ich kenne mich leider nicht aus, und es wäre nett wenn mir jemand helfen würde udn evtl. ein Link wie ich diese Lizensen erwerben kann? Ob das überhaupt nötig ist....

 

Gruß,

Kitty :)

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Hallo Kitty - wenn Du Deine Kleidung oder die Plüschis nach irgendwelchen Schnittmustern erstellst - dann unterliegen die eigentlich immer dem Copyright - sprich eine "kommerzielle Nutzung" (also die Anfertigung mit einer Verkaufsabsicht) ist NICHT erlaubt. Dieser Hinweis findet sich eigentlich in jedem Bastelbuch / Schnittmusterheft / Einzelschnittmuster. Wenn Du also legal verkaufen willst - dann mußt Du Dich an den jeweiligen Hersteller wenden und erfragen, zu welchen Bedingungen das geht. Ausnahme sind zum Beispiel die Schnitte von Farbenmix - da steht explizit dabei, dass die Anfertigung von "einigen" Exemplaren zum Verkauf erlaubt ist.....

 

Sabine

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Guten Morgen,

 

ja ist leider so, wenn Du nach fremden Schnitten nähst mußt Du das klären.

Wenn es Deine eigenen Entwürfe sind natürlich nicht.

 

Ich habe mich vor Kurzem auch damit befaßt. Ich hatte vor Stickmuster nach einem sehr alten Kinderbuch anzufertigen, und siehe, auch da gab es noch Urheberrecht. Mich hätte das pro Figur Minimum 500,-- € gekostet. Also nichts was sich wirklich für unsereinen lohnen würde

 

lg

silvi

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Hallo Kitty,

 

zusätzlich musst Du noch bedenken, dass Du ein "Gewerbe" betreibst, sobald Du Deine "Werke" verkaufst. Dazu benötigst Du einen Gewerbeschein, sonst ist das "Schwarzarbeit"! Aber das ist eigentlich ein eigenes Thema, dazu gibt es schon einige Beiträge hier im Forum, bemühe mal die "Suchfunktion".

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Vielen Dank für die Antworten, ich bin jetzt etwas schlauer.

 

Die Werke fertige ich nach eigenen Schnittmuster und Ideen. Nichts Nachgemachtes oder ähnliches.

 

Danke für den Link, ich werde mir diesen Tread durchlesen. Hach je... es schaut düster und teuer für mich aus, wenn ich meien Sachen im Internet verkaufen will :(

 

Wie schaut es dann mit Eigenkreationen der Kleider und Plüschies aus? Darf ich diese dann online stellen und verkaufen? Oder muss ich mir dann vorher die Rechte holen, dass ich sie gemacht hab eund mein Design ist? (es könnte ja sonst wer kommen und diese nachmachen?)

 

Gruß,

Wild Cat

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Wenn du es nur nebenbei ein bißchen machst und nicht wirklich was dran verdienst, könntest du es auch als "Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht" machen, dann brauchst du kein Gewerbe anmelden. Aber besser nochmal beim Finanzamt/Anwalt/Berater nachfragen!

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Wenn du deine eigenen Entwürfe vor Nachahmung schützen willst, gehst du zum Patentanwalt (Branchenfernsprechbuch) und lässt dir das Modell als "Geschmacksmuster" eintragen. Der Anwalt berät dich dazu auch genau. Es kostet natürlich auch etwas - aber der Betrag könnte den Missbrauch ganz schnell wieder wett machen. Besonders, wenn du etwas gestaltet hast, was soooo originell ist, dass es jeder nachmachen will.;)

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Wenn du es nur nebenbei ein bißchen machst und nicht wirklich was dran verdienst, könntest du es auch als "Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht" machen, dann brauchst du kein Gewerbe anmelden. Aber besser nochmal beim Finanzamt/Anwalt/Berater nachfragen!

 

Mh... meines Wissens ist die gewerberechtliche Einstufung und die steuerrechtliche Einstufung nicht das gleiche... Auch wenn das Finanzamt auf "Hobby" entscheidet, muß trotzdem ein Gewerbe angemeldet sein.

 

(Ich hatte mal einen Bekannten, der war Hobby-DJ. Er mußte zwar die Einnahmen daraus nicht versteuern, konnte gekaufte Platten auch nicht absetzen, ein Gewerbe mußte er aber trotzdem angemeldet haben.)

 

Anwalt fragen ist vielleicht keine schlechte Idee...

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Man muss nicht gleich zum Anwalt, man kann auch die Behörde selbst fragen. Umsatzsteuerpflicht besteht erst ab einem bestimmten Umsatz im Jahr, ich glaube so 7000 Euro? Dennoch braucht man für ein Unternehmen eine Steuernummer, die auf den Rechnungen drauf steht. Falls die auf deiner Homepage im Impressum fehlt, wäre das schon mal ein gefundenes Fressen für einen Abmahner.

 

Ob Gewerbe ja oder nein beantwortet sicher auch das Gewerbeaufsichtsamt. Warum einen Anwalt fragen, wenn man diese Auskunft auch kostenlos bekommen kann? :confused:

 

Ansonsten gibt dir vielleicht auch die Industrie- und Handelskammer kostenlose Auskunft? Fragen kostet nix. ;)

 

Wenn deine Verkaufobjekte wirkliche Eigenkreationen sind, musst du dir um Copyright keine Sorgen machen. Höchstens, dass jemand Raubkopien deiner Objekte produziert. :D Da müsstest du dann tatsächlich deine Ware/Marke schützen lassen, wenn du dagegen angehen willst. Das kostet natürlich Gebühren...

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Na, der Gewerbeschein kostet aber jetzt nicht die Welt. Je nach Wohnort so zwischen 10 und 50 Euro (meiner hatte damals 11,40 Euro gekostet), das würd ich auf jeden Fall investieren...

 

*Und man kann damit beim Großhändler einkaufen *grins**

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