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Verhalten vor Garantieablauf


Fino

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Hallo,ich habe gerade mal nachgeschaut,wann wohl die Garantie für meine zwei brother Maschinen abgelaufen ist.Die gesetzliche am 19.5.2007,aber mir schwirrt im Kopf herum,daß die eine 3-Jahresgarantie geben!?Gekauft habe ich die NX600 und die 929D Kettelmaschine am 19.5.2005.Wird die Maschine denn zum Händler oder zum Hersteller geschickt?Und wie seht Ihr b.z.w.handhabt Ihr das?Schickt Ihr eure Maschinen vor Ablauf der Garantie nochmal zum Händler(oder Hersteller)bevor die Garantie abgelaufen ist.Oder bringt das Ganze nix?Freue mich auf Eure Antworten,Gruß Fino

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Ich weiss jetzt nicht, ob es von Händler zu Händler unterschiedlich ist, kann Dir also nur berichten, wie es bei meinem abläuft (mit dem ich übrigens vom Service her nicht zufrieden bin!).

 

Wenn die Maschine ein Problem hat, probiert er sie im Laden aus und nur wenn das Problem dort auch erscheint, wird sie Maschine zur Reparatur genommen. Als meine Overlock Probleme machte, habe ich im Geschäft die Daumen gedrückt, dass das Problem auch dort auftaucht.... Erst nähte sie einwandfrei, da bekam ich schon Angst, aber dann "krach" ging's wieder schief. Uuuuf.

 

Überholungen sind etwas anderes, dafür muss man bezahlen, egal ob die Maschine noch Garantie hat oder nicht.

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Hallo,

 

gab´s denn beim Kauf keine Unterlagen, aus denen das hervorgeht? Ansonsten würde ich doch einfach den Händler fragen, wie die Regelung genau aussieht, also, was wäre wenn.

 

Innerhalb der gesetzlichen Garantie ist afaik immer der Händler dein erster Ansprechpartner, und nach diesen zwei Jahren kommt es drauf an, was diese Herstellergarantie genau bedeutet. Da das eine freiwillige Vereinbarung des Herstellers ist, kann jeder Hersteller selbst festlegen, wie diese gehandhabt wird: Ob auch dann der Händler dein Ansprechpartner bleibt, oder ob du die Maschine im Schadensfall direkt zum Hersteller geben musst. Das ist, wie gesagt, nicht gesetzlich festgelegt, sondern jeder Hersteller kann sich seine eigene Regelung dafür ausdenken. Wie es bei dir aussieht, sollte dir der Händler sagen können, oder du fragst direkt bei Brother an :)

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Hi Leute,

Also ich glaub ihr verwechselt da Garantie und Gewährleistung.

Garantie ist immer das vom Hersteller, ist freiwillig und meistens 2 Jahre (kann aber auch 3 oder 5 Jahre sein, wie es der Hersteller halt handhabt - weiß nicht wie das bei Brother ist).

 

Gewährleistung ist das gesetzlich geregelte und geht über den Händler. Da geht es darum, wenn ein verdeckter Mangel erst nach dem Kauf irgendwann auftritt, dass man als Verbaucher zu seinen Rechten kommt. Gewährleistung ist immer 2 Jahre, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. D.h. wenn vorher ein Mangel auftritt, kann man ohne Sorge zum Händler gehen, der muss sich kümmern. Danach muss man als Kunde beweisen, dass ein verdeckter Mangel vorliegt, und dass man nicht selber was verpfuscht hat. (Oder der Händler ist kulant). Nach den 6 Monaten, kann es also u.U. empfehlenswert sein, sich stattdessen auf die (Hersteller-)Garantie zu berufen.

 

Wenn man also einen Garantiefall hat, geht man am besten direkt zum Hersteller, da der Händler im Allgemeinen die Maschine auch nur an diesen weiterleitet (was halt länger dauert).

 

So das ist jetzt ganz allgemein gültig und nicht speziell zu Nähmaschinen gewesen. Da kann es natürlich sein, dass der Händler kulant ist bzw die Gewährleistung gelten lässt und die Maschine gleich selbst repariert.

 

Ich hoffe ich konnte euch helfen :)

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Schickt Ihr eure Maschinen vor Ablauf der Garantie nochmal zum Händler(oder Hersteller)bevor die Garantie abgelaufen ist.Oder bringt das Ganze nix?

 

Was versprichst du dir davon? Das du für eine normale Wartung innerhalb der Gewährleistungsfrist oder Garantie nix bezahlen musst?

Wenn du deinen Maschinen eine professionelle Wartung gönnen willst, dann tu es, unabhängig von irgendwelchen Fristen.

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Hallöchen,

 

Also ich glaub ihr verwechselt da Garantie und Gewährleistung.

Garantie ist immer das vom Hersteller, ist freiwillig und meistens 2 Jahre (kann aber auch 3 oder 5 Jahre sein, wie es der Hersteller halt handhabt - weiß nicht wie das bei Brother ist).

 

Gesetzliche Garantie und Gewährleistung ist das eine und das andere, aber es gibt eben noch quasi als dritten Fall diese sogenannte Herstellergarantie. Und die kann jeder Hersteller so regeln, wie er möchte. Wie du selber auch schon schreibst - kann 3 oder 5 Jahre sein etc. Das ist dann eben diese Herstellergarantie, weil das über die gesetzliche Frist hinausgeht.

 

Innerhalb der normalen gesetzlichen Fristen gelten natürlich die bekannten Regeln für Garantie und Gewährleistung; das hab ich jetzt mal vorausgesetzt.

 

Und bei einem Garantiefall suche ich immer zuerst den Händler auf - warum soll ich meine Maschine umständlich an den Hersteller schicken, wenn ich einen Vertragshändler um die Ecke habe, der meine Maschine auf Garantie, also kostenfrei, repariert? :confused:

Das Geld dafür bekommt er doch vom Hersteller zurück, oder nicht? :o

 

Wenn ich nur so eine Wartung haben möchte, muss ich die natürlich immer selbst bezahlen, unabhängig davon, ob die Gewährleistungs- und/oder Garantiezeit abgelaufen ist oder nicht.

Und eine regelmäßige Wartung macht auf jeden Fall Sinn :)

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Daß ich diese Wartung selber bezahlen muß ist schon klar,ich hatte nur den Gedanken gehabt,weil es ja doch wohl des öfteren vorkommt,daß komischerweise kurz nach Garantieablauf das Gerät-oder die Geräte-anfangen zu spinnen,wie Ihr das so handhabt.Wäre ja ärgerlich wenn dann die Garantie abgelaufen wäre.Kann man das jetzt verstehen?Gruß Fino

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Gesetzliche Garantie und Gewährleistung ist das eine

 

Es gibt keine gesetzliche Garantie, nur die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

 

Garantie ist immer freiwillig und das hat Rhiannon auch geschrieben, was drittes gibt es nicht.

 

Das ist dann eben diese Herstellergarantie, weil das über die gesetzliche Frist hinausgeht.

 

Eine freiwillige Herstellergarantie kann auch nur 1 Jahr oder 2 Jahre betragen. Je nach Bedingungen - die meist vorteilhaft sind - ist das immer noch besser als nach einem halben Jahr als Kunde beweisen zu müssen, das der Mangel schon bei Übergabe der Ware vorgelegen hat.

 

Immer wieder schön... wieviel mit den zwei Worten verwegstapelt wird. :D

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Ich kann mir schon vorstellen das es sinnvoll ist die Maschinen noch mal auf deine Kosten durchchecken zulassen...wenn die Werkstatt dann etwas findet das im argen ist, z.B ein Teil das schon angeknackt ist...dann müsste dieses dann ja noch auf Garantie zu reparieren sein...

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Öhm, nee, es gibt schon längere Herstellergarantien, nur "lebenslang" darf der Hersteller diese in Deutschland nicht nennen (siehe Tupperware, Lands End etc.).

 

Ich habe geschrieben kann, nicht das es so ist. Das ist ein feiner aber wichtiger Unterschied.

 

Grundsätzlich sollte der Verbraucher froh über jede Garantie sein, die er bekommt.

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Hallo, :)

 

Es gibt keine gesetzliche Garantie, nur die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

 

Ja, stimmt. Ich hätte schreiben sollen, "gesetzlich geregelte Garantie". Ich habe dazu diese Website gefunden: Was Gewährleistung, Garantie und Herstellergarantie bedeuten

 

Um nochmal auf die eigentliche Frage zurückzukommen :D - ich lasse meine Nähma möglichst jedes Jahr einmal beim Händler durchsehen, gründlich reinigen etc. Natürlich auf eigene Kosten, solange eben kein Schaden dran ist. Meist, wenn ich im Urlaub bin, dann bleibt sie solange dort "in Pflege". Ich hoffe, dass das einen lebensverlängernden Effekt hat... :rolleyes: - Von mir also ein klares Ja für ein vorsichtshalber Durchchecken lassen der Maschine. - Ob die wirklich teilweise auf Verschleiß gebaut werden, kann ich nicht beurteilen; ernsthaft kaputt war an meinen Süßen noch nix (nur ich selbst hab mal beim Nähen was verdengelt...)

 

Liebe Grüße,

Kerstin

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Hallo :)

ich verstehe den Gedankengang nicht ganz. Entweder ist die Maschine kurz vor Ende der Garantie kaputt, dann wird sie auch noch kostenlos repariert oder nicht , dann freu, dich. Schließlich kannst du weiternähen und mußt dich nicht Ärgern, das deine Maschine in Reperatur ist. Man kann schließlich nicht allen Eventualitäten vorbeugen. Dann müßtest du schon eine Versicherung, sofern es die dafür gibt, abschließen ;)

Das Leben ist hard aber ungerecht ;) :p

Gruß Tina

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