chaosmama Geschrieben 20. Juni 2008 Teilen Geschrieben 20. Juni 2008 Ich habe mal eine rechtliche Frage bezüglich des Verkaufens von selbst hergestellten Dingen . Ich wurde konkret gefragt,ob ich bei einer Hobbyausstellung mitmachen würde. Wenn ich jetzt Puppen oder Kinderkleider nähe ,oder andere Sachen herstelle wie sieht es aus wenn ich diese nach Schnitten nähe und verkaufe. z. B. wenn ich roos Puppenschnitte nehme ,die nachnähe und die Teile dann verkaufe.Kann mir dann jemand etwas oder geht das. Die Rechnung über die Schnitte,dass ich sie gekauft habe habe ich nicht mehr. Liebe Grüße Petra Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anonymus Geschrieben 20. Juni 2008 Teilen Geschrieben 20. Juni 2008 In der Regel ist ein gewerbliches Nacharbeiten der Schnitte untersagt. Wenn Du die Schnitte gewerblich nutzen willst, wende Dich an den Hersteller und frage nach, ob Du ggf. eine Lizenz erwerben kannst! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chaosmama Geschrieben 20. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 20. Juni 2008 Also gewerblich ist das nicht,da ich keine Firma habe . Aber ihr meint ich muss die Schnitte selber machen,sprich die Puppe vermessen und daraus einen Schnitt basteln,der dann doch wie ein hosenschnitt von xy aussieht? Grüße Petra Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Naehfaule Geschrieben 20. Juni 2008 Teilen Geschrieben 20. Juni 2008 Also gewerblich ist das nicht,da ich keine Firma habe . Grüße Petra Es ist aber eben doch gewerblich. Sobald ein Teil angertigt, oder gekauft wird um es zu verkaufen, ist es gewerblich. Gruß Nähfaule Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chaosmama Geschrieben 20. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 20. Juni 2008 Gut,dann erstelle ich jetzt meinen eigenen Hosenschnitt und so weiter und kann es dann auch auf dem Bazar bzw auf der Hobbyausstellung verkaufen und mir kann niemand sagen,dass ich das nicht dürfe.Ist das so richtig? Muss ich das dann nachweisen,oder besser,wie mach ich das dann? Petra Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anonymus Geschrieben 20. Juni 2008 Teilen Geschrieben 20. Juni 2008 Aber ihr meint ich muss die Schnitte selber machen,sprich die Puppe vermessen und daraus einen Schnitt basteln,der dann doch wie ein hosenschnitt von xy aussieht? Ob Dein Hosenschnitt wirklich wie von xy aussieht denke ich mal nicht. Wenn Du die mal Schnitte von verschiedenen Herstellern, z.B. einer 5-Pocket-Jeans, ansiehst, wirst Du, wenn auch geringe, Unterschiede feststellen, da jeweils unterschiedliche Konstruktionsverfahren zugrunde liegen ... Gut,dann erstelle ich jetzt meinen eigenen Hosenschnitt und so weiter und kann es dann auch auf dem Bazar bzw auf der Hobbyausstellung verkaufen und mir kann niemand sagen,dass ich das nicht dürfe.Ist das so richtig? Muss ich das dann nachweisen,oder besser,wie mach ich das dann? Hier ist die Frage, wie Du Deine Schnitte erstellst - selbstgezeichnet oder mit einem Konstruktionsprogramm (hier ist ggf. auch die gewerbliche Nutzung nicht gestattet). Wenn Du Deine eigenen Schnitte und die genähten Modell dann gewerblich verkaufst, ist das in Ordnung. Prinzipiell ist es immer gut, wenn Du nachweisen kannst, dass es Dein geistiges Eigentum ist - bei Schnitte etwa die konstruierten Originalschnitte (die sehen ja anders aus, als die Fertgschnitte ) Denke auf jeden Fall auch über eine Gewerbeanmeldung nach, aber das Thema hatten wir hie im Forum schon öfters ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mango Geschrieben 20. Juni 2008 Teilen Geschrieben 20. Juni 2008 Denke auf jeden Fall auch über eine Gewerbeanmeldung nach, aber das Thema hatten wir hie im Forum schon öfters ... Hallo, und davon, dass das immer wieder wiederholt wird, wird es auch nicht richtiger. Wenn du einmalig oder ab und zu (also vielleicht zwei oder drei mal jährlich) auf einen Hobbykünstlermarkt gehst, brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Im Gegenteil, mit Gewerbe darfst du da oft gar nicht mehr ausstellen! Liebe Grüße, Mango Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chaosmama Geschrieben 23. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2008 Hallo ihr alle, also ich werde kein Gewerbe anmelden,da ich das ,wie Mango schon meinte,nur hier im Dorf mache. Ansonsten habe ich jetzt das Püppchen mal vermessen und versucht einen Unterhosenschnitt selber aufzumalen.Ist ja ganz witzig,wenn man sich so seine Gedanken darüber macht. Liebe Grüße Petra Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
catrina Geschrieben 23. Juni 2008 Teilen Geschrieben 23. Juni 2008 hallo petra, bei einigen schnitmusterherstellern ist es ausdruecklich erlaubt, genaehte einzelstuecke zu verkaufen. nur die massenproduktion ist ausgeschlossen, aber das wolltest du ja eh nicht. schau mal bei farbenmix oder mamu-design rein, dort findest du auch e-books fuer puppenschnitte. ich wuensche dir viel spass beim naehen und viel erfolg auf der ausstellung. liebe gruesse katalina Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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