blaue_elise Geschrieben 23. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2009 (bearbeitet) hallo ihr, wird um die weihnachtszeit die grenzen nicht erhöht? hatte da mal sowas gelesen, hab beim zoll aber nichts erfahren können bisher. und warum sollte sowas gemacht werden? nur, weil weihnachten ist, werden sicher keine eu-vorschriften geändert... *** liebe leute, so langsam bekommt man schon die motten, wenn man hier die wildesten mutmassungen etc zur zollbehandlung von postsendungen liest. so wirklich qualifizierte sachen hab ich oben kaum gesehen... wie wär's mal mit einem blick auf eine seite, die dazu tatsächlich auskunft geben kann, anstatt wilde spekulationen aufzubringen oder mal wieder polemisch zu werden? Bestimmungen im Postverkehr wer den inhalt der seiten nicht versteht, kann sich dann immer noch an das iwm in dresden wenden. kontaktdaten: Informations- und Wissensmanagement Zoll Auskunft für Privatpersonen Tel.: 0351/44834-510 Fax: 0351/44834-590 E-Mail: info.privat@zoll.de da werdet ihr dann mal kompetent geholfen..... Bearbeitet 23. Oktober 2009 von blaue_elise Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Capricorna Geschrieben 23. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2009 Danke für diesen Tipp, aber so richtig hilft mir das alles trotzdem nicht weiter.... Da steht, dass diese ganzen Regeln nur für die Deutsche Post gelten, und nicht für alle anderen Speditionen. Wenn ich aus Übersee bestelle, weiß ich doch aber gar nicht, welches Unternehmen mir meine Ware bringen wird. Von der Zollgrenze bis 150 Euro und der Einfuhrumsatzsteuergrenze ab 22 Euro hatten wir hier ja schon geschrieben. Diese Sätze galten aber zum einen erst ab Dezember 2008, und mich haben schon in den Jahren davor sämtliche kleineren Sendungen ohne Kosten (mit der normalen Post) erreicht. Wieso? Und für Werte ab 22 Euro bis 150 Euro würde zwar kein Zoll, aber Einfuhrumsatzsteuer anfallen, und auch solche Sendungen erreichen mich und viele andere hier, wenn man so liest, auch heute noch ohne Kosten. Wieso? Haben wir da alle Glück und fallen unter die 5-Euro-Gebühren-Grenze? Man erfährt es ja einfach gar nicht, wenn einem der Postbote die Sendung in die Hand drückt... Trotz all dieser Informationen dort ist es also letztendlich für mich als Endkunde immer noch unvorhersehbar, ob mich eine Sendung mit oder ohne Zoll/Steuer erreicht, und das ist doch das eigentliche Problem hier, oder, diese Unsicherheit? Es ist einfach ein Glücksspiel, und sowas mag nicht jeder Liebe Grüße Kerstin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bineffm Geschrieben 23. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2009 Naja - ich muss bei meiner Kalkulation halt von den festgelegten Grenzen ausgehen und danach entscheiden, ob und wo ich bestelle. Und wenn es dann günstiger wird, weil irgendwelche Gebühren nicht anfallen - freue ich mich halt. Sabine Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peterle Geschrieben 23. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2009 Es kann euch noch passieren, daß eine Sammelbestellung als ausgeführtes Gewerbe betrachtet wird und dann bekommt ihr Diskussionsbedarf mit allen möglichen Ämtern, hängt ganz davon ab, wer da wo gerade was zu melden meint. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Donnatigra Geschrieben 23. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2009 Hi, wie ist das eigentlich, wenn ich hier die MWST nachbezahlen muss, dann müsste die mir in den USA doch eigentlich abgezogen werden (wieviel warens da, weniger so 7%?). Ist doch im Prinzip Tax Free Einkauf... Lg Donna Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticki Geschrieben 23. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2009 Es gibt in den USA nur in wenigen Staaten etwas das überhaupt mit unserer MwSt. vergleichbar wäre. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sanibelle Geschrieben 23. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2009 Es gibt in den USA nur in wenigen Staaten etwas das überhaupt mit unserer MwSt. vergleichbar wäre. Obwohl nicht alle US Bundesstaaten eine "sales tax" haben, die überwiegende Mehrheit meines Wissens nach schon. Liebe Grüße Sanibelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Catweasel Geschrieben 16. November 2009 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2009 Kurze Frage noch am Rande: Kann mir Jemand sagen ab welchem Betrag zusätzliche Kosten beim Zoll anfallen, wenn man Sachen aus England bestellt? Is zwar EU, aber kein Euro, viell. gibt es da dann wieder Unterschiede!? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nowak Geschrieben 16. November 2009 Teilen Geschrieben 16. November 2009 Spielt es für die Zollfreigrenzen innerhalb der EU nicht in erster Linie eine Rolle ob Schengen oder nicht? (Ich glaube mich aber zu erinnern, daß der Zoll eine durchaus instruktive Webseite hatte.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticki Geschrieben 16. November 2009 Teilen Geschrieben 16. November 2009 Nö. mit Zollgebühren hat das Schengener Abkommen recht wenig zu tun. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HappyA Geschrieben 16. November 2009 Teilen Geschrieben 16. November 2009 Ganz toll fand ich aber diesen Satz beim Zoll: "Nicht als Ware gelten Menschen und Leichen sowie dauerhafte und fest mit diesen verbundene Teile, wie z.B. Implantate. Dagegen sind Teile von Menschen die separat eingeführt werden, beispielsweise Nieren oder Herzen zu Operationszwecken, Waren." Sehr richtig - da bin ich aber froh, daß die Zöllner so klar definierte Richtlinien haben. Einkauf aus dem EG-Ausland wird hier bei uns nicht verzollt - in welcher Währung dabei bezahlt wird ist völlig egal. Es fallen keine Zollgebühren an, es fallen keine extra Steuern an. Normalerweise wird im Absenderland die dortige Mwst. schon eingerechnet, bzw. der Verkäufer führt sie an das dortige Finanzamt ab. Liefert er Netto - also ohne Steuer - braucht er vom Empfänger eine Umsatzsteuer-Identnummer. Über diese UstIdNr wiederum wird der Empfänger hier in Deutschland mit der Einfuhrumsatzsteuer belastet. Eine UstIdNr bekommen nur Gewerbetreibende, ich glaube das ist dann auch noch von einem bestimmten Jahresumsatz abhängig. Wir werden hier noch zu Steuer- und Zollspezialisten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticki Geschrieben 16. November 2009 Teilen Geschrieben 16. November 2009 Eine UstIdNr bekommen nur Gewerbetreibende, ich glaube das ist dann auch noch von einem bestimmten Jahresumsatz abhängig. Nein, auch Kleinunternehmer können genau zu diesem Zweck - innergemeinschaftliche Erwerbe - eine USt.-ID beantragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticki Geschrieben 16. November 2009 Teilen Geschrieben 16. November 2009 wenn man keine USt in die Preise rechnen muss - liegt man gleich knapp 20% unter den Mitbewerbern. Wobei das eine Milchmädchenrechnung ist, denn der Regelbesteuerte bekommt auch die Umsatzsteuer für seine "Nebenkosten" erstattet (Telefon, Internet, Büromaterial etc.pp.) nicht nur für den Wareneinsatz. Deswegen kalkuliert er auch mit seinen Netto-Kosten und schlägt am Ende die 19% drauf die er abführen muss, der von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machende muss mit seinen Brutto-Ausgaben kalkulieren. Gerne werden dabei ein paar "Nebenkosten" unterschlagen, so nach dem Motto die Ausgaben hab ich doch so auch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Catweasel Geschrieben 17. November 2009 Autor Teilen Geschrieben 17. November 2009 Guten morgen Ihr Lieben, ich danke euch für eure Antworten. Dann kann ich ja problmlos in UK einkaufen gehen und Korsettzubehör ergattern. Habe dort die ganze Zeit geschaut, dass ich nicht über 22 € komme und dann erst geschnaggelt, dass ich nicht in USA schaue, sondern in UK. Juhuu, dann schaue ich mal ob die Mwst. dort schon inbegriffen ist. Sagt mal, kommt ihr mit der Zoll-Homepage zurecht? Ich finde nie was ich gerade brauche.......sehr kompliziert dort alles. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Catweasel Geschrieben 13. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 13. Januar 2010 (bearbeitet) War gestern mal wieder beim Zoll.... Der nette Mann dort hat mir gesagt, dass wenn man die Benachrichtigung nach Hause bekommt weil etwas beim Zollamt liegt wofür Mwst. und/oder Zollgebühren bezahlen werden muss, kann man gerne dort anrufen und sich die Sachen nach Hause schicken lassen. Der Postbote nimmt dann die Zahlung entgegen. Das dauert allerdings 2-3 Wochen länger, da die Post dann über Frankfurt (glaube ich wars) geht. Wenn man unter den 22€ ist, reicht ein fax an die Zollstelle und dann wirds auch so weitergeschickt. So mache ich es immer. Gebühren die unter 5 € fallen, werden gar nicht erst behoben, dafür wäre der Verwaltungsaufwand zu hoch...hehe, da kann man dann getrost für 4-5€ mehr bestellen.... Bearbeitet 13. Januar 2010 von Catweasel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
minnie-bs Geschrieben 13. Januar 2010 Teilen Geschrieben 13. Januar 2010 Ich kann jetzt zwar nur für die Schweiz sprechen aber ich würde schauen ob es in D nicht vielleicht genauso ist. ich hatte mir Tanzschuhe aus Argentinien bestellt die vom Wert zwar unter der Freigrenze waren, aber die Behörden haben das Porto mitgerechnet und so musste ich die Schweizer MWSt zahlen, die war nicht so viel aber eine ganze Menge Bearbeitungsgebühren. Daher kann es evtl. günstiger sein zusammen zu bestellen und Steuer zu zahlen, Bearbeitungsgebühren kommen dann ja nur einmal. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HappyA Geschrieben 13. Januar 2010 Teilen Geschrieben 13. Januar 2010 Bearbeitungsgebühren gibt es in Deutschland beim Zoll nicht. Es können bei einem Import entweder Mehrwertsteuer (heißt in diesem Fall Einfuhrumsatzsteuer) und eventuell ein Zollsatz anfallen - jedoch keine pauschalen Zollbearbeitungsgebühr - vorausgesetzt der Einführer (Privatperson) kümmert sich selbst um die Zollabwicklung. Dazu reicht - z.B. beim Einkauf über Ebay - meist eine Kopie der Kaufabwicklung und eine Kopie des Zahlungsbeleges, welcher die Zahlung in Euro ausweist. Bearbeitungsgebühren können allerdings anfallen, wenn ein Dienstleister (z.B. eine Spedition) die Zollabwicklung übernimmt. Die können nicht unerheblich ausfallen, aber das sind dann Leistungsgebühren eines Unternehmens. LG, Angelika Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Catweasel Geschrieben 13. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 13. Januar 2010 Soweit ich weiss wird das Porto erst ab den 22 € Warenwert dazugerechnet... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HappyA Geschrieben 14. Januar 2010 Teilen Geschrieben 14. Januar 2010 Mir ist dann noch etwas eingefallen: Wenn die Sendung nicht innerhalb einer Frist von ...Tagen (genaue Anzahl weiss ich jetzt nicht) abgefertigt wird - also der Besteller nicht zügig die Unterlagen für die Verzollung beim Zollamt vorlegt - können noch Lagergebühren berechnet werden. Vielleicht ist das das, was Minnie-bs meint. LG, Angelika Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Catweasel Geschrieben 14. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 14. Januar 2010 Die Ware liegt 7 Werktage zur Abholung bereit. Nach diesen 7 Werktagen kommt ein Erinnerungsschreiben mit erneuten 7 Werktagen Abholfrist. Danach fallen dann die Lagerkosten an. Mh, merkt man, dass ich viel im Ausland bestelle??? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
*fröschli* Geschrieben 14. Januar 2010 Teilen Geschrieben 14. Januar 2010 Ich hab grad nen Zettel von der Post im Briefkasten gefunden. Meine Amy Butler Stoffe scheinen endlich angekommen zu sein. Hab zum ersten mal in USA bestellt. Mich wunderte nur, dass ich laut Zettel noch 8,38 Euro Zollentgelt zahlen soll. Ich dachte die Grenze läg jetzt bei 150,- Euro. Hab 5 Yard (20 quarters) für 45,- Euro (inkl. 13,- Porto bestellt). Dass noch eine Einfuhrmehrwertsteuer zu zahlen ist wusste ich nicht. Aber Schwamm drüber. Is ja eh nicht zu ändern. Hätte ich zweimal bestellt, hätte ich auch doppeltes Porto zahlen müssen. Kommt dann ungefähr aufs gleiche raus. (Das sag ich mir jetzt mal so zum Trost ) Verwunderlich finde ich aber, dass ihr alle zum Zoll müsst. Bei mir stehts wie gesagt auf der Karte von der Post drauf. Soll den Betrag bei der Postfiliale einzahlen. Zum Glück! LG Sandra Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HappyA Geschrieben 14. Januar 2010 Teilen Geschrieben 14. Januar 2010 Verwunderlich finde ich aber, dass ihr alle zum Zoll müsst. Bei mir stehts wie gesagt auf der Karte von der Post drauf. Soll den Betrag bei der Postfiliale einzahlen. Das ist mal so - oder mal so - ganz wie die das tägliche Befinden der Zollperson ist. Wenn sie wollen, lassen sie gerne auch eine Sendung ganz ohne durch und der Briefträger wirft die Sendung einfach bei Dir in den Briefkasten. Dann sparst Du die Einfuhrumsatzsteuer. Grundsätzlich: unter 22,-- Euro gesamt, incl. Porto - keine Mehrwertsteuernachzahlung, kein Zoll unter 150,-- Euro - Mwst. kann anfallen - muß aber nicht, so wie die Herren & Damen halt entscheiden, ob sie die Sendung zur Verzollung in der Behörde behalten, oder ob sie die Ware "in den freien Verkehr" abgeben über 150,-- Euro - Mwst. (heißt in dem Fall Einfuhrumsatzsteuer = 19%) fällt an, eventuell auch Zoll, je nach Artikelart und Absenderland. Persönlich zum Zoll mußte ich auch noch nie - ich hatte dann immer einen Brief von der Zollbehörde im Kasten, mit welchem sie die fehlenden Unterlagen angefordert haben. Die habe ich dann an die Behörde geschickt - dann kam in einem Fall per Post eine Zahlungsaufforderung .... Euro (die 19% Steurer) an die Zollkasse zu überweisen, nach Zahlungseingang brachte der PoBo mit die Sendung. Die nächste Sendung mußte ich dann an den PoBo löhnen - Geld gegen Ware. LG, Angelika Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3kids Geschrieben 14. Januar 2010 Teilen Geschrieben 14. Januar 2010 Kann es sein, dass die das ganz pragmatisch entscheiden? Gibt es am Ort ein Zoll-Büro, dann bekommt man die Aufforderung hinzukommen, kann die Unterlagen zeigen, evt. zahlen und sofort mitnehmen (so war das bei mir - zahlen musste ich nicht, nur die Rechnung vorlegen) Ist das zuständige Amt weiter weg, werden die Unterlagen per Post angefordert usw. LG Rita Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Catweasel Geschrieben 14. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 14. Januar 2010 Heute hatte ich komischerweise einen Zettel im Briefkasten, dass meine bestellten stoffe bei der Post zur Abholung liegen und dass ich 8,04€ Mwst nachbezahlen muss. Mh, ohne das ich beim Zoll BEscheid gesagt habe, dass ich die Sachen per Post nach Hause bekommen möchte, sind sie nach HAuse geliefert worden. Naja, umso besser, meine Zollstelle ist nämlich 30km entfernt. Falls eure Sachen beim Zoll liegen, könnt ihr einfach dort anrufen und euch die Sachen zuschicken lassen. Ihr müsst dort nicht hinfahren. Allerdings müsst ihr den Zahlungs-/Kaufbeleg dorthin faksen (tut mir leid, mein iks klappt nicht auf der Tastatur), ruft aber vorher dort an. Wenn Ihr nichts nachbezahlen müsst, wirds sofort mit der nomalen Post weitergeschickt, falls ihr doch bezahlen müsst, gehts über Frankfurt wie ich oben schon geschrieben habe. @Fröschli: das ist sch...., aber vollkommen richtig so. Meine Stoffe hatten ebenfalls einen wert von 45€ + 12 € Porto, dazu kommen dann noch die 19%Mwst, weil Du ja über die Grenze von 22€ gekommen bist. In meinem 6.oder 7. Post hatte ich folgendes geschrieben: Bis 22€ Warenwert (solange das Porto realistisch ist), fallen gar keine Gebühren an. Bei 25€ wird auch noch ein Auge zugedrückt.... Zwischen 22 € und 150€ fällt nur die Einfuhrumsatzsteuer (19% oder 7%) an, auch auf das Porto. Ab 150 € muss man Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren auf Warenwert und Porto bezahlen (bei Stoffen also 19% Steuer + 8% Zollgebühren). Also hatten die Herren und Damen beim Zoll Recht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ToniMama Geschrieben 12. April 2010 Teilen Geschrieben 12. April 2010 Hallochen ich google mich seit Tagen durch die Gegend:D und bei Tante google kommt auch ganz oft hier was von uns HS Zoll Und Einfuhrumsatzsteuer - alles begriffen Stoffe aus USA machen 8% Zoll Aber bitte was eine Stickmaschine ???????? hab beim Zoll diese Suche genutzt , bin nur auf elektrische Haushaltsgeräte gestoßen-2,2 % Die hier im Thraed genannte Telefonnummer - nur besetzt- Kann mir einer den Zollsatz sagen :D:D:D Bitte Bitte Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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