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Noch Fragen ......selbstständig machen


lelu

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Zur IHK musst Du auch nicht, Du kannst wenn Du möchtest..........denn dort gibt es oftmals hilfreiche Informationen.

Das Gewerbe meldest Du einfach bei Deinem zuständigem Gewerbeamt an. Die reichen das weiter zum Finanzamt.

 

Grüße

Brigitte

 

Das ist leider nicht richtig :mad: In dem Augenblick, wo du ein Gewerbe anmeldest, werden die Daten an das Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und an die IHK bzw. HWK weitergeleitet.

 

Du wirst dann Pflichtmitglied bei der IHK bzw. HWK. Da führt kein Weg dran vorbei (soviel zum Thema freie Wirtschaft.....).

 

Erkundige dich vorher bei der IHK und bei der HWK, ob für dich eventuell eine Beitragsbefreiung in Frage kommt. Das hängt vom Jahresumsatz ab und ist bei jeder IHK bzw. HWK unterschiedlich.

 

Je nach dem mit welchem Inhalt du dein Gewerbe anmeldest, wirst du entweder der IHK oder der HWK zugeordnet.

 

Michael

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Hallo,

aaaaaaaaaalso ............Ich habe jetzt angerufen . Und zwar die HWK Düsseldorf . Seit Jan.2004 braucht man keinen Meisterbrief oder Ausbildung mehr .

Siehe :

http://www.hwk-duesseldorf.de/service/hwo_2003.html .

Natürlich muß man ein Gewerbe mit allem Drum und Dran anmelden .

So habe ich das verstanden.

Trotz allem würde ich jedem empfehlen sich vorher überall an Ort und Stelle zu erkundigen .

Ich für mein Teil werde jetzt mal weiter überlegen ob , wie und wann ich das machen werde .

Euch allen vielen Dank . Das hat mir doch geholfen

lelu

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Hallo Lelu,

 

soviel ich weiss, gibts bei der HWK Düsseldorf keine Beitragsbefreiung. Es ist hier egal, ob du Verlust, 0 Euro Umsatz oder 10 TEURO Umsatz machst, du musst dann auf jeden Fall die untereste Beitragsstufe zahlen.

 

Bei der IHK Düsseldorf gibts eine Beitragsbefreiung, wenn du einen bestimmten Jahresumsatz nicht überschreitest.....

 

 

Michael

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Hallo lelu,

 

ich habe im März letzten Jahres ein Gewerbe als Damen- und Herrenschneider und eines als Änderungsschneider angemeldet. Am Januar 2004 ist ja der sog. Meisterzwang weggefallen, d. h. auch ohne "Meister" kann ein Gewerbe angemeldet werden. Da ich vollzeitbeschäftigt bin, wollte ich "nur" ein Nebengewerbe anmelden. Im Sinne von der Handwerkskammer gibt es dort keine Unterscheidung von Neben-/Hauptgewerbe. Ich wurde mit meinen Gewerben in die Handwerksrolle eingetragen.

 

Als erstes hatte ich mich damals bei der Handwerkskammer beraten lassen. Das Gespräch war sehr informativ und ich habe eine Checkliste erhalten, was alles getan und beachtet werden muss. Danach bin ich zur Stadtverwaltung und habe meine Gewerbe angemeldet (ca. 20,00 €). Es heißt zwar, dass die Gewerbeanmeldung automatisch an alle integrierten Stellen gesandt wird, mir hat die Handwerkskammer aber den Rat gegeben, das dann parallel selber zu zu machen. So gingen dann Kopie an das Finanzamt, die LVA, die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft. Von diesen Stellen kamen dann wie erwartet Anträge zum Ausfüllen zurück. Sicherheitshalber bin ich dann mal zum Steuerberater. Ich hatte ja in diesen Dingen keine Ahnung.

 

Wichtig war hier, die Anträge genau durchzulesen, da man z. B. bei der LVA von der Beitragspflicht befreit ist, wenn das monatlichen Einkommen unter 400,00 € liegt, oder bei der Berufsgenossenschaft, wenn man an 52 Tagen im Jahr nur je 8 Stunden/Tag arbeitet (so ungefährer Wortlaut).

 

Bei der Handwerkskammer war es jetzt so, dass ich im ersten Jahr der Gewerbeanmeldung keinen Beitrag zahlen musste. Jetzt, im zweiten Jahr sind es 55,-- €.

 

Für die Gewerbe habe ich dann noch ein Betriebshaftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

 

Was lt. Handwerkskammer dann noch zu machen wäre, ist, dem Landratsamt zu melden, dass man sein "Nähzimmer" jetzt gewerblich nutzt (Nutzungsänderungsanzeige an das Landratsamt senden oder mal anrufen).

 

Dann wäre natürlich noch zu überlegen, ob man umsatzsteuerpflichtig sein will oder nicht. Ist man's, kriegt man bei Rechnungen vom Verkäufer die UST vom Finanzamt erstattet (durchlaufender Posten) und muss aber bei Rechnungen an Kunden die UST ausweisen. Diese 2 Beträge muss man dann jeden Monat an das Finanzamt melden.

 

Zu guter Letzt habe ich dann noch beim Bundesamt in ? meine Umsatzsteueridentifikationsnummer angefordert, da ich von einem holländischen Stoffhändler Stoffe eingekauft habe.

 

So, ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

 

Alex

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Hallo Alex ,

danke fürs "ausführliche" . Wie ist das mit dem Nähzimmer in der Wohnung ?

Nutzungsänderung ist immer eine aufwendige Sache , oder ? Was darf denn da drin stehen außer den Maschinen ?

Grüße

lelu

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Ich habe mich auch Anfang des Jahres selbständig gemacht, und hab dann vor zwei Wochen ein Schreiben von der IHK bekommen, mit ungefähr dem Inhalt:

 

Ich sei kraft Gesetz Mitglied geworden, und über die Höhe der Mitgliedsbeiträge würde ich demnächst noch Bescheid bekommen....

 

und gleichzeitig fragte das Finanzamt ab, mit welchem Umsatz bzw. Gewinn ich rechnen würde...

 

 

Auf Wunsch (oder manchmal auch im monatlichen Infoheft) bekommt man bei der IHK einen Antrag auf Beitragsbefreiung. Da muß man den zu erwartenden Gewinn eintragen. In Deinem Fall liegen ja noch keine Vergleichswerte von vergangenen Jahren vor. Und wenn Du nur im Nebenerwerb tätig bist kommst Du wahrscheinlich nicht über die festgesetzte Grenze. Aber die IHKs beraten bei diesen Themen ganz gut. Ruf doch einfach mal da an.

 

LG Manu

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Hallo,

 

wegen Nutzungsänderung habe ich einfach mal beim Landratsamt angerufen. Die wollten nur die qm-Zahl des Zimmers wissen und nicht wissen, was drinnen ist.

 

Bei meinem Gespräch mit der Handwerkskammer haben die mir zu dieser Nutzungsänderung aus dem Grund geraten, da es ja vorkommen kann, dass man von wem auch immer mal angezeigt wird (es gibt ja nette Nachbarn) und man dann nachweisen kann, dass man die gewerbliche Nutzung gemeldet hat.

 

Alex

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Hallo Leute,

 

vielen Dank für die vielen netten und ausführlichen Antworten!!! Du meine Güte, was man da alles beachten muss, dass ist ja Wahnsinn!!! :eek:

Manchmal denke ich mir bei den ganzen Vorschriften, "armes Deutschland", warum einfach, wenn's auch kompliziert geht!!!

Ich hasse es, auf die Ämter zu gehen und mich durch Paragraphen zu schlagen... Ich glaube, das wird mich noch Nerven kosten, wenn ich mich wirklich mal selbständig machen sollte.... :(

 

Trotzdem noch einen schönen Tag Euch allen!!!

LG, Uli

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  • 2 Monate später...

Ich muss den thread nochmals aufgreifen. Du sprichst mir aus der Seele, Uli. Ich habe es auch gerade versucht. Ich bin auch erst mal auf's Gewerbeamt, die Dame dort war sehr hilfsbereit und hat fuer mich rumtelefoniert.

 

Mir wurde gesagt, Aenderungsschneiderei ist als "Handwerk-aehnlich" anzusehen. Man kann dies ohne Meisterbrief ausfuehren, wurde ja schon oben mehrmals geschrieben. Man muss sich allerdings in die Handwerksrolle eintragen bei der Handwerkskammer. Das ist im 1. Jahr kostenlos, dann im 2. und 3. Jahr kostet es die Haelfte vom Jahresbeitrag (150 Euro), der dann ab dem 4. Jahr faellig wird.

 

Dazu kommt noch der Berufsgenossenschafts-Beitrag mit 450 Euro jaehrlich, der allerdings gleich ansteht.

 

Beim Finanzamt wurde mir gesagt, dass ich, wenn ich das nur als Nebentaetigkeit machen moechte, nicht Vorsteuerpflichtig bin. Dem Finanzamt sei es auch ziemlich egal, ob man einen Gewerbeschein hat oder nicht. Man muss allerdings bei Abgabe des Lohnsteuererklaerung alle Einnahmen angeben, allerdings auch alle Kosten und z.B. Fahrtkosten. Sobald man allerdings auf einer Quittung die Mehrwertsteuer erwaehnt, wird man vorsteuerpflichtig, darum auf Quittungen immern nur den Gesamtbetrag angeben, auch nicht "inkl. Mehrwertsteuer" draufschreiben.

 

Wenn ich Eure Beitraege lese, dann wird mir klar, dass die Behoerden mal wieder nicht wissen, was sie wollen. Jeder kriegt was anderes gesagt. Mir wurde richtig schlecht, besonders nachdem ich in USA genau eine solche Taetigkeit ausgeuebt habe und es dort unbuerokratisch einfach zu machen ist.

 

Da ich nicht weiss, ob ich wirklich genug zu tun haben werde, um einen Jahresbeitrag von 450 Euro zu rechtfertigen, fuer etwas, wo ich den Sinn der Sache nicht erkennen kann, wird die Selbstaendigkeit fuer mich wohl doch ein Traum bleiben. Vielleicht gibt es ja hier noch jemanden, der in einer aehnlichen Situation steckt und uns mal darueber aufklaert, wie man sowas angeht. Ich wuerde mich ueber eine Fortfuehrung dieser Diskussion freuen.

 

Gruesse, Steph

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Hallo, für Neuanfertiungen darf sich nur als Schneidermeisterin selbstständig machen. Auch Schneidergesellinnen dürfen sich nicht mit Neuanfertigungen selbstständig machen. Schade!!!! :mad:

 

Nö, stimmt nicht. Ich habe an die Handwerkskammer in Kassel geschrieben, um zu erfragen, ob man sich als Hobbyschneiderin selbständig machen kann. Ich zitiere einmal die Rückmail:

 

Zitat Anfang

 

Handwerksrolle - Zulassungsfreie Handwerke

 

Sehr geehrte Frau Müller-Herber,

 

wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail-Anfrage vom 29.04.2005.

 

Mit dem Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen, dass am 01.01.2004 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber von den ehemals 94 Handwerksberufen der Anlage A, 53 Handwerksberufe in die Anlage B überführt. Die Anlage B ist nunmehr geteilt. Die neue Anlage B Abschnitt 1 nimmt diejenigen bisherigen Handwerke der Anlage A auf, die zukünftig keinen obligatorischen Meisterbrief als Voraussetzung für die Selbständigkeit mehr erfordern (z.B. auch das Fotografen-Handwerk). In diesem Bereich ist der Meisterbrief als fakultatives Qualitätssiegel vorgesehen. Die Förderinstrumente zur Ablegung der Meisterprüfung gelten für die Bereiche A und B Abschnitt 1 gleichermaßen.

 

Die Ablegung der Meisterprüfung ist somit zwar weiterhin möglich und sinnvoll, jedoch nicht mehr Voraussetzung zur selbständigen Ausübung der zulassungsfreien Handwerke. Die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung bei der Handwerkskammer bleibt hiervon unberührt.

 

Dies trifft auch auf die von Ihnen angefragten Tätigkeit im Bereich des Damen- und Herrenschneider-Handwerk zu.

 

Neben der erforderlichen Eintragung bei der Handwerkskammer benötigen Sie auch die Anmeldung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Handwerkskammer bietet umfangreiche Beratungsmöglichkeiten an. Insbesondere im Rahmen der Existenzgründung steht Ihnen unsere Betriebsberatungsstelle gern zur Verfügung. Die Betriebsberatung erreichen Sie unter der Durchwahl 0561/7888-154.

 

Zum Zwecke der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke wollen Sie uns bitte Ihne postalische Anschrift mitteilen. Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen bei Bedarf gern zur Verfügung.

 

 

Zitat Ende

 

Also brauchts weder Ausbildung, noch Meisterbrief !

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Informiere Dich am besten bei Deiner zuständigen IHK. (http://www.ihk.de)

 

[...]

 

Zur Zeit nähe ich nicht für andere, sondern habe einen Handel mit Schneider- und Bastelbedarf angemeldet. Würde auch gern im Internet verkaufen. Wir wohnen auf dem Land und es ist einfach praktischer für meine Kunden. Mal eben schnell vorbeigesurft und eingekauft.

 

LG Manu

 

 

Ist doch kein Problem, mach das doch. Es gibt kostenlose Webshops. Ich würde Dir zum Beispiel diese empfehlen:

 

- http://www.freewebshop.de/

- http://www.webserver24.ch/

 

Wenn Du Dir das nicht zutraust, ich helfe Dir auch gerne weiter. Schreib' mich einfach privat an (woodstock@online.de).

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Hallo Lelu,

 

selbständig sein, kostet unheimlich viel Geld.

 

Probier doch erst mal über Kunsthandwerkermärkte deine Sachen an den mann (Frau?) zu bringen. Ich tu nähen (nur für die Familie) und stricken für Familie und Märkte. Auf den sogenannten Kunsthandwerker- und Hobbymärkten, also sehr unregelmäßig und nur hobbymäßig.

 

Besuch mal solche Kunst- oder Hobbymärkte, du wirst staunen, wieviele Hobbyschneiderinnen es gibt.

 

LG

Ilona

 

 

Ilona,

 

selbst wenn Du einen Stand auf Mittelaltermärkte oder Handwerkermärkte hast, mußt Du ein Gewerbe nachweisen, wenn das Gewerbeaufsichtsamt nachfragt. Soweit ich das weiß, ist das dann ein "Reisegewerbeschein", den man an der zuständigen Gemeinde beantragen muß.

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Da gibt es ja einige bürokratische Hürden....

 

Meine Komilitonen haben erfahren daß ich selber nähe. Dann meinte jemand "da kannst du doch auch was verkaufen!"

 

Da ich mein Studium aber ernst meine, hätte ich nicht die Zeit "genug" zu nähen - und ob es dann "teuer" weggeht ist die Frage.

 

Und dann lese ich hier einen Jahresbeitrag von 450€ :eek: so viel würde ich garantiert nicht einnehmen!!

 

Soviel dazu.....

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Hallo Ihr Lieben,

 

der Berufsgenossenschaftsbeitrag der hier genannt wurde von 450 € wird meines Wissens erst fällig, wenn man Angestellte hat. Davor ist man davon befreit. :) Bei der Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt werden alle Stellen wie Handwerkskammer, Berufgenossenschaft etc. automatisch Benachrichtigt und man bekommt auch automatisch vom Finanzamt eine Nummer zugewiesen. Das heisst auf gut Deutsch -> jede Organisation die von einem Geld möchte wird sich automatisch melden.

 

Bin zwar nicht selbständig als Schneiderin, aber als Kosmetikerin. Mein HWK-Beitrag ist derzeit jährlich 80 € (Niedersachsen).

 

Um Grobe Fehler bei Umsatzsteuer/Vorsteuer etc. zu vermeiden rate ich auf jeden Fall sich einen Steuerberater zuzulegen und vor dem Eröffnen der Gewerbes auf Fall einen Beratungstermin machen. So entfällt auch meist eine unangenehme Steuerprüfung.

 

Liebe Grüsse beb

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Hallo,

 

Dazu kommt noch der Berufsgenossenschafts-Beitrag mit 450 Euro jaehrlich, der allerdings gleich ansteht.

 

 

solange man unter einer gewissen Stundenzahl (von der Arbeitszeit her) bleibt, muss man keine Berufsgenossenschaft zahlen. Als Selbständiger kann man das ja gut steuern ;)

Wo die Grenze liegt weiss ich aber nicht so genau, ich meine so ca. 800 Stunden im Jahr. Da musst Du Dich dann halt nochmal erkundigen.

Allerdings muss der Antrag auf Befreiung sofort gestellt werden. Rückwirkend geht das nicht und sie verlangen dann den Beitrag rückwirkend wenn Du das versäumst.

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Hallo,Ihr Lieben

ich sehe an den Beiträgen , daß doch sehr viel Interesse da ist .

Ich habe mich noch immer nicht festgelegt .

Am liebsten wäre es mir wenn ich einen kleinen Internethandel machen könnte . Aber über ebay usw. bekommt mann wohl nicht gerechte Preise für ein geschneidertes Teil , auch nicht wenn es ein ausgefallenes Einzelstück ist (glaube ich wenigstens) .

Und über eine einfache Homepage wird es wohl ewig dauern bis man bekannter ist .

Oder hat jemand da gute Erfahrungen gemacht ???

Viele Grüße

lelu

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Hallo Lelu,

Du überlegst jetzt schon fast 3 Monate ob selbtständig oder nicht. Ich glaube

so richtig ernst ist es Dir nicht. In dieser Zeit hättest Du Dich bei allen zuständigen Stellen über all Deine Fragen informieren können, und hättest

die richtigen Antworten, von den richtigen Stellen bekommen.

Gruß Gisela

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Andererseits sollte so ein Schritt natürlich gut überlegt sein :D

 

Nicht vergessen, wie man das mit der KV und RV regelt!

.....kann man alles in 3 Monaten klären

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Dazu kommt noch der Berufsgenossenschafts-Beitrag mit 450 Euro jaehrlich, der allerdings gleich ansteht.

Das ist nur bedingt richtig. Wenn du keine Mitarbeiter beschäftigst und du nur selbst bis zu einer bestimmten maximalen Stundenzahl im Jahr das Gewerbe ausübst, kannst du dich von den Pflichtbeiträgen der Berufsgenossenschaft befreien lassen. Das müsste aber auch irgendwo in den Unterlagen stehen, die zu dann zugeschickt bekommst.

 

Viele Grüsse

Michael

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Hallo,Ihr Lieben

ich sehe an den Beiträgen , daß doch sehr viel Interesse da ist .

Ich habe mich noch immer nicht festgelegt .

Am liebsten wäre es mir wenn ich einen kleinen Internethandel machen könnte . Aber über ebay usw. bekommt mann wohl nicht gerechte Preise für ein geschneidertes Teil , auch nicht wenn es ein ausgefallenes Einzelstück ist (glaube ich wenigstens) .

Und über eine einfache Homepage wird es wohl ewig dauern bis man bekannter ist .

Oder hat jemand da gute Erfahrungen gemacht ???

Viele Grüße

lelu

 

Hallo,

 

ja, ich bastele recht gerne :-) Genaugenommen war das mein Beruf ...

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Hallo Gisela,

ja, das dauert nun schon 3 Monate und ich bin mit meinen Überlegungen noch nicht fertig . Es geht ja nicht nur darum , an den richtigen Stellen zu fragen (das habe ich auch schon gemacht ) . Es gehören ja auch noch viele andere Überlegungen dazu .

Wenn ich mich selbstständig mache , dann mache ich es auch ganz und nicht nur nebenbei .

Und wenn dann z.B. eine feste Einnahmequelle ganz wegfällt , wie lange kann ich dann durchhalten (wenn es nicht so läuft) .

Das ist nur eine von noch so manchen Fragen , die es zu klären gilt .

Viele Grüße

lelu

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Hallo,

 

also 3 Monate ist nun wirklich kein langer Zeitraum für so eine Entscheidung!!!!

 

So was soll man nicht übers Knie brechen. Und außerdem hätte ich noch was anderes am Tag zu tun als 24 Stunden darüber nachzudenken.

 

Also :Alles gut überdenken. Denn Bürokratie bedeutet Kosten. Und es kann mitunter teurer sein als man zunächst gedacht hat.

 

Gruß

marion

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...Wenn ich mich selbstständig mache , dann mache ich es auch ganz und nicht nur nebenbei .

Und wenn dann z.B. eine feste Einnahmequelle ganz wegfällt , wie lange kann ich dann durchhalten (wenn es nicht so läuft) ....

 

Guten Abend,

 

ich würde Dir dringend raten, Dich nach "Existengründungsseminaren" (oder "Beratungen für Existenzgründer") in Deiner Nähe umzuschauen.

 

Solche werden z.B. von der IHK angeboten (das wäre meine erste Anlaufstelle für diesbezügliche Fragen). Ein seriöser Kurs sollte es schon sein. Dort bekommst Du nämlich auch viele Infos, auf die Du nicht verzichten kannst, z.B. ob und welche Zuschüsse und Unterstützungen möglich sind udn auch, welche Rechtsform Dein Unetrnehmen haben sollte und die Steuerfragen kommen auch nicht zu kurz.

 

Ich denke, dann hast Du am ehesten - udn vor allem: am aktuellsten und für Dich passendsten - alle notwendigen Informationen zusammen und kannst dann entscheiden, ob,wie und womit Du Dich selbständig machst.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike :)

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