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Urheber rechtlich geschützt


Engelmann Hedi

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Hallo ihr Lieben, kann mir Bitte einer von euch sagen ob das " @ " Zeichen sprich - das eingekreiste kleine a --Urberrechtlich geschützt ist ?? ich bräuchte es für einen Auftrag um aber nicht in sogenannte " Teufels Küche " zu kommen muss ich das sicher wissen. Vielen Dank und Liebe Grüße Hedi

Bearbeitet von Engelmann Hedi
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Was du suchst, ist wohl das eingekreiste C.

Copyrightzeichen – Wikipedia

 

(Was du da oben stehen hast, ist ein At.)

 

Edit: Sorry, ich glaube, ich habe dich gründlich missverstanden. :)

Und ich denke nicht, dass das At urheberrechtlich geschützt ist. Aber sicheres Wissen ist das natürlich nicht.

Bearbeitet von elkaS
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Es hat wohl schon vor längerer Zeit ein Unternehmen versucht, das @ als Wortmarke eintragen zu lassen. Ich würde mal annehmen, dass dagegen Widerspruch eingelegt wurde, kann aber auf die Schnelle nicht rausfinden, wie das ausgegangen ist.

Soweit ich weiß, kann man über das Deutsche Patent- und Markenamt Marken recherchieren.

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(Bei der E-Mail-Adresse wird das At nicht als Kennzeichnung einer Marke oder Dienstleistung verwendet, dürfte also bei der Verwendung kein Problem sein. So bekloppt ist das Markenrecht nu auch nicht. Jedenfalls bisher noch nicht... :kratzen: Wer weiß, welche Auswüchse sich da noch entwickeln. Inzwischen trau ich dem Gesetzgeber ja alles zu, wenn es den finanziellen Intressen irgendwelcher einflussreicher Gruppen dient. :rolleyes:)

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Die wollen das @ aber anscheinend für alles sichern.

 

Als Geschäft nutzt man die e-mail Adresse auch als Werbung!

 

Es geht dabei auch explizit um das Zeichen.

Die Löschung der Eintragung ist auch schon beantragt.

 

Ich könnte mir ja sonst mal das n sicherrn - das darf dann keiner mehr ohne meine Zustimmung nutzen :D (pro Nutzng 1 Cent auf mein Konto - wär das ein Spass;))

Bearbeitet von maja1905
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Hallo,

 

ich werfe noch ein, dass Schriften allerdings idR geschützt sind; d.h. es wäre wichtiger zu wissen, aus welcher Schrift das @-Zeichen stammt und wie da die Lizenzbedingungen aussehen.

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Hallo ihr Lieben, vielen Dank nochmals für eure Infos. Es interessiert mich jetzt natürlich schon wer da die Finger drauf hat und den goldnen Repach machen will ???? vielleicht weis das doch tatsächlich jemand von euch. Schöne Woche und liebe Grüße Hedi

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Wer die Eintragung der Marke veranlasst hat, steht im Registerauszug.

Ansonsten bin ich noch darüber gestolpert:

GHI-Rechtsanwälte Mannheim :: Markenanmeldung durch die @T.E.L.L. GmbH

Womit wir wieder an dem Punkt wären, dass das Zeichen nur soweit durch die Eintragung als Wortmarke geschützt ist, wie es zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen genutzt wird. Und das auch nicht in allen Bereichen von Waren und Dienstleistungen, sondern nur in den im Register aufgezählten. Interessant ist da für jemanden, der im Textilbereich zu tun hat, wohl nur die Eintragung im Bereich Bekleidung.

Ansonsten hindert die Eintragung der Marke niemanden an der alltäglichen Benutzung des Zeichens.

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