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Stoff mit Webfehlern - kann ich reklamieren?


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Ich möchte meine Tochter zum Geburtstag die Haremshose aus der neuen Burda Style nähen; habe einen schönen Jersey gekauft, zugeschnitten, geheftet und dann quasi zum ersten Mal den Stoff richtig von rechts gesehen. Und was sehe ich: der Stoff ist durchsetzt von Webfehlern, die in Form von Streifen zu sehen sind. Ich zurück zum Stoffgeschäft - die Verkäuferin (die beim Abschneiden nichts bemerkt hatte) wollte zunächst abstreiten, dass es sich um Webfehler handelt, dann bot sie mir eine Gutschrift von 10 % an. Der Chef war nicht zu sprechen, aber ich könne ja morgen noch mal kommen.

Was meint Ihr: soll ich mich mit 2 Euro "abspeisen" lassen? Welches Recht habe ich noch, nachdem ich ja schon angefangen habe, den Stoff zu verarbeiten?

 

moka :)

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Hallo,

ist ja echt blöd gelaufen.

 

Aber der erste Fehler war schon, den Stoff nicht zu waschen. Der läuft ein und passt dann evtl. nicht mehr.

Vielleicht hättest du da schon den Fehler gesehen.

 

Nun zu deinem Problem. Grundsätzlich muß geschnittene Ware nicht zurückgenommen werden. Alles was du dann bekommst ist reine Kulanz.

 

Aber um Kunden zu behalten kommen einem die Händler schon mal entgegen.

 

Nun kannst du ja von 2,- auch keine neue Hose nähen.

 

Versuche einen Preisnachlaß bei einem neuen Stoff zu bekommen.Damit können sicher beide gut leben.

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Gast wildflower

Nun zu deinem Problem. Grundsätzlich muß geschnittene Ware nicht zurückgenommen werden. Alles was du dann bekommst ist reine Kulanz.

 

Bei offensichtlichen Fehlern schon! Wäre der Stoff als fehlerhaft gekennzeichnet gewesen, sähe es anders aus. Also definitiv reklamieren und sich nicht mit Preisnachlass abspeisen lassen.

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Wenn was kaputtes verkauft wird, hat man IMMER Umtauschrecht.

Egal ob das geschnitten oder sonst was wurde.

 

Jein.

 

Wenn du selber schon weiterverarbeitet hast, dann wird auf alle Fälle der Nachweis schwieriger, daß du den Fehler nicht verursacht hast.

 

Jersey kann schon mal keinen Webfehler haben, weil er nicht gewebt sondern gestrickt ist. Wenn die feinen Streifen eventuell Laufmaschen sind, dann können die in der Tat vom Zuschneiden oder vom Aufstecken des Stoffes kommen.

 

(Die Klausel, daß man Fehler vor dem Zuschnitt reklamieren muß ist auf alle Fälle gängig, ob sie natürlich tatsächlich rechtens ist, das ist damit nicht gesagt, das weiß ich auch nicht.)

 

Vermutlich ist der Kaufbetrag zu gering, um dafür vor Gericht zu gehen oder einen Anwalt zu konsultieren.

Dann bleibt einem als Konsequenz (wenn diskutieren nichts hilft) leider nur, das Geschäft künftig konsequent zu meiden. :(

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...da muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang der Verkäufer beweisen, dass die Ware mangelhaft war.

 

:D

Der wird sich lieber bemühen zu beweisen, dass sie nicht mangelhaft war.

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Hier liegt, soweit ich das beurteilen kann, ein Verbrauchsgüterkauf vor und da muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang der Verkäufer beweisen, dass die Ware mangelhaft war.

 

verstehe ich jetzt nicht.

warum sollte der verkäufer beweisen müssen, dass die ware mangelhaft war?

der verkäufer ist ja nicht dieser meinung sondern der kunde.

sorry für mich gibt das keinen sinn od. sitze ich auf der leitung - oder was:confused::confused::confused:

 

gruß

benzinchen

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Es ist einfach so, dass innerhalb der ersten sechs Monate zugunsten des Käufers angenommen wird, der Mangel sei schon von Anfang an da gewesen, also der Verkäufer habe eine mangelhafte Sache verkauft. Innerhalb dieser Zeitspanne muss der Käufer das nicht beweisen, danach schon. Der Verkäufer kann aber aus der Nummer rauskommen, wenn er beweisen kann, dass die Sache beim Verkauf nicht mangelhaft war.

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Ich möchte meine Tochter zum Geburtstag die Haremshose aus der neuen Burda Style nähen;

moka :)

ich weiß du hast grad ein anderes problem aber du wolltest aus dieser hose nicht ganz rein zufällig einen wip machen??:o ich möchte auch sooo gern die hose nähen nur kann ich mir das bildlich was die da schreiben mir garnich vorstellen.

mein problem ist ich habe noch nie etwas aus einer burda genäht und ohne bilder ist das voll schwer für mich zu verstehen was die von mir wollen:confused:

 

für den stoff wünsche ich dir natürlich viel glück das du da noch ne chance hast

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Gast wildflower
Sorry, wenn ich jetzt klugscheiß, aber ich schreib bald Prüfung drüber...

 

Theorie ist das eine, in der Praxis bist du als Kunde allein auf weiter Flur.

Nowaks Ansicht ist wohl eher praxisrelevant.

Recht haben und Recht bekommen sind nun einmal zwei verschiedene Dinge.

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Es ist einfach so, dass innerhalb der ersten sechs Monate zugunsten des Käufers angenommen wird, der Mangel sei schon von Anfang an da gewesen, also der Verkäufer habe eine mangelhafte Sache verkauft. Innerhalb dieser Zeitspanne muss der Käufer das nicht beweisen, danach schon. Der Verkäufer kann aber aus der Nummer rauskommen, wenn er beweisen kann, dass die Sache beim Verkauf nicht mangelhaft war.

 

ja das weiß ich aber ich glaube da fehlt in jadzias beitrag das entscheidende wörtchen 'nicht' an der richtigen stelle;)

 

müßte es nicht heißen

 

 

Hier liegt, soweit ich das beurteilen kann, ein Verbrauchsgüterkauf vor und da muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang der Verkäufer beweisen, dass die Ware nicht mangelhaft war.

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sorry, habs geändert

Danke für den Hinweis

 

das ist aber unfair:D:p;) jetzt stehe ich wie ein depp da:):p;)

(paß auf, dass dir das nicht in der prüfung passiert:D)

 

späßle gemacht...

lg

benzinchen

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Die Beweislast, daß die Ware einwandfrei war liegt zwar in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer, aber wenn du die Ware schon verarbeitet hast, dann spricht der Augenschein eben nicht mehr so eindeutig für den Käufer.

 

Man wird ihm unterstellen, daß er den Stoff natürlich vor dem Zuschnitt erst mal aufgefaltet und angeguckt hat. (Was man ja an sich auch tut, außer wenn es mal eilig ist...) Und daß er spätestens dann den Fehler gesehen haben muß, wenn er so offensichtlich ist. Und dann muß er doch unverzüglich reklamieren, oder?

 

Hat der Käufer das aber nicht getan... hat der Verkäufer erst mal den Augenschein auf seiner Seite.

 

(Die andere Frage ist natürlich, ob man den Kaufbeleg noch hat... ohne den wird es auch schwieriger.)

 

Wenn der Stoff noch im Geschäft vorhanden ist, würde ich ja statt Geld zurück erst mal einen Ersatzstoff verlangen. Dann sieht man ja auch, ob der am Ballen die gleichen Fehler hat oder nicht.

 

(Wenn ich eine Marmelade kaufe, sie aufmache, die Hälfte esse und nach zwei Monaten zum Laden gehe, weil mir der Rest verschimmelt ist, dann wird mir das ja auch keiner mehr als Produktionsfehler abnehmen.)

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Danke euch allen, auch den juristisch Versierten. Ich habe mir im Laden den restlichen Ballen zeigen lassen, der wies genau die gleichen Fehler auf. Also der Beweis wäre für mich ziemlich einfach zu erbringen.

Die Streifen verlaufen waagerecht, d.h. sie können nicht durch Nadeln oder Schere verursacht worden sein, sondern es sieht aus, als sei immer wieder eine Reihe zu fest gestrickt.

Nachdem ich drüber geschlafen habe, habe ich beschlossen, die Sache auf sich beruhen zu lassen; noch einmal hinzufahren würde bedeuten, nochmal 25 Cent für den Parkplatz zu bezahlen, d.h. ich hätte schon 25 % von den eventuell gutgeschriebenen 2 € versiebt. Meine Konsequenz heißt, den Laden in Zukunft zu meiden.

Ich habe die Hose inzwischen fast fertig genäht, d.h. einen WIP kann ich leider nicht mehr draus machen. Die Anleitung ist wirklich etwas kompliziert, das liegt aber an der Konstruktion der Hose; man muss sich erst mal klarmachen, wie das Ganze gedacht ist. Dann ist es aber garnicht mehr so schwer.

Wenn gewünscht gebe ich gerne Hilfe per PN.

 

moka:)

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Hallo,

 

ich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen.

 

In dem Stoffladen bei dem ich immer einkaufe hängt ein Schild "fehlerfreie Ware ist vom Umtausch ausgenommen" was für mich heisst, dass fehlerhafte zurückgenommen wird.

 

Ich kenne von diesem Laden sogar, dass bei einer bereits getragene Jacke der Stoffpreis ersetzt wurde, weil der vorzeitge Verschleiß an einer StelleMaterialbedingt war.

 

Meiner Meinung nach hast Du das Recht den vollen Kaufpreis zurückzubekammen, da der Fehler nachweislich am Stoff liegt.

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Soll sie jetzt also die fast fertige Hose zurückgeben? Weil als Händler würde ich dann meine Ware zurück verlangen...

 

Meiner Meinung nach hätte sie die besten Chancen gehabt mit dem zwar schon zugeschnittenen Stoff und dem vor Ort noch restlichen fehlerhaften Ballen fehement auf Rückerstattung zu bestehen. Jetzt ist es imho zu spät... sie hat sich entschieden den Stoff so weiterzuverarbeiten.

Bearbeitet von sticki
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...........bei meinem geschilderten Fall mit der Jacke hat die Kundin die Jacke behalten und den Stoff ersetzt bekommen.

 

Ich hätte auch beim unverarbeiteten Stoff auf Rückgabe und Geld zurück bestanden.

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Ich hatte den Fall am Wochenende als Verkäuferin:

 

Eine Kundin hatte SToff für ein Brautkleid gekauft und irgendwo mitten im Stoff war wohl ein Fehler. Sie hat es erst nach dem Zuschnitt gemerkt. Wir haben den Stoff dennoch zurück genommen und das Geld ausbezahlt.

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Hallo,

 

Ich kenne von diesem Laden sogar, dass bei einer bereits getragene Jacke der Stoffpreis ersetzt wurde, weil der vorzeitge Verschleiß an einer StelleMaterialbedingt war.

 

 

...das ist dann ein "versteckter Mangel", welcher durch Prüfung mit bloßem Auge nicht zu erkennen war. Den Stoffpreis zu ersetzen, halte ich in dem Fall für das Mindeste.

 

Nur mal angenommen, die Kundin hätte die Jacke vom Schneider anfertigen lassen, dann wäre der Schaden noch größer als nur der Materialpreis (wobei eigentlich hat die Kundin auch Arbeitszeit investiert). Das Stoffgeschäft ist also noch "preiswert" aus der Sache rausgekommen.

 

LG

Elke

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Auf jeden Fall können wir alle aus diesem Fall etwas lernen: schaut euch die Stoffe beim Kauf genauestens an, das wird dann weiteren Ärger ersparen.

 

moka:)

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