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Kindersachen verkaufen? Ebay? Märkte? Gewerbe?


kleine-Nähmaus

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Ich verkaufe auch die gebrauchten Kindersachen meiner Tochter bei Ebay.

Einmal im Früjahr die von letzten Sommer und im Herbst die von letzten Winter.

Aber man erziehlt ja keinen Gewinn dadurch.

Ich meine man bekommt dann zwar ein paar Euros, aber man hat ja davor das zwei oder dreifache dafür bezahlt!

 

Wenn man das nicht dürfte, dann müssten sich ja alle als gewerblicher Verkäufer bei Ebay anmelden.

 

Es gibt unzählige die bei Ebay, die neu genähte Kindersachen als privat verkaufen! Und teilweise haben die sogar einen Shop.

Ich meine ich störe mich nicht daran, ich finde es nur denjenigen gegenüber ungerecht die alles auf legalen wege machen wollen.

Wenn jemand mal ab und zu ein neues Teil unter Privat verkauft, finde ich das voll okay, aber wenn jemand jeden Monat unzählige neue Sachen verkauft.

Na ja, aber wie gesagt, ich mische mich da nicht ein.

 

Nur meistens ist es so, das die Leute jahrelang damit durch kommen und jemand der vielleicht das einmal macht, der ist sofort dran!

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hallo,

 

ich kenne einige Menschen, die Selbstgenähtes verkaufen. Die deklarieren es aber als Kunst, bzw. Kunstgewerbe, was es ja im Grunde auch ist.

Angeblich macht das Vieles einfacher :)

 

Vielleicht solltest Du Dich auch mal in diese Richtung informieren ?!

 

schöne Grüße, Rosa

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Also, als Künstler benötigt man kein Gewerbe, da man freischaffend ist AAAABER um die Einkommensteuer kommt man nicht herum, das ist Sache des Finanzamts. Architekten, Ingenieure.. sind Freiberufler, die zahlen keine Gewerbesteuer aber unterm Strich genau gleich viel Abgaben.

Also Gewerbliche und Freiberufler sind beide einkommensnachweispflichtig.

 

Du musst Dich bei Deinem Finanzamt einfach erkundigen, was Du jährlich umsetzen darfst, da gibt es nämlich einen Freibetrag.

 

 

Herstellung und Vertrieb von selbst kreierter Kleidung gehört ins Kunstgewerbe,ich gehe davon aus, Du bist keine gelernte Schneiderin,

denn für Schneiderinnen ist das wieder anders.

 

Kunstgewerbliche melden ein Gewerbe an, wie der Name schon sagt.

Dann hast Du auch die Freiheit mal nur was zu verkaufen, ohne es selbst hergestellt zu haben.

In meinem Schein steht, Herstellung, Vertrieb und Verkauf von kunstgewerblichen Gütern. Der Begriff ist weit gefächert, selbst wenn Du Wäscheklammern verzierst it das Kunstgewerbe, nur beispielsweise.

LG, Susi

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Das ist ja alles ziemlich verwirrend!

 

Ich werde mal erfragen, was ich in meinem Fall für Möglichkeiten habe!

 

Noch eine Frage,

es gibt ja auch viele Leute die ihre Sachen bei anderen Leuten in einem Geschäft verkaufen!

Wie ist das den dann mit dem Gewerbe.

Also z.b. eine Freundin von mir hat ein Modegeschäft.

Wenn ich bei ihr im Laden, Sachen von mir zum Verkauf anbiete.

Was muss ich in diesem Fall beachten.

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Sobald Du was zum Verkauf anbietest, handelst Du gewerblich ob das nun Deine Freundin ist oder sonst wer.

Deine Freundin muss die Sachen, die sie aufnimmt ja verbuchen, also bist Du automatisch Händler.

Dann gibts ja auch noch sowas wie Gewährleistung, also angenommen, Du gibst was in die Boutique, das Stück wird verkauft und eine Naht geht sofort auf, wer ist nun dafür verantwortlich....

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Naja, häufig läuft es schon auf "Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht" hinaus. Nur für jeden, der eins auf den Deckel bekommt wachsen drei nach. :o

 

Eigene gebrauchte Kinderkleidung verkaufen ist generell natürlich erlaubt. (Sobald ich die von der Nachbarin mitverkaufe sieht es schon wieder anders aus....)

 

Aber gerade WEIL so viel illegal (also gewerbliches Handeln als privat deklariert) passiert, dem Staat und den Gemeinden ja dadurch letztlich auch Geld entgeht (was dann wieder beklagt wird, wenn dem Kindergarten Geld fehlt oder die Schlaglöcher im Gehweg nicht repariert werden können...) schauen die Behörden inzwischen selber strenger hin und viele Fälle landen vor Gericht.

 

Und da kommt dann das Problem dazu, daß es eben sehr wohl eine Menge "Grauzonen" gibt, vieles nicht auf Euro und Cent definiert ist, so daß eben jeder Einzelfall entschieden werden muß. Was dann oft von kleinen Details abhängig ist, warum ein scheinbar ähnlicher Fall so entschieden wird und ein vermeintlich identischer ganz anders. (Ganz zu schweigen davon, daß wir in der Regel nur Presseberichte bekommen, die weder alle Details noch die Urteilsbegründung enthalten.)

 

Und Abmahnungen sind noch mal was ganz anderes... das sind ja Fälle, da hat kein Gericht was entschieden, da sagt nur einer, was er findet, daß der andere falsch macht. Und der andere kann drauf eingehen und zahlen, oder irgendwann kommt mal jemand, der eine Sache bis vor Gericht durchficht....

 

Die Sache mit dem Kunstgewerbe ist auch so eine Sonderregelung.

 

Einmal kannst du zwar sagen, ich mache Kunstgewerbe, aber das Finanzamt kann das anders entscheiden. (Viele, die das so praktizieren hat einfach noch keiner überprüft... aber wenn dann Steuernachzahlungen für zehn Jahre gefordert werden wird es meistens für den Betroffenen schwierig.) Wenn du Künstler bis und so eingestuft werden willst, dann richten sich die meisten Behörden danach, ob die Künstlersozialkasse dich nimmt. Bei Textilien ist das schwierig.

 

Dann entbindet Kunstgewerbe nicht automatisch davon, einen Gewerbeschein haben zu müssen... Es gibt aber Messen und Märkte für Hobbykünstler, die sind dann aber wieder daran gebunden, daß man maximal eine oder zwei im Jahr macht. Für die braucht man meines Wissens keinen Gewerbeschein, darf auch keinen haben, um da zugelassen zu werden, aber man darf dann eben auch nur genau diese zwei Mal im Jahr verkaufen, nicht noch zusätzlich woanders (etwa im Internet). Hier müssen meines Wissens auch die Umsätze daraus nicht deklariert werden, aber es können auch Ausgaben (etwa für Material) nicht abgesetzt werden. (Vermutlich auch aus dem Hintergrund heraus, daß, Material und Werkzeug abgerechnet, meist gar kein Gewinn rauskommt...)

 

Natürlich kannst du auch für deine Nachbarin ein Kleid nähen, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Aber eben nur einmal. Nicht jeden Monat. Oder jede Woche einer anderen.

 

Definitive Eurogrenzen gibt es meines Wissens in den meisten Bereichen nicht. Aber eben die Regel, daß wenn du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht (sprich du möchtest am Ende ein paar Euro übrig haben) handelst, du eben die entsprechenden Regeln einhalten mußt. (Ist ja auch klar, denn jeder der billiger als der "echte Profi" anbieten kann, weil er Abgaben nicht bezahlt, nimmt letztlich auch wieder einen "ehrlichen" Arbeitsplatz weg.)

 

Gerade wenn man das im kleinen Umfang macht, dann führt kein Weg dran vorbei, alle Ämter und Institutionen vor Ort abzuklappern und zu fragen, was genau man noch darf und welche weiteren Folgen es hat. Oft gibt es sehr wohl gangbare Wege, die es durchaus ermöglichen jeden Monat 50 oder 100 EUR dazuzuverdienen.

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WO Du letztlich verkaufst ist egal - wenn das regelmäßig, Neuware und mit Gewinnerzielung ist - dann hast Du ein Gewerbe.... Einzige Ausnahme sind da tatsächlich die Hobbymärkte, auf die darf man oft nur, wenn man KEIN Gewerbe hat - aber das wäre dann halt auch nur 2-3 mal im Jahr....

 

Sabine

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Hi!

 

Guck doch mal unter http://www.go.nrw.de, das ist das Gründungsnetzwerk für NRW. Die helfen dir weiter.

Dann gibt es noch http://www.bmwi.de, davon habe ich ein dickes Heft bekommen, alles Tipps über die Existenzgründung.

 

Zusammengefast habe ich für mich folgendes:

 

350€ darf ich im Monat dazuverdienen, dann bleibe ich in der Familienversicherung.

 

HWK: Gründerinnen und Gründer, die erstmals ihr Gewerbe angemeldet haben, sind für das Jahr der Anmeldung von Beiträgen zur HWK befreit. Für das zweite Jahr müssen sie nur die Hälfte des Grundbeitrags bezahlen und keinen Zusatzbeitrag, für das vierte Jahr sind sie noch von der Entrichtung des Zusatzbeitrags befreit.

Gewerbetreibende die nach § ......., gehörten wder der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer an. Sie sind unabhängig davon, welcher Kammer sie angehören, vom Beitrag vollständig freigestellt, wenn ihr Gewerbeertrag nicht über 5.200€ im Jahr liegt.

 

Bisher habe ich für meine Beratungen, ich bin aber noch ganz am Anfang mich zu informieren, keinen Pfennig äh, cent bezahlt

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Dann entbindet Kunstgewerbe nicht automatisch davon, einen Gewerbeschein haben zu müssen...

 

Sorry, Marion, verwechselst Du da was?

Das ist ein Gewerbe mit Gewerbeschein. Ich selbst hab einen solchen.

 

Freischaffende Künstler haben keinen Schein, müssen aber dennoch Steuern zahlen.

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Sorry, Marion, verwechselst Du da was?

Das ist ein Gewerbe mit Gewerbeschein. Ich selbst hab einen solchen.

 

Okay, doppelte Verneinung war mal wieder gemein... :o :D

 

"entbindet nicht" heißt ja genau was du sagst... man muß einen haben. ;)

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Freischaffende Künstler haben keinen Schein, müssen aber dennoch Steuern zahlen.

 

Um das mal zu präzisieren... Freiberufler (http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler) müssen ihre freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen. Bekommen dann genauso wie der Gewerbetreibende einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung etc. pp..

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(Nur damit nachher keiner sagt, er hätte von nix gewusst ;) )

 

Das was Du machen willst ist eindeutig gewerblich.

Ob als Kunstgewebe oder anders, Du musst es man melden.

Für Märkte brauchst Du (evtl. auch zusätzlich) ein Reisegewerbe.

Das kostet in jeder Gemeinde anders.

 

Wieviel Lärm Du zu Hause machts ist nicht wirklich ausschlaggebend,

erstmal musst überhaupt zu Hause produzieren können!

In reinen Wohngebieten (weiss nur das Amt, meine Ordnungsamt?) darfst Du das nicht einfach so.

 

Mit dem Müll ist das ähnlich.

Es ist nicht entscheiden ob es viel ist,

sondern ob Du gewerblichen Müll einfach in den Hausmüll geben darfst.

 

All die Fragen kann Dir nur Deine Gemeinde selbst beantwortet,

weil das wirklich jede Gemeinde anders macht.

 

Nur weil viele andere "schwarze Schafe" rumlaufen,

muss Dein Deckel bei Vergehen keineswegs kleiner sein ;)

 

Lass Dich beraten: das ist es sicherlich wert :)

 

Liebe Grüsse

Silvia

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...

Der Steuerberater teilt mir mit, daß es neue Bestimmungen gibt: ab Januar 2007 gilt hier die Kleingewerbe-Befreiung nicht mehr - d.h. bisher habe ich keine Mwst ausgewiesen, weil ich Kleingewerbe war. Dies wurde jetzt außer Kraft gesetzt und ich muß jeden Monat Umsatzsteuervoranmeldungen machen - entweder ich mach das selbst und das kostet mich Zeit und Nerven - oder ich laß es vom StBer machen und das kostet Kohle...... Erster Schock :eek:

 

 

Hallo,

man hast du mich erschreckt. :eek:

Die Kleinunternehmerregel gibts nicht mehr ab 2007??????

Ich hab jetzt das halbe Internet durchsucht und nix darüber gefunden. :confused:

 

Ich glaube, dass gilt nur für dich speziell, da du über einen Umsatz von 50.000€ gekommen bist. Sag bitte, dass ich das richtig verstanden habe, bitttteeeeeee!!!!!!

 

 

eine verunsicherte Meggi :engel:

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Hallo,

man hast du mich erschreckt. :eek:

Die Kleinunternehmerregel gibts nicht mehr ab 2007??????

Ich hab jetzt das halbe Internet durchsucht und nix darüber gefunden. :confused:

 

Keine Sorge, die gibt es natürlich noch.

Allerdings reicht es einmal über die 17500 € jährlichen Umsatz zu kommen, um im Folgejahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen zu dürfen.

Warum jc-bears rausgefallen ist, kann ich mir auch nicht recht erklären, da sie ja was von 10000 € Umsatz geschrieben hat.

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Das hab ich grad spontan gefungen:

 

 

http://193.109.238.78/cgi-bin/fm/custom/pub/visit.cgi?lang=1&ticket=guest&fanr=301&menu_oid=3855&oid=3862

 

 

 

Muss jeder Unternehmer Umsatzsteuer zahlen ?

 

Wird eine bestimmte Umsatzgrenze nicht erreicht, wird eine Umsatzsteuer aus Vereinfachungsgründen nicht erhoben

= Besteuerung der Kleinunternehmer.

 

Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn die tatsächlich erzielten Bruttoeinnahmen im vorangegangenen Jahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen werden.

Im Jahr des Beginns der unternehmerischen Tätigkeit bezieht sich die Grenze von 17.500 Euro auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres. Dabei wird der voraussichtliche Umsatz in einen Jahresumsatz umgerechnet. Bei der Kleinunternehmerregelung führt der Unternehmer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Er darf seinen Kunden die Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellen und ist selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Unternehmer kann gegenüber dem Finanzamt auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Das kann vorteilhaft sein, wenn z.B. bei Geschäftsneugründung die Vorsteuern die Umsatzsteuerschuld übersteigen.

Die Verzichtserklärung ist für fünf Jahre bindend.

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Keine Sorge, die gibt es natürlich noch....

 

Puh! *schweißvonderStirnwisch* Mein Nebengewerbe hat zwar nichts mit nähen zu tun, aber ärgerlich wärs trotzdem gewesen.

 

Dankeschön!

die Meggi :engel:

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Hallo Nicole,

zu den "behördlichen" Dingen ist vieles bereits geschrieben worden, einige Bestimmungen sind auch von Bundesland zu Bundesland, ja, sogar von Stadt zu Stadt verschieden. Es hilft wirklich nur gute Information bei den direkt zuständigen Stellen.

 

Farbenmix-Schnittmuster DÜRFEN gewerblich genutzt werden, allerdings nur in der Fertigung von Einzelteilen. Wenn jedes Teil unterschiedlich gearbeitet wird, also ein Einzelstück ist, bestehen dabei keinerlei Bedenken.

Lediglich die Fertigung von mehreren gleichen Stücken in Serie bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.

 

Liebe Grüße

Sabine

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Hallo,

 

Dritter Schock: die StBer-Rechnung. Durch die neue Gesetzgebung reicht die GuV selbst beim Kleingewerbe nicht mehr aus und man muß eine Anlage xy mit einreichen (ich weiß den Namen nicht genau, müßte es raussuchen). Diese Anlage kann ich nicht selbst machen, weil es viel zu viel Aufwand ist und man bei den neuen Gesetzeslagen noch nicht durchblickt. Der StBer hat mir nur für diese Anlage eine Rechnung über 675 Euro plus Steuer ausgestellt........ :freak:

 

Ich habe zum 1. Januar diesen Jahres mein Gewerbe wegen Unrentabilität auf Anraten des Finanzamtes eingestellt..........

 

...

 

 

Hallo,

 

das tut mir sehr leid für Dich! Aber ich muss mal dringend darauf hinweisen, dass ein StB nach Gegenstandswert abrechnen sollte und wenn das, was Du da schreibst wirklich stimmt, dann hätte sich ein Steuerberater-Preisvergleich auch unter Berücksichtigung des sog. Mindestgegenstandswertes ganz sicher gelohnt. Auch die Auskunft zum Thema Kleinunternehmer wage ich hiermit anzuzweifeln - aber beachte bitte, ich hab jetzt nur die Info aus dem Thread hier.

LG linde

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also was ich dir noch hinwerfen wollte ... es kommen jede menge leute, die die hände hinhalten zum geldeintreiben. im bereich nähen gibt es zum beispiel noch die textil-berufsgenossenschaft, die dich zur gesetzlichen unfallversicherung zwingt, egal ob du eine privat abgeschlossen hast oder nicht. die gilt neuerdings auch schon ab einer person im unternehmen, sprich, man muss immer zahlen, denn sobald du ein unternehmen gründest, hast du eine person, die es zu versichern gilt.

bei mir sind das 165 euro im jahr, aber es kommt darauf an, welche maschinen du verwendest, ob du evtl. mal jemanden haben wirst, der dir hilft (und somit auch versichert ist) etc.

 

du kannst es doch als nebengewerbe anmelden, müsstest da aber mal nachfragen, wieviel du verdienen darfst, damit die krankenkasse dich nicht als hauptgewerblich einstuft.

 

insofern du keinen eigenen laden betreibst, könntest du bei der künstlersozialkasse zugang bekommen, nachfragen hilft auf jeden fall. allerdings sehe ich die chancen im textilbereich als eher gering an. und so bald du anfängst, in größeren stückzahlen zu arbeiten, ist es hinfällig, dann gilt es nicht mehr als künstler.

 

ich habe im letzten jahr eine beratung in einem existenzgründerbüro gehabt, die sich auf künstlerische berufe spezialisiert haben und sie meinten, dass es ausserordentlich schwer werden würde, mit meinem vorhaben dort reinzukommen.

 

wie gesagt, die einfachste art und weise wäre in deinem fall wahrscheinlich ein nebengewerbe anzumelden.

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Ab 2007 müssen alle neu gegründeten Unternehmen ganz genau wie ich es beschrieben habe, erstmal für ein paar Jahre diese monatlichen Erklärungen machen, danach wird geprüft, ob sie als Kleinstunternehmen eingeteilt werden. Es gab da wohl viele, die sich erstmal für 5 Jahre so haben einteilen lassen und die FÄ haben die ersten Jahre dann erst im Nachhinein ihre Steuern bekommen - das wird jetzt umgangen.

 

Zuviel gezahlte Steuer (falls du befreit wirst), bekommst du zurück - das ist kein Thema. Aber den Aufwand und die Zeit und die Vorauszahlungen - das ist es nicht wert..........

 

Ich weiß nicht, ob das jedes Bundesland anders halten kann - das sind jedenfalls die Auskünfte des FA in Sinsheim - das ist Ba-Wü!

 

Sorry, das kann ich nicht glauben... vielleicht hast du da was falsch verstanden. Ich treibe mich in einem Forum rum, da sind wirklich Steuer- und FA-Fachleute zugange, jede kleine Gesetzesänderung wird dort gepostet und besprochen.

 

Grundsätzlich ist jeder der ein Gewerbe anmeldet und im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung seine Umsätze unter 17500 € schätzt (Folgejahr unter 50000 €) erstmal Kleinunternehmer. So steht es im Gesetz!

Man kann aber freiwillig - so wie ich - zur Regelbesteuerung optieren (ja, so heißt das) und kann sich dann die Vorsteuer erstatten lassen, muss aber gleichzeitig die 19% von seinen Einnahmen abführen. An diese freiwillige Entscheidung ist man 5 Jahre gebunden. Also mal so oder mal so... geht nicht.

Richtig ist, das Neugründungen die der Regelbesteuerung unterliegen (egal ob wegen dem Umsatz oder freiwillig) ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich einreichen müssen, außer das FA sagt was anderes. Aber das ist schon seit letztem Jahr so. Und ich fand das gut, denn gerade in der ersten Zeit bekommt man doch wegen hoher Ausgaben meist mehr Steuer zurück als was man bezahlen muss, und so muss man wenigstens nicht 3 Monate drauf warten. Das FA kann auch sagen man braucht die Voranmeldung nur quartalsweise oder sogar nur einmal im Jahr machen, weil z.B. die monatlichen Beträge so minimal waren das es den Aufwand auch von Seiten des FA nicht lohnt, aber trotzdem unterliegt man dann noch der Regelbesteuerung! Das ist wichtig, man darf das nicht vermischen oder verwechseln.

Der Kleinunternehmer (ohne USt.-ID - nur der Vollständigkeit halber) hat mit der Vorsteuer gar nichts zu tun!!! Darf auf seinen Rechnungen keine ausweisen, bekommt keine Vorsteuer erstattet, etc. pp..

 

Wie schon geschrieben: Ich bin Kleinunternehmer und habe zur Regelbesteuerung optiert. Und so aufwändig finde ich die Voranmeldungen und auch die Sachen am Jahresende gar nicht, aber das ist so meine persönliche Einstellung/Meinung. :D

 

Achso: Falls du nichts dagegen hast, kann ich aber gern deinen Text im besagten Forum zur Diskussion stellen. Sicher gibt es dort auch welche aus BaWü - die könnten sich dann zur dortigen Handhabung duch die Finanzämter äußern. Allerdings gilt das UStG immer noch bundesweit. :)

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Hallo Jennifer,

 

also ich meine auch immer noch, dass da gewaltig etwas schief gelaufen ist. Glaub mir, ich bin vom Fach und auch diejenige, die die Rechnungen legt.

 

Wenn Du mit Deinem Unternehmen lediglich umziehst, ist das keine Neugründung, sondern Du ziehst quasi mit Deinen Steuermerkmalen in den neuen Zuständigkeitsbereich. Da ist keinerlei Ansatz für eine Neugründung zu sehen. Und fast 700€ für eine Anlage EÜR bei 10T€ Umsatz wären nach meiner Auffassung - wenn dem wirklich so ist - reineweg Abzocke. Dieser Betrag ist bei Deinem Umsatz hier für den gesamten Jahresabschluss mitsamt den betrieblichen Steuererklärungen zu zahlen - nur mal so zum Vergleich. Und auch bei Neugründungen wird hier immer noch abgefragt, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen will. Wenn man sich an die Voraussetzungen hält, darf man das von Anfang an auch als Existenzgründer.

 

Ich denke auch, Du hast da möglicherweise etwas falsch verstanden. Oder ich hab Deine Aussagen im Thread falsch verstanden, dann entschuldige ich mich schon mal vorbeugend.

Ich stehe Dir für Fragen auch gerne per PN zur Verfügung, das ist ja nicht "unser" Thread.

 

LG linde

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Hallo nochmal,

 

war ein paar Tage nicht hier!

Also, wenn ich mir das alles so durchlese, stellt sich mir ernsthaft die Frage, ob es sich für mich lohnt!

Wahrscheinlich wohl nicht! SCHADE :(

Ich will das ja nicht im großen Stil machen, sondern lediglich so wie ich zeit habe.

Werde mich aber trotzalledem mal informieren.

Kennt sich jemand von euch mit DAWANDA aus?

Ich meine dann müssten ja alle die dort verkaufen ein Gewerbe haben, oder?

Und das kann ich mir nicht vorstellen!

 

Sabine,

 

vielen lieben Dank für deine Info!

Ich hatte auch nicht vor ein Teil mehrfach gleich zu nähen.

Dann ist es ja auch kein Unikat mehr! Und das fände ich schade!

So sollte es nicht sein, denn wenn man Kinderkleidung näht, sollte jedes Teil ein Einzelstück sein! :)

 

LG

Nicole

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Kennt sich jemand von euch mit DAWANDA aus?

Ich meine dann müssten ja alle die dort verkaufen ein Gewerbe haben, oder?

Und das kann ich mir nicht vorstellen!

 

 

hallo nicole,

 

ein shop ist der erste hinweis darauf, daß es sich um einen gewerblichen anbieter handelt.

demnach müßten alle bei dawanda ein gewerbe angemeldet haben, da ich dort noch nix anderes als anbieter mit shop gesehen habe.

 

tatsächlich ist es aber so, daß viele dort einen shop unterhalten und sich dennoch als privatverkäufer ausgeben.

 

ich zumindestens wüßte, was ich machen würde, wenn ich bei einem dawanda-shop etwas kaufen würde und die ware bei unversichertem versand nicht bei mir ankommen würde......

 

einen link, wo du nachlesen kannst, wann du als gewerblich anzusehen bist, hatte ich dir in meinem anderen posting hier im thread schon angegeben.

 

lg,

 

Pepie

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