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Selbstständigkeit


Sylvia

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Hallo ,

Rentenversicherungspflichtig ist nur, wer in die Handwerksrolle eingetragen ist,

bei handwerksähnlichen Gerwerken, sprich Änderungsschneiderei oder ähnl. ist dies nicht der Fall.

 

Grüße

Uschi

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Hallo ,

Rentenversicherungspflichtig ist nur, wer in die Handwerksrolle eingetragen ist,

bei handwerksähnlichen Gerwerken, sprich Änderungsschneiderei oder ähnl. ist dies nicht der Fall.

 

Grüße

Uschi

 

Dies gilt nicht für freiberufliche Lehrkräfte. Musste es selber als einer von vielen freiberuflichen Dozenten bei meiner Bildungsstätte (Schulung von staatlichen Fördermaßnahmen) feststellen. War persönlich bei der Hauptzentrale der RV-Stelle vorstellig. Auch findet man bei Google einige Einträge darüber, z.B. bei Rententips.de:

 

"Sollten Dozenten/Lehrbeauftragte selbständig tätig sein, unterliegen sie der Rentenversicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen."

 

Einige Kollegen hatten schon versucht irgendwie der RV-Pflicht zu entkommen, vergebens.

 

Gruss Stickbiggi

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Noch mal zur Rentenversicherungspflicht von freiberuflichen Dozenten,

 

bei Google einfach mal als Suchbegriff eingeben:

FREIBERUFLICHE DOZENTEN RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT

 

nächstes Zitat von der Seite: gulp.de

 

"Für freiberufliche Dozenten und Trainer gibt es einen rechtlichen Pferdefuß. Den stellt die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) bereit. Was die meisten bisher nicht wussten: es gibt eine allgemeine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für einen bestimmten Kreis freiberuflich Selbständiger. Dazu gehören beispielsweise Gesundheitsberufe wie Physiotherapeuten sowie Lehrer und Erzieher. Wer sich nicht anmeldet, muss nachzahlen. Nachforderungen der BfA über Jahre in fünfstelliger Höhe sind keine Seltenheit. Denn die Verjährungsfrist für Beitragsnachforderungen beträgt vier Jahre."

 

Mehr Zitate führe ich aber nicht auf ;)

 

Gruss Stickbiggi

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Hallo,

 

Es wäre besser, Deine Mutter würde erst mal Arbeitslos, und wenn für 1 Tag!!!

 

Dann stehen ihr noch 2 Varianten zu:

 

in die Selbständigkeit mit Überbrückungsgeld:

 

Dafür muß sie einen Businessplan aufstellen, ihn prüfen und absegnen lassen (von IHK oder Handwerkskammer oder Steuerberater oder Firmenberater)

 

>>> echte Selbständigkeit!!!


  • Kriterien sind:
  • unternehmerisches Risiko
  • mehr als nur ein Auftraggeber (Scheinselbständigkeit)
  • Einlage von eigenem Kapital
  • gewisse Arbeitsstundenzahl (nicht geringfügig)

 

Wenn genehmigt, bekommt sie ein halbes Jahr lang ihr volles Arbeitslosengeld + Summe für Sozialleistungen (ca. 65 %). So hat sie erstmal genug Geld, um in Ruhe zu starten. Leider ist der Zeitraum sehr kurz.

 

oder Gründung einer Ich-AG:

 

Hierfür braucht sie keinen Businessplan. Jeder Arbeitslose kann in Deutschland die sogenannte Ich-AG gründen.

Dann bekommt man im ersten Jahr 600 EUR, wovon ca. die Hälfte für Sozialleistungen drauf geht (Pflichtversichert), im 2. Jahr ca. die Hälfte und im 3.Jahr noch weniger.

Es lohnt sich so sicher für vormals Geringverdiener. Man hat wenigstens etwas Geld. :jump:

 

Wenn sie sich jetzt direkt in die Selbständigkeit begibt, hat sie überhaupt kein Geld zusätzlich!!!

 

Das ist ein mieser Trick ihres Arbeitgebers und sie sollte sich da so nicht reinstürzen.

 

Wenn auch nicht vorgeschrieben, so empfiehlt sich doch auch für die Ich-AG ein Businessplan, damit man sich mal vorher Gedanken macht, welche Kosten entstehen und wieviel erwartungsgemäß im besten und im schlimmsten Falle reinkommt. Da weiß sie dann vorher, ob das die richtige Idee ist oder ob sie gleich zum Sterben verurteilt ist.

Mich hat z.B. erstaunt, wieviel Umsätze ich einfahren muß, um allein meine Kosten zu decken!!! :banghead:

 

Bitte drucke Deiner Mutter unbedingt diese Beiträge aus. Das sollte sie sich schwer überlegen.

Auch beim Arbeitamt gibt es Berater für geplante Selbständigkeit.Außerdem war ich damals bei der Frauenbeauftragten, beim Wirtschaftsbeauftragten unserer Stadt, der mir viele wertvolle Tipps gab, und bei der IHK.

 

Viel Erfolg und Ruhe in dieser Sache wünscht

 

Liane

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Hallo nochmal,

ich kann auch die Handwerkskammer empfehlen. Zumindest die in Köln macht zum Thema tolle Seminare. Auch finde ich die Warnungen meiner Vorredner(innen) ganz wichtig: die Geschichte mit der vermuteten Scheinselbstständigkeit kann übel Ärger geben und liegt dann vor, wenn die Auftragslage von nur einem Auftraggeber abhängig ist. Wie wäre es z.B. mit einem Online-Shop?? Der würde nicht nur die Scheinselbstständigkeit aushebeln, sondern auch ein weiteres Standbein mit sich bringen.

 

viele Grüße und Sorry, sollte ich Punkte wiederholt haben, die schon gepostet wurden.

-Lea-

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Hallo,

hier mein Senf:

20 Euro, das klingt nach viel aber ist wenig.

Trotzdem vereinfachte Buchführung, freiwillige Krankenversicherung, Rentenvesicherung, Einkommensteuer, Vesicherungen, Umsatzsteuer, wenn dann im Endeffekt 5 Euro übrig bleiben, dann wird das noch viel sein. Also wenigstens Vertrag gut durchlesen nicht sofort unterschreiben, wenn dann zu einen Anwalt gehen, die hundert Euro die man meint sparen zukönnen, können hinterher teuer werden.

Nicht umsont brauchen Handwerker, wenn auch in deren Kalkulation Werkzeug Abschreibungen usw. enthalten ist, ca 35,-- Euro und mehr netto, ohne Umsatzsteuer.

MfG

Merlin_sen

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