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Tilda - Nachnähen - Urheberrechte/Copyright.. helft mir mal


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Und dass es private Verkaufer bei z.B. Dawanda gibt, das ist auch Fakt.

 

Da wäre ich vorsichtig, nur weil sie meinen Privat zu sein, müssen sie es nicht zwingend sein. Aber das ist ne andere Diskussion. Prinzipiell heißt es, nur weil einige es machen, ist es nicht grundsätzlich erlaubt, man braucht einfach nur ins Gesetzt gucken (was viele scheinbar nicht tun) und da steht es schwarz auf weiß.

 

Das Interview ist im übrigen völlig uninteressant, zum einen da das Steuer/Markenrecht überall anders ist und zum anderen, weil du dich darauf nur bedingt berufen kannst (wer weiß in welchem Zusammenhang sie da gefragt wurde). Wenn man der Meinung ist man könne "Einzelstücke" verkaufen, dann macht man sich vorher beim Rechteinhaber kundig, lässt es sich schriftlich geben und ist aus dem Schneider, alles andere ist gefährlich und unter Umständen sehr teuer.

 

LG Cadi

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@ Jennifer

Gut, umso besser, dann habe ich dich nur falsch verstanden, sorry. :o

 

 

Aber ich denke, es ist vielleicht trotzdem nicht schlecht, das wieder und wieder klarzustellen. Die Rechtsfolgen sind einfach zu unterschiedlich. Aber das Problem mit den Begrifflichkeiten gibt es in diesem Bereich allzu oft- bestes Beispiel ist oben das mit dem "Verletzen des Urheberschutzgesetzes". Das kann man nicht verletzen- Gesetze, die es nicht gibt, kann auch keiner verletzen.

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Das Blöde ist, das zwei identische Begriffe in verschiedenen rechtlichen Bereichen andere Konsequenzen haben. :rolleyes: Kein Wunder, dass man da durcheinander kommt, wenn sie ein und dasselbe Täschchen betreffen.

 

Ist das in anderen Ländern auch so kompliziert? Oder gar noch komplizierter? :confused:

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Hallo Smila und Co.,

 

ihr solltet da nicht ein paar auseinander halten:

 

Erstens hat der Verlag oder der Autor das Urheberrecht und Verwertungsrecht an den Schnitten selbst. Da gibt es keine Diskussion, ihr dürft die Schnitte nicht kopieren und das Papier weiterverkaufen. Bei Foros, Bildern und Stoffmustern kommt das zum Tragen. Wenn ihr ein Stoffmuster oder Dekorationsmuster kopiert, dann seid ihr schnell in der Tinte.

 

Zweitens gibt es da noch die Resultat der Bastelanleitungen. Das letzte Mal, als ich nachfragte, gibt es da keine Einschränkung vom Urheberrecht. Wenn du irgenwo ein Kleid oder eine Puppe in einem Design siehst, die dir gefällt, kannst du es nach Lust und Laune kopieren. So hat aneblich H&M mit seinen Kollektionen angefangen. Hier sollte noch erwähnt werden, daß das nur für die Schnitte gilt. Die meisten Prozesse im Bereich Mode gehen daher oft um die Stoffmuster, nicht die Schnitte.

 

Mit Patenten hat das ganze überhaupt nichts zu tun, das sind keine Erfindungen.

 

Wenn sich eine Firma ein Stück schützen will, kann es das Ding als Geschmacksmuster schützen. Eisbär zum Beispiel hat das mit ein paar wenigen seiner erfolgreichsten Hauben gemacht. Das muß für jedes Ding gemacht werden und wird entsprechend, wenn überhaupt, nur für besonders markante oder markenbestimmende Dinge gemacht. In einem Buch mit 30 Schnitten könnt ihr sicher sein, daß davon die allerwenigsten geschützt wird. Außerdem müssen die Dinge in wesentlichen Dingen neu sein, womit so ziemlich alle Burdamodelle schon wieder wegfallen.

 

Als letztes gibt es da noch die Marke. Wenn jemand auf Ebay ein Ding einstellt und dazu schreibt "Tilda Drunken Sheep", dann kann ihm Tilda verscheinlich auf dir Zehen steigen, weil er nicht das Recht hat, den Namen Tilda für seine Produkte zu verwenden.

 

Unabhängig davon kann der Verlag nach Lust und Laune Verbote in seine Bücher schreiben und Leute abmahnen und klagen. Das wird sehr gerne gemacht und dient nur zur Einschüchterung. Rechtens sind diese Dinge erst, wenn auch ein Gericht dies bestätigt. Interessanterweise vermeiden eben jene Organisation extrem oft, mit diesen Dingen vor Gericht zu gehen. Wenn es Prozesse gibt, dann wegen der Stoffmuster oder der Namensnennung, wo die Lage um einiges klarer ist.

 

Recht haben hilft einem aber herzlich wenig, wenn man Drohbriefe und Abmahnungen bekommt. Da muß man sich erst recht verschaffen, was mühsam und teuer werden kann. Wenn man es sich nicht leisten kann, sich zu verteidigen, dann hilft alles Recht der Welt nicht.

 

Als Zusammenfassung kann ich nur empfehlen, mit einem Rechtsanwalt, der was von der Materie versteht (das gibt es nicht viele), vorher abzuklären, welche Risiken man eingeht. Gerüchte, Horrorgeschichten und gute Ratschläge aus dem Internet sind genau das Wert, was sie kosten - gar nichts.

 

Jean

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Wenn man deinen Post liest, könnte man es so deuten, wenn man genug Kohle hat, um Anwälte gegenseitig vor Gericht aufeinander zu hetzen, dann darf man solange machen, was man will, bevor einem das Gericht nicht sagt, man darf das nicht :o

 

Gewonnen, das trifft es genau auf den Punkt. So läuft die Welt im Moment.

 

Aber es gibt immer wieder Lichtblicke, wie zum Beispiel heute das Urteil des OLG Brandenburg. Vielleicht hilft es das deutsche Abmahnunwesen ein wenig unter Kontrolle zu bekommen. Damit wird das Risiko für Private viel überschaubarer.

 

Jean

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Hallo,

laut Aussage des Verlags Knaur die die deutschen Bücher herausgegeben haben darf man Einzelstücke veräußern. Wohl gemerkt Einzelstücke.

LG

Sandra

 

Hallo Sandra,

woher weißt du, dass Knaur das erlaubt? Ich habe wie bereits geschrieben schon vor längerem bei denen angefragt und keine Antwort erhalten.

 

 

Wie kann ich da denn handfeste Infos bekommen? Hat jemand einen Tip für mich?

 

LG, Anja

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Hallo,

 

nur mal so gefragt:

 

Warum gibt es dann bei Dawanda Verkäufer, die zB. ihre Waren mit Stickmustern verzieren, die weltweit geschützt sind???

Und diese Verkäufer warnen dann anderswo vor den möglichen Folgen, wenn man Urheberrechte verletzt :confused::rolleyes:

 

Ich möchte niemanden zu nahe treten, aber solche Diskussionen kommen nur deshalb immer wieder, weil massenweise Tilda usw. Artikel verkauft werden und dann fragen sich halt manche: Ach, das darf man jetzt doch - oder nicht?

 

Mich wundert es aber auch, dass bei vielen Anbietern nichts passiert....

Habe vor einem Jahr eine deutsche Stickmusterseite entdeckt die Stickdateien von bekannten Motiven verkauft, die jedes Kind kennt, dann wundert es mich nicht, dass munter weiter produziert wird. Man denkt dann automatisch, dass es erlaubt ist, diese Motive auf genähte Dinge zu sticken und dann verkaufen zu dürfen.

 

Ich hatte mal ein gebrauchtes Tshirt bei Ebay angeboten mit selbstgemaltem Diddelmotiv drauf und wurde von Depeche angeschrieben. Es spielte keine Rolle, ob das Teil getragen war sondern, dass es kein original Produkt war.

Also nicht das Motiv war das ausschlaggebende sondern das Gesamtprodukt.

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Warum gibt es dann bei Dawanda Verkäufer, die zB. ihre Waren mit Stickmustern verzieren, die weltweit geschützt sind???

Und diese Verkäufer warnen dann anderswo vor den möglichen Folgen, wenn man Urheberrechte verletzt :confused::rolleyes:

 

Tabberone.com hat in America das ein paar Mal ausgefochten. Wenn die Stickmuster selbst digitalisert werden, bist du in der Tinte. Wenn du aber die Muster in deiner Maschine mitgeliefert wurden (zum Beispiel Brother und Disney) dann ist es zumindest in Amerika legal die gestickten Dinge weiterzuverkaufen, weil ja die Lizenzgebühren schon mit der Maschine pauschal abgeführt wurde. Ähnlich gilt es für Dinge die aus Disneybettwäsche genäht werden.

 

Und die Verkäufer haben ganz recht vor den Folgen zu warnen, in der Materie bewegt man sich auf dünnen Eis und man sollte bereit zu sein sein Recht auch vor Gericht zu verteidigen - was wie schon weiter oben beschrieben nicht ganz risikolos ist und teuer werden kann.

 

Jean

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Wenn man deinen Post liest, könnte man es so deuten, wenn man genug Kohle hat, um Anwälte gegenseitig vor Gericht aufeinander zu hetzen, dann darf man solange machen, was man will, bevor einem das Gericht nicht sagt, man darf das nicht :o

 

Ach, war das bislang nicht so? Das wäre mir neu, dass sich da in den letzten fünftausend Jahren was geändert hätte... :cool:

 

Finde ich bedenklich. Ebenso hier in Abrede zu stellen, dass es eben schon Abmahnungen gegeben hat - in beachtlicher Höhe - aus was weiß ich für einem Grund gegen welches der von dir genannten Gesetze und Rechte oder Paragrafen da genannt wurden...... Fakt ist, die gab es - und das Gejammer war groß. Und die dummen Ausreden haben nix genutzt :nix:

 

Hallöchen,

 

so ganz unrecht hat Jean damit aber auch nicht.

 

Eine Abmahnung heißt nämlich nicht, dass der Abmahner tatsächlich im Recht ist; das wird nicht vorab von irgendwem geprüft. Erst, wenn der Fall vor Gericht kommt, könnte endgültig geklärt werden, wer im Recht ist. Aber welche abgemahnte Privatperson oder Kleingewerbetreibender ist schon bereit, so ein (finanzielles) Risiko auf sich zu nehmen? Es ist daher schon leider so, dass es unberechtigte Abmahnungen gibt. Nur wird das eben nie juristisch festgestellt werden können, weil es gar nicht erst zu einem Gerichtsverfahren kommt. :nix: :o

 

Die Lage ist leider sehr kompliziert... :(

 

Abmahnung @ Wikipedia

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Hallo,

und dennoch hast Du bei einer Abmahnung sehr schlechte Karten ein Beispiel

Mein Gatte hatte eine Internetseite er ist Dipl ing Augenoptik und hat Sehtraining angeboten. Kurzfristig haben wir mal überlegt ein Ladengeschäft in der Straße XY Nr. 70 und eine HP reserviert mit einem optischen Begriff und dieser Zahl. Die HP war leer und nur über den Administratoreintrag kam man über 10 Umwege und langem Suchen auf seine eigentliche Seite auf der ein von Ihm entwickeltes Programm zur Ermittlung von Fehlsichtigkeiten etc beschrieben wurde.

 

Der Anwalt der Firma mit einem anderen Buchstaben im optischen Begriff bietet Refraktion in Altenheimen mein Mann hat nur mit Kindern zu tun hat, die Firma wollte die HP. Wir sagten ok kein Problem gegen Übernahme der Kosten 12 Euro kann er die gerne haben, Wir hatten zwischenzeitlich die Ladenidee aufgegeben.

 

Der Brief blieb unbeantwortetm gleichzeitig kam die Kostennote vom Gericht mit gleichzeitiger Abmahnung. Behauptung wir hätten verlinkt und mit seinem Namen Werbung gemacht. Da wir eine HP ohne LOG hatten konnten wir nicht das Gegenteil beweisen. Der andere Anwalt behauptet er war bei seinem Mandanten und hat die Verlinkung gesehen. Defakto hat es nie eine gegeben.

 

Kosten ca. 3500 Euro. Da fragt dann keiner lange nach und unser Anwalt war machtlos.

 

Von daher die Anwälte die so arbeiten müssen irgendwie ihre schlechtgehenden Praxen am leben erhalten und finanzieren sich so .

 

Was ich damit sagen will, man muss immer aufpassen mit Urheberschutz für manche ist es die Existenz.

 

Aber einige Sachen die bei Dawanda gerade im Bereich Tilda laufen finde ich mehr als dreist. Ich habe mich extra mit dem Verlag in Verbindung gesetzt wegen Einzelstücken und andere bieten dann 5 Schweine 3 Gänse ......... an. Da sehe ich dann nicht mehr die Einzelstücke.

 

LG

Sandra

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Ich habe mich extra mit dem Verlag in Verbindung gesetzt wegen Einzelstücken und andere bieten dann 5 Schweine 3 Gänse ......... an. Da sehe ich dann nicht mehr die Einzelstücke.

 

Sandra,

 

wenn meine Kinder ihren Bauernhof aufbauen, dann sind 4 Schweine und 4 Gänse garade einmal das untere Limit was akzeptiert wird. Und ein Bauer mit weniger als 4 Schweinen wird von ihnen als armselig angesehen. Da kann man schon argumentieren, daß es sich hier um die Grundausstattung von einer Tiersorte für einen Bauernhof handelt.

 

Jean

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Kompliziert...

 

Ich habe auch noch Fragen:

Aber Dinge, die ich aus Tilda-Stoffen genäht habe, darf ich schon verkaufen, oder (ich meine, wenn es keine Tildasachen sind, sondern nach eigenen Schnitten)?

 

Was ist, wenn ich ein paar Stofferdbeeren, Stoffrosen etc. verkaufe, die ich etwas abgewandelt habe und nicht als Tilda-Erdbeeren bezeichne (d.h. Tilda erst gar nicht erwähne)?

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(d.h. Tilda erst gar nicht erwähne)?

 

Das ist eine ganz schlaue Idee. Einerseits gehst du da allen Problemen wegen der Marke aus dem Weg, andererseits wird es für die Abmahnmafia schwieriger dich zu finden.

 

Wenn du die Stoffe normal im Laden gekauft hast, wird es für den Hersteller auch fast nicht möglich sein, dir was anzuhängen. Stoffe werden nun mal primär zum Zwecke des Vernähens gekauft, und alles wegen Lizenzgebühr muß der Produzent schon erledigt haben.

 

Jean

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Hallo, :)

ich bin noch recht neu, senf hier aber auch mal. :)

 

Meines Wissens nach ist die Aussage, das man die Stoffe welche man kaufen kann auch kommerziell nutzen kann, falsch.

 

Es gibt etliche Stoffe, welche nicht für den kommerziellen Gebrauch genutzt werden dürfen. Entweder steht es auch auf dem Stoff unten drauf, oder man sollte zur Sicherheit lieber nachfragen.

 

z.Bsp. darf man eigentlich auch nicht alle Stoffe, welche es bei Ikea zu kaufen gibt nutzen. Ein anderes beliebtes Beispiel sind Amy Butler Stoffe.

 

Sollte ich hier nicht auf dem aktuellen Stand sein, dann laßt es mich wissen ..

 

Grüße Steffi

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Also bezüglich der Stoffe habe ich die gleichen Informationen. Nur weil man den Stoff gekauft hat, darf man nicht grundsätzlich alles damit machen (sprich kommerzielle Nutzung).

 

Die Stofflieferanten sind meines Wissens nach nichtmal verpflichtet drauf zu schreiben, ob er kommerziell genutzt werden darf oder nicht (sprich nur weils bei dem einen draufsteht und beim anderen nicht, ist es bei dem ohne Beschriftung erlaubt).

 

Wenn man dieses Recht mitkaufen würde, hätte prinzipiell jeder der 1m dieses Stoffes kauft, das Recht Disney-Bettwäsche oder Lillifee Tshirts zu verkaufen. (Dann würden der Stoff Lizenztechnisch einiges mehr kosten)

 

Es gibt zu Ikea, Amy Butler und Ähnlichen auch mehrere verschiedene Aussagen bei Anfragen. Am besten man fragt nach und lässt es sich schriftlich geben, ansonsten stehen die Chancen schlecht. Denn die Firmen argumentieren auch gerne (und nicht zu unrecht), dass sie selber Produkte aus ihrem Stoff herstellen und verkaufen (siehe Amy Butler) und die Verwechslungsgefahr zu groß ist (und potentiell der Image-Schaden).

 

Bei den Stoffrosen wäre ich dennoch vorsichtig, wenn sie aus Tildastoff sind und nur minimal abgeändert gearbeitet wurden heißt es nicht unbedingt, dass sie niemand findet und die Verwechslungsgefahr könnte immernoch vorhanden sein (gerade wegen des Tildastoffes, der Laie erkennt eher den Stoff und achtet weniger auf Veränderungen des Schnittmusters).

 

Es gibt da leider wenig genaues, aber prinzipiell bewegt man sich im kommerziellen/gewerblichen Bereich bei Markenware (Stoffe/Muster) auf Glatteis und das sollte sich jeder bewußt machen.

 

LG Cadi

Bearbeitet von Cadilamente
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Es gibt etliche Stoffe, welche nicht für den kommerziellen Gebrauch genutzt werden dürfen. Entweder steht es auch auf dem Stoff unten drauf, oder man sollte zur Sicherheit lieber nachfragen.

 

Hallo Steffi,

 

da handelt es sich oft um Wünsche der Hersteller, die durch diverse Details wie in America z.B. der First Sale Doctrine aufgeweicht werden. Die macht es zum Beispiel bei Gütern sehr schwer, urheberrechtliche Einschränkungen beim Wiederverkauf weiterzureichen. Ein paar Beispiele wo Disney und Sportveranstalter wie NBA und NFL bei so was klein beigegeben haben gibt es auch, falls dich die Details interessieren.

 

Trotzdem hindert niemand die Hersteller daran, in ihre Stoffe einzuweben was ihnen gefällt. Und jedem Konsument steht frei, diese Warnung ernst zu nehmen oder als unrechtens zu bewerten und das entsprechend mit dem Hersteller bei Bedarf auszufechten.

 

Das ganze gilt natürlich nur für lizensierten Stoff. Wenn ich mit eine Ballen Stoff mit LV Logos weben lasse, dann verletze ich deren Rechte und werde eines auf den Kopf bekommen. Finde ich den Gleichen Ballen beim Verramscher, der Produktionsreste der Lohnnäherei für LV verkauft, kommt das oben geschriebene zu tragen.

 

Jean

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Man muß sich halt bewußt sein, daß dem gewerblichen Anbieter stärkere Nutzungseinschränkungen auferlegt werden können als dem Privatnutzer. Denn nur der "Privatnutzer" gilt als "Verbraucher" im Sinne all der Verbraucherschutzgesetze.

 

Und man sollte sich auch bewußt sein, daß in unterschiedlichen Ländern die Gesetzeslage in Details abweichen kann. Auch wenn in den Ländern die gleiche Sprache gesprochen wird.

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Trotzdem hindert niemand die Hersteller daran, in ihre Stoffe einzuweben was ihnen gefällt. Und jedem Konsument steht frei, diese Warnung ernst zu nehmen oder als unrechtens zu bewerten und das entsprechend mit dem Hersteller bei Bedarf auszufechten.

 

Du hast zwar recht, daß nicht alles, was die Hersteller gerne hätten auch "gerichtsfest" ist, aber zum einen mußt du Geld und Zeit haben, ein entsprechendes Gerichtsverfahren durchzufechten und du darfst nicht vergessen, daß der gewerbliche Verkäufer zumindest in Deutschland KEIN Konsument im Sinne der entsprechenden Gesetze ist.

 

Das mag in Österreich so sein, das weiß ich nicht, in Deutschland ist es nicht so. Viele Verbraucherschutzgesetze und Ausnahmen vom Urheberrecht gelten für gewerbliche Hersteller und für Händler nicht.

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[...], daß der gewerbliche Verkäufer zumindest in Deutschland KEIN Konsument im Sinne der entsprechenden Gesetze ist.

 

Das geht es um das Verbreitungsrecht und so im Deutschen Urheberrechtgesetz und es gibt dazu ein paar unterhaltsame Entscheidungen auch in Deutschland - meistens zwischen Geschäftsleuten zu gewerblichen Zwecken. (Zum Beispiel Microsoft gegen böse Unbundler von OEM-Software)

 

Bei Konsumenten sieht es wahrscheinlich noch besser für den Konsumenten aus, aber darum habe ich mich bisher nicht viel gekümmert.

 

Aber wie schon oft genug gesagt, man muß bereit und in der Lage sein, sein Recht zu verteidigen. Das Risiko steht bei ein paar Puppen unter Umständen in keinem sinnvollen Verhältnis Gewinn, wenn man nicht gerade mit einer Rechtsanwältin verheiratet ist.

 

 

Jean

Bearbeitet von Jean
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Das geht es um das Verbreitungsrecht und so im Deutschen Urheberrechtgesetz und es gibt dazu ein paar unterhaltsame Entscheidungen auch in Deutschland - meistens zwischen Geschäftsleuten zu gewerblichen Zwecken. (Zum Beispiel Microsoft gegen böse Unbundler von OEM-Software)

 

Jaja, die sind mir auch bekannt.

Aber das sind eher die Ausnahmen, wenn ein Anbieter den Bogen wirklich überspannt hat.

 

(Für Konsumenten sieht es in der Tag besser aus, aber in Deutschland bist du ein gewerblicher Anbieter, wenn du etwas herstellst, mit dem Ziel es zu verkaufen. Für dich selber und deine Kinder etc. darfst du machen was du magst.)

 

Aber wie schon oft genug gesagt, man muß bereit und in der Lage sein, sein Recht zu verteidigen. Das Risiko steht bei ein paar Puppen unter Umständen in keinem sinnvollen Verhältnis Gewinn, wenn man nicht gerade mit einer Rechtsanwältin verheiratet ist.

 

Och, auch wenn du mit einem Rechtsanwalt verheiratet sein solltest kann es dir das Genick brechen.

 

Den Klagewert setzt im Zivilrecht erst mal der Kläger fest, der setzt den irgendwo bei einer Million an und damit sind bereits die Gerichtskosten exorbitant hoch. Und das Risiko, daß du verlierst ist letztlich doch beträchtlich. Mal abgesehen davon, daß die die Gerichtskosten ggf. erst mal bezahlen mußt, bist du vielleicht nach zehn Jahren durch alle Instanzen durchprozessiert hast und eventuell tatsächlich Recht bekommst. (Und wir wissen alle wie es ist... Gerichte stehen in solchen Fällen auf einen Vergleicht und damit trägst du deine eigenen Gerichtskosten selber.)

 

Also wer meint, er müßte das Urheberrecht in seinem Sinn kreativ interpretieren, sollte sich in der Tat überlegen, ob er ein bis drei Häuser hat, die er verkaufen kann und will um bis zu einer Entscheidung auch nur durchzuhalten.

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Hallo zusammen,

 

es ist zwar interessant, was Ihr so schreibt und wißt, aber mit jedem weiteren Beitrag vergeht mir jegliche Lust, irgendetwas von Tilda, Amy Butler, Ikea und wie sie alle heißen, zu kaufen bzw. zu verarbeiten - deshalb interessiert es mich:

 

Gibt es hier eigentlich eine Person, die so eine Abmahnung tatsächlich schon erhalten hat und wirklich eine Geldstrafe/Bußgeld zahlen mußte? und sich mal zu diesem Thema ehrlich äußert, als Betroffener...oder outen man sich da?

 

Ich lese zwar immer, daß irgendjemand jemanden kennt, der schon "bestraft" wurde, aber ist das nicht nur alles "Hören-Sagen"...?

 

vG Schneckerl

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Also wer meint, er müßte das Urheberrecht in seinem Sinn kreativ interpretieren, sollte sich in der Tat überlegen, ob er ein bis drei Häuser hat, die er verkaufen kann und will um bis zu einer Entscheidung auch nur durchzuhalten.

 

Das ist nicht so schlau, da ist es besser, man hat nichts zu verlieren und genügend Zeit und Lust sich einzuarbeiten. Sollte man dann doch verlieren, bekommt der Kläger eine paar wertlose Schuldscheine. Gerichtskosten muß zumindest in Österreich nur der Kläger hinterlegen, der Angeklagte nicht.

 

So was Ähnliches dürfte übrigens gerade beim Prozess gegen thepiratebay.org in Schweden passieren. Wenn die wider Erwarten verlieren, gibt es nichts zu holen bei den Knaben.

 

Jean

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Das ist nicht so schlau, da ist es besser, man hat nichts zu verlieren und genügend Zeit und Lust sich einzuarbeiten. Sollte man dann doch verlieren, bekommt der Kläger eine paar wertlose Schuldscheine. Gerichtskosten muß zumindest in Österreich nur der Kläger hinterlegen, der Angeklagte nicht.

 

Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube, in Deutschland müssen beide Parteien erst mal zahlen. Also von Instanz zu Instanz.

 

(Und ab dem Landesgericht ist vertretungspflicht, also kann man sich da nicht mehr selber Verteidigen, sondern muß einen Anwalt beauftragen. Mal abgesehen davon, daß man ja von irgendwas auch leben muß, in der Zeit.)

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