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Mal was ganz anderes!


tigerbaby

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Die ehemalige Chefredakteurin, Frau Reinl, hat mal auf einer Burdamodenschau in München ins Publikum gesüsselt: ...."und wenn Sie jetzt sagen, aber so was kann ich mir nicht nähen, dann ist das doch kein Problem, suchen Sie sich eine Schneiderin, für die ist das ganz einfach...".

 

Ja das hat Anne doch schon öfter geschrieben: Was man ganz offiziell darf, ist sich eine Burda oder einen Burdaschnitt kaufen und damit zu Schneider gehen. Und danach den Schnitt wieder mitnehmen.

 

Was der Schneider nicht darf (zumindest stellt sich Burda auf den Standpunkt und die Frage ist halt immer, hat man als Profi Lust, ggf. seine Existenz für 4,50 EUR aufs Spiel zu setzen) ist einen Schnitt kaufen und den dann 30mal nachnähen.

 

Wie gesagt, ich denke eine richterliche Entscheidung wäre wirklich unkalkulierbar. Gerade an einem deutschen Amtsgericht... Und auf alle Fälle langwierig und somit teuer und wer, der auch nur bei halbwegs klarem Verstand ist, hat Lust, sich drauf einzulassen?

 

(Die Franzosen gehen mit Plagiaten übrigens wesentlich strenger um als die Deutschen. Wenn sie ihrer habhaft werden natürlich. Aber im Gegensatz zu Deutschland, wo der Besitz eines Plagiates nicht strafbar ist, sieht das in Frankreich anders aus. Das kann auch Touristen treffen. Wer sich z.B. im Asienurlaub eine falsche Cartier Uhr oder ein ebensolches Lacoste-Shirt kauft und in einem französischen Flughafen umsteigt ist die Sachen los. (So der Zoll ihn erwischt, natürlich.) Das wird vernichtet.)

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Nein, bei der Jagd auf Plagiate geht es nie um die Modelle oder Entwürfe, sondern immer um die illegale Verwendung des geschützten Markennamens oder Logos. Und die Franzosen haben halt mehr internationale Firmen im hochpreisigen Modesektor als die Deutschen und inszenieren die Vernichtung der Fälschungen mit großem Tamtam. Aber deutsche Firmen sind genauso hinter Fälschungen her.

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Also von der Verwendung des Markennamens mal abgesehen - was soll BURDA denn dagegen haben, wenn eine Schneiderin 24 Tänzerinnen in das gleiche Kostüm nach einem Burdaschnitt kleidet ?

 

Und wo bitte wäre die Anspruchsgrundlage, so was zu verbieten ?

 

Geschmacksmusterschutz gibt es allenfalls auf das Schnittmuster selbst - und auch da habe ich grösste Zweifel, ob da wirklich ein Schutzverfahren betrieben wurde. Also die Kopie des Schnittmusters selbst - um es dann weiterzuverkaufen, noch dazu unter dem Namen BURDA - das ist sicher irgendwas rechtlich relevantes.

 

Aber das mehrfache Nachnähen eines Schnittes ??? IM LEBBE NET !!

 

Sonst hätte ich bei meiner Recherche nämlich was gefunden - das könnt Ihr sicher glauben.

 

Ob das BURDA nun gefällt oder nicht. Meiner Meinung nach gehört die ganze Diskussion zum Thema : "Populäre Rechtsirrtümer und ihre Legendenbildung...."

 

Isebill

 

Mir fällt gerade ein, dass es einen Aufsatz mit dem Titel gibt: "Anweisungen an den Geist sind nicht schutzfähig.." oder so ähnlich. Was anderes ist auch ein Schnittmuster nicht. Ich darf doch auch in meinem Restaurant nach einem Tim Mälzer Rezept kochen, so viel und so lange ich will. Sage ich dann aber auf der Speisekarte : "nach Tim Mälzer" wird er mir das wegen Verwendung seines Namens mit Recht untersagen können, denn ich soll aus seiner Bekanntheit keinen wirtschaftlichen Vorteil ziehen.

 

Übrigens wäre auch kein Amtsgericht zuständig. Für Urheberrechtsstreitigkeiten gibt es Spezialkammern - in BY nur am LG München I - und ich glaube, die bekämen einen Lachkrampf angesichts dieser Diskussion.

 

Isebill

Bearbeitet von Isebill
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Aber deutsche Firmen sind genauso hinter Fälschungen her.

 

Ja. aber nur bei den Hersteller und Vertreibern, nicht beim Endverbraucher.

Weil in Deutschland der Besitz alleine nicht verboten ist, in Frankreich aber schon.

 

Und was die Schutzfähigkeit von Schnitten betrifft: Ich weiß es ja auch nicht und es scheint, daß es noch keiner so genau rausfinden wollte.

 

Als (juristischer) Laie wäre ich trotzdem extrem vorsichtig, weil ich nur schlecht abschätzen kann, wo die Grenze liegt, wo eventuell jemand dann eine Markenrechtsverletzung findet, ich dummerweise ein Design von jemandem kopiert habe der aus irgendwelchen Gründen tatsächlich als "Textilkünstler" anerkannt ist (etwa durch Aufnahme in die Künstlersozialkasse) oder jemand aus einem anderen Staat mein Werk kauft und es dort dann einen echten oder vermeintlichen Rechteinhaber gibt, der seine Wünsche erst mal aggressiv durchsetzt bis mir die Kohle ausgeht.

 

Wir wissen ja alle, so lange wir das für uns privat machen und was abgucken ist das eh problemlos.

 

Und wenn ich Geld damit verdienen wollte, dann würde ich eher ein paar EUR in ein Programm wie den Garment Designer oder so investieren, bevor ich drei unproduktive Tage damit verbringe, irgendwelche berechtigten, halbberechtigten oder unberechtigten Abmahnungen abwehre oder auch noch einen Anwalt bezahlen muß, damit der das macht.

Aber so was entscheidet jeder für sich.

 

(Wobei mir gerade der Gedanke kommt: Bei Software hat der Hersteller ja auch das Recht, die Nutzung einzuschränken. Etwa zu sagen: darf nur auf einem Rechner laufen oder auf dreien. Könnte ein findiger Jurist dann nicht auf die Idee kommen, ein Schnittmuster als eine "Lizenz zum Nachnähen" einzustufen? Wenn dann der eigene Nähmaschinenpark konfisziert bleibt, bis ein Gericht über so was entschieden hat... dann erledigt sich die Klage vermutlich noch lange vor einem Urteil durch Pleite des Beklagten. :o )

 

 

(Und wenn Gerichte bei jeder lächerlichen Klage anfangen würden zu lachen, kämen sie gar nicht mehr zum Arbeiten.... Und damit auseinandersetzen müssen sie sich ja trotzdem. Ist ja nicht immer sinnvoll, was man bei seiner Arbeit so machen muß. Das dürfte auch für Juristen gelten. :rolleyes: )

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(Ja, ungefähr so sind meine Erfahrungen mit dem Justizapparat auch. Wobei die ja auch nix dafür können, wenn jemand Anzeige erstattet muß dem halt nachgegangen werden, das ist ja nun mal der Sinn der Sache.)

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