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Etwas Verlangen oder nicht? Was meint ihr


Gast swingitbaby

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Bei den Tauschringen handelt es sich um sogenannte Nachbarschaftshilfe; die Hilfe wird in zeitlichen Einheiten gerechnet, die alle gleich wert sind. Also z.B. eine Stunde Fensterputzen gegen eine Stunde Kinderbetreuung oder Einkaufen u.a.

 

Solange es sich hier um Tauschgeschäfte handelt, die von Leuten erbracht werden, die diese Tätigkeit nicht beruflich ausüben, sind sie steuerlich irrelevant und werden nicht als Einkünfte gerechnet.

 

In dem Moment, wo Leistungen von jemandem erbracht werden, der diese Art der Tätigkeit beruflich erbringt, ist es steuerlich relevant.

 

Wenn also z.B. ein selbständiger Masseur Massageleistungen im Tausch für Kinderbetreuung, Fensterputzen, oder was auch immer erbringt, dann gilt diese Massageleistung als im Rahmen seines Unternehmens erbracht. Der Wert der erhaltenen Gegenleistung gilt dann als Honoror für die erbrachte Leistung.

 

lg Nähbaerchen

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Gast Wirbelwind

Ich hab' keine Ahnung, ob sich inzwischen bezüglich der Nachbarschaftshilfe etwas getan hat, aber diese Tauschringe sind desbezüglich schwer umstritten und hätten es -wenn tatsächlich jemand klagte- schwer vor Gericht zu bestehen.

 

Die Nachbarschaftshilfe ist so geplant, dass sich Menschen, die sich sowieso kennen (Familie, Freunde, reale Nachbarn), helfen. In Tauschringen lernen sich Menschen nur zum Zweck des Geldsparens kennen. Das ist nicht das, was mit der Nachbarschaftshilfe gemeint ist.

 

In dem hier diskutierten Fall, nämlich dass man unter Freunden und Bekannten seine Hilfe gegen andere Hilfe tauscht, ist es aber natürlich wirklich Nachbarschafthilfe.

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Wenn Du einen Obolus verlangst, ist es ein Gewerbe, wenn Du es nicht anmeldest, ist es Schwarzarbeit. Hast Du das bedacht?.

 

Wenn man einen Obolus verlangt ist dieser Einwand wohl angebracht, aber dann gilt es auch für "geldwerte" Leistungen. ( Also Fenster putzen u.ä.)

 

Wenn mich aber jemand aus meiner Familie, meinem Freundes-oder Bekanntenkreis bittet ihm eine Hose zu kürzen und diese Person mir dafür unaufgefordert einen selbstbestimmten Obolus ins Sparschwein steckt ist das für mich ein Geschenk und keine Schwarzarbeit.

(Jedenfalls ist das die Meinung eines befreundeten Finanzbeamten!)

Wenn ich allerdings für Fremde Leute Näharbeiten übernehme oder gar Werbung für dieses Dienstleistung mache, finde ich die Einwände bez. Gewerbe absolut ok.

 

Ich finde bei diesen ganzen Diskussionen kann man auch "päpstlicher als der Papst" sein.

Wenn ich meinen Sohn bitte für mich ein Buch in die Bücherei zu bringen und ich ihm dafür 2,-Euro als Dankeschön in die Hand drücke ist das ja auch nicht relevant wenn z.B. die Krankenkasse ihre Umfrage macht ob meine Kinder eigenes Einkommen haben.

Oder gibt allen Ernstes jemand an das er jemanden mit zu Ikea genommen hat und dafür ein paar Euros Spritgeld bekam oder beantragte vorher gar einen Personenbeförderungsschein???:lachen:

Damit ist man ja noch lange kein Taxiunternehmen.:klatsch:

 

Nee, allen Ernstes!! Ich mach mir über solche "Gefälligkeiten" echt keinen Kopp!

Wenn mich jemand fragt ob ich nicht mal eben was für ihn nähen könnte weiß er wo mein Sparschwein steht und gut ist. Aber generell bin ich froh das ich meine Sachen genäht bekomme. Da bin ich froh das solche Anfragen sehr, sehr selten kommen.

 

In dem Sinne.....

Bearbeitet von Benja
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Ich hab' keine Ahnung, ob sich inzwischen bezüglich der Nachbarschaftshilfe etwas getan hat, aber diese Tauschringe sind desbezüglich schwer umstritten und hätten es -wenn tatsächlich jemand klagte- schwer vor Gericht zu bestehen.

 

Es ist natürlich immer eine Frage des Einzelfalls. Steuerliche Irrelevanz liegt nur vor, solange wir von einer einmaligen oder max. gelegentlichen Tätigkeit in geringem Umfang sprechen. Wenn ich z.B. regelmäßig oder auch nur häufiger Näharbeiten oder andere Leistungen für andere ausführe und dafür mit Leistungen anstatt mit Geld bezahlt werde, sieht das schon ganz anders aus.

 

Ansonsten wäre es doch ein wunderbares steuerliches Schlupfloch. Ich nähe 20 Stunden/Woche für andere und bekomme dafür meinen gesamten Haushalt gemacht, eingekauft, Kinder betreut, Auto repariert, Computer und Nähmaschine gewartet, Garten gepflegt.... ne, ne, ne, da macht der Fiskus dann nicht mit.

 

lg Nähbaerchen

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Wenn man einen Obolus verlangt ist dieser Einwand wohl angebracht, aber dann gilt es auch für "geldwerte" Leistungen. ( Also Fenster putzen u.ä.)

 

Wenn mich aber jemand aus meiner Familie, meinem Freundes-oder Bekanntenkreis bittet ihm eine Hose zu kürzen und diese Person mir dafür unaufgefordert einen selbstbestimmten Obolus ins Sparschwein steckt ist das für mich ein Geschenk und keine Schwarzarbeit.

(Jedenfalls ist das die Meinung eines befreundeten Finanzbeamten!)

Wenn ich allerdings für Fremde Leute Näharbeiten übernehme oder gar Werbung für dieses Dienstleistung mache, finde ich die Einwände bez. Gewerbe absolut ok.

 

Ich finde bei diesen ganzen Diskussionen kann man auch "päpstlicher als der Papst" sein.

Wenn ich meinen Sohn bitte für mich ein Buch in die Bücherei zu bringen und ich ihm dafür 2,-Euro als Dankeschön in die Hand drücke ist das ja auch nicht relevant wenn z.B. die Krankenkasse ihre Umfrage macht ob meine Kinder eigenes Einkommen haben.

 

Nee, allen Ernstes!! Ich mach mir über solche "Gefälligkeiten" echt keinen Kopp!

Wenn mich jemand fragt ob ich nicht mal eben was für ihn nähen könnte weiß er wo mein Sparschwein steht und gut ist. Aber generell bin ich froh das ich meine Sachen genäht bekomme. Da bin ich froh das solche Anfragen sehr, sehr selten kommen.

 

In dem Sinne.....

 

Danke!! Super Begründung!!!

Es ist zwar schon einige Zeit her, dass die Frage überhaupt ins Forum gestellt wurde. Aber mich hat die Diskussion auch bewegt.

Grundsätzlich ist Schwarzarbeit natürlich zu verwerfen, aber in diesem Fall hab ich mich gefragt, welchen Vorteil das (deutsche) Finanzamt vom angemeldeten GEwerbe hat. Da Du unter 17500€ "Gewinn" bleibst, bist Du in der Regel nicht Umsatzsteuerpflichtig. Wenn Du Steuern zahlen müsstest, würdest Du sie ja auch an den Kunden weiterleiten. Vom angemeldeten Gewerbe hat das Finanzamt hier eh nichts, nur eben die Handwerkskammern...

Ich muss auch ständig für Bekannte Änderungen an Kleidungsstücken vornehmen, die ein Änderungsschneider sich teuer bezahlen lassen würde. (der hat natürlich auch Kosten)

Aber insgeheim ärger ich mich, dass ich nicht nein sagen kann, denn man wird im Grunde nur ausgenutzt. Wenn ich dann sage, was ein Schneider für die Änderung genommen hätte, bekomme ich dann auch schon mal "ein 10€-Scheinchen ins Sparschwein" :engel: Auf die Idee, dies bei der Steuer anzugeben bin ich in dem Zusammenhang eben nie gekommen.

 

Liebe Grüße

AK

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Da Du unter 17500€ "Gewinn" bleibst, bist Du in der Regel nicht Umsatzsteuerpflichtig. Wenn Du Steuern zahlen müsstest, würdest Du sie ja auch an den Kunden weiterleiten. Vom angemeldeten Gewerbe hat das Finanzamt hier eh nichts, nur eben die Handwerkskammern...

 

Bei der 17.500 € Regel handelt es sich um die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung. Daraus resultiert keine Einkommensteuerfreiheit.

 

lg Nähbaerchen

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Ansonsten wäre es doch ein wunderbares steuerliches Schlupfloch. Ich nähe 20 Stunden/Woche für andere und bekomme dafür meinen gesamten Haushalt gemacht, eingekauft, Kinder betreut, Auto repariert, Computer und Nähmaschine gewartet, Garten gepflegt.... ne, ne, ne, da macht der Fiskus dann nicht mit.

 

Ich gebe zu mit Gewerbe, Selbständigkeit und all dem habe ich mich nie befasst, werde das wohl auch in Zukunft nicht tun.

Ich nähe auch nichts für Leute die nicht mit mir verwandt sind.

 

Ich kenne allerdings hier einen Tauschring (LETS) **Tauschringe*.

Wie ich es verstanden habe, bietet man Leistungen (Talente) an und kann Leistungen erhalten.

Nicht unbedingt von dem Gleichen, für den man die Leistung erbracht hat.

 

Man hat im Prinzip ein Zeitkonto.

1 Stunde Babysitten hat den gleichen Tauschwert wie 1 Stunde bügeln oder einkaufen.

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Ich finde bei diesen ganzen Diskussionen kann man auch "päpstlicher als der Papst" sein.

 

das ist auch meine meinung, ich würde allerdings nie auf die idee kommen in einem öffentlichen forum zu fragen wie ich das, mit dem aufgestellten sparschein:D, am besten handhabe.

 

die von mir gebrachten vorschläge ( mit fensterputzen ect.) sollen eigentlich eher zur abschreckung dienen.:D

ehrlich, bei mir ist leider noch keiner zum putzen angetreten:(.

ich habe mit solchen sprüchen bisher nur die fronten geklärt und gezeigt, dass auch nähen arbeit macht und die leute verstehen das.

im allgemeinen habe ich mit nein sagen kein problem mehr.

das habe ich gelernt.

 

und was ich als freundschaftsdienst vielleicht doch mal mache undvob ich dafür eine schachtel pralinen bekomme od. nicht, das erzähle ich nicht in einem öffentlichen forum.:D

 

nee, keine angst, ich mache keine schwarzarbeit und nehme auch keine pralinen, mein freundschaftsdienst ist, wenn, dann kostenlos aber ich hoffe nicht umsonst.:D

späßle gemacht:p

 

gruß

benzinchen

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