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?? Wie weit ohne Gewerbeschein ??


dorafo

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Hallo an Alle!

 

 

Mich beschäftigt folgende Sache :

Ich nähe absolut gerne Puppenkleider, und ich sticke absolut gerne mit der Maschine.

In unserer Gegend gibt es immer Hobbyausstellungen vor Weihnachten, wo man mit seinen Produkten ein Tischchen bekommt ( klar, kostet was ) und seine Sachen verkaufen kann.

 

Braucht man für so etwas in Deutschland Gewerbeschein ?

 

Denn es ist ja bekannt, dass man damit praktisch kein Geld verdienen kann ! Ich denke es ist mehr die Anerkennung, die einen auf so eine Ausstellung treibt.

Ich habe dieses Jahr meine Weihnachtskarten auf so einer Ausstellung besorgt.

Die teuerste Karte hat 4,- € gekostet. Mit Umschlag , Folientütchen - und ca. 6 schichtig geklebt (, da die alle 3D Karten waren). Ich habe die Frau extra gefragt, wie lange denn sie für so eine Karte braucht.Eine Stunde auf jeden Fall, war die Antwort. Wenn man die Materialkosten abzieht, dann kann man doch vom Verdienen nicht sprechen, oder ?

 

Und wenn ich mal meine Puppensachen verkaufen würde, würde zum Schluß auch praktisch nichts übrig bleiben ! ( Oder man zahlt ja selber drauf , wenn man die Zeitaufwand in die Rechnung einbezieht !!) Braucht man dafür Gewerbeschein ? Und evtl. eigene Krankenversicherung ? Für NICHTS ??

 

Und wie ist es mit der Stickerei ?

Wenn ich z.B. bestickte Geschirrtücher verkaufen möchte. Dann kommen die Muster von der Stickkarte, die ich hinten in die Maschine Schiebe. Ich weiß, es gibt Muster, die kann man gewerblich nicht verwenden , aber wie ist es mit den Muster aus dem Internet ??

Nur wenn ich die Muster aus dem Netz frei und umsonst runterladen kann, heißt das auch , dass ich die mit diesem Muster bestickten Sachen auch verkaufen kann ??

Hat jemand evtl. eine Quelle, wo man Muster laden / kaufen kann , die man nachher für diese Zwecke einsetzen kann ?

 

Ich wäre für Tipps und Erfahrungen dankbar.

 

Dora

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Hallo Dora,

 

 

da hast Du aber eine ganz schön komplexe Fragestellung gebastelt...

 

Ich werde mal versuchen, in Kurzform einiges aufzuklären.

 

 

Grundsätzlich: sobald Du Einnahmen durch einen Verkauf hast - ganz egal, ob der erzielte Preis hoch oder niedrig ist, ob er Deine Unkosten nicht oder nur knapp deckt oder ob die goldene Nase in recihweite kommt - musst Du das dem Finanzamt melden und brauchst einen Gewerbeschein.

 

Über die verschiedenen Arten der Besteuerung etc. lasse ich mich hier jetzt nicht aus (von wegen kurz fassen), da gibt es hier im Forum schon sehr viel drüber zu lesen.

 

Ab wann Du eine eigene Krankenversicherung brauchst, erklärt Dir die für Dich zuständige Ortskrankenkasse.

 

Überhaupt rate ich immer wieder, sich bei den zuständigen Stellen (Ordnungsamt für Gewerbeschein, Finanzamt oder Steuerberater wegen Besteuerung, Krankenkasse, IHK...) selber zu erkundigen. Die Leute beißen wirklich nicht und Du bekommst die Informationen, die Du brauchst aus erster Hand und für Dich maßgeschneidert.

 

 

Was die Stickmuster angeht - die Verwendbarkeit bestimmt der Designer. Entweder stehen Nutzungsbeschränkungen auf der Musterkarte (Diskette, CD) oder - wenn Du im Internet unterwegs bist, in den AGB des jeweiligen Designers.

 

Auch bei Freebieseiten und Seiten, auf denen man Muster kaufen kann, werden immer Hinweise gegeben, in welchem Umfang die Muster genutzt werden können und daran muss man sich halten. In den allermeisten Fällen ist die Nutzung der Freebies nicht nur für private Zwecke erlaubt, sondern auch zur Verwendung als Geschenk und (meistens aber nur in kleinen Auflagen) auch zum Verkaufen der fertigen Gegenstände.

 

Was nie, nie nie erlaubt ist, ist die Weitergabe des Musters an sich oder z.B. das Präsentieren auf der eigenen HP (so nach dem Motto: "Diese Muster kann ich Ihnen alle sticken") ohne ausdrückliche Genehmigung des Designers. Auch das Verändern des Stickmusters ist meistens untersagt.

 

Wie gesagt: es sind überall, wo es Stickmuster gibt, auch die dazugehörigen Informationen vorhanden.

 

Man braucht sich also nur noch danach zu richten.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike:)

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Grundsätzlich: sobald Du Einnahmen durch einen Verkauf hast - ganz egal, ob der erzielte Preis hoch oder niedrig ist, ob er Deine Unkosten nicht oder nur knapp deckt oder ob die goldene Nase in recihweite kommt - musst Du das dem Finanzamt melden und brauchst einen Gewerbeschein.

 

So PAUSCHAL kann man das aber nicht sagen.

 

Dann dürfte keiner mehr etwas bei eBay verkaufen.

 

Da wird es eher auf die REGELMÄßIGKEIT ankommen. Bzw.auf Dauer angelegter Gewinnerzielung, dann benötigt man einen Gewerbeschein. Aber nicht wenn man mal einmal auf dem Weihnachtsmarkt einen kleinen Tisch hat.

 

Eine Bekannte wollte mir letztens einen Tisch abgeben da ihre Freundin mit ihren selbst hergestellten Sachen nicht kommen konnte. Ich habe es nicht gemacht. Meine selbst gemachten Teddys bleiben bei mir. Aber ... das wäre ein ganz schöner Aufwand für eine einmalige Sache. Standgebühr, Gewerbescheingebühr ..., Steuererklärung etc. Da würde ich mich lieber auf das Sofa legen als etwas zu verkaufen.

 

Es sei denn Dora Du möchtest ständig und immer etwas verkaufen dann würde ich mich an Deine Stelle bei den zuständigen Behörden informieren und nicht hier. 10 Leute 11 Meinungen :rolleyes:

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Hallo Karin,

 

das kommt davon, wenn ich es mal kurz machen will...

 

 

Also, sobald man eine eigens für den Verkauf hergestellte oder angeschaffte Ware verkauft, greift das Spiel mit Gewerbeschein und Finanzamt...

 

Besser so?

 

eBay-Verkäufe sind nur so lange steuerfrei, wie es sich um Einzelfälle handelt.

Ich bin sicher, mit einmaligen Teilnahmen auf einem Hobbymarkt wird ähnlich verfahren - allerdings muss dann auch klar erkenntlich sein, dass es sich um ein Hobby handelt.

 

Jemand, der im Monat z.B. zwölf Kinderkleider oder mehr bei eBay einstellt - ob nun neu oder gebraucht - wird Probleme haben, das noch als steuerfreie Einzelfälle zu deklarieren, wobei da natürlich der Satz "Wo kein Kläger, da kein Richter" besonders gerne in den Mund genommen wird (und die Konsequenzen manchmal bitter schmecken).

 

Und überhaupt: von der Abmeldung beim FA ist es noch ein weiter Weg bis zur Steuerzahlung.

 

Ich betone nochmals - wie Du auch: direkt informieren ist das Beste!

 

Viele Grüße,

 

Ulrike:)

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Ist das nicht eventuell ein Minijob?? Bis 400€ kann man doch verdienen oder hab ich das jetzt falsch im Kopf??

 

 

Dazu braucht man dann allerdings einen Arbeitgeber...

 

Viele Grüße,

 

Ulrike:)

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Gilt also nur für unsere Putzfrau.

 

 

 

...und für eine ganze Menge anderer Jobs, bei denen jemand von einem anderen (seinem Arbeitgeber) für eine Tätigkeit nicht mehr als 400 € bekommt.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike:)

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Bis zu einem gewissen Betrag muss man aber keine Steuer zahlen! Auch wenn man angemeldet ist etc.

Und es kann einem auch passieren, dass man angemeldet ist, Belege sammelt, um für die gemeinsame Steuererklärung Verluste zu produzieren - und dann kommt das Finanzamt und sagt: Pustekuchen, ist ein Hobby, eine Liebhaberei - das erkennen wir nicht an.

So ging es einer Bekannten, die Nähmaschine etc. angeschafft hat und absetzen wollte.

LG Rita

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Und es kann einem auch passieren, dass man angemeldet ist, Belege sammelt, um für die gemeinsame Steuererklärung Verluste zu produzieren - und dann kommt das Finanzamt und sagt: Pustekuchen, ist ein Hobby, eine Liebhaberei - das erkennen wir nicht an.

Ja, wenn man wirklich etwas tut, nur um Verluste zu produzieren, dann kann das schon vorkommen, daß das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht nicht erkennen kann. aber grundsätzlich ist es so, daß es das Finanzamt gar nichts angeht, womit man seinen Lebensunterhalt verdient. Es gibt für alles und jedes Abschreibungstabellen, in denen beispielsweise steht, daß ein Auto über vier Jahre, eine mechanische Schreibmaschine über zehn Jahre abgeschrieben werden müssen, sicher sind auch Nähmaschinen in diesen Listen aufgeführt. Geringwertige Wirtschaftsgüter wie Lampen oder kleinere Möbel werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe anerkannt.

 

Mindestens zwei bis drei Jahre darf ein Verlust entstehen, solange die Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist. Danach darf das Finanzamt die Tätigkeit als "Liebhaberei" einstufen, jedoch meiner Kenntnis nach nicht rückwirkend. Hier sollte man ganz genau nachfragen, direkt beim Finanzamt, wo es nichts kostet.

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Ach übrigens zahlt man bei Ebay durchaus Steuern! Die sind mit der Einstell- und Verkaufsgebühr bei Ebay bezahlt. Ebay muß die dann an den Staat weiterreichen. Mußte Ebay vor 2 Jahren, glaube ich, so einrichten.

 

Zum Hobbymarkt: Macht man das nur 1x im Jahr und ist es ein ausgesprochenener Hobbymarkt, geht das sicher auch ohne Gewerbeschein. Denn diese Märkte lassen ja Gewerbliche oft ausdrücklich gar nicht zu oder verlangen höhere Standgebühren von denen.

 

Aaber: Es hat keine Nachteile, sich den Gewerbeschein zu holen. Oft ist das Material günstiger einzukaufen, die Materialkosten lassen sich absetzen. Und plötzlich lassen sich selbstgestrickete Puppensocken auch nicht mehr für 2,- EUR verkaufen, weil man mal anfängt, zu rechnen: Material + Arbeitsstunde etc.... Der beste Tipp kam hier schon: Frag mal Dein Finanzamt. Sind bei uns sehr nette Damen und Herren.;)

 

Wenn Du dann nämlich feststellst, daß es sich nicht lohnt, aber Du gern trotzdem so gerne Puppen anziehst, gäbe es ja noch die Möglichkeit, dies nur zur Freude anderer zu tun. Z.B. indem Du mal alle Puppen des nahegelegenen Kigas neu einkleidest und Dir nur das Materialgeld erstatten läßt. Sowas in der Art mache ich nämlich. Ich nähe auch Puppensachen zum Verkauf auf Basaren für wohltätige Zwecke. Mir macht es einfach Sp´ß und ich behaupte mal, dass man damit keinen Gewinn erzielen kann, wenn man die realen Arbeitsstunden zu Grunde legt. :rolleyes:

 

Liane

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Ach übrigens zahlt man bei Ebay durchaus Steuern! Die sind mit der Einstell- und Verkaufsgebühr bei Ebay bezahlt. Ebay muß die dann an den Staat weiterreichen. Mußte Ebay vor 2 Jahren, glaube ich, so einrichten.

 

Ich glaube, du meinst die Mehrwertsteuer auf Gebühren, oder? Die zahlt man auf alle Waren und Dienstleistungen.

 

Das hat aber nichts mit der Einkommensteuer zu tun - die kann nur das Finanzamt von dir direkt einfordern - und auch nur von dem Einkommen, das man denen angibt. Dazu habe ich gerade diesen interessanten Beitrag der Finanzdirektion Hannover gefunden: Ab wann ebay-Einkommen versteuern?

 

Liebe Grüsse

Kerstin

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  • 2 Monate später...

Ich hab da mal ne frage vielleicht kann mir da wer helfen ....Ich hab von einem laden das angebot bekommen das die meine kleidung die ich selbst nähe verkaufen würden..... nun die frage ...brauch ich trotzdem eine gewerbeschein ..oder geht das einfach über den laden?

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Wenn der Laden dich als Angestellte führt (du also nach Stunden bezahlt wirst und weisungsgebunden arbeitest), dann brauchst du keinen Gewerbeschein.

 

Andernfalls bist du selbständig, entscheidest selber, was du nähst und zu welchem Preis du es verkaufst. Dann brauchst du einen Gewerbeschein. (Ebenso, wenn das Geschäft deine Sachen auf Kommissionsbasis verkaufen will.)

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Ja, wenn man wirklich etwas tut, nur um Verluste zu produzieren, dann kann das schon vorkommen, daß das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht nicht erkennen kann. aber grundsätzlich ist es so, daß es das Finanzamt gar nichts angeht, womit man seinen Lebensunterhalt verdient. Es gibt für alles und jedes Abschreibungstabellen, in denen beispielsweise steht, daß ein Auto über vier Jahre, eine mechanische Schreibmaschine über zehn Jahre abgeschrieben werden müssen, sicher sind auch Nähmaschinen in diesen Listen aufgeführt. Geringwertige Wirtschaftsgüter wie Lampen oder kleinere Möbel werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe anerkannt.

 

Mindestens zwei bis drei Jahre darf ein Verlust entstehen, solange die Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist. Danach darf das Finanzamt die Tätigkeit als "Liebhaberei" einstufen, jedoch meiner Kenntnis nach nicht rückwirkend. Hier sollte man ganz genau nachfragen, direkt beim Finanzamt, wo es nichts kostet.

 

wahrscheinlich wird das finanzamt aber für die nähmaschine auch einen (nicht zu geringen teil) als privatnutzung ansetzen (wie z.b. auch für den pc zuhause) und nur der rest kann dann als abschreibung geltend gemacht werden.

 

selbst wenn man im jahr mit gewerbeschein nur wenig umsetzt (und dafür dann keine gewerbesteuer zahlen muss), so ist das finanzamt doch darauf erpicht, zumindest die mehrwertsteuer zu kassieren.

 

ach ja, und selbst wenn es nur ein hobby ist, sollte man nicht vergessen, dass es überall neider gibt, die evtl. beim finanzamt melden, was man so als hobby treibt ... (z.b. reicht eine quittung für eine selbstgemachte puppe, die der käufer als ausgaben geltend machen will. schon ist man "aktenkundig" ....)

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Zu den Stickmustern kann ich nichts sagen, würde aber aus dem Bauch raus Ulme zustimmen.

Zum Thema Hobbykünstlermärkte hab ich von einer Veranstalterin die Auskunft bekommen, man dürfte pro Jahr an zwei solcher Märkte ausstellen, ohne einen Gewerbeschein zu haben.

Sicherheitshalber würde ich aber doch beim Finanzamt nachfragen - könnte sein, dass das regional unterschiedlich gehandhabt wird ;)

 

LG Barbara

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Hallo,

 

warum ruft ihr nicht einfach beim finanzamt an und fragt? ich habe das bereits gemacht, ist aber schon etwas länger her.

für schneidereien, die hobbymässig laufen oder auch anderen dingen braucht man keinen gewerbeschein wenn die einnahmen die 400 euro marke nicht überschreiten.

 

wie das mit den stickmustern ist weiss ich nicht. aber auch hier kann man bei der verbraucherstelle nachfragen.

 

also um ganz sicher zu gehen, telefoniert mit eurem finanzamt und fragt nach.

 

lg

ines

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....selbst wenn man im jahr mit gewerbeschein nur wenig umsetzt (und dafür dann keine gewerbesteuer zahlen muss)....

 

Gewerbesteuer ist wahrscheinlich das letzte was man zahlen muss, denn dafür musste ganz schöne Umsätze fahren. Ich glaub irgendwas bei 24000 € Gewinn!!! und dann spielt da auch noch die Ekst. und andere Dinge 'ne Rolle.

 

...so ist das finanzamt doch darauf erpicht, zumindest die mehrwertsteuer zu kassieren...

 

Das muss auch nicht sein, denn man kann ja die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Da hat man dann nix mit Mwst. am Hut, bekommt allerdings auch keine erstattet.

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  • 1 Jahr später...

Och bitte... nicht als Erstbeitrag... selbst wenn's informativ sein sollte ist es imho Werbung... die ganze Seite ist mit Anzeigen gepflastert.

 

Ich bin für löschen :D.

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Och bitte... nicht als Erstbeitrag... selbst wenn's informativ sein sollte ist es imho Werbung... die ganze Seite ist mit Anzeigen gepflastert.

 

Ich bin für löschen :D.

 

Ich auch.

Ich dachte schon ich hab was an de Augen;)

Grüßé Gabi

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Ich glaube wir hängen mal eine Preisliste an die Anmeldung und jeder Spaßvogel, der seine Werbung hier irgendwo reinbläst zahlt pauschal 10.000 Euro.

Da macht das löschen dann zumindest Spaß. :p:p:p:p:p:p

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