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was passiert, wenn man falsche Markennamen verwenden würde?


Carosternchen

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Als ich vor Jahren mal einen Pulli mit einem Motiv vom Lieblingscomic meines Vaters stricken wollte, schrieb ich den Verlag an und erhielt sofort die Zusage, dass ich das Motiv für einen privaten nichtkommerziellen Pullover sehr gerne verwenden darf, ich darf ihn nur nicht in Masse produzieren oder verkaufen.

 

 

 

Was wäre denn, wenn ich die Katze von Pussy Deluxe oder den Schriftzug eines Markennamens irgendwo auf einem selbstgemachten Oberteil unterbringen würde? So lange ich den nicht verkaufe oder in Masse produziere, ist es ja auch nichtkommerziell ...

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Für dich privat darfst du das. :D

Für die gewerbliche Nutzung mußt du beim jeweiligen Eigentümer anfragen.

 

hihi ...

 

naja, ich denke mal, die lachen sich kaputt, wenn ich kommerziell ein Markenzeichen verkaufen wollen würde ..

 

so lange meine Nähte schief sind, steht es auch nicht wirklich zur Debatte.

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Dein Threadtitel ist imho etwas irreführend und die Antwort auf deine Frage hast du dir mit dem Beispiel des Pullis für deinen Vater doch schon selbst gegeben.

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Dein Threadtitel ist imho etwas irreführend und die Antwort auf deine Frage hast du dir mit dem Beispiel des Pullis für deinen Vater doch schon selbst gegeben.

 

 

Es ist doch ein Unterschied, ob man sich einen Hai auf den Pulli strickt oder ob man quer über die Rückseite einer Jacke Hilfiger sticken würde?!

 

Der Hai war aus einem Comic, es ist also nicht deren Markenzeichen, wenn auch urhebergeschützt .. Also - wenn die solche Haipullover verkaufen WÜRDEN, dann würden sie als Logo sicher nicht das Symbol verwenden, das ich auf den Pulli stricken wollte ... sondern den Firmennamen.

 

Und das Kätzchen von Pussy Deluxe oder auch die Schriften .. die nimmt man ja explizit zur Reviermarkierung.

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Nein, es macht keinen Unterschied.

 

Es betrifft in erster Linie das Urheberrecht, egal ob bei Hai, Snoopy, Super Man... Tempo, Google, Du darfst, Lacoste oder Hilfiger.

Das Urheberrecht ist nunmal da.

Zusätzlich kann man sich das ganze dann schützen lassen, als bspw. Bildmarke, Wortmarke oder Bild/Wortmarke. Somit geht man als Unternehmen evtl. späteren Streitigkeiten - könnte ja jemand die gleiche Idee haben - aus dem Weg.

 

Was du nur für dich privat machst geht keinen was an.

 

Vorsichtiger wäre ich bspw. bei der "Veröffentlichung" solcher, wenn auch privater, Sachen.

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Hallo,

 

Urherrecht gehört zwar auch zum Patent-und Markenrecht, ist aber doch nicht dasselbe.

 

Wenn jemand ein speziell energiesparendes Haus zum Patent angemeldet hat, dann darf es auch niemand "privat" nachbauen, indem er die Pläne des Patentinhabers dazu benutzt.

 

Ein angemeldetes Markenzeichen darf man auch nicht für private Zwecke verwenden/kopieren. Deshalb hat der Inhaber ja Gebühren dafür bezahlt, dass nur er selber es verwenden darf.

 

Lieber nicht machen.

 

LG Ursel

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Hallo,

 

Urherrecht gehört zwar auch zum Patent-und Markenrecht, ist aber doch nicht dasselbe.

 

Wenn jemand ein speziell energiesparendes Haus zum Patent angemeldet hat, dann darf es auch niemand "privat" nachbauen, indem er die Pläne des Patentinhabers dazu benutzt.

 

Ein angemeldetes Markenzeichen darf man auch nicht für private Zwecke verwenden/kopieren. Deshalb hat der Inhaber ja Gebühren dafür bezahlt, dass nur er selber es verwenden darf.

 

Lieber nicht machen.

 

LG Ursel

 

ok, danke. ist vermutlich auch etwas zu unkreativ ..

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Auch eine

... Verfälschung im Stil Lufthansa--Lusthansa ...
kann möglicherweise "wegen Verwechslungsgefahr" ins Auge gehen.

 

Selbst wenn die Stickerei eines geschützten Logos/Markenzeichens/Namens/usw. nicht ordentlich genug ausgeführt ist, könnte dies "als Verunglimpfung" ausgelegt werden.

 

Die Rechteinhaber beschäftigen nicht aus Lust und Tollerei ein Heer von Anwälten zur Wahrung ihrer Rechte. Und sie beobachten und bekämpfen mit Hilfe z.B. des Zolls nicht nur die Nachempfinder und Hersteller von Massenartikeln (Schuhe, Taschen, Uhren, ... ) *.

 

Dagmar

_____

* Kleinvieh macht auch Mist

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Sorry,

 

aber das

 

Ein angemeldetes Markenzeichen darf man auch nicht für private Zwecke verwenden/kopieren. Deshalb hat der Inhaber ja Gebühren dafür bezahlt, dass nur er selber es verwenden darf.

 

halte ich für falsch.

 

Wenn es um Sachen geht, die patent-, gebrauchs- oder geschmacksmuster-geschützt sind, geht es um ein gewerbliches Recht. Der Erfinder soll dadurch sein Was-auch-immer z.B. vor Nachahmern schützen, die sein Geschäft kaputt machen würden.

 

Daraus folgt, kein Geschäft, kein Schaden, soll heißen, was ich privat mache, kann dem Inhaber des Rechtes nicht schaden, weil ihm dadurch kein Verlust oder Schaden entsteht.

 

Zitate aus der Wikipedia (zugegeben nicht die beste Quelle, aber die schnellste):

Die Patentierung hat primär zur Folge, dass die Erfindung grundsätzlich von niemand anderem als dem Patentinhaber selbst gewerblich benutzt werden darf.

oder auch

Ein Geschmacksmuster ist Gegenstand eines gewerblichen Schutzrechts, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht.

 

Schutzrechte in allen Ehren, aber die Vorstellung, dass ich verurteilt werden könnte, weil ich auf der Straße mit einem selbstgemachten Coca-Cola-Logo auf meinem T-Shirt herumlaufe, finde ich so absurd, dass ich jedes Nachdenken darüber schon albern finde. In welchem Staat leben wir denn hier?! Hat schon mal jemand die Modepolizei hier rumlaufen sehen? Nein? Ich auch nicht... :rolleyes:

 

Verkaufen, verbreiten, veröffentlichen ist was anderes. Aber privat - kein Problem.

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Hallo Kerstin,

 

schau mal in den folgenden 2 Zitaten, was Markenfirmen schreiben:

 

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von adidas sind Sie nicht befugt, adidas-Markenzeichen in gleich welcher Weise zu verwenden, zu kopieren, zu reproduzieren, wieder zu veröffentlichen, hoch zu laden, zu versenden, zu übertragen, zu vertreiben oder zu verändern, auch nicht in der Werbung oder

 

 

Alle hierin verwendeten Markenzeichen, Dienstleistungsmarken und Markennamen sind - soweit nichts anderes angegeben ist - Markenzeichen oder eingetragene Markenzeichen der Heckler & Koch GmbH. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Heckler & Koch GmbH sind Sie nicht befugt, Markenzeichen in gleich welcher Weise zu verwenden, zu kopieren, zu reproduzieren, wieder zu veröffentlichen, hoch zu laden, zu versenden, zu übertragen, zu vertreiben oder zu verändern.

 

Da steht: "in gleich welcher Weise zu verwenden". Da fällt doch private Verwendung auch drunter.

 

Klar, es wird sich wohl niemand darum scheren, wenn jemand sich ein einzelnes Kleidungsstück mit einem bekannten Markenzeichen verziert.

Aber rechtens ist es trotzdem nicht.

 

 

 

LG Ursel

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Tja,

 

Papier ist geduldig. Schreiben können die viel, aber solange es kein Gesetz hierzulande gibt, das mir das verbietet, _und das gibt es nun mal nicht_, halte ich das nicht für relevant für den angefragten, rein privaten Zweck.

 

Davon ab würde mich der vollständige Zusammenhang dieser Texte interessieren. In der Form kann man damit noch nicht viel anfangen. An wen richtet sich das, wo steht das?

 

Nichts für ungut, aber mir platzt zunehmend der Kragen, wenn ich sehe, wie sich alle in Folge dieser unseligen Raubkopier-Diskussion ins Boxhorn jagen lassen und nun sogar freiwillig auf Rechte verzichtet wird, die einem zustehen. Die Leute, die es wirklich angeht, scheren sich nicht drum, aber der unbescholtene Bürger wagt sich aus Angst kaum mehr auf die Straße. Das kann es nicht sein! Wehret den Anfängen.

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Hallo Kerstin,

 

ich fürchte, Deine Interpretation ist nicht ganz richtig.

 

Nimmt man mal nur das "Geschmacksmusterrecht", dann ist in §38 eindeutig

gesagt, daß ausschließlich der, der das Musterrecht besitzt sein geschütztes Gut (was immer es auch ist) verwenden/benutzen darf. Er kann jegliche Verwendung durch Andere untersagen.

 

Und dabei ist es völlig unerheblich, ob für den privaten oder gewerblichen Bedarf.

 

Selbst wenn auf den ersten Blick (bei scheinbar "nur" privater Kopie) kein Schaden entstünde, so hat natürlich - in unserem Fall der Entwerfer eines Zeichens - mindestens den Schaden es nicht selbst verkauft zu haben.

Und damit entgeht ihm ja zumindest ein Erlös.

 

Hier noch ein paar persönliche Anmerkungen:

 

Wenn ich - jetzt mal so als Beispiel - ein Logo entwickelt habe, dann ist da oft monatelange Arbeit reingesteckt worden.

Welche Schrift, (eventuell auch die noch entworfen), welche Größe, Farbe, und, und, und..., da geht einiges an Hirnschmalz , Zeit und auch richtige Handwerkskunst hinein.

 

Da werde ich dann auch richtig stinkig, wenn plötzlich jemand (oder gar die ganze Familie?) mit meinem (kopierten) Logo auf dem T-Shirt daher kommt und sagt: "Ist doch nur privat - ist doch nicht schlimm".

 

Doch, das finde ich schlimm! Schließlich war es meine Idee und Arbeit.

Und deshalb würde ich da auch sofort auf Unterlassung bestehen.

- Soll er sich doch selbst was ausdenken und die entsprechende Arbeit machen. :fetch:

 

 

Warum muß es denn eigentlich ausgerechnet anderer Leute Zeichen/ Markennamen etc. sein?

 

Weil man dann cool ist?

Weil es so inn ist?

Weil damit ein wenig Glanz auch auf mich abfällt?

 

Das waren nur so ein paar Gedanken zur Problematik. :kratzen:

 

 

Grüße, Sabine

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Ich stehe auf Capricornas Seite :D in §40 heißt es nämlich:

 

§ 40

 

Beschränkungen der Rechte aus dem Geschmacksmuster

 

Rechte aus einem Geschmacksmuster können nicht geltend gemacht werden gegenüber

 

1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;

 

Quelle

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Tja,

 

ich halte auch nichts davon, für andere Leute Werbung zu machen und womöglich noch Geld dafür zu bezahlen, wenn ich ein teures Logo-Shirt kaufe oder auch selber mache, aber darum ging es ja hier nicht.

 

Ich stehe weiterhin auf dem Standpunkt, dass ich privat machen darf, was ich möchte; die von mir und kassandrax zitierten Texte, zahlreiche Aussagen in Zeitschriften wie c´t sowie meiner Lehrer und Profs in Ausbildung und Uni belegen mir das ausreichend.

 

Dass jemand sich ärgert, wenn jemand anderer etwas privat nachmacht, ist absolut verständlich, aber bei diesen ganzen Schutzgesetzen geht es ja nun mal darum, die gewerbliche Tätigkeit zu schützen. Und wenn ich was privat mache, greife ich nicht in das Gewerbe des anderen rein; es wurde niemand davon abgehalten, etwas zu kaufen; das ist eine rein private Entscheidung von mir selbst.

 

Der angeblich entgangene Gewinn, wenn ich was selbst mache, anstatt es zu kaufen, ist rein theoretischer Natur, denn gekauft hätte ich mir das ja sowieso nicht. Wenn ich privat entscheide, etwas bestimmtes nicht zu kaufen, sondern nachzumachen - seid ihr hier wirklich der Meinung, das sollte verboten werden; sollte der Rechteinhaber dann die Möglichkeit haben, mich zu zwingen, sein Produkt zu kaufen oder den angeblich entgangenen Schaden in Rechnung zu stellen und mich zu verklagen?!

 

Denkt das doch bitte mal zu Ende, wohin das führen würde - das wäre doch der helle Wahnsinn!

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Hallo,

 

oh, dann habt doch Ihr Recht :o (schreibt man das jetzt groß oder klein?:confused:).

 

Na, dann könnte ich ja endlich auch ruhigen Gewissens kopieren, daß die Schwarte kracht;

- wenns doch nur für mich ist ... :p :rolleyes:

 

Trotzdem würde ich mich wohl schwarz ärgern, wenn ich Kopien meiner Werke begegnete. :mad:

 

 

Grüße, Sabine

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Davon ab würde mich der vollständige Zusammenhang dieser Texte interessieren. In der Form kann man damit noch nicht viel anfangen. An wen richtet sich das, wo steht das?

 

 

Hallo zusammen,

 

da kann ich Kerstin aus meiner Sicht der Dinge nur zustimmen. Eine meiner ersten Lektionen in der Auslegung von Gesetzestexten war die Prüfung a) an wen richtet sich der Gesetzgeber und b) welchen Zweck will er mit seiner Vorschrift erreichen und c) niemals einen Text ohne den Gesamtzusammenhang auslegen.

 

Nichts für ungut, aber so habe ich es gelernt. :o

 

Liebe Grüße,

 

Christa

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@ Eigenhändig, Du sprichst mir aus der Seele. Ich konnte es nicht so deutlich erklären, wie Du.

 

Es geht ja nicht immer nur um gesetzliche Rechte und um Schadenersatz.

 

Stellt Euch mal vor: Ihr braucht eine neue Fensterdeko, Gardinen oder so was.

Ihr wollt was Besonderes, was Eigenes, was nicht jeder hat.

 

Ihr denkt wochenlang nach, zeichnet, rechnet, macht Pläne, vielleicht sogar mit einem Grafikprogramm im PC, oder als fast richtiges gemaltes Bild.

 

Dann sucht Ihr die entsprechenden Stoffe und Zubehör.

 

Dann näht Ihr in stundenlanger Arbeit und schließlich dekoriert ihr Euer Fenster, das zur Straße hin zeigt.

Ihr seid stolz auf Eure Arbeit und freut Euch jedes Mal, wenn Ihr nach Hause kommt und das schöne Fenster seht.

 

Nachdem Ihr aus dem Urlaub zurück kommt, haben der Nachbar neben Euch, der Nachbar gegenüber und noch einige andere in der Straße die gleiche Fensterdeko.

 

Wie fühlt Ihr Euch dann?

 

Um dieses Gefühl geht es auch beim Kopierschutz.

 

 

Mir ist es auch schon ein paar mal passiert (ich stelle Jacken für Sporschützen her), dass bei einem internationalen Wettkampf Sportler mit haargenauen Kopien meiner Jacke aufgetaucht sind.

 

Das löst verschieden Gefühle aus. Das überwiegende ist, dass ich doch stolz darauf bin, dass meine Jacken so gut sind, dass sie sogar kopiert werden.

Da es sich um Einzelstücke handelt, die von Sportlern aus wirklich armen Ländern, die sich meine Originaljacken nicht leisten können, nachgenäht wurden, habe ich mir nur Fotos gemacht, und nichts weiter unternommen.

Würde eine Firma die Kopien machen, wäre das was anderes.

 

Wenn jetzt auf diesen Kopien auch noch mein Logo nachgemacht wäre, dann würde ich aber sauer werden. Das würde ich als Unverschämtheit empfinden.

 

Das wäre ja irgendwie auch ein Betrugsversuch, nämlich der, dass diese Jacke von uns gemacht wären, in der mehr oder weniger schlechten Qualität, die wir ja nicht beeinflussen konnten.

 

 

Es ist doch auch nicht so, dass man privat alles machen kann, was man will. Da gibt es doch auch genug Gesetze, die man beachten muss.

 

Manchmal finde ich hier Diskussionen, ob man sich was nachnähen darf, das man irgendwo gesehen hat, auch für übertrieben.

Die allermeisten Kleidungsstücke sind ja auch keine Originale, da alle Schnitte irgendwie auf Grundschnitte zurückzuführen sind, die es zum Teil schon seit Jahrhunderten gibt.

 

LG Ursel

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Huuch, da war Kerstin schon schneller.

 

Kerstin,

 

im Prinzip hast du ja recht.

 

Ich stelle mir nur gerade vor, jemand hat sich das gaaaanz teure Couture-Einzelstück-Abendkleid nachgenäht und geht dann auf eine große öffentliche Veranstaltung, wo beide aufeinandertreffen.

 

Eins für teures Geld, das andere "selbstgeschneidert". :p

 

Das dann vielleicht im Detail der Stoff vom Original etwas abweicht, wäre jetzt dem Normalpublikum sicher egal .

 

Aber wohl eh nur eine fiktive Situation. :rolleyes:

Weicht jetzt auch arg vom Ursprungsthread ab. :o

 

 

Grüße, sabine

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Tja,

 

ich halte auch nichts davon, für andere Leute Werbung zu machen und womöglich noch Geld dafür zu bezahlen, wenn ich ein teures Logo-Shirt kaufe oder auch selber mache, aber darum ging es ja hier nicht.

 

Ich stehe weiterhin auf dem Standpunkt, dass ich privat machen darf, was ich möchte; die von mir und kassandrax zitierten Texte, zahlreiche Aussagen in Zeitschriften wie c´t sowie meiner Lehrer und Profs in Ausbildung und Uni belegen mir das ausreichend.

 

Dass jemand sich ärgert, wenn jemand anderer etwas privat nachmacht, ist absolut verständlich, aber bei diesen ganzen Schutzgesetzen geht es ja nun mal darum, die gewerbliche Tätigkeit zu schützen. Und wenn ich was privat mache, greife ich nicht in das Gewerbe des anderen rein; es wurde niemand davon abgehalten, etwas zu kaufen; das ist eine rein private Entscheidung von mir selbst.

 

Der angeblich entgangene Gewinn, wenn ich was selbst mache, anstatt es zu kaufen, ist rein theoretischer Natur, denn gekauft hätte ich mir das ja sowieso nicht. Wenn ich privat entscheide, etwas bestimmtes nicht zu kaufen, sondern nachzumachen - seid ihr hier wirklich der Meinung, das sollte verboten werden; sollte der Rechteinhaber dann die Möglichkeit haben, mich zu zwingen, sein Produkt zu kaufen oder den angeblich entgangenen Schaden in Rechnung zu stellen und mich zu verklagen?!

 

Denkt das doch bitte mal zu Ende, wohin das führen würde - das wäre doch der helle Wahnsinn!

 

Liebe Grüße

Kerstin

 

@ Kerstin,

 

schweifst Du nicht ein bisschen zu weit ab? Das Thema ist doch nicht das Nachahmen an sich, sondern das Kopieren von Logos.

 

Und Markennamen, Logos u.ä. sind nun mal etwas, wofür eine Firma großen Aufwand betrieben hat, etwas, das eine Firma in kürzester Form repräsentiert, quasi das Gesicht der Firma bzw. die Unterschrift

und sowas kopiert man einfach nicht!

 

LG Ursel

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uih, das geht ja hier rasant. :D

 

Das Problem ist ja bei der ganzen Sache eher der Ideenklau.

 

Da hat einer eine ganz tolle Idee gehabt, sozuagen ein Bild vor Augen und die Umsetzung macht große Arbeit und Mühe.

 

Und dann kommt einer her, nimmt den Kopierer (oder PC) und sagt Ätsch, das Endprodukt habe ich jetzt auch, und zwar viel schneller und genauso gut. :p

Ganz ohne eigene Idee und Arbeit.

 

Da kann dann schon die Lust an Ideen verloren gehen.

Und DAS fände ich dann den eigentlichen Verlust.

 

Grüße, Sabine

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@ Kerstin,

 

schweifst Du nicht ein bisschen zu weit ab? Das Thema ist doch nicht das Nachahmen an sich, sondern das Kopieren von Logos.

 

Und Markennamen, Logos u.ä. sind nun mal etwas, wofür eine Firma großen Aufwand betrieben hat, etwas, das eine Firma in kürzester Form repräsentiert, quasi das Gesicht der Firma bzw. die Unterschrift

und sowas kopiert man einfach nicht!

 

LG Ursel

 

 

 

Genau!

 

 

Grüße, Sbine

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Und Markennamen, Logos u.ä. sind nun mal etwas, wofür eine Firma großen Aufwand betrieben hat, etwas, das eine Firma in kürzester Form repräsentiert, quasi das Gesicht der Firma bzw. die Unterschrift

und sowas kopiert man einfach nicht!

Nu ja, das ist so ne Sache. Adidas zum Beispiel hat sich seine zwei Streifen schützen lassen. Da finde ich es dann doch ganz nett das der §40 es mir als Privatfrau erlaubt trotzdem zwei Streifen als gestalterisches Element in meiner Bekleidung zu verwenden ;) Das ich mir nicht in Blockbuchstaben Adidas auf mein T-Shirt schreiben werde ist allerdings für mich auch klar.

 

Oder nehmen wir mal Fan Artikel. Jeder größere Sportverein, jede Band lässt sich den Namen und das Logo heutzutage schützen und das durchaus zu Recht denn mit Fanartikeln lässt sich mächtig Geld machen. Dank §40 darf aber jeder Fan weiterhin sein liebevoll selbst gestaltetes Fan T-Shirt tragen ohne gleich im Knast zu landen.

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da ich auch kreativ tätig bin, kenne ich ideenklau natürlich auch.

da hab' ich dann zwei möglichkeiten: entweder mich ärgern und dagegen angehen,

oder: stolz sein. denn nur wer gut ist, wird kopiert.

 

mit einem sonderpostenmarkt-logo oder emblem würde ja wohl auch keiner auf die straße gehen...

 

wenn alle damit leben könnten, privates (!!!) kopieren als kompliment zu sehen, wäre solch eine diskussion gar nicht ernsthaft nötig ;)

 

l*g*,

 

farinelli

Bearbeitet von farinelli
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