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Rechtliche Frage


Saskia06

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage. Ich habe einen Gewerbeschein. Eigentlich wollte ich einen Internetshop eröffnen, indem ich Baby- Kinderbekleidung und Spielwaren verkaufen möchte. Jetzt ist mir die Idee gekommen, dass ich evtl. selber ein paar Dinge nähen könnte und diese dort, oder auch in einem eigenen Ebay-Shop verkaufen könnte, mit einem eigenen Logo.

 

Mein Mann meinte, dass ich mich da vorher erkundigen sollte ob das erlaubt ist, damit es keinen Ärger gibt. Und er meinte noch, dass das ja sowas wie eine eigene Schneiderei ist, ob ich da keine Ausbildung bzw. einen Meister für brauche.

 

Hat jemand von Euch eine Ahnung, wo ich das erfragen kann, oder hat jemand von Euch erfahrung darin?

 

Über Antwort würde ich mich freuen.

 

Gruß Jenny

Dürfte ich diese Sachen verkaufen, ohne ärger zu bekommen.

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Hallo Jenny,

 

da würde ich raten, dass du mal deine zuständige Handwerkskammer befragst.

Die Meisterpflicht fürs Schneidern ist zwischenzeitlich zwar abgeschafft, aber um eine Pflichtmitgliedsschaft bei der IHK bzw. HWK kommst du wohl nicht herum.

 

Ausserdem solltest du nicht vergessen dich rechtzeitig mit der Berufsgenossenschaft fürs Textilgewerbe in Verbindung zu setzen, sonst bist du da auch noch zahlendes Pflichtmitglied.

 

Michael

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Hallo Saskia06,

erkundige dich mal bei der örtlichen Handwerkskammer. Wenn du die entsprechenden Suchbegriffe eingibst, kann auch das Internet (jede Handwerkskammer ist auch im Internet vertreten) schon weiterhelfen. In der Regel ist es wohl so, dass man als Konfektionär auch ohne Meisterbrief und Gesellenprüfung arbeiten darf, solange man sich selber nicht als Maßschneider bezeichnet und auch niemanden ausbildet.

Z.B. kann man sich als Theaterkostümnäher (wohlgemerkt Näher nicht Schneider!!!) selbständig machen, ohne dass es größere Probleme gibt.

Es gibt in der Handwerksrolle eine Reihe von Voraussetzungen, die man erfüllen muss/kann oder auch nicht braucht. Diese ist im Internet ersichtlich. Schau mal da unter den Begriffen Schneider/in, Näher/in, Kostümfertiger/in, Theaterkostümnäher/in, Konfektionär/in u.ä. nach.

Liebe Grüße

Naurelen

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Hallo - wichtiges Thema ist dann auch immer noch der Bereich Copyright - bei den meisten Schnittmustern ist es nicht erlaubt, daraus Kleidung für kommerzielle Zwecke zu erstellen...

 

Sabine

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Hallo - wichtiges Thema ist dann auch immer noch der Bereich Copyright - bei den meisten Schnittmustern ist es nicht erlaubt, daraus Kleidung für kommerzielle Zwecke zu erstellen...

 

Sabine

 

Copyright ist doch bloß interessant wenn sie in Amerika verkaufen will, hier gibts das gar nicht.

Ich vermute mal du meintest das Urheberrecht.

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Danke für Eure vielen Antworten, habt mir sehr geholfen.

 

denke mal das ich jetzt die Tage mal die Handwerkskammer oder IHK anschreiben werde.

 

Gruß Jenny

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Ausserdem solltest du nicht vergessen dich rechtzeitig mit der Berufsgenossenschaft fürs Textilgewerbe in Verbindung zu setzen, sonst bist du da auch noch zahlendes Pflichtmitglied.

 

Michael

 

Michael, so bald man eigene Arbeiten aus dem Textilbereich verkauft, bekommt man auch einen netten Brief von denen, da kommt niemand drumherum, der seine Nadelarbeiten unter die Leute bringt. Es sei denn, er verschweigt es :)

Und wenn man es anmeldet, dann braucht man sich bei denen nicht mehr melden, so schnell kann man gar nicht schauen, wie die dastehen :)

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Also, normalerweise müsstest Du dich bei der Handwerkskammer anmelden, wenn Du ausschließlich selbstgenähte Sachen verkaufen willst. Hier liegt das größte Problem darin, das die Mitgliedschaft zwar im ersten Jahr kostenlos ist, danach bezahlst Du aber Beiträge (ganz schön happige noch dazu), egal ob Du mit Deinem Gewerbe Umsatz machst, oder nicht.

 

Wenn Du schon einen Gewerbeschein hast würde ich den erweitern lassen auf den Verkauf selbstgenähter Sachen, aber gleichzeitig anmerken, das dies nicht der Hauptbestandteil Deiner ARbeit ist, sondern das das Augenmerk hauptsächlich auf dem Verkauf liegt (Handel, Du musst Dich bei der IHK anmelden, und dort sind die Beiträge nach Umsatz berechnet).

 

Von den Gebühren der BG kannst Du Dich befreien lassen, wenn Deine ARbeit eine bestimmte Stundenzahl im Monat nicht überschreitet (ansonsten kostete es z. B. bei mir 251 Euro/Jahr aber das kann je nach Wohnort/Tätigkeit variieren).

 

Im Endeffekt lohnt es sich eigentlich nicht, für zwei, drei Shirts im Monat den ganzen Kram anzumelden, du müsstest Dich also wirklich richtig reinhängen, damit am Ende auch noch was für Dich übrig bleibt.

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  • 1 Monat später...

Ich werde mich in den nächsten Wochen auch endlich selbständig machen. Die Planung ist noch im vollen Gange... :)

 

Mein Plan:

Ich werde über eine eigene Homepage und ebay eine kleine Kollektion von Kinder-/ Babykleidung und Accessoires anbieten.

 

Ich habe eine Berufsschulausbildung als Assistentin für Mode und Design und bin nicht bei der Handwerkskammer oder ähnliches angemeldet.

 

Laut Handwerkskammer muss ich nur den Gewerbeschein geantragen, das zuständige Gewerbeamt, Abt. Wirtschaft, darüber in Kenntnis setzen und dann kann's losgehen. (d.h nur meldepflichtig)

 

Da du Kinderkleidung nähen möchtest, musst du dich (zumindest in Berlin) nicht einmal in die Handwerksrolle eintragen lassen; nur bei Maßanfertigungen für Damen- und Herrenkleidung.

 

Allerdings darfst du wirklich keine fertigen Schnittmuster verwenden, wegen des Urheberrechts.

 

Wie du siehst ist es gar nicht so komplizierst, ein paar Telefonate und du weißt mehr... hoffentlich alles :D

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musst du dich (zumindest in Berlin) nicht einmal in die Handwerksrolle eintragen lassen; nur bei Maßanfertigungen für Damen- und Herrenkleidung.

 

Vorsicht! Unabhängig von einer Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle (oder eben nicht) bestehen für die IHK oder HWK Zwangsmitgliedschaften. Das muss man völlig trennen. Ob man nun tatsächlich Beiträge zahlen muss hängt wiederum von anderen Faktoren ab.

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Hallo,

 

ich kann nur weitergeben, was man mir gesagt hat. Hier der kurze Schriftwechesel mit der zuständigen Frau von der Handwerkskammer Berlin:

 

 

...die Herstellung von Kinderbekleidung einschl. Accessoires unterliegt nur der Anmeldepflicht bei dem zuständigen Gewerbeamt. Eintragungspflichtig in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke ist das Damen- und Herrenschneider-Handwerk (Herstellung von DOB nach Maß).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

i.A. Ruth Nestler

Handwerkskammer Berlin

Abteilung Handwerksrolle

Blücherstr. 68

10961 Berlin

 

Kann auch sein, dass ich kein Mitglied der Handwerkskammer sein muss, da meine Ausbildung 'nur' staatlich anerkannt und nicht von der Handwerkskammer Berlin geprüft ist. (???):confused:

 

Wie bereits gesagt, einfach mal bei der Handwerkskammer anrufen/ e-mail hinschicken und fragen.

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