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Diddl und Copyright ein Brief von Depeche(Diddlfirma)


baerino

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Hallo!

In einen anderen Forum erhielt jemand einen Brief der Firma Depeche (welche die Diddlprodukte vertreiben) Die Dame, die das schreiben erhalten hat hatte Windocolorvorlagen u.a. auch von Diddl verkauft(versteigert)

Als "Warnung" (oder besser Tipp) für alle anderen hat sie dann den Brief den sie bekommen hat in Forum eingestellt.

 

Sehr geehrte Frau ...

anliegend zu diesem Schreiben finden Sie u.a. Bildmaterial hinsichtlich der Auktion(en) des/der o.g. Produkte. Diese(s) Produkt(e) wurde(n) von Ihnen im Internet auf der Auktionsplattform hood.de zum Kauf angeboten; als Motiv ist eine(s)/mehrere der o.g. Motive u./o. Marken zu erkennen. Wir möchten Sie hiermit davon in Kenntnis setzen, dass wir, ?Depesche? Vertrieb GmbH & Co.KG, weltweit exklusiv Inhaber aller Nutzungs- u. Verwertungsrechte der eingetragenen Marken DIDDL, DIDDLINA, PIMBOLI, ... sowie der Urheberrechte an den ausgestalteten Figuren sind und das wir das Angebot und insbesondere den Verkauf der o.g. Ware(n) als Verletzung unserer Rechte betrachten, daß es sich eindeutig nicht um Originalware handelt. Um in dieser Angelegenheit von weiteren Schritten absehen zu können fordern wir Sie hier-mit auf, eine schriftliche Stellungnahme bis zum 24.02.2005 abzugeben, weshalb Sie unsere Rechte nicht beachtet haben bzw. beachten und welche geeig-

neten Maßnahmen Sie einzuleiten gedenken, um diesen Zustand zu beseitigen. Nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung stellt sicher, dass zukünftig unsere Rechte nicht weiter verletzt werden. Bitte beiliegendes Exemplar ebenfalls bis zu o.g. Termin im im Original unterzeichnet an uns zurück. Nach Erhalt Ihrer Stellungnahme, der Unterlassungserklärung und umfassender Auskunftserteilung (gemäß Unterlassungserklärung) betrachten wir die Angelegenheit Ihnen gegenüber als erledigt, sofern keine weiteren Verstöße bekannt werden. Hören wir jedoch nicht (schriftlich !!) in geforderter Weise bis zu o.g. Termin von Ihnen, müssen wir die Angelegenheit leider automatisch und ohne weitere Benachrichtigung an unsere Rechtsanwälte zwecks Einleitung geeigneter Maßnahmen weiterleiten. Wir verbleiben

mit freundlichen Grüßen,...Sabrina Kirsch Rechtsabteilung

 

Das Ihnen vorliegende Standard-Abmahnschreiben nebst Standard-Unterlassungs- und Ver-pflichtungserklärung ist inhaltlich und stilistisch sehr förmlich gehalten. Dies jedoch fordert die deutsche Gesetzgebung von uns, wenn wir z.B. in einem möglichen Wiederholungsfalle unsere Rechte mit Unterstützung richterlicher Hilfe durchsetzen wollen.Wir wissen, dass nicht jeder Besitzer/Anbieter von schutzrechtverletzender Ware sich dieser Tatsache auch wirklich bewusst ist. Beispiel hierfür könnte ein geschenktes Kleidungsstück sein, von dem man nicht weiß, wo es ursprünglich erstanden wurde und welches deshalb u.U.für ein Original-Produkt gehalten wird. Für all diese Fälle möchten wir auf diesem Wege um Ihr Verständnis für die Förmlichkeit unseres unseres Vorgehens bitten. Als Markenartikelhersteller ei-

nes qualitativ hochwertigen Produktes ist es nicht nur unser Recht, sondern vielmehr unsere Pflicht, den Markt von gefälschter Ware frei zu halten und insbesondere jeden Handel hiermit zu unterbinden. Gefälschte Ware zeichnet sich in aller Regel durch relative Preisgünstigkeit aus, die jedoch zumeist mit minderwertiger Qualität einhergeht. Nicht selten sind damit auch Gesundheitsrisiken verbunden, wie beispielsweise Hautirritationen oder andere Krankheitsbilder, die durch Tragen minderwertiger Textilqualität (gesundheitsschädliche Farben,...) hervorgerufen werden können.

Letzter Hinweis: Neue/neuwertige Ware, die auf Märkten, iinsbesondere auf Märkten oder Verkaufsständen in der Türkei, in Polen und Tschechien, angeboten wird, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gefälschte Ware. Dies gilt nicht nur für die Marke DIDDL; andere Marken sind in ähnlicher Weise betroffen. Hingegen kann der Endverbraucher immer dann sehr sicher sein, ein Original-Markenprodukt erstanden zu haben, wenn der Einkauf im ´autorisierten´ Facheinzelhandel getätigt wurde. Dies gilt jedenfalls für

DIDDL ? Produkte, welche von uns ausschließlich an die besagte Handelsstufe ausgeliefert

werden.

 

Auch der Verkauf selbsterstellter Produkte, die mit urheberrechtlich geschützten Motiven u./o. Markenzeichen dekoriert sind (z.B. Kacheln, Töpfe, ... mit Serviettentechnik / bemalte oder bestickte Textilien wie z.B. Halstücher, T-Shirts, Einkauftaschen / Windowcolor-Arbei-ten wie z.B. Fensterbilder / Adressaufkleber / Visitenkarten / Holzbrettchen / Fotoko-

pien von Blockblättern / ...), stellt eine Schutzrechtverletzung dar ! Hingegen ist es selbstver-

ständlich nicht verboten, derartige Produkte für den Eigenbedarf herzustellen, nur verkauft

werden dürfen sie halt nicht.

Uns ist bekannt, dass im Internet, insbesondere auf Auktionsplattformen, in erheblichem Maße nahezu ständig schutzrechtverletzende Produkte auftauchen, u.U. gleiche/vergleichbare/ ähnliche Produkte, wie Sie sie angeboten haben. Sie können also bitte Abstand davon nehmen, uns dies grundsätzlich oder im Einzelfall mitzuteilen. Unsere Strategie bei der Verfolgung derartigerAngebote folgt einem bestimmten System. Dieses System hat (kurzfristig betrachtet) die eine oder andere Lücke, dessen sind wir uns bewußt.

 

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte(n) ich mich / wir uns rechtsverbindlich

 

?Depesche? Vertrieb GmbH & Co. KG

Vierlander Str. 14

 

21502 Geesthacht

 

gegenüber,

 

es bei Meidung einer Vertragsstrafe, die für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung von Depesche angemessen festzusetzen und bei Streit über die Angemessenheit vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Gegenstände,

insbesondere ?Geschenkartikel? wie z.B. Malvorlagen...

 

mit dem Motiv u./o. der Marke(n) DIDDL, DIDDLINA, PIMBOLI, ...zu versehen und/oder anzubieten und/oder zu vertreiben, die dem Schutzgegenstand der entsprechenden Depesche-

Marken und/oder dem Urheberrechtsschutz entsprechen, also das Figuren ? Motiv zur Vor- lage haben und nicht von der ?Depesche? Vertrieb GmbH & Co. KG selbst auf den Markt gebracht worden sind.

Ich / wir verpflichte(n) mich / uns hiermit, der Firma ?Depesche? Vertrieb GmbH & Co. KG gegenüber Auskunft zu erteilen über

 

Menge, Art und Umfang der angebotenen und vertriebenen ´Raubkopien´ sowie über Einkaufs-

und Abgabepreise, Einkaufsquellen (genaue Bezeichnung, ggf. Kaufbeleg) und Abnehmer.

 

Restbestände der schutzrechtverletzenden Ware werden umgehend aus dem Angebot/Verkauf

genommen und (wahlweise) selbst verbraucht, selbst vernichtet oder der Depesche unentgelt-lich und ´frei Haus´ zum Zwecke der Vernichtung ausgehändigt.

 

Ferner verpflichte(n) ich mich / wir uns der Firma Depesche Vertrieb GmbH & Co. KG ge- genüber, für zukünftige Verletzungshandlungen alle Kosten zu ersetzen, die der Depesche durch dann sofortige Einschaltung ihrer Anwälte entstehen würden.

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Dazu reicht es, den Beitrag von den geschützten Mustern zu lesen. Schließlich gab es schon öfters genau diese Diskussionen und mittlerweile müsste es zumindest hier jeder begriffen haben. Und wer öffentlich geschützte Motive anbietet, dem kann man auch nimmer helfen.

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Naja in den letzten tagen wurde trotz mehrerer Hinweiße, das Diddl ja geschützt ist munter nach dem Diddl ABC gefragt.

 

 

Gruß rita

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...und außerdem ist es nicht schlecht, wenn mal schwarz auf weiß gelesen werden kann, wie die Copyright-Inhaber sich und ihre Recht schützen.

 

Das glaubt auch nicht jeder :rolleyes: ...

 

Viele Grüße,

 

Ulrike :)

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Ein wichtiger Beitrag, hoffentlich wird er von denen, die es immer noch nicht wissen auch gelesen. Kann nicht oft genug nach oben geschupst werden.

 

Tilly

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:klatsch::klatsch::klatsch:

aber eigentlich weiss das doch jede und jeder oder etwa doch nicht :eek:

 

doch ganz sicher, aber ein Versuch ist es ja mal wert :freak:

 

 

Das muss nicht immer böse Absicht bzw. Vorsatz sein.

 

Manch einer schaut hier nur ab und zu rein und liest nicht alles richtig.

(Und das ist auch in anderen Dingen ein großer Fehler.)

Bevor man schreibt sollte man sich immer den ganzen Thread durchlesen.

 

Sieht nur was von ..... und denkt auch haben will und schreibt. (habenwillSyndrom)

 

Wie in den letzten Tagen passiert.

 

Da ist eindeutig nur die Überschrift gelesen worden und nicht der ganze Beitrag.

Anders kann ich mir die erneuten Anfragen in dem besagten Thread von Vorgestern nicht erklären.

(der jetzt in der Versenkung verschwunden ist)

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Und vielleicht sollte man noch ergänzen, daß der Brief wirklich sehr gemäßigt und freundlich ist! Andere Rechteinhaber lassen sich auch die Abmahnung schon mit ggf. vierstelligen Summen bezahlen. (Was sie dann auch dürfen.)

 

Wer so was bekommt, hat wirklich noch großes Glück gehabt!

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Das Diddlealphabet war doch als freier Download angeboten, da kamen doch von tag zu tag neue Buchstaben dazu, oder?

 

Dann liegt in unserem Falle hier der Fehler nicht primär (klar, auch) im Weitergeben des Alphabets, sondern eigentlich schon im Anbieten zum freien Download...

 

Wer das Alphabet angeboten hat, weiss ich gar nicht mehr, aber das war schon der erste verkehrte Schritt, ja?

 

Ich glaube nicht, dass hier derlei Downloads angeboten werden. Wenn jemand versucht, hier entsprechende Links zu verbreiten, kann ich auch gern mal aus dem Anzug hüpfen.

 

Wenn das Alphabet vom Rechteinhaber auf dessen Webseite angeboten wird, berechtigt es den Downloader noch lange nicht, die Dateien irgendwo anders weiterzugeben - in welcher Form auch immer...

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Hallo Thibia,

 

eigentlich stehen sämtliche Erklärungen zum Thema "Copyright und Stickmuster" in den beiden oberen Beiträgen im Unterforum "Stickmustersuche".

 

Ich versuche trotzdem, die wesentlichen Punkte, sofern Du sie angeschnitten hast, zusammenzufassen, bitte Dich aber, diese Zusammenfassung eher zum Anlass zu nehmen, die genannten Beiträge noch einmal zu lesen.

 

 

- Stickmuster, die zum kostenlosen Download freigegeben sind, dürfen zwar frei heruntergeladen, nicht aber an Dritte weitergegeben werden - auf welche Weise auch immer.

Erlaubt und erwünscht ist allerdings die Weitergabe des dazugehörigen links.

 

- Stickmuster, die auf einer copyrightgeschützten Vorlage basieren, dürfen - ohne die Erlaubnis des Inhabers der Vorlage - überhaupt nicht weitergegeben werden, sondern nur für den persönlichen Gebrauch hergestellt werden.

 

 

<<>

 

So ist es. Und der Betreiber der Seite, auf der es bereitgestellt wird, hängt gleich mit drin - ganz egal, ob er/sie selber die Stickmuster erstellt hat oder "nur" die Plattform für die Verbreitung bietet.

 

<<>

 

Für das in diesem Thread genannte Diddl-Alphabet weiß ich das nicht genau - für solche Fragen gibt es Google und andere Suchmaschinen, die viel mehr wissen ;) .

 

Viele Grüße,

 

Ulrike :)

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Zum Diddl ABC. Das gabs nie von Copyright Inhaber und wurde auch nie von Depeche vertrieben.

 

Jetzt momentan sind beim neuen Käseblatt(Diddlzeitschrift) aufkleber mit Diddlbuchstaben dabei. Die könnte man einscannen und bearbeiten.

Depeche sagt ja auch ganz klar in den Brief für private Zwecke ist das kein Problem.

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Depeche sagt ja auch ganz klar in den Brief für private Zwecke ist das kein Problem.

 

 

Siehst Du, und genau das ist das hüpfende Komma.

Für mich ist privat alles, was ICH für MICH SELBER mache und für dich ist privat alles, was DU für DICH SELBER machst.

Wenn ich jetzt das, was ICH für MICH SELBER gemacht habe an DICH verkaufe, dann ist das eben nicht mehr für MICH, sondern für DICH und damit auch nicht mehr privat. ;)

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........ ich habe mal eine Frage.

Warum wird das Forum Stickmustersuche nicht einfach geschlossen? Somit gäbe es keine Unklarheiten, ob, was, wann, wo, und wie man etwas darf oder nicht darf. Peterle und Anne, wäre damit nicht jeglicher Ärger aus der Welt geschaffen und keiner würde sich bewußt oder unbewußt in die "Nesseln" setzen???

Denn wie ich es verstanden habe dürfen auch keine Links weitergegeben werden. Ist das richtig??

Also wozu dann überhaupt diese Rubrik "Stickmustersuche".?

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Guten Abend

es wäre sehr schade, wenn das Stickmusterforum geschlossen wird. Es gibt immer noch Stickerinnen, die noch nicht oder gar nicht digitalisieren können. Für diese (zähle mich auch noch dazu), wäre es sehr schade, wenn man nicht mehr nach Stickmuster fragen kann. Als Neuling habe ich in Unwissenheit auch noch nach geschützten Mustern gefragt, aber nun weiss ich auch wie der Hase läuft. Vielleicht muss man mit den Neulingen noch ein wenig Geduld haben und sie immer wieder auf dieses Problem hinweisen.

Äs Grüessli us de Schwiz

Doris

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HAllo Peter!

Mir ist schon klar wie es Depeche meint. Hab mich vielleicht etwas ungeschickt ausgedrückt mit den "könnte man einscannen und bearbeiten."

(Wär wohl besser gewesen. Wer will kann sichs ja einscannen und bearbeiten)

Der Brief von Depeche war ja Gott sei dank nicht an mich gerichtet. ich bin auf den auch nur gestoßen. Fand ihn aber wie schon erwähnt noch sehr freundlich formuliert.

Gruß Rita

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........ ich habe mal eine Frage.

Warum wird das Forum Stickmustersuche nicht einfach geschlossen? Somit gäbe es keine Unklarheiten,jeglicher Ärger aus der Welt geschaffen und keiner würde sich bewußt oder unbewußt in die "Nesseln" setzen???

QUOTE]

 

Ne, ne das Problem wäre damit sicher nicht gelöst..........die Anfrage würde dann doch einfach in einer anderen Rubrik eingestellt.

 

Grüße

Brigitte

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........ ich habe mal eine Frage.

Warum wird das Forum Stickmustersuche nicht einfach geschlossen? Somit gäbe es keine Unklarheiten, ob, was, wann, wo, und wie man etwas darf oder nicht darf. Peterle und Anne, wäre damit nicht jeglicher Ärger aus der Welt geschaffen und keiner würde sich bewußt oder unbewußt in die "Nesseln" setzen???

 

Wenn Jeder die ersten Beiträge von Anne und Peter in den entsprechenden Rubriken lesen würde, wären die Unklarheiten beseitigt.

Da steht eigentlich alles wichtige drin. Es finden sich auch immer wieder Beiträge über Verkäufe bei ebay etc. in anderen Foren, damit wird dann die Kontrolle umgangen (bewusst oder unbewusst).

 

Einen schönen Sonntag Tilly

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darf ich mal ne frage für böde stellen, die mit dem thema ein bisschen zutun hat?:

wenn ich eine vorlage aus dem netzt gezogen haben - legal - dieses für mich verwendet habe und dann als secondhand verkaufe - ist das urheberrechtsverletzung, oder nicht?

 

das gleiche gilt dann ja auch für apllikationen, oder, die ich nach wc vorlagen gefertigt habe - darf ich die secondhand nicht verkaufen?

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Gast Suulchen

Das würde mich auch interessieren - wie siehts mit Secondhand-Sachen aus? Die habe ich ja ursprünglich für mich gemacht.

 

LG Susann

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Hallo,

 

bei einem wirklichen Einzelstück dürfte es beim Second-Hand-Verkauf kein Problem geben.

 

Die Betonung liegt aber deutlich auf "wirklich Einzel" ...

 

Viele Grüße,

 

Ulrike :)

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Die "Stickmustersuche" ist doch eigentlich ein sehr schönes und gut nutzbares Board, wenn man sich an die Regeln hält.

Man kann sich Links und Hinweise zu Motiven geben lassen, die man nicht kennt.

 

Alles völlig legal und gerne gesehen und angeboten.

 

Aus diesem Grunde bleibt das auch weiterhin auf.

 

Was das Verkaufen angeht:

Bei EINEM alten Hemd, wird keiner was sagen ... :rolleyes:

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