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Copyright


ulmaki

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Hallo Ihr Lieben,

 

seit längerer Zeit frage ich mich, wie die Sache mit dem Copyright bei Schnittmustern aussieht. Der Satz, der in den meisten Fällen bezüglich des Urheberrechts auf den Schnittmusterbögen verwendet wird, bezieht sich meines Erachtens doch auf das Vervielfältigen und Weitergeben des Musters an sich. Ich frage mich das immer wieder, weil ich gerne wüßte, ob ich zum Beispiel vernähte Einzelstücke ( oder auch ein paar mehr, auf keinen Fall Massenproduktion) verkaufen darf??? Ich bin heute auf eine Ebay-Auktion gestossen, wo ganz klar gesagt wird, daß das zu ersteigernde Kleidungsstück nach einem Roos-Schnitt genäht wurde. Ist das tatsächlich erlaubt??

 

Wer weiß darüber Bescheid und kann ein bißchen Klarheit in dieses Dunkel bringen??

 

Vielen Dank schon mal !

 

LG Maike

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Hallo,

 

wenn du zu diesem Thema mal in der Suche copyright oder urheberrecht eingibst, bekommst du schon einige threads zu dem Thema... Kurz gesagt ist es so, dass man privat hierzulande fast alles darf, gewerblich dagegen nichts bzw. nur mit Genehmigung des Rechteinhabers.

 

Im vorliegenden Fall wäre der Verkauf eines Modells nach Roos dann in Ordnung, wenn es z.B. gebraucht ist, und von privat verkauft wird. Neue Kleidung nach Roos-Schnitten herstellen und die dann mit der Absicht, damit Geld zu verdienen, bei ebay oder sonstwo verkaufen, ist dagegen nicht in Ordnung.

 

Schwieriger wird die Sache dadurch, dass es eine gewisse Grauzone zwischen Gewerblich und Privat gibt, und es einen Unterschied zwischen dem Gewerbe und dem Steuerlichen gibt - und wo kein Kläger, da kein Richter kommt dann noch dazu... :rolleyes: Das ist ein unendliches Thema, zu dem es nicht immer klare Antworten gibt, weil die in manchen Fällen wirklich nur von oberster Stelle, Ämtern oder Gerichten entschieden werden kann... :o

(Was übrigens durchaus gesetzlich so gewollt ist, weil es dadurch möglich wird, Einzelfälle zu beurteilen und eben keinen klaren Schnitt zu machen...)

 

Liebe Grüsse

Kerstin

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Hallo Kerstin,

 

vielen Dank für Deine Antwort. Ich finde es unglaublich schwierig, zu diesem Thema wirklich einmal eine Aussage zu bekommen, die eben auch diese Grauzone abdeckt. Es scheint irgendwie fast im Auge des Betrachters (Lesers)

eines solchen Schnittteils zu liegen, was erlaubt ist und was nicht... Mir hat mal jemand gesagt, wenn man ein gekauftes Schnittmuster auch nur geringfügig abändert, ist es nicht mehr das Original und kann unbedenklich verarbeitet und auch verkauft werden. Ob das allerdings tatsächlich stimmt??

 

LG Maike

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Mir hat mal jemand gesagt, wenn man ein gekauftes Schnittmuster auch nur geringfügig abändert, ist es nicht mehr das Original und kann unbedenklich verarbeitet und auch verkauft werden. Ob das allerdings tatsächlich stimmt??

 

Das sind so Sachen, die man im Prinzip gerichtlich im Einzelfall klären müßte. Also wo es noch identisch ist und wo es schon nicht mehr.

 

Aber letztlich ist es doch nicht so schwierig... wie Kerstin schon schrieb, privat darfst du (fast) alles, gewerblich nicht. Und so bald du anfängst, neue Sachen zu verkaufen, ist es ohnehin nicht mehr privat. (Gegenstände anfertigen oder kaufen, mit dem Ziel sie zu verkaufen ist bereits vom ersten Teil an gewerblich.) Und deine gebrauchten Sachen hingegen darfst du ohnehin verkaufen. (Wobei auch das ab einem gewissen Umfang steuerlich relevant werden kann, das handhabt aber jedes Finanzamt anders.)

 

Und wenn du es gewerblich machst, dann ist es eh schlauer, sich mit den Verlagen in Verbindung zu setzen und die Genehmigung einzuholen. Oder eigene Grundschnitte zu erstellen bzw. von einem Profi erstellen lassen.

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Hallo Maike!

 

Ich hab mir schon die verschiedensten Beiträge zu diesem Thema durchgelesen und mir meine eigene Meinung gebildet und halte es folgendermaßen. ;)

Wenn ich ein Kleidungsstück verkaufen möchte, oder im Auftrag von irgendjemanden nähe, vermeide ich bekannt zu geben von wem der Schnitt ist. (Meistens habe ich oder die Kinder eh ein fertiges Teil davon und es steht ja nicht drauf wer das Stück entworfen hat! ;) )

Setze ich irgendein selbstgeschneidertes Kleidungsteil z.B. bei Ebay rein kommt immer der Zusatz "ähnlich wie....." dazu.

Ich mache mir übers "Copyright" relativ wenig Gedanken, weil ich der Meinung bin das die "Hose" oder der "Pullover" nicht von irgendjemanden "neu" erfunden wurde. Bei wem soll den das Copyright liegen??? Bei den alten Wickingern oder haben vielleicht die "Frühmenschen" die Beinbekleidung erfunden??? :confused:

Wenn man sich heute mal irgendwelche Modeschauen anguckt ist eigendlich alles irgendwann schon mal dagewesen. Bei einer Hose sitzen die Nähte immer im Schritt und irgendwo an den Beinen, egal wer nun gerade seinen Namen daunter setzt. :rolleyes:

(Ganz abgesehen dürfte man dann auch keine gutsitzende Hose auseinandernehmen und sich den Schnitt abkupfern. Das Copyright liegt dann ja schließlich auch bei der Fa. Levis oder sonstwo!)

Ich wüsste daher überhaupt nicht wen ich um "Erlaubnis" fragen sollte!

Viel gravierender finde ich es, wenn Schnitte oder irgendwelche Anleitungen kopiert und weiterverkauft werden. Da entsteht dem Verlag ein finanzieller Schaden und ich kann verstehen das dagegen vorgegangen wird. :o

Da ich ja nun einen reinen "Männerhaushalt" haben trifft es mich nicht so sonderlich, aber trotzdem versuche ich allzu gravierende Ähnlichkeiten auszuschließen. D.h. ich verwende z.B. äußerst selten "Originalstoffe" oder irgendwelche Labels die man sich dazubestellen kann. ;)

 

LG Andrea

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  • 9 Monate später...

darf ich diesen thread hier nochmal nach oben holen?

 

guten morgen ;)

 

ich habe gestern mit verwunderung den copyrightvermerk in meiner ottobre gelesen. darin steht unter anderem:

"Das gesamte Material aus dem Heft ottobre design ® ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden."

auf englisch: "No material may be reproduced in whole or in part."

 

okay.

für den erbsenzähler klingt das nun so, als dürfte man sich die schnitte auch für den privaten gebrauch nicht kopieren?

 

bzw.: welche regelung hat vorrang:

das (deutsche) urheberrechtsgesetz, dessen §53 mir kopien zum privaten gebrauch erlaubt, oder das schriftliche verbot des (finnischen) rechteinhabers?

 

kann mir da mal jemand auf die sprünge helfen?

denn irgendwie wäre es ja völlig widersinnig, wenn schnittmuster gar nie nicht kopiert werden dürften, nicht mal für den eigenen gebrauch :D :silly:

 

ich hasse diesen ganzen copyrightkram, echt.

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M.E. ist das Rauspausen eines Schnittes zum Gebrauch keine Kopie in diesem Sinne, sondern einfach nur "bestimmungsgemäßer Gebrauch". Das kann dir also keiner verbieten, würde ja zudem keinen Sinn machen.

 

Und andere Kopien zum privaten Gebrauch von einem Schnittbogen... welchen Sinn sollten diese machen?

 

(Wobei immer gilt: Wo kein Kläger... wenn du dir das Heft zehn mal privat kopierst und in deinen Schrank legst, wo es niemand sieht, dann kann dir auch nix passieren. :cool: )

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Hallo Yasmin,

 

nur die Ruhe...

 

Das Kopierverbot bezieht sich mit Sicherheit nur auf das Anfertigen von Kopien (auch durch Scannen oder sonstige Reproduktionstechniken), die außerhalb des persönlichen Bedarfs des Erwerbers einer Schnittmusterzeitung stehen.

 

Es wäre ja völlig unsinnig, Schnittmuster zu kaufen, die man nicht verwenden kann - und so wäre es, wenn das "Auskopieren" verboten wäre und z.B. das Durchrädeln eines Schnittes auf Stoff.

 

Neinnein, da mach' Dir mal keine Sorgen: solange Du das Heft in Deinem Besitz hast, darfst Du Dir natürlich von den Schnitten Arbeitsvorlagen machen und die nach Herzenslust verwenden.

 

Solltest Du das Heft mal verkaufen, darfst Du demzufolge die Kopien allerdings nicht mehr verwenden, aber das war Dir sicher schon vorher klar.

 

Gleiches gilt für die Fälle, in denen man darum gebeten wird, mal eben den einen Schnitt abzuzeichnen, damit nicht etwa das Heft gekaut werden muss.

 

Ich bin sicher, den Ottobre-Machern geht es nur darum, dass nicht ein "findiger" Kopf das eine oder andere Schnittmuster kopiert und - eventuell nach leichten Veränderungen - als sein eigenes Werk ausgibt oder dass sich Heerscharen von hobbyschneidernden Müttern zusammen ein einziges Heft kaufen und jede daraus näht, was ihr gefällt.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike:)

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ich behaupte, fuer Dich selbst kannst Du das handhaben wie Du willst - wer will das den pruefen, ob Du Schnitte kopierst oder nicht (und wen interessiert das?). Du musst aber das Original fuer Dich auch behalten.

 

Du darfst die Kopie halt nicht verkaufen, nicht mal verschenken wenn ich die Bemerkung des Herstellers so lese.

 

Ich z.b. kopiere meine Schnitte fuer mich grundsaetzlich - sonst koennte ich ja ein Schnittmuster nicht oft genug nutzen. Ich behalte die Originale aber auch (waere ja auch bloed, wenn ich jetzt hier schreibe, ich wuerde sie weitergeben:D

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Hallo,

 

Hallo Yasmin,

Solltest Du das Heft mal verkaufen, darfst Du demzufolge die Kopien allerdings nicht mehr verwenden, aber das war Dir sicher schon vorher klar.

 

Ulrike, solch eine Regelung gibt es für bestimmte Digitale Medien, aber ich glaube nicht, dass die auch für nicht-digitale Medien gilt. Wenn ich eine Zeitschrift verkaufe, darf ich meines Erachtens nach weiterhin die von mir angefertigten Schnittmuster daraus nutzen. - Oder meintest du etwas anderes?

 

Gleiches gilt für die Fälle, in denen man darum gebeten wird, mal eben den einen Schnitt abzuzeichnen, damit nicht etwa das Heft gekaut werden muss.

 

Das ist meines Erachtens nach auch nicht ganz richtig...

So etwas ist schon erlaubt, sofern es _nur im privaten Umfeld_ stattfindet. (Schon allein deswegen, weil es keiner kontrollieren kann...) Meiner Familie und guten Freunden darf ich natürlich solche Sachen kopieren, nur jemandem Wildfremden nicht (dazu zählen übrigens auch Leute, die man nicht persönlich, sondern nur über das Forum kennt!).

 

Was die Gültigkeit ausländischer Rechtsnormen angeht, gibt es z.B. die Berner Übereinkunft, die in kurz besagt, dass alles, was irgendwo anders geschützt ist, auch bei uns als geschützt gilt, ohne, dass das irgendwo "angemeldet" werden muss oder so. Das gilt für alle Länder, die dieser Übereinkunft zugestimmt haben, aber das ist fast die ganze Welt).

 

Eigentlich ist es ganz einfach: Privat darf ich tun und lassen, was ich will.

Verbreiten/Veröffentlichen und gewerblich nutzen darf ich nicht, außer, es ist erlaubt.

 

Gewerblich nutzen wäre z.B., wenn ich die Ottobre mit dem Farbkopierer vervielfältige und die Kopien gegen Geld verkaufe, egal an wen.

Verbreiten/Veröffentlichen wäre z.B., wenn ich die Kopien umsonst im ganzen Stadtviertel verteile oder im Internet veröffentliche. (Ausnahme hier wieder: Wenn ich die Kopie im privaten Umfeld verschenke - das geht).

 

Alles, was für den Verlag eine potentielle Umsatzeinbuße bedeutet, ist verboten. Wenn man dieser Maxime folgt, kommt man eigentlich ganz gut durch das Dickicht :)

 

Liebe Grüsse

Kerstin

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Alles, was für den Verlag eine potentielle Umsatzeinbuße bedeutet, ist verboten. Wenn man dieser Maxime folgt, kommt man eigentlich ganz gut durch das Dickicht :)

 

Das widerspricht aber deinen anderen aufgestellten Thesen, denn meine lieben Freunde, Verweandten und Bekannten könnten sich die Zeitung ja auch kaufen... :D

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So etwas ist schon erlaubt, sofern es _nur im privaten Umfeld_ stattfindet. (Schon allein deswegen, weil es keiner kontrollieren kann...) Meiner Familie und guten Freunden darf ich natürlich solche Sachen kopieren, nur jemandem Wildfremden nicht (dazu zählen übrigens auch Leute, die man nicht persönlich, sondern nur über das Forum kennt!).

 

 

Eigentlich ist es ganz einfach: Privat darf ich tun und lassen, was ich will.

Verbreiten/Veröffentlichen und gewerblich nutzen darf ich nicht, außer, es ist erlaubt.

 

 

Ich fürchte, das ist so auch nicht ganz richtig. Ich fang mal beim Urschleim an:

 

Geht man mal davon aus, dass das deutsche Urheberrecht auch auf die finnische Ottobre anwendbar ist, liegt bei Ottobre das alleinige Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht. Allein Ottobre darf also zunächst mal Ottobre-Schnitte verfielfältigen und verbreiten. Um das klarzustellen und den Käufer ausdrücklich nochmal darauf hinzuweisen gibt's den Copyright-Vermerk in der Zeitschrift.

 

Allerdings kann Ottobre als Urheber einem anderen das Recht einräumen, die Schnitte zu nutzen (Nutzungsrecht). Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen (schönes Juristen-Deutsch). Das heißt für die Ottobre nichts anderes, als dass mir mit dem Erwerb der Zeitschrift das Recht eingeräumt wird, mit den dort gelieferten Schnitten Kleidung herzustellen. Ottobre lässt sich beim Kauf der Zeitschrift also letztlich vom Käufer das Recht abkaufen, aus den Schnittmustern Kleidung herstellen zu dürfen. Um das jedoch zu können, muss ich mir die Schnitte aber rauskopieren. Außerdem lässt das Urheberrecht ohnehin vorübergehende Vervielfältigungshandlungen zu; das sind solche, "die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes zu ermöglichen und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben." Ja ja die Juristen... Übersetzt heißt das - auch wenn's eigentlich mehr für die Computerei gilt - für die Näherei nix anderes, als dass ich eben zur Herstellung des Kleidungsstückes (für den Zuschnitt - bei Mehrgrößen-Schnitten kann man ja schlecht anders zuschneiden) Schnittmusterteile kopieren darf. Damit ist die Frage dann schonmal beantwortet.

 

Nun zur Frage, ob ich auch (rein privat) die Schnitte für andere kopieren darf:

 

Erlaubt ist es nach § 53 UrhG (auf den hatte yasmin schonmal hingewiesen), das Werk (den Schnitt) zum privten Gebrauch zu vervielfältigen. Aber, und jetzt kommt's: Die Vervielfältigungsstücke dürfen nicht verbreitet werden. Tja, und eine Verbreitung liegt nicht nur dann vor, wenn ich das Ganze massenhaft in Umlauf bringe, sondern eben auch dann, wenn ich's im Bekanntenkreis verteile. Verborgen der Schnittmuster ohne Herstellung neuer Kopien müsste aber gehen. (Das ist so ähnlich wie mit einer Film-DVD. Mit dem Kauf erwerbe ich die Lizenz, den Film im privaten Bereich vorzuführen. Das heißt, ich kann den Film allein oder mit meiner Familie, meinen Freunden und Bekannten ansehen. Kopieren und dann an andere verschenken geht aber nicht, da das eine Verbreitung und keine Nutzung wäre.)

 

Das heißt: kopieren ja, aber nur für mich und Verborgen der Schnittmuster geht.

 

Natürlich kann ich die Ottobre auch weiterverkaufen. Aber damit geht auch das vom Urheber eingeräumte Nutzungsrecht auf den Käufer über, Das heißt, ich habe kein Nutzungsrecht mehr, sondern habe dieses mit dem Verkauf abgegeben. Damit darf ich die Schnitte auch nicht mehr zum Nähen nutzen. Ist eigentlich auch logisch, sonst kann sich einer die Ottobre kaufen, die Schnitte rauskopieren und dann an den Nächsten im Bekannten-/Verwandtenkreis weitergeben, der dann auch kopiert und sie an den Nächsten im Bekannten-/Verwandtenkreis weitergibt, der dann auch kopiert.... Das ist ganz sicher nicht im Sinne des Erfinders, da die Leute von Ottobre mit den von ihnen entworfenen Schnitten schließlich Geld verdienen wollen.

 

Aber wie hier im Threat schon geschrieben wurde, wo kein Kläger, da kein Richter...

 

Uuuuuups, ganz schön lang geworden. Ich hoffe aber, es hilft und Ihr seid nicht eingeschlafen.

 

LG Martina

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Hallo,

 

Nun zur Frage, ob ich auch (rein privat) die Schnitte für andere kopieren darf:

Erlaubt ist es nach § 53 UrhG (auf den hatte yasmin schonmal hingewiesen), das Werk (den Schnitt) zum privten Gebrauch zu vervielfältigen. Aber, und jetzt kommt's: Die Vervielfältigungsstücke dürfen nicht verbreitet werden. Tja, und eine Verbreitung liegt nicht nur dann vor, wenn ich das Ganze massenhaft in Umlauf bringe, sondern eben auch dann, wenn ich's im Bekanntenkreis verteile.

 

Ich kann jetzt auf Anhieb keine Quelle angeben, aber mehrere Kopien im privaten Umfeld sind indirekt durch irgendein Urteil erlaubt. Es steht nicht so direkt im Gesetz drin, sondern ist durch ein oder mehrere Urteile mal so ausgelegt worden.

 

Guckt mal hier bei Wikipedia - Privatkopie. In diesem weiterführenden Artikel über die Schranken des Urheberrechts gibt es dann ganz unten die Nummern der Urteile über die private Nutzung.

 

Glaubt ihr mir jetzt? :rolleyes:

 

Liebe Grüsse

Kerstin

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Hallo,

 

 

 

Ich kann jetzt auf Anhieb keine Quelle angeben, aber mehrere Kopien im privaten Umfeld sind indirekt durch irgendein Urteil erlaubt. Es steht nicht so direkt im Gesetz drin, sondern ist durch ein oder mehrere Urteile mal so ausgelegt worden.

 

Guckt mal hier bei Wikipedia - Privatkopie. In diesem weiterführenden Artikel über die Schranken des Urheberrechts gibt es dann ganz unten die Nummern der Urteile über die private Nutzung.

 

Glaubt ihr mir jetzt? :rolleyes:

 

Liebe Grüsse

Kerstin

 

 

Hallo,

 

so viel wie ich weiß, habt Ihr mit dem Copyright recht. Für Freunde und Bekannte darf man aber z. B. Kopien von zusammengestellten, selbstgebrannten CDs erstellen. Die Anzahl dieser weitergegebenen (verschenkten!!) CDs darf nicht mehr als 7 Stück betragen.

 

Ob das auch für Stickmuster oder Schnittmuster gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

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Ich kann jetzt auf Anhieb keine Quelle angeben, aber mehrere Kopien im privaten Umfeld sind indirekt durch irgendein Urteil erlaubt. Es steht nicht so direkt im Gesetz drin, sondern ist durch ein oder mehrere Urteile mal so ausgelegt worden.

 

Ich kann jetzt auch gerade nur in meinem Gedächtnis kramen, aber wenn ich mich recht erinnere, dann ging es in dieser Frage 1. immer nur um Musikkopien (was also nicht heißt, daß es auf andere Dinge übertragbar wäre) und 2. sind diese nicht erlaubt, sondern lediglich geduldet. Was juristisch wohl schon einen Unterschied macht, zumindest dahingehend, daß man sich nicht auf diese "Erlaubnis" berufen kann, sondern die Rechteinhaber jederzeit ihr Vorgehen ändern können.

 

Und zumindest im Bereich digitaler Kopien ist die Rechtslage erst vor kurzem verschärft worden, durch das Verbot, Kopiersperren technisch zu umgehen.

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Ob das auch für Stickmuster oder Schnittmuster gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Bei Stickmuster-Dateien steht meist ausdrücklich dabei, das diese nicht weitergegeben werden dürfen.

Oder gilt das dann nach Capricorna's Rechtssprechung auch nicht :confused:

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Ich kann jetzt auf Anhieb keine Quelle angeben, aber mehrere Kopien im privaten Umfeld sind indirekt durch irgendein Urteil erlaubt. Es steht nicht so direkt im Gesetz drin, sondern ist durch ein oder mehrere Urteile mal so ausgelegt worden.

 

Guckt mal hier bei Wikipedia - Privatkopie. In diesem weiterführenden Artikel über die Schranken des Urheberrechts gibt es dann ganz unten die Nummern der Urteile über die private Nutzung.

 

 

Also ich hab mal nachgesehen, Du hast wohl teilweise Recht. :o *Asche auf mein Haupt streu* Ich kann im Privatbereich kopieren, aber die Anzahl der Kopien, die noch als "einzelne Vervielfältigungen" im Sinne des § 53 UrhG als zulässig angesehen werden, sind auf 5 bis 7 beschränkt. In einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 1978 wird von 7 ausgegangen.

 

Also reich ich Dir die Hand capricorna, es sieht so aus, als hätten wir's jetzt raus, gelle?

 

LG Martina

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Für Freunde und Bekannte darf man aber z. B. Kopien von zusammengestellten, selbstgebrannten CDs erstellen. Die Anzahl dieser weitergegebenen (verschenkten!!) CDs darf nicht mehr als 7 Stück betragen.

 

Nicht wirklich. Diese Zahl sieben geistert zwar seit Jahren durch die Presse, ist aber nirgendwo niedergeschrieben. Es gibt auch Interviews mit Vertretern der Musikindustrie (in diesem Fall die Rechteinhaber), die drei oder fünf als Maximum sehen.

 

Und, wie oben schon erwähnt, man "darf" nicht, es wird nur geduldet und nicht verfolgt. Im Moment. (Und geduldet wird es auch nur, wenn man selber die Original-CD besitzt, "kostenlos" im Internet geklaute Musik wird durchs selberbrennen nicht legal.) Muß man allerdings irgendeinen Kopierschutz auf der CD umgehen (was schon seit einigen Jahren gerade bei populären Künstler die Regel ist), um diese Kopieren zu können, dann ist es eindeutig verboten.

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Ich kann jetzt auch gerade nur in meinem Gedächtnis kramen, aber wenn ich mich recht erinnere, dann ging es in dieser Frage 1. immer nur um Musikkopien (was also nicht heißt, daß es auf andere Dinge übertragbar wäre) und 2. sind diese nicht erlaubt, sondern lediglich geduldet.

 

Es stimmt, die Rechtsprechung bezieht sich auf Musikkopien. Allerdings lässt sich die wohl zumindest auf Schnittmuster übertragen. Mit dem Kauf einer CD erwirbt man das Recht, sich die Musik immer und immer wieder anzuhören. § 53 UrhG erlaubt mir nach der Rechtsprechung, dies auch Freunden und Bekannten (max. 7) zu ermöglichen, indem ich ihnen die CD kopiere und schenke oder ausleihe. Beim Kauf eines Schnittmusters erwerbe ich das Recht, hieraus Kleidungsstücke herzustellen. Mit der Kopie des Schnittmusters und (kostenlose) Weitergabe an (wieder max. 7) Freunde und Bekannte ermögliche ich das auch denen. Damit dürfte die Rechtsprechung schon auch für Schnittmuster gelten.

 

Da § 53 UrhG ausdrücklich einzelne Vervielfältigungen im privaten Bereich erlaubt, sind diese eben auch erlaubt und nicht nur geduldet. Insoweit muss ich Dir widersprechen. Die Rechtsprechung hat nur erläutert, wie der doch etwas unklare Begriff in § 53 UrhG "einzelne Vervielfältigungen" verstanden werden muss, nämlich als 5 bis max. 7 Kopien.

 

So, jetzt muss ich mich aber mal um das Abendessen für meine Familie kümmern, sonst kündigen die mir die Freundschaft. Ich guck morgen nochmal, ob dieser Threat vielleicht noch etwas juristischen Senf braucht...

 

LG und einen schönen Abend! Martina

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Hallo Martina!

 

Wenn ich eine z.B. Ottobree weiterverkaufe und damit das "Nutzungsrecht" an den Schnitten verliere, wie kann es dann aber sein das in einer "Stadtbücherei" Ottobree, Burda usw. verliehen werden dürfen???:rolleyes:

Da diese Zeitschriften incl. Schnittmuster verliehen werden kann ich mir nicht vorstellen das sich ein Nutzer diese Hefte nur ausleiht um sich die hübschen Models im Inneren anzugucken.:cool:

Demnach würden ja sämtliche Bibliotheken gegen das Copyright oder auch Nutzungsrecht verstoßen.:o

 

Eine Anmerkung am Rande.

Wenn ich irgendein Schnittmuster nachnähe, wie bitteschön will mir dann Fa.XY beweisen das es aus ihrer Collektion stammt?

Ich habe hier die verschiedensten Modezeitschriften liegen, teilweise schon 30 Jahre alt, und erfahrungsgemäß kommen alle Trends dann irgendwann mal wieder. Die Schnitte sind also schon seit Ewigkeiten im Umlauf. Die Hose und der Pullover wurden ja nun nicht von Burda und Co erfunden.:D

Mir kann doch keiner nachweisen das ich das Schnittmuster nun ausgerechnet aus der letzten Ausgabe rauskopiert habe.

Genau das gleiche wenn es um "Dekoartikel" geht. Gerade jetzt wo der Retrostil modern ist bezweifel ich das noch herauszufinden ist wer denn nun dieses Schnitt "erfunden" hat.

Genausogut kann ich das Teil nach einer Vorlage meiner Urgroßmutter nachgearbeitet haben.;)

 

Ich denke mal das die Auslegung der Gesetzeslage sich nur im Einzelfall erklären lässt.:rolleyes:

 

LG Andrea

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Wenn ich eine z.B. Ottobree weiterverkaufe und damit das "Nutzungsrecht" an den Schnitten verliere, wie kann es dann aber sein das in einer "Stadtbücherei" Ottobree, Burda usw. verliehen werden dürfen???:rolleyes:

Da diese Zeitschriften incl. Schnittmuster verliehen werden kann ich mir nicht vorstellen das sich ein Nutzer diese Hefte nur ausleiht um sich die hübschen Models im Inneren anzugucken.:cool:

Demnach würden ja sämtliche Bibliotheken gegen das Copyright oder auch Nutzungsrecht verstoßen.:o

 

Hallo Andrea,

 

in einem post weiter oben hatte ich ja schon geschrieben, dass ich mit dem Kauf des Schnittmusters das Recht erwerbe, damit Kleidung zu nähen. So wie ich auch Filme zum Ansehen wild im Bekannten-, Verwandten- und Freundeskreis verleihen kann, geht das auch mit Schnittmustern. Das heißt: Ich kann die Schnittmuster weiter verleihen, damit sich andere Kleidung daraus nähen. ABER: Ich darf sie nicht - jedenfalls nicht mehr als 7 mal - für andere kopieren.

 

Damit wird auch die Geschichte mit den Bibliotheken klar. Wenn ich mir dort einen Schnitt ausleihe, darf ich ihn nutzen, um mir daraus Kleidung zu nähen. Wenn ich ihn dann aber wieder zurück gebe, darf ich das dann eben nicht mehr. Das heißt, etwaige Kopien, die ich mir zum Zuschneiden gemacht habe, darf ich dann nach dem Gesetz weder weiter nutzen, noch weitergeben.

 

Vielleicht noch am Rande, um Missverständnissen vorzubeugen: Oben hatte ich geschrieben, dass eigentlich ein Verleih nur innerhalb des privaten Bereiches sprich innerhalb des Familien- und Freudeskreises möglich ist. Bei Bibliotheken gilt insoweit etwas anderes. Mit dem Verkauf des Schnittmusters an eine Bibliothek berechtigt der Urheber (Schnitthersteller) die Bibliothek zur Verleihung über den privaten Bereich hinaus.

 

 

Eine Anmerkung am Rande.

Wenn ich irgendein Schnittmuster nachnähe, wie bitteschön will mir dann Fa.XY beweisen das es aus ihrer Collektion stammt?

 

Gerade jetzt wo der Retrostil modern ist bezweifel ich das noch herauszufinden ist wer denn nun dieses Schnitt "erfunden" hat.

Genausogut kann ich das Teil nach einer Vorlage meiner Urgroßmutter nachgearbeitet haben.;)

 

 

Genau das ist der Punkt. Deshalb hab ich auch gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Sollte es aber doch zum Streit kommen, müsste der Urheber vor Gericht beweisen, dass Du von ihm abgekupfert hast. Wenn der Schnitt des Kleidungsstückes aber nahezu identisch mit seinem Schnittmuster ist, spricht zunächst mal der Anschein dafür, dass das Teil auch nach diesem Schnittmuster hergestellt worden ist. Du müsstest dann beweisen, dass Du etwas anderes als Vorlage genommen hast. Das wird Dir aber nur dann gelingen, wenn Du tatsächlich ein ähnliches Teil hast. Allerdings ist dann die Frage, ob Du nicht mit der Nutzung eines anderen Teils als Vorlage wieder das Urheberrecht von dessen Hersteller verletzt... (Aber im privaten Bereich darf man ja 7 mal kopieren - und das wäre tatsächlich eine Kopie und keine Nutzung, da ich mit dem Kauf eines Kleidungsstücks nur das Recht erwerbe es anzuziehen und nicht es nachzunähen) Das Urheberrecht erlischt übrigens erst 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers, ist also auch für "Retro-Sachen" noch interessant.

 

LG Martina

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Zitat von Benja:

Wenn ich ein Kleidungsstück verkaufen möchte, oder im Auftrag von irgendjemanden nähe, vermeide ich bekannt zu geben von wem der Schnitt ist. (Meistens habe ich oder die Kinder eh ein fertiges Teil davon und es steht ja nicht drauf wer das Stück entworfen hat! )

Setze ich irgendein selbstgeschneidertes Kleidungsteil z.B. bei Ebay rein kommt immer der Zusatz "ähnlich wie....." dazu.

 

Andrea, bei diesem letzten Teil musste ich schon schlucken, als ich das gelesen habe. Damit ist nicht nur das Copyright verletzt, sondern auch das Markenrecht, da Du den Markennamen der Firma benutzt, um Gewinn zu machen. Oder glaubst Du, dass Du genauso viele Teile verkaufen würdest, wenn Du diesen Markennamen nicht ins Spiel bringen würdest?

I

ch mache mir übers "Copyright" relativ wenig Gedanken, weil ich der Meinung bin das die "Hose" oder der "Pullover" nicht von irgendjemanden "neu" erfunden wurde. Bei wem soll den das Copyright liegen??? Bei den alten Wickingern oder haben vielleicht die "Frühmenschen" die Beinbekleidung erfunden???
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Sorry ich war noch nicht fertig,

 

Andrea, klar, die Kleidungsstücke sind nicht neu erfunden, aber die Designs und vor allem die Passform, die bei jeder Firma anders ausfällt.

wie wichtig das ist, das kannst du hier in diesem Forum immer wieder nachlesen.

 

Und mit Deinen ebay- Verkäufen: Pass auf dass Du keine Abmahnung bekommst, das kann teuer werden.

 

 

Ich habe auch schon viel verloren, weil Konkurrenten meine Modelle immer wieder kopiert haben und als ihre eigenen ausgeben. Der Endkunde kann ja dann auch nicht sehen, wer etwas zuerst gemacht hat. Das stimmt schon.

 

Ich finde es wirklich nicht gut, wenn sich manche "das Leben so leicht machen" und von der Arbeit anderer profitieren. Wenn Du gewerblich nähst, dann solltest du die Schnitte selber machen.

Bei Lekala z.b. hab ich gelesen, dass man ihre Schnitte gewerblich nutzen kann.

 

L G Ursel

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Damit ist nicht nur das Copyright verletzt, sondern auch das Markenrecht, da Du den Markennamen der Firma benutzt, um Gewinn zu machen.

 

Ja und da können die Konsequenzen sogar sehr schnell sehr teuer sein, weil eben der Markeninhaber keine Mühe hat, nachzuweisen, daß sein Markenname verwendet wurde. Steht ja für alle sichtbar da. (Und viele Markeninhaber beauftragen inzwischen selber Leute, die gezielt nach so was suchen, da muß nicht mal mehr jemand "petzen". Eine Abmahnung kann ganz schnell ganz teuer werden, Summen im Bereich von 1000 EUR aufwärts mit kurzer Zahlungsfrist sind durchaus üblich. Und wer dann nicht noch mit ungewissem Ausgang einem Anwalt Geld geben will, um alleine die Abmahngebühren zu senken, dem bleibt dann nicht die Wahl.)

 

Dazu kommt... stand im inzwischen ja sehr langen ebay-Reglement oder den AGBs nicht mal was drin, daß "ähnlich wie Markenname" ausdrücklich verboten ist? (Da ich schon lange nicht mehr dort verkauft habe, bin ich nicht mehr auf dem Laufenden.) Wenn es auffällt (wie bei jedem Rechtsverstoß, bestraft wird nur, wer auch erwischt wird), kann also der ebay-Account gleich mit weg sein.

 

Inwieweit Schnittmuster Musik gleich gestellt sind würde ich jetzt nicht so ohne weiteres bejaen. Für Bücher z.B. gilt ja auch die "siebenmal kopieren" Regel nicht, sondern sie dürfen grundsätzlich auch zum privaten Gebrauch nicht kopiert werden. Und wenn ausnahmsweise doch, dann nur ausschnittsweise. (Ja, ich weiß, Studenten kopieren oft ganze Bücher. Müssen das teilweise sogar, weil Bücher verlangt werden, die nicht mehr zu kaufen sind. Erlaubt ist es trotzdem nicht. Siehe oben, Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Es wird nur nicht verfolgt. Wobei die Kopierpreise in Stadtbüchereien etwa zumindest finanziell auch nicht dazu einladen, ganze Bücher zu kopieren.)

 

(Ach ja, Bibliotheken zahlen soweit ich weiß zusätzliche Abgaben an die VG Wort, eben für das Recht, die Bücher verleihen zu dürfen.)

 

Wenn ich das jetzt auf Schnittmusterhefte übertragen würde, dann würde ich sagen, einer Freundin ein Kragenteil zu kopieren, weil sie ihres verlegt hat und den Schnittbogen nicht mehr findet, wäre dann eher erlaubt, weil nur ein Ausschnitt, alle Schnitteile für ein Kleidungsstück dann schon wieder eher nicht.

 

Für endgültige Klärung müßte vermutlich jemand mal vor Gericht gehen... und es bis zum bitteren Ende durchfechten. Aber ich möchte nicht diejenige sein, die das tut. :o

 

Was "Retrostil" betrifft wäre ich zumindest mit aktuellen Vorlagen auch vorsichtig. Echte alte sind oft deutlich anders, meist detailreicher und feiner (etwa bei Vorlagen fürs Handsticken oder Häkeln). Dafür bekommt man echte alte Vorlagen und Handarbeitsbücher häufig für wenig Geld in Antiquariaten. Wenn man die als Vorlage nimmt und selber noch bearbeitet, dann hat man selber ganz schnell eine neue Vorlage. (Also bei mir zumindest.... wenn ich anfange, was zu verändern, dann ist das am Ende eh was Neues.)

 

Ansonsten kann man ja gerade für Dekosachen ganz leicht selber Schnitte entwickeln, für Taschen o.ä., da muß ich doch nichts kopieren.

 

Und die Frage, wo ein Schnitt so sehr verändert ist, daß er nicht mehr als Kopie, sondern als eigenständiges Werk durchgeht... die müßte man vermutlich auch in jedem Einzelfall vor Gericht klären. Gewinner dürften dabei die Anwälte sein. :D

 

Aber so als Richtschnur: einfach nur zwei Taschen auf einen Hosenschnitt aufsetzen reichen sicher nicht. Aber aus einer weiten Marlene-Hose einen schmalen Jeansschnitt mit Sattel und Hüftpassentaschen gebastelt und die Schrittnaht angepaßt... das dürfte für mein Empfinden als eigener Schnitt durchgehen. Da ist vom Ursprungsschnitt dann nicht mehr viel übrig.

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(Ach ja, Bibliotheken zahlen soweit ich weiß zusätzliche Abgaben an die VG Wort, eben für das Recht, die Bücher verleihen zu dürfen.)

 

 

Und Autoren bekommen von der VG Wort + Bild (VG = Verwertungsgesellschaft) Tantiemen für ihre Werke, die in Bibliotheken verliehen werden.

 

LG

Mango

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